- Rahmenverordnung bildet Grundstein für Arbeit des SSM nach Übertragung der Bankenaufsicht
- EZB übernimmt ihre Aufsichtsaufgaben vollumfänglich am 4. November 2014
Heute hat die Europäische Zentralbank (EZB) die Rahmenverordnung für den einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) veröffentlicht. Mit der SSM-Rahmenverordnung wird der Grundstein für die Arbeit des SSM gelegt, der im November 2014 die Aufsicht über die Banken des Euroraums übernimmt. Ein wichtiger Meilenstein für die Errichtung des SSM wurde somit planmäßig erreicht.
Die Ermittlung bedeutender Banken, die der direkten Aufsicht durch die EZB unterliegen, erfolgt nach den Kriterien, die in der SSM-Verordnung des Rates festgelegt und in der nun veröffentlichten SSM-Rahmenverordnung weiter ausgeführt sind. Das Ergebnis des Verfahrens soll im September bekannt gegeben werden.
Die SSM-Rahmenverordnung trägt den Kommentaren Rechnung, die Interessenten im Lauf einer öffentlichen Konsultation eingereicht haben. Diese Anmerkungen sind zusammen mit der Feedback-Erklärung und der SSM-Rahmenverordnung auf der EZB-Website abrufbar.
Medienanfragen sind an Herrn Rolf Benders unter +49 69 1344 6925 zu richten.