Auf dem Weg zu einem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum - Fortschrittsbericht
Seit dem 1. Juli 2002 sind die Banken in der EU, aufgrund einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union, verpflichtet, für grenzüberschreitende und inländische Kartenzahlungen in Euro die gleichen Gebühren zu erheben [Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro]. Ab dem 1. Juli 2003 wird das Prinzip einheitlicher Gebühren für Inlandszahlungen und grenzüberschreitende Zahlungen auch bei Überweisungen gelten. Dies kann bedeuten, dass die Gebühren für grenzüberschreitende Überweisungen sinken werden. Hierzu muss eine Überweisung bestimmte Kriterien erfüllen: Der Betrag darf 12 500 EUR nicht übersteigen, und der Auftrag muss die internationale Kontonummer (International Bank Account Number, IBAN) des Empfängers sowie den Bankidentifikationscode (Bank Identifier Code, BIC) der Empfängerbank aufweisen. Für Zahlungsaufträge, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, können die Banken zusätzliche Gebühren erheben.
Durch die Verordnung kommen die Bankkunden dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum einen Schritt näher. Allerdings können sie dessen Vorteile nur nutzen, wenn sie die internationale Kontonummer (IBAN) und den Bankidentifikationscode (BIC) verwenden. Die Umstellung auf diese bereits etablierten internationalen Standards müssen alle an einem Zahlungsvorgang Beteiligten vornehmen (Bankkunden von privater und Firmenseite, Betreiber von Zahlungssystemen und die Banken selbst).
Aus Sicht des Kunden ist ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum in Reichweite gerückt; der Bankensektor muss jedoch noch ein beträchtliches Maß an Arbeit leisten, um eine Infrastruktur aufzubauen, die für ein kosteneffizientes Angebot von der Verordnung entsprechenden Dienstleistungen erforderlich ist. Die Banken sind dabei, ihre Vorstellung einer modernen Zahlungsinfrastruktur zu entwickeln und umzusetzen, die den Bedürfnissen der Kunden im Euro-Währungsgebiet gerecht und zugleich von technologischen Innovationen profitieren wird.
Die EZB veröffentlicht heute einen Bericht mit dem Titel "Auf dem Weg zu einem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum – Fortschrittsbericht", in dem diese jüngsten Entwicklungen beleuchtet werden. In seinem Weißbuch "Euroland – Our Single Payment Area" (Mai 2002) hat der europäische Bankensektor seine Strategie zur Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums formuliert, in dem es bis 2010 keine Unterschiede im Leistungsniveau für inländische und grenzüberschreitende Massenzahlungen mehr geben soll. Das Eurosystem begrüßt die Tatsache, dass die Banken ihre Bemühungen verstärkt haben, dieses Ziel zu erreichen. Die Führungs- und Verwaltungsstruktur für ihr zentrales Beschlussorgan, den European Payments Council (http://www.europeanpaymentscouncil.org/), wurde mittlerweile geschaffen. Erste Ergebnisse der Arbeit sind bereits sichtbar: Die Banken haben sich auf eine bevorzugte Infrastruktur für die Verarbeitung von grenzüberschreitenden Euro-Massenzahlungen geeinigt und Vereinbarungen für grundlegende Dienstleistungen im grenzüberschreitenden Überweisungsverkehr beschlossen. In einigen Bereichen allerdings müssen die Meilensteine auf dem Weg zu einem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum noch genauer spezifiziert werden. Die Umsetzung von Standards für grenzüberschreitende Zahlungen ist bislang hinter den eigenen Verpflichtungen der Banken zurück geblieben. Das Eurosystem wird die Fortschritte der Banken auf dem Weg zu einem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum genau beobachten. Es sieht vor, den Fortschritt anhand spezieller Indikatoren zu messen und legt den Banken dringend nahe, hierüber fortwährend Bericht zu erstatten.
Das Eurosystem unterstützt mit seiner Politik die Arbeit des Bankgewerbes auf dem Weg zu einem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Es spielt gegenwärtig die Rolle eines Katalysators für Veränderungen sowie die eines aktiven Beobachters der Arbeit des Bankensektors. Sollte das Bankgewerbe jedoch nicht in der Lage sein, auf dem Weg zu einem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum ausreichende Fortschritte zu erzielen, könnte das Eurosystem eine aktivere Rolle übernehmen, indem es verstärkt auf regulatorischem Gebiet tätig wird.
Der Fortschrittsbericht "Auf dem Weg zu einem Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum", der heute in englischer Sprache veröffentlicht wird, steht in Kürze in allen Amtssprachen der Gemeinschaft zur Verfügung.
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