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PRESSEMITTEILUNG

SEPA: Trotz deutlicher Fortschritte bestehen noch Bedenken, die es umgehend zu beseitigen gilt (Sechster SEPA-Fortschrittsbericht)

24. November 2008

In seinem sechsten Fortschrittsbericht zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA), der heute veröffentlicht wird, begrüßt der EZB-Rat die bisher erzielten deutlichen Fortschritte. Gleichwohl betont der EZB-Rat, dass es noch einiger dringender Arbeiten an diesem Projekt bedarf, um den Erfolg von SEPA sicherzustellen. So enthält der sechste Fortschrittsbericht auch eine Liste von „Zehn Meilensteinen für die SEPA-Umsetzung und -Migration“.

Seit der Veröffentlichung des fünften Fortschrittsberichts im Juli 2007 haben sich zahlreiche neue Entwicklungen ergeben. Der erfolgreiche Start von SEPA im Januar 2008 war eine große Leistung. Mit der Einführung der SEPA-Überweisung am 28. Januar 2008 wurden die ersten Vorteile des Projekts für die Banken, vor allem aber für die Endnutzer von Zahlungsdiensten, spürbar. Außerdem wurden nationale Pläne für die SEPA-Umsetzung und -Migration erstellt und veröffentlicht. Die meisten automatisierten Clearinghäuser, die auf Euro lautende Überweisungen verarbeiten, können nun auch SEPA-Überweisungen ausführen. Im Januar 2008 wurde SEPA auch für Kartenzahlungen eingeführt. Allerdings bedarf es auf diesem Gebiet weiterer Anstrengungen, wenn die Ziele des SEPA-Projekts erreicht werden sollen. Hierzu zählt beispielsweise die Schaffung mindestens eines weiteren europäischen Kartensystems. Im laufenden Jahr wurden die Vorbereitungen für das dritte SEPA‑Zahlungsinstrument, die SEPA-Lastschrift, fortgesetzt und das diesbezügliche Regelwerk verabschiedet. Die SEPA-Lastschrift soll am 1. November 2009 eingeführt werden. Zur Einführung dieses wichtigen SEPA-Instruments muss das Kreditgewerbe unbedingt mit den zuständigen Wettbewerbsbehörden mögliche Preismodelle im Interbankenverkehr abstimmen. Schließlich wurden auch auf dem Gebiet der elektronischen und der mobilen Zahlungen beträchtliche Fortschritte erzielt.

Der größten Aufmerksamkeit bedürfen nunmehr die folgenden Bereiche: a) die pünktliche Einführung der SEPA-Lastschrift am 1. November 2009, b) die Schaffung eines weiteren europäischen Kartensystems und c) die Förderung des Umstiegs auf SEPA-Überweisungen und -Lastschriften u. a. durch die Festlegung eines realistischen, aber gleichwohl ehrgeizigen Enddatums für die Nutzung nationaler Überweisungen und Lastschriften.

Der Bericht enthält folgende Kernaussagen, die vom Markt entsprechend berücksichtigt werden sollten, um den Erfolg von SEPA zu gewährleisten:

  1. Die Banken sollten für eine bessere Kommunikation, klare Produktangebote und eine gleichbleibende Kundenerfahrung sorgen, um den Umstieg aller Kunden auf die SEPA-Überweisung voranzutreiben, wobei insbesondere die öffentlichen Verwaltungen frühzeitig mit der Nutzung dieses Zahlungsinstruments beginnen sollten.
  2. Die noch bestehenden Hindernisse für eine pünktliche Einführung der SEPA-Lastschrift sollten beseitigt werden. Es müssen dringend Lösungen gefunden werden, um hier voranzukommen; beispielsweise sollten Klarheit bezüglich des Einführungsdatums geschaffen, die fortdauernde Gültigkeit bestehender Einzugsermächtigungen sichergestellt, Kundenanforderungen erfüllt, Kommunikationsaktivitäten intensiviert sowie die Debatte über die multilaterale Verrechnungsgebühr beendet werden.
  3. SEPA muss eine durchgängige, vollautomatisierte Abwicklung von Zahlungen ohne manuelle Eingriffe ermöglichen und über das Angebot von Kern- und Basisprodukten hinausgehen, was auch innovative Produkte und Dienstleistungen wie z. B. mobile Zahlungen, elektronische Zahlungen und die elektronische Rechnungsstellung umfasst.
  4. Die Festlegung eines realistischen, aber gleichwohl ehrgeizigen Enddatums für den Umstieg auf SEPA-Überweisungen und -Lastschriften ist ein notwendiger Schritt, um die Vorteile von SEPA frühzeitig nutzen zu können.
  5. In Bezug auf SEPA-Kartenzahlungen und die Unterstützung von Marktinitiativen zur Schaffung eines europäischen Kartensystems sollte ein ehrgeizigerer Ansatz verfolgt werden.
  6. Die europäische Zahlungsverkehrsbranche sollte hinreichend Einfluss auf die SEPA-Standards für Karten (vorzugsweise nicht proprietäre Standards) ausüben können. Der European Payments Council (EPC) soll das Programm zur Standardisierung von SEPA-Kartenzahlungen vorantreiben.
  7. Sicherheit ist die Grundlage für Vertrauen in SEPA-Zahlungen; deshalb müssen alle Interessengruppen ihre diesbezüglichen Anstrengungen fortsetzen und sogar intensivieren.
  8. Die Anbieter von Clearinginfrastrukturen verhalten sich zwar vorbildlich; gleichwohl sollten noch vorhandene Beschränkungen der Interoperabilität von Zahlungsverkehrs-Infrastrukturen beseitigt werden.
  9. „Good Governance“-Strukturen im SEPA-Projekt erfordern Änderungen des Mandats und der Organisationsweise des EPC. Eine erste kurzfristige Maßnahme wäre die Stärkung des EPC‑Sekretariats, damit es den EPC bei seinen zahlreichen Aufgaben angemessen unterstützen kann. Mittel- bis längerfristig bedarf es grundlegenderer Änderungen, um die Effektivität, Transparenz und Rechenschafts­pflicht des EPC zu verbessern.
  10. Klarheit und Gewissheit in Bezug auf die mit SEPA verbundenen Aufgaben: Die Meilensteine für die SEPA-Umsetzung und -Migration umfassen eine Reihe konkreter Aufgaben, deren Erfüllung das Eurosystem für einen Erfolg des SEPA-Projekts als erforderlich erachtet.

Der Bericht richtet sich nicht nur an das Kreditgewerbe und zukünftige Zahlungsinstitute, sondern an alle maßgeblich Beteiligten wie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen, den Handel und die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Der heute in englischer Sprache veröffentlichte Bericht wird zu gegebener Zeit in weiteren Amtssprachen der Gemeinschaft verfügbar sein.

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