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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Mai 2026

22. Mai 2026

Makroprudenzielle Politik und Finanzstabilität

Financial Stability Review – Mai 2026

Am 20. Mai 2026 tauschten sich die Mitglieder des EZB-Rats auf Grundlage des Financial Stability Review vom Mai 2026 über Fragen der Finanzstabilität im Euroraum aus. Darüber hinaus genehmigten sie die Veröffentlichung des Berichts auf der Website der EZB. Neben einem Überblick über die wichtigsten Schwachstellen in Bezug auf die Finanzstabilität im Euroraum enthält diese Ausgabe vier Sonderbeiträge. Der erste widmet sich der Frage, wie fortschrittliche, auf künstlicher Intelligenz basierende Instrumente die Stimmungsanalyse verbessern können. Im zweiten Beitrag wird die Divergenz zwischen der steigenden Zahl von Unternehmensinsolvenzen und den niedrigen aggregierten Quoten notleidender Kredite bei Banken im Euroraum untersucht. Im dritten Beitrag werden die Auswirkungen der makroprudenziellen Politik auf die Kreditvergabe an private Haushalte und die Immobilienpreise bewertet und im vierten werden die Risiken des Finanzsystems des Euroraums im Zusammenhang mit Private Credit betrachtet. Der Financial Stability Review wird voraussichtlich am 27. Mai 2026 auf der Website der EZB veröffentlicht.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

Überprüfung der Preispolitik der T2/Echtzeit-Brutto-Abwicklung

Am 28. April 2026 genehmigte der EZB-Rat eine überarbeitete Preispolitik für die Echtzeit-Brutto-Abwicklung (Real-Time Gross Settlement; RTGS), die am 1. Juli 2026 in Kraft treten soll. Sie wird unter anderem eine Erhöhung der monatlichen Festentgelte für Geldkonten und eine Rekalibrierung der volumenbasierten Preiskorridore umfassen. Das übergeordnete Ziel besteht darin, für die T2/RTGS-Abwicklung bis 2038 eine vollständige Kostendeckung sicherzustellen. Darüber hinaus beauftragte der EZB-Rat den Marktinfrastrukturrat mit einer umfassenden Überprüfung der T2/RTGS-Preispolitik im Laufe des Jahres 2028. Nähere Einzelheiten werden zu gegebener Zeit auf der Website der EZB veröffentlicht.

Änderungen der Leitlinie über TARGET

Am 4. Mai 2026 erließ der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2026/11 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2022/912 über ein transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem (TARGET) der neuen Generation (EZB/2022/8). Die geänderte Leitlinie trägt mehreren technischen Änderungen Rechnung, die im Jahr 2026 an TARGET-Diensten vorgenommen wurden. Diese betreffen vor allem die Aufnahme des „One-Leg Out Instant Credit Transfer“-Verfahrens des European Payment Council in TIPS (TARGET Instant Payments Settlement) sowie die oben genannten Änderungen der Gebührenstruktur für T2/RTGS, die ab dem 1. Juli 2026 gelten werden. Die Leitlinie wird zu gegebener Zeit auf EUR-Lex veröffentlicht.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zu Bestimmungen in Bezug auf das reibungslose Funktionieren des Zahlungsverkehrs mittels Bargeld

Am 12. Mai 2026 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2026/16 auf Ersuchen des niederländischen Finanzministers.

Stellungnahme der EZB zur Senkung bestimmter Entgelte und Gebühren für Bargeldabhebungen und andere Transaktionen am Geldautomat

Am 19. Mai 2026 verabschiedete der EZB-Rat die auf Initiative der EZB verfasste Stellungnahme CON/2026/17.

Corporate Governance

Ernennung der Mitglieder des Marktinfrastrukturrats für den Zeitraum vom 1. Juni 2026 bis 31. Mai 2029

Am 13. Mai 2026 verlängerte der EZB-Rat die Ernennung des derzeitigen Vorsitzenden des Marktinfrastrukturrats (Market Infrastructure Board – MIB), Thomas Vlassopoulos, Leiter der Generaldirektion Marktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr der EZB. Außerdem ernannte er die Mitglieder für die nächste dreijährige Amtsperiode, die vom 1. Juni 2026 bis zum 31. Mai 2029 laufen wird. Der Marktinfrastrukturrat setzt sich wie folgt zusammen: Mitglieder aus den nationalen Zentralbanken des Eurosystems: Marc Lejoly (BE), Julian Reischle (DE), Carlos Conesa (ES), Elie Lewi (FR), Salvatore Luigi Alonzo (IT), Andreas Neocleous (CY), Petia Niederländer (AT) und Maria Tereza Cavaco (PT) sowie Inge van Dijk (NL), die auch als stellvertretende Vorsitzende fungieren wird. Mitglieder aus den Zentralbanken außerhalb des Euro-Währungsgebiets: Peter E. Storgaard (DK), Torbjørn Hægeland (NO) und Christina Wejshammar (SE). Die nicht einer Zentralbank angehörenden Mitglieder sind Johan Kestens und Jean-Marc Eyssautier. Der Markinfrastrukturrat steuert das Tagesgeschäft von TARGET2-Securities (T2S) und der übrigen TARGET-Dienste. Zudem steht er über die T2S-Governance-Struktur mit Marktteilnehmern in Verbindung.

Statistiken

Qualitätsbericht 2025 über die Statistiken zur Zahlungsbilanz und zum Auslandsvermögensstatus für den Euroraum und die einzelnen Länder

Am 13. Mai 2026 billigte der EZB-Rat die im Qualitätsbericht 2025 enthaltene Einschätzung bezüglich der Statistiken zur Zahlungsbilanz und zum Auslandsvermögensstatus für den Euroraum und die einzelnen Länder und genehmigte die Veröffentlichung des Berichts. Dieser Bericht informiert über die seit der Veröffentlichung des vorherigen Berichts erzielten Verbesserungen und zeigt auf, wo noch Verbesserungspotenzial besteht. Er steht auf der Website der EZB zur Verfügung.

Internationale und europäische Zusammenarbeit

Bericht über die internationale Rolle des Euro

Am 20. Mai 2026 billigte der EZB-Rat den Bericht über die internationale Rolle des Euro (Ausgabe Juni 2026) und genehmigte die Veröffentlichung des Dokuments auf der Website der EZB. Der Bericht enthält einen Überblick darüber, wie sich die Verwendung des Euro durch außerhalb des Euroraums Ansässige im Jahr 2025 entwickelt hat. Er soll zusammen mit einer entsprechenden Pressemitteilung am 2. Juni 2026 auf der Website der EZB veröffentlicht werden.

EZB-Bankenaufsicht

Aktualisierte Berichte über bewährte Verfahren für das Management von Klima- und Naturrisiken sowie Stresstests

Am 30. April 2026 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums zur Veröffentlichung von zwei Berichten. Der erste Bericht befasst sich mit bewährten Verfahren für das Management von Klima- und Naturrisiken und der zweite Bericht mit bewährten Verfahren für Stresstests zu klima- und naturbedingten Risiken. Beide Berichte sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Einhaltung der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zur Gleichwertigkeit der Vorschriften von Drittlandsbehörden in Bezug auf die Geheimhaltung und das Berufsgeheimnis

Am 6. Mai 2026 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) darüber zu informieren, dass die EZB in Bezug auf die direkt von ihr beaufsichtigten bedeutenden Institute den Leitlinien zur Änderung der Leitlinien EBA/GL/2022/04 zur Gleichwertigkeit von Geheimhaltungsvorschriften (EBA/GL/2025/05) nachkommt. Zu den mit den jüngsten Anpassungen eingeführten Änderungen gehört die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Leitlinien, um neuen Anforderungen in Bezug auf die Vertraulichkeit und das Berufsgeheimnis im Rahmen der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) Rechnung zu tragen. Darüber hinaus werden die jüngsten Beurteilungen der Gleichwertigkeit der Geheimhaltungsvorschriften, die die EBA im Hinblick auf einzelne Aufsichtsbehörden aus Drittländern vorgenommen hat, berücksichtigt, Definitionen werden vereinheitlicht und Gesetzesverweise aktualisiert. Weiterhin wird geklärt, wie die zuständigen Behörden den Rahmen beim Informationsaustausch oder bei der Beteiligung an der aufsichtlichen Zusammenarbeit anwenden sollten.

Jahresbericht 2025 über Sanktionsmaßnahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus SSM

Am 7. Mai 2026 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, den Jahresbericht 2025 über Sanktionsmaßnahmen des SSM zu veröffentlichen. Dieser enthält aggregierte Statistiken für den gesamten SSM, basierend auf Daten, die mittels standardisierter Kategorien erhoben und zusammengestellt wurden, um harmonisierte und vergleichbare Informationen zu gewährleisten. In dem Bericht wird dokumentiert, dass die EZB und die nationalen zuständigen Behörden im Jahr 2025 insgesamt 370 Sanktionsverfahren durchgeführt haben, von denen 66 % im Jahresverlauf abgeschlossen wurden. Bis Ende 2025 waren 152 Verwaltungssanktionen verhängt worden, wovon 86 % auf Geldbußen entfielen. Die insgesamt eingezogenen Geldbußen beliefen sich auf rund 57,15 Mio. EUR – der höchste Gesamtbetrag der letzten fünf Jahre. Der Bericht (Englisch) ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Einhaltung der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde für verhältnismäßige Diversifizierungsmethoden im Mengengeschäft

Am 19. Mai 2026 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen eine Mitteilung an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), dass die EZB den Leitlinien für verhältnismäßige Diversifizierungsmethoden im Mengengeschäft gemäß Artikel 123 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (EBA/GL/2026/02) in Bezug auf die direkt von ihr beaufsichtigten bedeutenden Kreditinstitute nachkommt. In diesen Leitlinien werden Kriterien festgelegt, anhand derer bestimmt wird, ob Risikopositionen aus dem Mengengeschäft ausreichend diversifiziert sind, um nach dem Standardansatz für das Kreditrisiko für ein günstigeres Risikogewicht von 75 % in Betracht zu kommen.

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Europäische Zentralbank

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