- PRESSEMITTEILUNG
EZB nominiert Yves Mersch als stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums
9. April 2019
- Vorschlag des EZB-Rats für neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums der EZB an Europäisches Parlament übermittelt
- Endgültige Bestätigung erfolgt nach Zustimmung des Parlaments durch den Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat die Ernennung des Mitglieds des Direktoriums der EZB, Yves Mersch, zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums der EZB vorgeschlagen.
Im Einklang mit der Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Zentralbank hat die EZB den Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments, Roberto Gualtieri, entsprechend in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus informierte sie den Vorsitzenden des Rates für Wirtschaft und Finanzen, Eugen Teodorovici. Das Datum der Anhörung von Yves Mersch im Ausschuss für Wirtschaft und Währung steht noch nicht fest. Nach Maßgabe des Artikels 26 Absatz 3 der SSM-Verordnung muss die Ernennung vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Nach dieser Billigung erlässt der Rat einen Durchführungsbeschluss zur Ernennung des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums. Gemäß der SSM-Verordnung muss der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsgremiums ein Mitglied des Direktoriums der EZB sein.
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