Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)
Juli 2026
24. Juli 2026
Externe Kommunikation
Veröffentlichung des Konvergenzberichts 2026 der EZB
Am 24. Juni 2026 veröffentlichte die EZB ihren Konvergenzbericht nach dessen Verabschiedung durch den Erweiterten Rat der EZB. Im Konvergenzbericht werden die Fortschritte bewertet, die in der Tschechischen Republik, Ungarn, Polen, Rumänien und Schweden bei der Einführung des Euro erzielt worden sind. Der Konvergenzbericht der EZB wurde nach Artikel 140 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erstellt und zusammen mit dem Konvergenzbericht der Europäischen Kommission und einer Pressemitteilung veröffentlicht.
Marktoperationen
Veröffentlichung des Berichts zur Bank Treasurer Survey 2025
Am 18. Juni 2026 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des Berichts zur Bank Treasurer Survey 2025. Die Umfrage wurde zwischen dem 14. und dem 29. Oktober 2025 bei 184 Banken durchgeführt, auf die insgesamt rund 72 % der gesamten Bankaktiva und Zentralbankreserven im Euroraum entfielen. Sie ist auf der Website der EZB abrufbar und bietet wertvolle Einblicke in die laufende Überwachung des Liquiditätsmanagements von Banken. Dabei bündelt sie systematische Erkenntnisse zu der von den Banken erwarteten Nachfrage nach Zentralbankguthaben, einschließlich über die regulären Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems.
Aufnahme von Portfolios von Kreditforderungen an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften in den permanenten Sicherheitenrahmen des Eurosystems
Am 24. Juni 2026 beschloss der EZB-Rat die Zulassungskriterien und den Risikokontrollrahmen für eine dauerhafte Aufnahme von Portfolios von Kreditforderungen an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (Non-Financial Corporation – NFC) in den permanenten Sicherheitenrahmen des Eurosystems. Dies folgt auf die erste Ankündigung des EZB-Rates vom November 2024, zeitlich befristete Maßnahmen in Bezug auf Sicherheiten, die es den Banken ermöglichten, ein breiteres Spektrum von Kreditforderungen an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften als Sicherheiten zu hinterlegen, zu beenden, und markiert den letzten Schritt für das Auslaufen des zeitlich befristeten Rahmens für zusätzliche Kreditforderungen (Additional Credit Claims – ACC). Der Beschluss stellt die Rückkehr zu einem einheitlichen Verzeichnis notenbankfähiger Sicherheiten dar, das für den gesamten Euroraum gilt. Die technische Umsetzung ist derzeit frühestens für November 2027 geplant. Nähere Informationen sind der entsprechenden Pressemitteilung und den FAQs auf der Website der EZB zu entnehmen.
Unverbindliche Kalender für die Geschäfte der EZB in 2027 und 2028
Am 30. Juni 2026 veröffentlichte die EZB die unverbindlichen Kalender für die regulären Tenderoperationen des Eurosystems und die Mindestreserve-Erfüllungsperioden in den Jahren 2027 und 2028.
Neuklassifizierung der Finanztöchter nichtfinanzieller Kapitalgesellschaften im Sicherheitenrahmen des Eurosystems
Am 9. Juli 2026 beschloss der EZB-Rat, die Finanztöchter der Emittentengruppe „Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften“ der Haircutkategorie III des Sicherheitenrahmens des Eurosystems zuzuordnen, indem eine eigene Emittentengruppenkategorie geschaffen wird. Unternehmen dieser neuen Kategorie werden nun ebenfalls dem Kreis der zulässigen Schuldner von Kreditforderungen, die bei Kreditgeschäften des Eurosystems als Sicherheiten verwendet werden, angehören. Diese Änderungen sorgen dafür, dass Finanztöchter, die der Emittentengruppe „Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften“ angehören, dem gleichen Abschlag unterliegen wie das Mutterunternehmen. Der rechtliche Rahmen wird rechtzeitig geändert, damit die Maßnahme im November 2026 in Kraft treten kann.
Operationalisierung der erweiterten Repo-Fazilität des Eurosystems für Zentralbanken
Der EZB-Rat genehmigte am 15. Juli 2026 die detaillierten operationellen Parameter für die Umsetzung der erweiterten Repo-Fazilität des Eurosystems für Zentralbanken (EUREP) im Anschluss an seinen früheren Beschluss vom Februar 2026 und verabschiedete die Leitlinie EZB/2026/17 zur Liquiditätsfazilität des Eurosystems für Zentralbanken außerhalb des Euro-Währungsgebiets, die zu gegebener Zeit auf EUR-LEX veröffentlicht wird. Im Zuge dieser Genehmigung bestätigte der EZB-Rat auch die Aufnahme ausländischer Zentralbanken durch fünf nationale Zentralbanken des Eurosystems, die im Auftrag des Eurosystems als EUREP-Anbieter tätig werden. Eine entsprechende Pressemitteilung mit weiteren Einzelheiten ist auf der Website der EZB abrufbar.
Weitergehende Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten im Sicherheitenrahmen des Eurosystems
Am 22. Juli 2026 beschloss der EZB-Rat, die Verwendung von Klimafaktoren im Sicherheitenrahmen des Eurosystems auf Kreditforderungen an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften auszuweiten. Diese Ausweitung knüpft an die Einführung eines am 15. Juni 2026 in Kraft getretenen Klimafaktors für marktfähige Vermögenswerte an, die von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften und ihren verbundenen Unternehmen begeben werden. Sie soll den Risikomanagementrahmen des Eurosystems weiter stärken, indem finanzielle Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer klimafreundlichen Wirtschaft berücksichtigt werden. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB abrufbar.
Makroprudenzielle Politik und Finanzstabilität
Erklärung des EZB-Rats zu makroprudenziellen Maßnahmen
Am 8. Juli 2026 veröffentlichte die EZB eine Erklärung zu makroprudenziellen Maßnahmen, die vom EZB-Rat im Anschluss an eine Sitzung des Makroprudenziellen Forums vom 24. Juni 2026 gebilligt worden war. Unter Berücksichtigung des Umstands, dass seit der vorherigen Erklärung vom Juli 2025 die Risiken für die Finanzstabilität des Euroraums in einem Umfeld anhaltender geopolitischer Spannungen und Unsicherheit nach wie vor erhöht sind, wird in der Erklärung hervorgehoben, dass die nationalen Behörden die derzeitige Widerstandsfähigkeit des Bankensystems bewahren müssen und die makroprudenzielle Politik agil bleiben muss, damit sie im Bedarfsfall an sich ändernde Bedingungen angepasst werden kann. Die zuständigen Entscheidungsträger müssen die Lage weiterhin genau beobachten. Darüber hinaus bekräftigte der EZB-Rat seine Unterstützung für eine ambitionierte Reformagenda, die das Ziel verfolgt, den Aufsichtsrahmen zu vereinfachen und gleichzeitig die Widerstandsfähigkeit und Stabilität des Finanzsystems aufrechtzuerhalten.
Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr
T2S-Jahresabschluss
Am 10. Juli 2026 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des Jahresabschlusses für TARGET2-Securities (T2S) für 2025 und nahm das diesbezügliche Prüfungsurteil der externen Prüfer zur Kenntnis. Mit der Veröffentlichung des Jahresabschlusses wird eine Verpflichtung aus dem T2S Framework Agreement erfüllt. Auf diese Weise sollen T2S-Stakeholder sowie die breite Öffentlichkeit über die finanzielle Lage von T2S informiert werden. Die Dokumente sind auf der Website der EZB abrufbar.
Fortschrittsbericht zum Projekt digitaler Euro
Am 22. Juli 2026 nahm der EZB-Rat die Fortschritte zur Kenntnis, die bei den wichtigsten Meilensteinen des Projekts zum digitalen Euro von November 2025 bis April 2026 erzielt wurden, sowie die geplanten nächsten Schritte. Er stellte fest, dass das Projekt in Bezug auf Budget und Zeitrahmen nach Plan verläuft. Die Liste der 36 Zahlungsdienstleister, die für das Pilotprojekt zum digitalen Euro ausgewählt wurden, kann einer Pressemitteilung auf der Website der EZB entnommen werden. Nähere Einzelheiten zum Projekt digitaler Euro sind auf der Website der EZB abrufbar.
Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften
Stellungnahme der EZB zur Aussetzung der Zwangsvollstreckung und zur Restrukturierung von Krediten und Garantien
Am 12. Juni 2026 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2026/18 auf Ersuchen des zyprischen Finanzministers.
Stellungnahme der EZB zur Arbeitsweise des Rats für Systemstabilität
Am 17. Juni 2026 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2026/19 auf Ersuchen des griechischen Wirtschafts- und Finanzministeriums.
Stellungnahme der EZB zur aufsichtsbezogenen Unabhängigkeit, zur Vermeidung von Interessenkonflikten, zur Anzeige wesentlicher Beteiligungen sowie Verschmelzungen und Spaltungen, zu ESG-Risiken, zur Eignungsprüfung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen sowie zu Verwaltungssanktionen und in regelmäßigen Abständen zu zahlenden Zwangsgeldern
Am 19. Juni 2026 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2026/20 auf Ersuchen des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen.
Stellungnahme der EZB zur Benennung der Lietuvos bankas als Abwicklungsbehörde für Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften
Am 2. Juli 2026 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2026/21 auf Ersuchen des litauischen Finanzministeriums.
Stellungnahme der EZB zur Anhebung der Obergrenze für Barzahlungen bei Business-to-Business-Geschäften
Am 8. Juli 2026 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2026/22 auf Ersuchen des Marschalls des polnischen Parlaments.
Corporate Governance
Ernennung eines neuen Mitglieds des Überwachungsausschusses für den Euro Short-Term Rate
Am 18. Juni 2026 ernannte der EZB-Rat Livio Stracca, stellvertretender EZB-Generaldirektor für Makroprudenzielle Politik und Finanzstabilität, mit Wirkung vom 1. Juli 2026 zum neuen Mitglied des Überwachungsausschusses für den Euro Short-Term Rate (€STR). Livio Stracca löst Massimo Rostagno ab, der bis Ende Februar 2026 Mitglied im Überwachungsausschuss war und danach aus der EZB ausschied. Seit dem 1. Juli 2026 führt Boris Vujčić den Vorsitz im €STR-Überwachungsausschuss, da der Vizepräsident der EZB diese Funktion kraft seines Amtes ausübt. Der €STR-Überwachungsausschuss prüft, evaluiert und berichtet über sämtliche Aspekte des Feststellungsprozesses für den €STR gemäß den Regelungen der €STR-Leitlinie. Weitere Informationen zum €STR-Überwachungsausschuss stehen auf der Website der EZB zur Verfügung.
Statistiken
Änderung der Leitlinie zum Datenregister über Institute und verbundene Unternehmen
Am 25. Juni 2026 erließ der EZB-Rat die Leitlinie (EU) 2026/1694 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2018/876 zum Datenregister über Institute und verbundene Unternehmen (EZB/2018/16) (ECB/2026/15). Die Änderungsleitlinie enthält vor allem begrenzte technische Änderungen und Ergänzungen, z. B. Querverweise auf Rechtsakte, die geändert oder aufgehoben wurden.
Banknoten und Münzen
Ergebnis des Design-Wettbewerbs und Beginn der öffentlichen Umfrage zu den erfolgreichen Entwürfen
Am 22. Juli 2026 nahm der EZB-Rat das Ergebnis des im Juli 2025 gestarteten Design-Wettbewerbs für künftige Euro-Banknoten zur Kenntnis, bei dem Designer und Designerinnen aus der gesamten Europäischen Union eingeladen waren, Vorschläge zu den beiden Themen „Flüsse und Vögel“ sowie „Europäische Kultur“ einzureichen. Die Jury des Design-Wettbewerbs bestand aus 21 Fachleuten verschiedener Bereiche wie Grafikdesign, Kommunikation, Neurowissenschaft und Geschichte, die jeweils von einer Zentralbank des Euroraums nominiert worden waren. Für jedes der beiden Themen wurden fünf Entwürfe als Sieger ausgewählt, die in die Endauswahl kommen. Der EZB-Rat hat nun beschlossen, eine Online-Umfrage durchzuführen, bei der alle Europäerinnen und Europäer ihre Meinung zu den Entwürfen äußern können. Die öffentliche Umfrage läuft noch bis zum 21. September 2026. Eine gesonderte Pressemitteilung mit näheren Einzelheiten ist auf der Website der EZB abrufbar.
EZB-Bankenaufsicht
Prüfung der Aktivaqualität der KfW Beteiligungsholding GmbH und der Promontoria 19 Coöperatie U.A.
Am 18. Juni 2026 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die endgültigen Ergebnisse der Prüfung der Aktivaqualität der KfW Beteiligungsholding GmbH und der Promontoria 19 Coöperatie U.A. zu veröffentlichen. Die Ergebnisse und eine entsprechende Pressemitteilung sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.
Aktueller Stand der Straffungsmaßnahmen im Rahmen des Projekts „Next-Level Supervision“
Am 25. Juni 2026 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die Ergebnisse des Workstream zu genehmigen, der im Rahmen des Projekts „Next-Level Supervision“ gegründet wurde, um wichtige aufsichtliche Leitfäden im Hinblick auf eine Verbesserung ihrer Klarheit und Transparenz zu überprüfen. Im Rahmen dieser Tätigkeit wurde auch die Klassifizierung der aufsichtlichen Veröffentlichungen aktualisiert, um das Ziel und den gewünschten Verwendungszweck der verschiedenen Arten von Veröffentlichungen, einschließlich aufsichtlicher Leitfäden, Berichte, Schreiben und Methoden, zu präzisieren. Nähere Informationen hierzu finden sich in einer entsprechenden Pressemitteilung auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht.
Verwaltungssanktion gegen eine Bank im Euroraum
Am 29. Juni 2026 gab die EZB bekannt, dass sie gegen die Banque Internationale à Luxembourg (BIL) eine Verwaltungsgeldbuße in Höhe von 3 255 000 € verhängt hat, weil die Bank ihre genehmigten internen Modelle vorsätzlich nicht für die Berechnung des erwarteten Verlusts aus ausgefallenen Risikopositionen im Privat- und Unternehmenskundengeschäft verwendet hat. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.
Überarbeiteter Leitfaden der EZB für den internen Prozess zur Beurteilung der Angemessenheit des Kapitals
Am 8. Juli 2026 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums zur Veröffentlichung einer überarbeiteten Fassung des Leitfadens der EZB für den internen Prozess zur Beurteilung der Angemessenheit des Kapitals (Internal Capital Adequacy Assessment Process – ICAAP) zusammen mit einer Erläuterung zur Governance in Bezug auf die Einreichungen und wichtige Inhalte, die in den ICAAP- und ILAAP-Paketen (Internal Liquidity Adequacy Assessment Processes – ILAAP; bankinterne Prozesse zur Sicherstellung einer angemessenen Liquiditätsausstattung) berücksichtigt werden sollten. Die Dokumente sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.
Überarbeiteter Leitfaden der EZB zur Beurteilung von Zulassungsanträgen
Am 17. Juli 2026 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, eine überarbeitete Fassung des Leitfadens der EZB zur Beurteilung von Zulassungsanträgen zu veröffentlichen, der für alle Anträge auf Zulassung als Kreditinstitut im Sinne der Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) gelten wird, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Erstzulassungen für Kreditinstitute, Anträge von Brückeninstituten und Zulassungsverlängerungen. Der Leitfaden dient vor allem dazu, ein umsichtiges, transparentes und einheitliches Vorgehen bei der Zulassung von Kreditinstituten in allen der europäischen Bankenaufsicht unterliegenden Ländern zu gewährleisten. Die neue Fassung ersetzt die Fassung von 2019 und soll die an Zulassungsverfahren beteiligten Akteure in der Praxis unterstützen, indem sie über Erkenntnisse informiert, die seit Beginn der europäischen Bankenaufsicht in der Praxis gesammelt wurden. Der Leitfaden wird zu gegebener Zeit auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht.
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