ENTSCHEIDUNG DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK ÜBER DEN UMFANG DER AUSGABE VON MÜNZEN IM JAHR 2002
Gemäß Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft hat die Europäische Zentralbank (EZB) das ausschließliche Recht, den Umfang der Ausgabe von Münzen durch die Länder des Euro-Währungsgebiets zu genehmigen. Zu diesem Zweck hat der EZB-Rat eine Entscheidung erlassen, die den Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen im Euro-Währungsgebiet im Jahr 2002 wie folgt genehmigt.
| Ausgabe von Münzen, die für den Umlauf bestimmt sind, und die Ausgabe von nicht für den Umlauf bestimmten Sammlermünzen im Jahr 2002 (in Millionen Euro) | |
| Belgien | 854,5 |
| Deutschland | 7 513,0 |
| Griechenland | 726,6 |
| Spanien | 1 757,5 |
| Frankreich | 2 521,7 |
| Irland | 426,2 |
| Italien | 3 700,6 |
| Luxemburg | 100,0 |
| Niederlande | 1 280,0 |
| Österreich | 964,5 |
| Portugal | 470,0 |
| Finnland | 360,0 |
Die Entscheidung wird in den nächsten Tagen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.
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