Neue Verordnung im Bereich Geld- und Bankenstatistik
Auf seiner Sitzung am 21. November 2002 verabschiedete der EZB-Rat eine neue Verordnung zur Änderung der Verordnung EZB/2001/13 über die konsolidierte Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute. Diese neue Verordnung tritt am 1. Mai 2003 in Kraft.
Die Verordnung sieht die Erhebung monatlicher statistischer Daten über die Inhaber von Geldmarktfondsanteilen, die nach der Gebietsansässigkeit der Inhaber aufgegliedert sind, vor. Dadurch erweitert sich der Umfang der statistischen Anforderungen gemäß der Verordnung EZB/2001/13.
Die neue Verordnung soll die Qualität der Daten über Inhaber von Geldmarktfondsanteilen, die zur Berechnung der Geldmenge M3 herangezogen werden, erhöhen. Die Absicht, diese neue Berichtsanforderung einzuführen, kam bereits in der von der EZB am 22. November 2001 veröffentlichten Pressemitteilung über die Verabschiedung der Verordnung EZB/2001/13 zum Ausdruck.
Diese neue Anforderung richtet sich an Geldmarktfonds, die Geldmarktfondsanteile emittieren, sowie an sonstige monetäre Finanzinstitute und sonstige Finanzintermediäre, soweit diese von gebietsansässigen Geldmarktfonds ausgegebene Anteile verwahren oder anderweitig Geschäfte mit Geldmarktfondsanteilen in eigenem Namen oder für Dritte durchführen.
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