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PRESSEMITTEILUNG

Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) für das Geschäftsjahr 2004

14. März 2005

Die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2004 der EZB durch den EZB-Rat erfolgte am 11. März 2005.

Die EZB schloss das Jahr 2004 mit einem Jahresfehlbetrag von 1 636 Mio € ab (nach einem Jahresfehlbetrag von 477 Mio € für das Jahr 2003). Dieses Ergebnis ist im Wesentlichen erneut auf die internationale Wechselkursentwicklung zurückzuführen, die sich negativ auf den Euro-Gegenwert der auf Fremdwährungen lautenden Bestände, hauptsächlich US-Dollarbestände, der EZB auswirkte.

Die Rechnungslegungsgrundsätze der EZB orientieren sich stark am Vorsichtsprinzip. Daher werden buchmäßige Verluste, die sich aus der Bewertung der Fremdwährungs- und Goldbestände zum Wechselkurs bzw. Marktpreis am Jahresultimo ergeben, als realisiert betrachtet und in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bewertungsgewinne bei diesen Beständen sind hingegen nicht erfolgswirksam, sondern werden unter dem Ausgleichsposten aus Neubewertung direkt in der Bilanz ausgewiesen. Bedingt durch die anhaltende Aufwertung des Euro verzeichnete die EZB im Jahr 2004 wechselkursbedingte Bewertungsverluste von netto knapp 2,1 Mrd €.

Die Erträge aus der normalen Geschäftstätigkeit resultieren in erster Linie aus der Anlage der Währungsreserven und des Eigenkapitals (4,1 Mrd €) der EZB. Hinzu kommt der Zinsertrag der EZB aus ihrem 8 %igen Anteil am Euro-Banknotenumlauf („EZB-Seigniorage“). Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus im Jahr 2004 sowohl für Anlagen in Euro als auch für Fremdwährungsanlagen verschlechterte sich das Zinsergebnis der EZB erneut. Dadurch ergab sich letztlich ein Nettozinsertrag von 690 Mio € gegenüber 715 Mio € im Jahr 2003. Nach Abzug der Seigniorage (733 Mio €) verbleibt ein Nettozinsaufwand von 43 Mio € , verglichen mit einem Nettozinsertrag von 17 Mio € für das Jahr 2003. Zudem hatte die EZB im Zusammenhang mit den NZB-Forderungen aus der Übertragung von Währungsreserven Zinszahlungen in Höhe von 693 Mio € zu leisten.

Der Sachaufwand der EZB für Gehälter und Nebenkosten, Gebäudemieten und Sonstiges belief sich auf 340 Mio € (286 Mio € im Jahr 2003). Der wichtigste Einzelfaktor für diesen Anstieg war die Aufstockung der Rückstellung für die gemäß der versicherungsmathematischen Berechnung angestiegenen Pensionsverpflichtungen der EZB. Auf Sachanlagen wurden Abschreibungen in Höhe von 34 Mio € vorgenommen. Zum Bilanzstichtag waren bei der EZB 1 309 Mitarbeiter beschäftigt (davon 131 in Führungspositionen) gegenüber 1 213 Mitarbeitern Ende 2003.

Auf der Sitzung am 11. März 2005 beschloss der EZB-Rat zum einen, den Fehlbetrag in Höhe von 1 636 Mio € durch eine Entnahme aus der gesamten Allgemeinen Reserve in Höhe von 296 Mio € auszugleichen, und zum anderen, den verbleibenden Fehlbetrag in Höhe von 1 340 Mio € aus den monetären Einkünften des Geschäftsjahrs 2004 gemäß Kapitalzeichungsschlüssel der nationalen Zentralbanken an der EZB zu decken.

Der Jahresabschluss, zusammen mit einem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2004, ist Bestandteil des Jahresberichts 2004 der EZB, der am 26. April 2005 veröffentlicht wird.

Redaktionelle Erläuterungen

  1. Die Rechnungslegungsgrundsätze der EZB: Für das Eurosystem, und somit auch für die EZB, gelten die vom EZB-Rat gemäß Artikel 26.4 ESZB-Satzung festgelegten Rechnungslegungsgrundsätze, wie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.[1] Diese Grundsätze basieren im Allgemeinen auf international anerkannten Rechnungslegungsusancen, sind jedoch auf zentralbankspezifische Erfordernisse zugeschnitten. So wird angesichts der hohen Fremdwährungsbestände bei der Mehrzahl der Zentralbanken des Eurosystems und des damit verbundenen Risikos besonderes Augenmerk auf das Vorsichtsprinzip gelegt. Ausdruck des Vorsichtsprinzips ist vor allem die unterschiedliche Behandlung von buchmäßigen Gewinnen und Verlusten für die Zwecke der Erfolgsermittlung sowie das Verbot der Aufrechnung von buchmäßigen Verlusten aus einer Aktivposition mit buchmäßigen Gewinnen aus anderen Aktivpositionen. Alle NZBen sind im Rahmen der Meldung ihrer Geschäfte als Teil des Eurosystems für die Erstellung des konsolidierten Wochenausweises des Eurosystems an diese Rechnungslegungsgrundsätze gebunden. Alle NZBen wenden bei der Erstellung ihres Jahresabschlusses freiwillig weitgehend dieselben Rechnungslegungsgrundsätze an wie die EZB.
  2. Verzinsung der an die EZB übertragenen Währungsreserven: Im Gegenzug für die an sie übertragenen Währungsreserven hat die EZB jeder NZB eine verzinsliche Forderung gutgeschrieben. Diese Forderungen lauten gemäß EZB-Ratsbeschluss auf Euro und werden auf täglicher Basis zum jeweils geltenden Hauptrefinanzierungssatz des Eurosystems (im Jahr 2004 der Zinssatz für Repogeschäfte mit zweiwöchiger Laufzeit) – reduziert um einen Abschlag für die unverzinsten Goldbestände – verzinst. Im Jahr 2004 machten die diesbezüglichen Zinsaufwendungen rund 693 Mio € aus. Die durch die Anlage der Währungsreserven erwirtschafteten Zinserträge beliefen sich hingegen nur auf 422 Mio €.
  3. Verteilung der Seigniorage der EZB: Laut Beschluss[2] des EZB-Rats wird die Seigniorage der EZB in voller Höhe quartalsweise als Gewinnvorauszahlung an die NZBen verteilt, es sei denn, das Nettojahresergebnis der EZB liegt unter ihrem Seigniorage-Gewinn. Der zur Vorauszahlung anstehende Betrag kann aber auch auf Beschluss des EZB-Rats um anteilige Kosten der EZB für die Banknotenausgabe und -bearbeitung gekürzt werden.
  4. Im Hinblick auf das voraussichtliche Bilanzergebnis der EZB für das Geschäftsjahr 2004 beschloss der EZB-Rat im Dezember 2004:a) die für die ersten drei Quartale erfolgten Gewinnvorauszahlungen an die NZBen im Umfang von 536 Mio € zurückzufordern undb) die Gewinnvorauszahlung für das vierte Quartal im Umfang von 197 Mio € einzubehalten.
  5. Verlustabdeckung: Nach Artikel 33.2 der ESZB-Satzung ist ein Verlust der EZB wie folgt abzudecken: Der Verlust kann aus der Allgemeinen Reserve der EZB gedeckt werden und erforderlichenfalls, nach einem entsprechenden Beschluss des EZB-Rats, aus den monetären Einkünften für das betreffende Geschäftsjahr. Falls zur Deckung eines Verlusts monetäre Einkünfte zur Verwendung kommen, werden die an die NZBen für das betreffende Geschäftsjahr zu verteilenden Beträge im Verhältnis ihres Anteils am Kapitalzeichnungsschlüssel der EZB verringert. Der EZB-Rat beschloss auf seiner Sitzung am 13. Januar 2005 im Grundsatz, den Verlust der EZB für das Jahr 2004 nach Ausschöpfung der Allgemeinen Reserve erforderlichenfalls durch die Einbehaltung monetärer Einkünfte vollständig auszugleichen. Die NZBen waren daher in der Lage, vor Abschluss ihrer eigenen Jahresberichte für das Jahr 2004 Rückstellungen zu bilden.
  1. [1] Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 5. Dezember 2002 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2002/11), ABl. L 58 vom 3.3.2003, S. 38.

  2. [2] Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 21. November 2002 über die Verteilung der Einkünfte der Europäischen Zentralbank aus dem Euro-Banknotenumlauf an die nationalen Zentralbanken der teilnehmenden Mitgliedstaaten (EZB/2002/9), ABl. L 323 vom 28.11.2002, S. 49.

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