Suchoptionen
Startseite Medien Wissenswertes Forschung und Publikationen Statistiken Geldpolitik Der Euro Zahlungsverkehr und Märkte Karriere
Vorschläge
Sortieren nach

Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

März 2026

20. März 2026

Geldpolitik

Einhaltung des Verbots der monetären Finanzierung und des bevorrechtigten Zugangs durch die Zentralbanken

Am 18. März 2026 billigte der EZB-Rat den Monitoring-Bericht für 2025 im Einklang mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), auf dessen Grundlage die EZB die Einhaltung der in den Artikeln 123 und 124 AEUV enthaltenen Verbote und der damit zusammenhängenden Verordnungen durch die Zentralbanken in der EU überwacht. Nähere Informationen hierzu sind einem gesonderten Abschnitt des Jahresberichts 2025 der EZB zu entnehmen, der am 4. Mai 2026 auf der Website der EZB veröffentlicht wird.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

Appia-Roadmap für ein tokenisiertes Finanzökosystem in Europa

Am 11. März 2026 veröffentlichte die EZB nach Genehmigung durch den EZB-Rat eine Roadmap für Appia. Das Dokument enthält eine ausführliche Beschreibung der Initiative und gibt u. a. Auskunft über Ziele, Zeitplan und Methoden. Interessenträger sind aufgerufen, Feedback abzugeben und Vorschläge zu unterbreiten, wie sie aktiv zu dieser Initiative beitragen könnten. Auf der Website der EZB finden sich neben einer Pressemitteilung weitere Dokumente für die öffentliche Konsultation zu Appia. Interessenträger haben bis zum 22. April 2026 Gelegenheit, ihr Feedback abzugeben. Bei Appia handelt es sich um eine strategische Initiative zur Gestaltung eines tokenisierten Finanzökosystems in Europa, in dem Zentralbankgeld weiterhin eine zentrale Rolle einnimmt. Ziel ist es, das Eurosystem mit Akteuren aus dem öffentlichen und privaten Sektor zusammenzubringen, um in Europa integrierte, innovative und widerstandsfähige tokenisierte Finanzmärkte für Großkunden aufzubauen.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB über Aufsichtsbefugnisse im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Am 26. Februar 2026 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2026/7 auf eigene Initiative.

Stellungnahme der EZB zu Notstandsbefugnissen

Am 9. März 2026 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2026/8 auf Ersuchen des finnischen Justizministeriums.

Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung hinsichtlich der Vereinfachung des digitalen Rechtsrahmens (Digital-Omnibus-Verordnung)

Am 10. März 2026 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2026/9 auf Ersuchen des Europäischen Parlaments. Die Stellungnahme wird zu gegebener Zeit auf EUR-Lex veröffentlicht.

Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung im Hinblick auf die Vereinfachung der Umsetzung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz

Am 13. März 2026 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2026/10 auf eigene Initiative. Die Stellungnahme wird zu gegebener Zeit auf EUR-Lex veröffentlicht.

Corporate Governance

Empfehlung der EZB zu den externen Rechnungsprüfern der Българска народна банка (Bulgarische Nationalbank)

Am 18. März 2026 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2026/8 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Българска народна банка (Bulgarische Nationalbank). Die Empfehlung wird zu gegebener Zeit auf EUR-Lex veröffentlicht.

Ernennung eines neuen Mitglieds des Ethikausschusses der EZB

Am 18. März 2026 beschloss der EZB-Rat, Věra Jourová, ehemalige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission für Werte und Transparenz, zum Mitglied des Ethikausschusses zu ernennen. Frau Jourovás erste Amtszeit von drei Jahren beginnt am 1. Mai 2026. Sie tritt die Nachfolge von Virginia R. Canter an. Im Einklang mit den internen Vorschriften der Europäischen Kommission für Tätigkeiten nach Mandatsende hat Frau Jourová die Genehmigung erhalten, diese Funktion bei der EZB zu übernehmen, sollte der EZB-Rat dies beschließen.

EZB-Bankenaufsicht

EZB-Jahresbericht zur Aufsichtstätigkeit 2025

Am 3. März 2026 genehmigte der EZB-Rat den EZB-Jahresbericht zur Aufsichtstätigkeit 2025 sowie seine Veröffentlichung und Übermittlung an das Europäische Parlament, den Rat der Europäischen Union, die Euro-Gruppe, die Europäische Kommission und die nationalen Parlamente der teilnehmenden Mitgliedstaaten. Der Bericht wurde am 18. März 2026 auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht. Am selben Tag stellte die Vorsitzende des Aufsichtsgremiums den Bericht dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments vor.

Beschluss der EZB über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2025

Am 5. März 2026 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2026/7 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2025.

Einhaltung der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Umwelt-Szenarioanalyse

Am 6. März 2026 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die EBA darüber zu informieren, dass die EZB beabsichtigt, in Bezug auf die direkt von ihr beaufsichtigten bedeutenden Institute die Leitlinien zur Umwelt-Szenarioanalyse (EBA/GL/2025/04) zum 1. Januar 2027 einzuhalten. Die eben genannten Leitlinien ergänzen die EBA-Leitlinien zum Management der Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG-Risiken) und legen dar, wie die Institute nach Auffassung der Aufsicht Umwelt-Szenarioanalysen durchführen sollten.

Verwaltungssanktion gegen eine Bank im Euroraum

Am 10. März 2026 gab die EZB bekannt, dass sie gegen Nordea Finance Finland Ltd eine Verwaltungssanktion in Höhe von 2 260 000 € verhängt hatte, weil die Bank ihre größten Risikopositionen falsch gemeldet und die Obergrenze für Großkredite verletzt hatte. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

KONTAKT

Europäische Zentralbank

Generaldirektion Kommunikation

Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.

Ansprechpartner für Medienvertreter