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Fabio Panetta
Member of the ECB's Executive Board
  • REDE

Ein digitaler Euro: allgemein verfügbar und nutzerfreundlich

Einleitende Bemerkungen von Fabio Panetta, Mitglied des EZB-Direktoriums, vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments

Brüssel, 24. April 2023

Ich freue mich, dem Ausschuss heute im Rahmen unserer Anhörungen erneut über das Projekt zu einem digitalen Euro berichten zu dürfen.

Wir stehen kurz vor Beginn der finalen Phase der Untersuchungsphase dieses Projekts. Unlängst hat der EZB-Rat eine dritte Reihe von Gestaltungsoptionen für den digitalen Euro gebilligt. Diese Optionen haben wir bereits bei früheren Anhörungen besprochen. Heute veröffentlichen wir in diesem Kontext einen weiteren Statusbericht. In ihm wird dargelegt, wie die Menschen nach Ansicht des Eurosystems auf den digitalen Euro zugreifen, ihn halten und verwenden könnten. Ferner wird in ihm erörtert, wie Intermediäre den digitalen Euro in Umlauf bringen könnten und welche Merkmale er haben bzw. welche Dienstleistungen er ermöglichen könnte.[1]

In den vergangenen Monaten hat sich unsere Arbeit nicht ausschließlich auf die Untersuchung technischer Aspekte konzentriert. Wir haben auch Interviews in Fokusgruppen durchgeführt, um von den potenziellen Nutzern eines digitalen Euro zu erfahren, was diese über die verschiedenen Funktionen denken, die E-Wallets bieten sollten. Deren Feedback wird uns dabei helfen, das Produkt auf die Bedürfnisse der Nutzer abzustimmen.[2]

In einer modernen Wirtschaft ist es ein Grundbedürfnis der Menschen, digital bezahlen zu können.

Mit Bargeld bieten die Zentralbanken bereits ein risikofreies, allgemein zugängliches und nutzerfreundliches Zahlungsmittel an, das niemanden ausschließt. Aufgrund der rasanten Digitalisierung unserer Volkswirtschaften müssen wir das Bargeld jedoch durch dessen Weiterentwicklung im digitalen Bereich ergänzen: einen digitalen Euro.

Als Zentralbank müssen wir bereit sein für künftige Entwicklungen und dafür sorgen, dass das von uns ausgegebene Geld auch im digitalen Zeitalter seine Rolle als monetärer Anker behält. So ist gewährleistet, dass ein Euro immer ein Euro ist, überall und unabhängig von seiner Form. Dies stärkt das Vertrauen der Menschen in unsere Währung.[3]

Damit dieser monetäre Anker wirkungsvoll sein kann, müsste der digitale Euro den Präferenzen der Menschen entsprechen. Alle Menschen im Euroraum sollten ihn bei alltäglichen Zahlungen nutzen können: online, in Geschäften oder bei Bezahlungen zwischen Privatpersonen.

Ich möchte mich heute darauf konzentrieren, wie wir sicherstellen können, dass alle Menschen im Euroraum leichten Zugang zum digitalen Euro haben und ihn problemlos verwenden können – falls und wann sie wollen und unabhängig von ihrer Bank oder ihrem Herkunftsland. Die Leute wären nicht dazu verpflichtet, den Euro zu verwenden. Sie sollten ihn jedoch jederzeit nutzen können. Also genauso wie heute beim Bargeld.

In Ihrer Funktion als europäische Gesetzgeber werden Sie Entscheidungen treffen, die zum Erreichen dieses Ziels von wesentlicher Bedeutung sind. Daher werde ich in meinen heutigen Ausführungen den digitalen Euro auch aus regulatorischer Sicht betrachten.

Ein allgemein verfügbarer und nutzerfreundlicher digitaler Euro

Gegenwärtig gibt es in Europa kein einheitliches digitales Zahlungsmittel, das überall im Euroraum akzeptiert wird. Es ist also nicht erstaunlich, dass die Menschen in Europa der Meinung sind, dass das wichtigste Merkmal eines digitalen Euro ist, dass man überall damit bezahlen kann.[4] Anders gesagt: sie wünschen sich, dass auch die digitale Version unserer Währung eine der Haupteigenschaften der Euro-Banknoten besitzt.

Wir bei der EZB haben uns mit den technischen Lösungen befasst, durch die die Menschen überall im Euroraum bequem mit dem digitalen Euro bezahlen könnten.[5] Wenn wir möchten, dass der digitale Euro dieselben Eigenschaften hat wie Bargeld, benötigen wir aber einen angemessenen Rechtsrahmen.

Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union[6] haben die Gesetzgeber den Euro-Banknoten den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels verliehen. Deshalb können die Menschen sie in allen Ländern des Euroraums verwenden.[7] Sie sind die konkrete Form unserer gemeinsamen Währung.

Die Gesetzgeber könnten auch dem digitalen Euro den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels verleihen.[8] Im Falle der Einführung wäre der digitale Euro ein öffentliches Gut, und die Menschen würden davon ausgehen, dass sie überall im Euroraum auf ihn zugreifen und ihn problemlos verwenden können. Daher wäre es für alle Nutzer vorteilhafter und bequemer, wenn Händler, die digitale Zahlungen akzeptieren, auch den digitalen Euro als gesetzliches Zahlungsmittel annehmen müssten.[9]

Wird der Handel zur Annahme digitaler Euro verpflichtet, so könnte dies in der Praxis auch als Chance begriffen werden. Dadurch würden die Zahlungen in Europa widerstandsfähiger und es gäbe mehr Wettbewerb.[10] Infolgedessen würden wiederum Zahlungen günstiger, wovon ganz klar jeder im Euroraum profitieren würde.[11]

Wenn wir aber wollen, dass der digitale Euro allgemein verwendet werden kann, ist Akzeptanz nur ein Aspekt. Der andere Aspekt ist Zugang.

Privatpersonen und der Handel werden die Erwartungshaltung haben, dass sie digitale Euro bei ihrer Bank[12] erhalten, so wie heute ihr Euro-Bargeld.[13] Die Verwendung des digitalen Euro sollte den Leuten leicht gemacht werden, ein Bankwechsel sollte hierfür nicht nötig sein.

Im Rahmen unseres regelmäßigen Austauschs haben Verbraucherverbände und Händler[14] unterstrichen, dass der allgemeine Zugang für Verbraucherinnen und Verbraucher am besten erreicht wird, wenn Banken und andere Zahlungsdienstleister im Euroraum aufgefordert werden, ihrer Kundschaft den digitalen Euro anzubieten.[15] Frühere Erfahrungen mit dem Aufbau gesamteuropäischer Zahlungsinitiativen zeigen, dass letztlich immer regulatorische Maßnahmen erforderlich waren, um einen allgemeinen Zugang im gesamten Euroraum zu gewährleisten.[16]

Beide Aspekte – allgemeine Akzeptanz und allgemeiner Zugang – sind Voraussetzung dafür, dass der digitale Euro ein öffentliches Gut wird, das die Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie des Handels erfüllt.

Diese beiden Aspekte sind auch unerlässlich, um andere öffentliche Ziele zu erreichen. Beispielsweise braucht man sie, um sicherzustellen, dass der digitale Euro die finanzielle Inklusion unterstützen und zugleich Chancen für Finanzintermediäre eröffnen kann.

Ein digitaler Euro würde eine neue Plattform für wahrhaft europäische Innovationen bieten. Er würde es Intermediären ermöglichen, Dienstleistungen für ihre Kundinnen und Kunden zu entwickeln, die sofort in ganz Europa verfügbar wären. Zudem könnte er inländische Zahlungsdienstleister und neue Echtzeit-Zahlungslösungen dabei unterstützen, ihr Geschäft auszuweiten und auf europäischer Ebene tätig zu sein. Dadurch wäre man nicht mehr auf nur einige wenige Dienstleister angewiesen, was für mehr Wettbewerb sorgen und die Widerstandsfähigkeit erhöhen würde.

Eine reibungslose europäische Zahlungslösung

In den letzten 20 Jahren konnten alle Menschen im Euroraum dank der Euro-Banknoten Zentralbankgeld leicht als solches erkennen und unkompliziert verwenden. Dabei spielte es keine Rolle, in welchem Land sie leben oder wo sie bezahlen.

Dasselbe sollte für den digitalen Euro gelten. Die Menschen sollten überall im Euroraum mit dem digitalen Euro bezahlen und bezahlt werden können. Dabei sollte weder der Intermediär, über den sie auf den digitalen Euro zugreifen, eine Rolle spielen noch das Land, in dem sie sich aufhalten.

Um dies zu erreichen, benötigen wir eine Reihe gemeinsamer Standards – also ein Zahlungssystem.[17]

Das Ausmaß dieser Standards wird auf das beschränkt sein, was absolut erforderlich ist, um eine harmonisierte und praktische Zahlungslösung zu schaffen und den Nutzern anzubieten, während den beaufsichtigten Intermediären die Möglichkeit und der Anreiz geboten wird, weitere Dienstleistungen und Lösungen auszuarbeiten.[18]

Auch wenn der digitale Euro von beaufsichtigten Intermediären in Umlauf gebracht wird, sollte nicht in Vergessenheit geraten, dass es er eine Zentralbankverbindlichkeit ist. Als Emittent des digitalen Euro wäre das Eurosystem gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern des Euroraums für die Erfüllung ihrer Anforderungen an Zahlungen rechenschaftspflichtig. Aus diesem Grund sollte es in der Lage sein, die Standards zu steuern, um sicherzustellen, dass die Verwendung eines digitalen Euro künftig so standardisiert ist wie die Bargeldnutzung heute. Ihm käme dabei die Aufgabe zu, für Konsens bei sämtlichen Beteiligten zu sorgen, d. h. bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern, dem Einzelhandel, den Banken und Nichtbanken.

Weitreichende Verfügbarkeit durch die richtigen wirtschaftlichen Anreize

Die aktive Verbreitung des digitalen Euro sollte durch wirtschaftliche Anreize gefördert werden. So sollte auch seine allgemeine Verfügbarkeit gewährleistet sein. Wir haben bereits vier Grundprinzipien vorgeschlagen, denen ein Entschädigungsmodell für den digitalen Euro folgen sollte.[19]

Bei früheren Anhörungen haben Sie sich nach weiteren Einzelheiten zu diesen Grundsätzen erkundigt. Deshalb werde ich Ihnen nun unsere diesbezüglichen Überlegungen erläutern. Letztlich entscheiden aber in erster Linie Sie als europäische Gesetzgeber über den Rechtsrahmen für Gebühren.

Der erste Grundsatz bezieht sich darauf, dass der digitale Euro als öffentliches Gut der Gesellschaft dienen sollte. Wir sind der Ansicht, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher den digitalen Euro kostenfrei für alltägliche Basisdienstleistungen nutzen können sollten.[20]

Zweitens sollten Intermediäre für die von ihnen erbrachten Dienstleistungen entschädigt werden, so wie es bei anderen digitalen Zahlungen der Fall ist.

Drittens sollte durch rechtliche Maßnahmen verhindert werden, dass Intermediäre von Händlern überhöhte Gebühren verlangen, falls diese zur Annahme des digitalen Euro als gesetzliches Zahlungsmittel verpflichtet werden. Wir sind zwar der Auffassung, dass der digitale Euro wettbewerbsfähigere Gebühren ermöglichen würde, dieser Grundsatz würde jedoch sicherstellen, dass die Gebühren für Händler nicht höher sind als die heute für vergleichbare Zahlungsmittel erhobenen Gebühren.

Schließlich würde das Eurosystem seine eigenen Kosten tragen, etwa für Abwicklungstätigkeiten[21] und die Verwaltung der einheitlichen Standards für die Veranlassung und den Erhalt von Zahlungen in digitalen Euro. Dies würde zum Ausdruck bringen, dass der digitale Euro ein öffentliches Gut ist, und derselben Logik folgen, die derzeit für Bargeld gilt. Die Einsparungen, die sich daraus ergeben, würden den Endnutzern zugutekommen.

Der Weg vor uns

Lassen Sie mich nun zum Schluss kommen.

Die Gestaltung des digitalen Euro und des diesbezüglichen Rechtsrahmens ist besonders wichtig. Durch sie wird gewährleistet, dass auch ein digitaler Euro die Hauptmerkmale eines öffentlichen Guts erhält.

Die Entscheidung, ob der digitale Euro ein inklusives, wahrhaft europäisches Zahlungsmittel sein wird – das im gesamten Euroraum allgemein nutzbar und zugänglich sowie für Basisdienstleistungen kostenfrei ist und ein Höchstmaß an Privatsphäre bietet – werden letztlich Sie als europäische Gesetzgeber treffen. Der Erfolg eines digitalen Euro liegt also in Ihrer Hand.

Die EZB ist weiterhin bereit, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens alle aufkommenden Fragen mit Ihnen zu erörtern. Während der nächsten Phase des Projekts, die voraussichtlich im weiteren Verlauf dieses Jahres eingeleitet wird, werden wir die erforderlichen Anpassungen an der Gestaltung des digitalen Euro vornehmen, die sich im Zuge der legislativen Beratungen unter Umständen als notwendig erweisen.[22] In dieser Phase werden wir mögliche technische Lösungen und geschäftliche Regelungen ausarbeiten und testen, die für die Bereitstellung eines digitalen Euro erforderlich sind.

Diese beiden Prozesse – Gesetzgebung und Gestaltung – sollten parallel fortgeführt werden, damit wir umgehend mit der Ausgabe eines digitalen Euro beginnen können, falls und wann dies für erforderlich erachtet wird. Der EZB-Rat wird erst nach Verabschiedung des entsprechenden Rechtsakts über die Ausgabe eines digitalen Euro entscheiden.

Wir werden alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass der digitale Euro ein wahrhaft öffentliches Gut wird. Alle europäischen Organe müssen jedoch ihren Beitrag zu unserem gemeinsamen Ziel leisten – dass der digitale Euro ein Erfolg wird. Aus diesem Grund sehen wir dem Legislativvorschlag der Europäischen Kommission erwartungsvoll entgegen. Dieser Vorschlag wird für den digitalen Euro einen entscheidenden Schritt vorwärts bedeuten und Europa an die Spitze der Arbeiten an digitalen Zentralbankwährungen unter den G7 stellen.

Ich stehe Ihnen nun gerne für Fragen zur Verfügung.

  1. Siehe EZB, Progress on the investigation phase of a digital euro, September 2022; EZB, Progress on the investigation phase of a digital euro – second report, Dezember 2022; EZB, Progress on the investigation phase of a digital euro – third report, April 2023 und Schreiben von Fabio Panetta an Irene Tinagli zu den Fortschritten in der Untersuchungsphase zum digitalen Euro, 14. Juni 2022. Der erste Bericht behandelt Themen wie den Transfermechanismus, den Schutz der Privatsphäre und Instrumente, um die Menge an im Umlauf befindlichen digitalen Euro zu steuern. Im zweiten Bericht geht es schwerpunktmäßig um die Rolle der Intermediäre, ein Abwicklungsmodell, die Ein- und Auszahlung von Guthaben sowie ein Vertriebsmodell für den digitalen Euro. Der dritte Bericht gibt Auskunft darüber, wie die Menschen nach Ansicht des Eurosystems auf den digitalen Euro zugreifen und ihn halten könnten. Außerdem enthält er die Sicht des Eurosystems zum Ablauf von Aufnahmeverfahren sowie zu Vertriebsaspekten, Funktionen und Dienstleistungen.

  2. Siehe Kantar Public, Study on New Digital Payment Methods, März 2022, und Kantar Public, Study on Digital Wallet Features, April 2023.

  3. Das Vertrauen der Menschen in Geld, das von privaten Intermediären ausgegeben wird (z. B. Bankeinlagen), beruht darauf, dass es gegen den gleichen Betrag an risikofreiem Zentralbankgeld getauscht werden kann (z. B. Bargeld). Siehe z. B. Central bank digital currencies: a monetary anchor for digital innovation, Rede von Fabio Panetta, Mitglied des EZB-Direktoriums, beim Elcano Royal Institute, Madrid, 5. November 2021.

  4. Ergebnisse von Fokusgruppen ließen darauf schließen, dass die Befragten bei neuen digitalen Zahlungsinstrumenten deren universelle Einsetzbarkeit am wichtigsten fanden. Bei dieser Präferenz waren sich die Menschen in allen Ländern und Altersgruppen einig. Siehe Kantar Public, Study on New Digital Payment Methods, März 2022, und Study on Digital Wallet Features, April 2023.

  5. F. Panetta, Der digitale Euro: unser Geld, egal wo und wann wir es brauchen, Einleitende Bemerkungen vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des europäischen Parlaments, Brüssel, 23. Januar 2023.

  6. Siehe Artikel 128 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

  7. Da Euro-Banknoten und -Münzen gesetzliches Zahlungsmittel sind, sind sie ein gültiges Zahlungsmittel zur Begleichung einer finanziellen Verpflichtung, außer, die beteiligten Parteien haben sich auf ein anderes Zahlungsmittel geeinigt. Die Definition des Begriffs „gesetzliches Zahlungsmittel“ stützt sich auf drei Hauptkriterien: a) Pflicht zur Annahme, b) Annahme zum vollen Nennwert und c) Entlastung von Zahlungsverpflichtungen.

  8. Die Europäische Kommission wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2023 einen Vorschlag über den Geltungsbereich von Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel veröffentlichen. Das Hauptziel der legislativen Maßnahmen im Bereich Bargeld besteht darin, dafür zu sorgen, dass es auch weiterhin allgemein verfügbar und nutzbar ist. Im Hinblick auf den digitalen Euro wäre das Ziel, ihn als Zahlungsmittel neu zu etablieren und seine Verfügbarkeit zu gewährleisten.

  9. Erhält der digitale Euro den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels, so kann dies seine Akzeptanz und Verwendung fördern, wodurch eine positive Rückkopplung von Netzwerkeffekten entsteht (d. h. der Wert und Nutzen eines Zahlungssystems steigt durch seine vermehrte Nutzung und eine höhere Zahl von Transaktionen innerhalb des Netzwerks). Anders ausgedrückt: Je mehr Menschen ein bestimmtes Zahlungssystem verwenden, desto sinnvoller und praktischer wird es für alle Nutzer.

  10. Für die Händler wäre der Vorteil, dass der digitale Euro als wahrhaft europäische Lösung für Massenzahlungen ihnen eine bessere Verhandlungsposition im aktuell von einigen wenigen Anbietern dominierten Zahlungsmarkt bringen würde.

  11. Siehe Schriftliches Feedback nach der 6. Fachsitzung des Euro Retail Payments Board (ERPB), März 2023.

  12. Banken sind hier als ein Beispiel für Zahlungsdienstleister genannt, die den digitalen Euro in Umlauf bringen könnten. Das Eurosystem ist der Auffassung, dass alle in der überarbeiteten Richtlinie über Zahlungsdienste (Payment Services Directive – PSD2) genannten Zahlungsdienstleister – also Kreditinstitute, E-Geld-Institute und Zahlungsinstitute – den digitalen Euro in Umlauf bringen könnten.

  13. F. Panetta, Auf unseren Stärken aufbauen: die Rolle des öffentlichen und privaten Sektors im Ökosystem eines digitalen Euro, Einleitende Bemerkungen vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments, Brüssel, 29. September 2022.

  14. Siehe Schriftliches Feedback nach der 6. Fachsitzung des Euro Retail Payments Board (ERPB), März 2023.

  15. Ohne diese Verpflichtung kann es dazu kommen, dass der digitale Euro nicht euroraumweit verfügbar sein wird. Es könnte auch dazu kommen, dass in jedem Land des Euroraums nur einige wenige – oder sogar keine – Banken Konten oder E-Wallets für digitale Euro anbieten. Dann wären viele Menschen dazu gezwungen, ein Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen, wenn ihre Bank ihnen den Zugang nicht ermöglicht. Dadurch wären auch jene Netzwerkeffekte gefährdet, die für den Erfolg einer Zahlungslösung erforderlich sind (siehe Fußnote 9).

  16. Aus den Verzögerungen beim Erzielen einer gesamteuropäischen Reichweite bei den SEPA-Überweisungen und -Lastschriften und auch beim SEPA-Überweisungssystem für Sofortzahlungen lassen sich Lehren für den digitalen Euro ziehen. Wenn für den digitalen Euro ein allgemeiner Zugang gewährleistet werden soll, müssen die notwendigen regulatorischen Maßnahmen in einem frühen Stadium des Prozesses erfolgen.

  17. F. Panetta, Auf unseren Stärken aufbauen: die Rolle des öffentlichen und privaten Sektors im Ökosystem eines digitalen Euro, Einleitende Bemerkungen vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments, Brüssel, 29. September 2022.

  18. Damit Intermediären hierdurch keine zusätzliche finanzielle Last entsteht, untersucht die Rulebook Development GroupECB hosts first digital euro Rulebook Development Group (RDG) meeting zum System für einen digitalen Euro, wie bestehende Standards und Lösungen weitestmöglich genutzt werden können und wie der digitale Euro in bestehende Lösungen integrieren werden kann. Sie wird sich auch Gedanken zu den aktuellen und künftigen regulatorischen Anforderungen machen. Siehe sowie Mandat der RDG und die an Fachleute gerichteten zugehörigen Aufforderungen zur Interessenbekundungdes Scheme Compatibility Workstream zur Teilnahme an Workstreams (z. B. s).

  19. Ein Entschädigungsmodell für den digitalen Euro bezieht sich auf den Rahmen, in dem festlegt ist, wie Unternehmen für ihre Teilnahme an einem digitalen Euro bzw. für dessen Verwendung vergütet werden. Bei dem Entschädigungsmodell für den digitalen Euro handelt es sich um ein Vier-Parteien-System mit Variationen in Bezug auf drei Aspekte: a) Preisgestaltung für Privatpersonen, b) Preisgestaltung für Händler und c) Kosten für das Eurosystem. Das Modell könnte auch Faktoren wie Transaktionsgebühren, Zinssätze, Anreize und andere Mechanismen zur Entschädigung der Nutzer umfassen. Siehe EZB, Compensation model for the digital euro, Präsentation vor dem Euro Retail Payments Board, 22. Februar 2023.

  20. Siehe EZB, Report on a digital euro, Oktober 2020. Der Umfang der Basisdienstleistungen des digitalen Euro muss noch festgelegt werden. Er sollte aber grob dem Umfang der Basisdienstleistungen entsprechen, die Banken gemäß der Zahlungskontenrichtlinie zu erbringen haben. Diese Basisdienstleistungen könnten folglich Funktionen wie die kostenfreie Eröffnung von Konten/Wallets für digitale Euro, Zahlungen zwischen Privatpersonen sowie die Einzahlungen auf und die Auszahlungen von Konten/Wallets für digitale Euro umfassen. Müssten die Verbraucherinnen und Verbraucher für Basisdienstleistungen bezahlen, so würde dies den digitalen Euro gegenüber einigen bereits bestehenden digitalen Zahlungsmitteln benachteiligen.

  21. Abwicklung kann definiert werden als die Ausführung einer Zahlungstransaktion mit dem Ziel, die Zahlungsverpflichtung des Endnutzers durch die Übertragung von Mitteln zu erfüllen. Siehe F. Panetta, Auf unseren Stärken aufbauen: die Rolle des öffentlichen und privaten Sektors im Ökosystem eines digitalen Euro, Einleitende Bemerkungen vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments, Brüssel, 29. September 2022.

  22. Im Herbst dieses Jahres könnte der EZB-Rat beschließen, die nächste Vorbereitungs- und Erprobungsphase einzuleiten. Dies ist völlig unabhängig von der Entscheidung, ob es letztlich zur Ausgabe eines digitalen Euro kommt oder nicht. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens getroffen.

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