ENTSCHEIDUNG DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK ÜBER DEN UMFANG DER AUSGABE VON MÜNZEN IM JAHR 2002
Gemäß Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft hat die Europäische Zentralbank (EZB) das ausschließliche Recht, den Umfang der Ausgabe von Münzen durch die Länder des Euro-Währungsgebiets zu genehmigen. Zu diesem Zweck hat der EZB-Rat eine Entscheidung erlassen, die den Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen im Euro-Währungsgebiet im Jahr 2002 wie folgt genehmigt.
Ausgabe von Münzen, die für den Umlauf bestimmt sind, und die Ausgabe von nicht für den Umlauf bestimmten Sammlermünzen im Jahr 2002 (in Millionen Euro) | |
Belgien | 854,5 |
Deutschland | 7 513,0 |
Griechenland | 726,6 |
Spanien | 1 757,5 |
Frankreich | 2 521,7 |
Irland | 426,2 |
Italien | 3 700,6 |
Luxemburg | 100,0 |
Niederlande | 1 280,0 |
Österreich | 964,5 |
Portugal | 470,0 |
Finnland | 360,0 |
Die Entscheidung wird in den nächsten Tagen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.
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