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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Januar 2024

26. Januar 2024

Geldpolitik

Korrekturmaßnahmen für Transaktionen der nationalen Zentralbanken, die gegen das Verbot der monetären Finanzierung verstoßen

Am 18. Dezember 2023 beschloss der EZB-Rat, dass Rückforderungszinsen eine angemessene Korrekturmaßnahme darstellen würden, die einer nationalen Zentralbank (NZB) im Fall eines Verstoßes gegen das Verbot der monetären Finanzierung gemäß Artikel 123 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgeschlagen werden könnte. Derartige Vertragsverletzungen oder Verstöße können vorliegen, wenn eine NZB Transaktionen finanziert hat, die eine andere Behörde oder öffentliche Stelle finanzieren hätte sollen. Zuvor bestanden Korrekturmaßnahmen nur in Form von staatlichen Rückzahlungen der betreffenden finanziellen Mittel an die jeweilige NZB. Seit 1. Januar 2024 umfassen Korrekturmaßnahmen auch Zinsen auf den zurückzuzahlenden Betrag. Der maßgebliche Zinssatz entspricht der Rendite zehnjähriger Staatsanleihen des betreffenden Mitgliedstaats oder, falls diese nicht vorliegt, dem Zinssatz gemäß der von der Europäischen Kommission im Falle einer rechtswidrigen staatlichen Beihilfe angewandten Methode, in beiden Fällen mit einer Untergrenze von null Prozent.

Marktoperationen

Änderung des Beschlusses zur Umsetzung des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors

Am 15. Dezember 2023 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2023/38 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/948 zur Umsetzung des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (EZB/2016/16). Mit dem Änderungsrechtsakt wird der Beschluss des EZB-Rats vom 5. Oktober 2023, bestimmte Elemente der Methode zur Bewertung der Klimaleistung von Emittenten im Rahmen der Umschichtung der Bezugsgröße für Ankäufe von Unternehmensanleihen zugunsten von Emittenten mit einer besseren Klimaleistung zu ändern, umgesetzt.

Veröffentlichung eines Sanktionsbeschlusses wegen Nichteinhaltung der Mindestreservepflicht

Am 29. Dezember 2023 überprüfte der EZB-Rat im Einklang mit dem geltenden Rechtsrahmen einen Sanktionsbeschluss des Direktoriums vom Oktober 2023 und bestätigte, dass keine Ausnahme in Bezug auf die nicht anonymisierte Veröffentlichung der betreffenden Sanktion gelten würde, die sich auf einen Verstoß eines Kreditinstituts im Euroraum gegen seine Mindestreservepflicht bezieht. In Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung EZB/1999/4 ist nach dessen Änderung durch die Verordnung EZB/2023/13 festgelegt, dass die EZB Beschlüsse, mit denen Sanktionen wegen eines Verstoßes gegen ihre Verordnungen oder Beschlüsse verhängt werden, veröffentlichen muss. Der Beschluss wird auf der Website der EZB veröffentlicht, sobald er rechtskräftig geworden ist.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

Ergebnis der Einstufung der Zahlungssysteme für 2022

Am 15. Dezember 2023 billigte der EZB-Rat das Ergebnis der jährlichen Einstufung der Zahlungssysteme auf der Grundlage von Daten für das Referenzjahr 2022. Im Einklang mit den Bestimmungen der Verordnung der EZB zu den Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme (SIPS-Verordnung) und des überarbeiteten Überwachungsrahmens des Eurosystems für Massenzahlungssysteme ermöglicht dieses regelmäßige Verfahren der EZB die Einstufung von Zahlungssystemen als systemrelevante Zahlungsverkehrssysteme (SIPS), nicht systemrelevante bedeutende Großbetragszahlungssysteme (LVPS), besonders bedeutsame Massenzahlungssysteme (PIRPS) oder andere Massenzahlungssysteme (ORPS). Die Ergebnisse der Einstufung sind auf der Website der EZB abrufbar.

Ernennung des externen Prüfers von TARGET2-Securities (T2S)

Am 21. Dezember 2023 ernannte der EZB-Rat PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum neuen externen Prüfer von T2S nach Ablauf des Mandats der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der externe Prüfer gibt unter anderem ein jährliches Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der Kontrollen ab, die vom Eurosystem im Rahmen der laufenden Entwicklung und des Betriebs von T2S durchgeführt werden.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zu Rechtsmitteln für frühere Inhaber qualifizierter Eigenkapitalinstrumente und Schuldtitel der Bank

Am 15. Dezember 2023 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2023/44 auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zur Erhebung einer Steuer für Kreditinstitute

Am 15. Dezember 2023 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2023/45 auf Ersuchen des niederländischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zur Aussetzung von Hypothekenzahlungen

Am 19. Dezember 2023 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2023/46 auf Ersuchen der Marschallin des polnischen Parlaments.

Stellungnahme der EZB zu einem Legislativpaket für das Krisenmanagement im Bankensektor

Am 29. Dezember 2023 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2023/47 auf Ersuchen des Finanzministeriums der Republik Zypern.

Stellungnahme der EZB zu einer verfassungsrechtlichen Regelung über Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel und den Zugang zu Bargeld

Am 11. Januar 2024 verabschiedete der EZB-Rat die auf Initiative der EZB verfasste Stellungnahme CON/2024/1.

Stellungnahme der EZB zur schrittweisen Abschaffung der Stückelung „1 000 dänische Kronen“ und zur Absenkung der Bargeldobergrenze

Am 12. Januar 2024 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2024/2 auf Ersuchen des dänischen Ministeriums für Wirtschaft (Erhvervsministeriet).

Corporate Governance

Einrichtung einer temporären Direktion für das Projekt zum digitalen Euro

Am 15. Dezember 2023 nahm der EZB-Rat Kenntnis von der vom Direktorium vorgeschlagenen Umstrukturierung der Generaldirektion Marktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr (DG/MIP) der EZB. Mit dieser Umstrukturierung wird vom 1. Februar 2024 bis zum 31. Januar 2026 ein eigener Geschäftsbereich – die Direktion Digitaler Euro – eingerichtet.

Aufteilung der Zuständigkeiten der Vertreterinnen und Vertreter der EZB im Aufsichtsgremium

Am 28. Dezember 2023 nahm der EZB-Rat Kenntnis von einer Neuaufteilung der Zuständigkeiten der beiden Vertreterinnen der EZB im Aufsichtsgremium, Anneli Tuominen und Elizabeth McCaul, im Hinblick auf Cyberrisiken und die digitale Agenda, wie in ihren jeweiligen Lebensläufen im Abschnitt „Schwerpunktthemen“ angeführt.

Statistik

Geänderte Leitlinie zum Euro Short-Term Rate (€STR)

Am 18. Januar 2024 erließ der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2024/1 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2019/1265 zum Euro Short-Term Rate (€STR). Mit diesem Änderungsrechtsakt wird der Beschluss des EZB-Rats vom 5. April 2023 über die Erweiterung des Kreises der Berichtspflichtigen für die Geldmarktstatistik (Money Market Statistical Reporting – MMSR) umgesetzt. Es kommen 24 neue monetäre Finanzinstitute (MFIs) hinzu, für die ab 1. Juli 2024 die Meldepflicht gelten wird. Die Änderungen beziehen sich auch auf eine interne Vereinbarung des Eurosystems zur Arbeitsteilung, nach der die EZB die Aufgaben und Zuständigkeiten zur Qualitätssicherung des €STR im Auftrag der NZBen durchführen kann, die keine lokale Erhebungsplattform betreiben. Die Leitlinie wird zu gegebener Zeit in EUR-Lex veröffentlicht.

EZB-Bankenaufsicht

Offenlegung der Methoden zur Bewertung des Geschäftsmodells sowie zur internen Governance und zum Risikomanagement

Am 18. Dezember 2023 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die im aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) verwendeten Methoden für die Bewertung des Geschäftsmodells sowie für die interne Governance und das Risikomanagement zu veröffentlichen. Beide Dokumente sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Aktualisiertes Aufsichtshandbuch

Am 28. Dezember 2023 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, eine aktualisierte Fassung des Aufsichtshandbuchs zu veröffentlichen. Das Aufsichtshandbuch beschreibt den organisatorischen Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM), definiert die Methoden, Prozesse und Verfahren der Bankenaufsicht im Euroraum und legt die Zusammenarbeit des SSM mit anderen Behörden innerhalb des allgemeineren institutionellen Rahmens dar. Das aktualisierte Handbuch ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Veröffentlichung der Liste der weniger bedeutenden Institute mit hoher Auswirkung für 2024

Am 2. Januar 2024 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die Liste der weniger bedeutenden Institute mit hoher Auswirkung (High-Impact-LSIs) für 2024 zu veröffentlichen. Die Liste wird zu gegebener Zeit auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar sein.

Bericht über die Risiken einer mangelnden Ausrichtung der Bankenfinanzierung auf die Klimaziele der EU

Am 10. Januar 2024 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht einen Bericht zu veröffentlichen, der sich mit den Risiken einer mangelnden Ausrichtung der Bankenfinanzierung auf die Klimaziele der EU befasst. Der Bericht basiert auf Daten, die anhand der Open-Source-Methodik des Paris Agreement Capital Transition Assessment (PACTA) zusammengestellt wurden und kommt zu dem Schluss, dass die Ausrichtung des Bankensektors im Euroraum in dieser Hinsicht erhebliche Defizite aufweist und der Bankensektor daher erhöhten Übergangsrisiken ausgesetzt sein könnte.

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