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PRESSEMITTEILUNG DER EZB

Umsetzung der Änderungen des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems Anfang 2004

12. Januar 2004

Im ersten Quartal 2004 werden einige Änderungen am geldpolitischen Handlungsrahmen des Eurosystems umgesetzt, die alle bereits im Jahr 2003 angekündigt wurden. Diese Änderungen betreffen folgende Bereiche:

  • Die Mindestreserve-Erfüllungsperiode beginnt künftig immer am Abwicklungstag des Hauptrefinanzierungsgeschäfts (HRG), das auf die Sitzung des EZB-Rats folgt, für die die monatliche Erörterung der Geldpolitik vorgesehen ist.
  • Änderungen der für die ständigen Fazilitäten geltenden Zinssätze werden in der Regel am ersten Tag der neuen Erfüllungsperiode wirksam.
  • Die Laufzeit der HRGs wird von zwei Wochen auf eine Woche verkürzt.
  • Die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (LRGs) werden am letzten Mittwoch eines jeden Kalendermonats zugeteilt.
  • Regelungen zur Risikokontrolle für die bei den Kreditgeschäften des Eurosystems verwendeten refinanzierungsfähigen Sicherheiten (für Kategorie-1-Sicherheiten werden Liquiditätskategorien eingeführt, und die Bewertungsabschläge für Kategorie-1- und Kategorie-2-Sicherheiten werden angepasst; Sicherheitenmargen bei Vermögenswerten, die zur Besicherung der Kreditgeschäfte des Eurosystems verwendet werden, kommen nicht mehr zur Anwendung).
  • Die Merkmale zugelassener Garantien für Vermögenswerte werden umfassender definiert.

Mit der Verabschiedung der Leitlinie der Europäischen Zentralbank EZB/2003/16 zur Änderung der Leitlinie EZB/2000/7 über geldpolitische Instrumente und Verfahren des Eurosystems am 1. Dezember 2003 fasste der EZB-Rat den Beschluss, dass die überarbeiteten Regelungen am 8. März 2004 in Kraft treten sollen. Die Regelungen sind in einem Anhang zu dieser Leitlinie genau dargelegt; er trägt den Titel „Durchführung der Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet: Allgemeine Regelungen für die geldpolitischen Instrumente und Verfahren des Eurosystems“ (kurz: „Allgemeine Regelungen“). Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, werden bereits Ende Januar einige Maßnahmen umgesetzt (siehe den Zeitplan im Anhang zu dieser Pressemitteilung).

Die Allgemeinen Regelungen werden Ende Januar 2004 auf der EZB-Website separat veröffentlicht. Die Druckfassung wird ab dem 8. März 2004 in allen Amtssprachen der Gemeinschaft zur Verfügung stehen.

Als weiteres Referenzmaterial sind dieser Pressemitteilung ein Verzeichnis aller Veröffentlichungen, die sich mit den Änderungen des geldpolitischen Handlungsrahmens beschäftigen, sowie ein Überblick über die wichtigsten Termine im Hinblick auf die Änderungen beigefügt.

ANHANG: VERZEICHNIS DER VERÖFFENTLICHUNGEN ZU DEN ÄNDERUNGEN DES GELDPOLITISCHEN HANDLUNGSRAHMENS DES EUROSYSTEMS

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz des geldpolitischen Handlungsrahmens, Pressemitteilung der EZB vom 23. Januar 2003
  • Neue Regelungen zur Risikokontrolle für refinanzierungsfähige Sicherheiten, Pressemitteilung der EZB vom 2. Juli 2003
  • Veröffentlichung des unverbindlichen Kalenders für die Tenderoperationen des Eurosystems im Jahr 2004, Pressemitteilung der EZB vom 1. August 2003
  • Änderungen des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems, Aufsatz im Monatsbericht der EZB vom August 2003
  • Verordnung EZB/2003/9 vom 12. September 2003 über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union (Verordnung (EG) Nr. 1745/2003 der EZB, in: Amtsblatt Nr. L 250 vom 2. Oktober 2003)
  • Einführung der neuen Regelungen zur Risikokontrolle: Liquiditätskategorien und Klassifizierung der Emittentengruppen, Pressemitteilung der EZB vom 28. Oktober 2003
  • Unverbindlicher Kalender für die Mindestreserve-Erfüllungsperioden im Jahr 2004, erstellt gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung EZB/2003/9 und veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union (Amtsblatt Nr. C 260 vom 29. Oktober 2003)

UMSETZUNG DER ÄNDERUNGEN DES GELDPOLITISCHEN HANDLUNGSRAHMENS

Beginn der Übergangs-Erfüllungsperiode 24. Januar 2004
Zuteilung des letzten LRG gemäß dem altem Zeitplan 28. Januar 2004
Zuteilung des ersten LRG gemäß dem neuen Zeitplan 25. Februar 2004
Zuteilung des letzten HRG mit zweiwöchiger Laufzeit 2. März 2004
Neue Allgemeine Regelungen treten in Kraft 8. März 2004
Neue Regelungen zur Risikokontrolle finden Anwendung 8. März 2004
Ende der Übergangs-Erfüllungsperiode 9. März 2004
Zuteilung des ersten HRG mit einwöchiger Laufzeit 9. März 2004
Beginn der ersten Mindestreserve-Erfüllungsperiode nach dem neuen Verfahren 10. März 2004
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Europäische Zentralbank

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