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Fabio Panetta
Member of the ECB's Executive Board
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Der digitale Euro: unser Geld, egal wo und wann wir es brauchen

Einleitende Bemerkungen von Fabio Panetta, Mitglied des EZB-Direktoriums, vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments

Brüssel, 23. Januar 2023

Vor über einem Jahr haben wir mit unseren Untersuchungen zu einem digitalen Euro begonnen.

Der EZB war es von Anfang an besonders wichtig, das Europäische Parlament eng in die Untersuchungsphase einzubeziehen.

Im Laufe des Jahres 2022 haben wir in diesem Ausschuss regelmäßig über die zentralen Gestaltungsoptionen gesprochen.[1] Ihre Ansichten sind als wertvoller Input in unsere Arbeit eingeflossen, genauso wie das Feedback anderer Interessengruppen des öffentlichen und privaten Sektors[2], und so konnten wir stetige Fortschritte erzielen.

Ein solcher Austausch ist wichtig, um sicherzustellen, dass das öffentliche Geld in einem sich ständig ändernden digitalen Umfeld den Vorlieben und Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen entspricht.

Das Zahlungsverhalten der Menschen ändert sich in einer beispiellosen Geschwindigkeit. Der Anteil der Barzahlungen im Euroraum ist in den letzten drei Jahren von 72 % auf 59 % zurückgegangen. Gleichzeitig sind digitale Zahlungen immer beliebter geworden.[3] In den Niederlanden und in Finnland beispielsweise wird Bargeld nur noch bei einem Fünftel der Transaktionen verwendet. Gleichzeitig schätzen die Menschen die Möglichkeit, mit öffentlichem Geld bezahlen zu können. Für die meisten ist es wichtig bzw. sehr wichtig, jederzeit diese Wahl zu haben.

Ein digitaler Euro wäre die Antwort auf diese immer größere Vorliebe für elektronische Zahlungen, denn er würde öffentliches Geld in digitaler Form verfügbar machen. Neben dem Bargeld könnten die Menschen in Europa mit dem digitalen Euro überall im Euroraum bezahlen, ohne dass dafür Kosten anfallen. Leichte Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit würden seine Einführung und die finanzielle Inklusion unterstützen.

In meinem heutigen Vortrag werde ich erläutern, wie der digitale Euro dazu beitragen könnte, dass wir unser Geld im ganzen Euroraum verwenden können, egal wo und wann wir es brauchen.[4]

Abschließend werde ich Ihnen das Arbeitsprogramm für das Jahr 2023 vorstellen, in dem wir unsere Untersuchungsphase abschließen werden und die Europäische Kommission ihren Gesetzgebungsvorschlag vorlegen wird.[5]

Eine benutzerfreundliche digitale Zahlungslösung, die den Bürgerinnen und Bürgern Kontrolle über ihr Geld gibt

Bei den Bestrebungen der Zentralbanken, moderne digitale Zahlungslösungen sowohl für Retail- als auch für Wholesale-Transaktionen zu entwickeln, nimmt die EZB eine Vorreiterrolle ein.[6]

Zahlungen sind ein fester Bestandteil des täglichen Lebens: Jeder von uns führt in der Regel mindestens ein Zahlungsinstrument mit sich – seien es Münzen, Banknoten, eine Kreditkarte oder ein Mobiltelefon.

Das Projekt zum digitalen Euro hatte für uns immer eine klare Priorität: die Funktion des öffentlichen Geldes im alltäglichen Zahlungsverkehr zu erhalten, indem wir eine zusätzliche Möglichkeit bieten, mit öffentlichem Geld zu bezahlen, auch dort, wo dies gegenwärtig nicht möglich ist, z. B. im Online-Handel.

Der digitale Euro würde andere elektronische Zahlungsmethoden oder gar das Bargeld nicht ersetzen. Er würde sie ergänzen. Und auf diese Weise würde er unsere Währungssouveränität schützen und gleichzeitig die strategische Autonomie Europas stärken.

Bei den ersten Ausgaben würde es in erster Linie darum gehen, denjenigen, die im Euroraum ansässig sind, Zugang zu digitalen Euro zu verschaffen, also den Verbraucherinnen und Verbrauchern, den Unternehmen, dem Handel und den Regierungen.[7]

Ein digitaler Euro sollte überall im Euroraum leicht zugänglich sein und verwendet werden können, so wie das Bargeld heute. Dies könnte nach unserer Auffassung am besten mit einem einheitlichen System („Scheme“) für den digitalen Euro erreicht werden.[8] Durch einheitliche Regeln, Standards und Verfahren würde es ein „Scheme“ den Intermediären ermöglichen, Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln, die auf dem digitalen Euro aufbauen.

Das „Scheme“ würde zudem sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger stets Zugang zu bestimmten Kerndienstleistungen haben, ungeachtet des Intermediärs, bei dem sie ihr Konto oder E-Wallet haben.[9]

Der digitale Euro wäre ein öffentliches Gut. Es wäre daher sinnvoll, dass die entsprechenden Basisdienstleistungen kostenlos sind, z. B. Zahlungen in digitalen Euro an andere Personen, so wie es beim Bargeld der Fall ist.[10]

Zusätzlich zu den Basisdienstleistungen würden den Menschen jedoch zusätzliche Dienstleistungen zur Auswahl stehen, die von den teilnehmenden Intermediären auf freiwilliger Basis angeboten werden.[11]

Unter diesen innovativen Dienstleistungen werden häufig die bedingten (oder programmierbaren) Zahlungen angeführt – wobei allerdings nicht immer klar ist, was mit dem Begriff gemeint ist, was Anlass zu Bedenken geben könnte.

Laut unserer Definition bedeutet bedingte Zahlung, dass sich eine Person dafür entscheiden könnte, eine automatische Zahlung zu autorisieren, wenn von ihr ausgewählte, vorab festgelegte Bedingungen erfüllt sind.[12] Eine zahlungspflichtige Person könnte beispielsweise eine automatische monatliche Zahlung in digitalen Euro einrichten, um ihre Miete zu bezahlen.[13] Für den Zahlungsempfänger würde es jedoch keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung des Geldes geben, das er jeden Monat erhält.

Beaufsichtigte Intermediäre, die in direktem Kontakt mit den Nutzerinnen und Nutzern stehen, sind unserer Ansicht nach am besten in der Lage, Anwendungsfälle für bedingte Zahlungen und andere fortgeschrittenen Zahlungsdienste zu ermitteln.[14]

Eines möchte ich aber klarstellen: Der digitale Euro wäre niemals programmierbares Geld. Die EZB würde keine Einschränkungen festlegen, wo, wann und wen die Menschen mit einem digitalen Euro bezahlen können. Dies käme einem Gutschein gleich. Und Zentralbanken emittieren Geld, keine Gutscheine.

Uns sind aber auch die Sorgen mancher Menschen bewusst, dass ein digitaler Euro die Vertraulichkeit ihrer Zahlungsdaten beeinträchtigen könnte.

Was die Zentralbank anbelangt, schlagen wir vor, dass wir keinen Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten.[15]

Es wird an Ihnen als Gesetzgeber liegen, über die Ausgewogenheit zwischen dem Schutz der Privatsphäre und anderen wichtigen politischen Zielen wie der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, der Verhinderung von Steuerhinterziehung oder der Einhaltung von Sanktionen zu entscheiden. Wir für unseren Teil haben an Lösungen gearbeitet, die durch entsprechende Voreinstellungen und Technikgestaltung den Schutz der Privatsphäre gewährleisten, und dadurch den Menschen die Kontrolle über ihre Zahlungsdaten geben.[16] In dieser Hinsicht stehen wir auch in engem Austausch mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzausschuss.

Einfache Nutzung des digitalen Euro überall im Euroraum

Als Zentralbankgeld wäre ein digitaler Euro ein europäisches öffentliches Gut, das für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen leicht zugänglich sein sollte und ohne Beschränkungen verwendet werden kann. Dabei sollte es keine Rolle spielen, wer ihr Intermediär ist und in welchem Mitgliedstaat sie sich befinden.

Die allgemeine Zugänglichkeit und Nutzbarkeit eines digitalen Euro wäre entscheidend für seine Rolle als monetärer Anker und dafür, dass er den Erwartungen der Menschen gerecht wird. Das Feedback der Bürgerinnen und Bürgern[17] zeigt, dass der Mehrwert darin besteht, ein Zahlungsmittel zu haben, das immer verwendet werden kann. Die Menschen in Europa bezahlen vielleicht nicht immer mit Bargeld, aber sie wollen immer die Möglichkeit dazu haben. Dasselbe gilt auch für einen digitalen Euro.

Als Gesetzgeber können Sie regulatorische Maßnahmen treffen, die für eine weitreichende Akzeptanz des digitalen Euro bei Zahlungen sorgen und sicherstellen würden, dass die Bürgerinnen und Bürger einen breiten Zugang zum digitalen Euro haben.

Aber obwohl diese beiden Faktoren wesentliche Grundlagen für den digitalen Euro sind, so reichen sie alleine nicht aus. Attraktive Funktionen und eine gute Benutzerfreundlichkeit wären für eine weit verbreitete Nutzung ebenso wichtig.

Daher wollen wir einen digitalen Euro mit Online- und Offline-Funktionen gestalten. Dadurch wird er für unterschiedliche Anwendungsfälle dienen[18] und den Nutzerinnen und Nutzern verschiedene Vorteile bieten können. So würden Zahlungen mit digitalen Euro durch eine Offline-Funktion[19] ein Maß an Privatsphäre erhalten, das dem von Bargeld nahe kommt. Durch eine Offline-Funktion würde auch die Resilienz erhöht werden, denn diese Funktion würde ohne Internetzugang funktionieren.

Zudem erwägen wir zwei Optionen für die praktische Nutzung eines digitalen Euro.

Erstens könnten beaufsichtigte Intermediäre den digitalen Euro in ihre eigenen Plattformen integrieren. Auf diese Weise hätten die Nutzerinnen und Nutzer einen leichten Zugriff auf den digitalen Euro über die Banken-Apps und -Schnittstellen, mit denen sie bereits vertraut sind.

Zweitens erwägt das Eurosystem eine neue App für den digitalen Euro[20] mit nur grundlegenden Zahlungsfunktionen, die von Intermediären durchgeführt würden. Die App würde sicherstellen, dass der digitale Euro unabhängig davon, wo im Euroraum Sie gerade sind, immer erkannt werden würde und Sie damit bezahlen könnten.

Die ersten Versionen dürften kontaktlose Zahlungen, QR-Codes und eine einfache Online-Bezahlmöglichkeit bieten.[21] Im Zuge der technologischen Weiterentwicklung könnten künftig andere Zahlungsformen verfügbar gemacht werden. Was die Hardware betrifft, so könnten die Menschen entweder mit Mobiltelefonen, physischen Karten oder möglicherweise anderen Geräten wie Smartwatches bezahlen.

Für eine gute Benutzerfreundlichkeit ist eine enge Zusammenarbeit mit allen Bereichen des Markts erforderlich: Verbrauchergruppen, die am besten über die Bedürfnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher Bescheid wissen, Intermediären, die Dienstleistungen für ihre Kunden erbringen würden, und dem Handel, der eine bequeme Zahlungslösung anbieten möchte.

Wir haben damit begonnen ein Regelwerk für das „Scheme“ für den digitalen Euro[22] auszuarbeiten, um für eine harmonisierte und benutzerfreundliche Lösung zu sorgen, die überall im Euroraum funktioniert.[23]

Arbeitsprogramm für 2023

Zum Schluss möchte ich Ihnen das Arbeitsprogramm für die nächsten Monate vorstellen.

Wir werden unsere Untersuchungsphase im Jahr 2023 fortsetzen und diesen Ausschuss regelmäßig in unsere Arbeiten einbeziehen.[24]

Gemeinsam mit der Europäischen Kommission analysieren wir derzeit noch ein potenzielles Kompensationsmodell für den digitalen Euro. Gleichzeitig überprüfen wir alle Gestaltungsoptionen, um daraus im Frühjahr ein umfassendes Design für den digitalen Euro zu entwerfen.

Außerdem sind wir gerade dabei, unsere Arbeiten zur Erstellung von Prototypen[25] abzuschließen. Zusätzlich holen wir Anregungen vom Markt ein, um uns einen Überblick über die Optionen für das technische Design der Komponenten und Dienstleistungen eines potenziellen digitalen Euro zu verschaffen.[26]

Ich werde all diese Themen mit Ihnen in den kommenden Monaten erörtern, bevor der EZB-Rat irgendwelche Gestaltungsoptionen und Möglichkeiten zur Verteilung eines digitalen Euro billigt.

Im Herbst wird unsere Untersuchungsphase zu Ende gehen. Erst dann wird der EZB-Rat entscheiden, ob wir zur Realisierungsphase übergehen.

Lassen Sie mich nochmals betonen, dass ein Übergang zur Realisierungsphase nicht bedeutet, dass wir einen digitalen Euro ausgeben werden. In dieser Phase würden wir die technischen Lösungen und geschäftlichen Regelungen ausarbeiten und testen, die erforderlich sind, um letztendlich einen digitalen Euro bereitzustellen und zu verteilen – falls und wenn wir das beschließen.

Der mögliche Beschluss des EZB-Rats, einen digitalen Euro auszugeben, würde zu einem späteren Zeitpunkt und erst nach Vorlage des Gesetzgebungsvorschlags der Europäischen Kommission und der Annahme des Rechtsakts durch das Parlament und den Rat der EU erlassen werden.

Das Projekt zum digitalen Euro ist eine wahrhaft europäische Initiative. Und es ist nicht nur ein technisches Projekt – es hat angesichts seiner weitreichenden gesellschaftlichen Auswirkungen eine klare politische Dimension. Daher müssen alle politischen Entscheidungsträger in Europa ihren Teil dazu beitragen, wobei unsere jeweiligen Rollen und Mandate berücksichtigt werden müssen. Zudem müssen wir stets eine breite Unterstützung der europäischen Bürgerinnen und Bürgern anstreben.

Ich freue mich daher auf eine weitere fruchtbare Zusammenarbeit mit den europäischen Gesetzgebern. Ich persönlich setze mich dafür ein, unseren regelmäßigen Austausch in diesem Ausschuss fortzusetzen.

Ich stehe Ihnen nun gerne für Fragen zur Verfügung.

  1. Siehe EZB, Progress on the investigation phase of a digital euro, September 2022; EZB, Progress on the investigation phase of a digital euro – second report, Dezember 2022 und EZB, Letter from Fabio Panetta to Ms Irene Tinagli on progress on the investigation phase of a digital euro, 2022. Der erste Bericht behandelt Themen wie den Transfermechanismus, den Schutz der Privatsphäre und Instrumente, um die Menge an digitalen Euro, die im Umlauf ist, zu steuern. Im zweiten Bericht geht es schwerpunktmäßig um die Rolle der Intermediäre, ein Abwicklungsmodell, die Aufstockung und Reduzierung von Guthaben sowie ein Vertriebsmodell für den digitalen Euro.

  2. Weitere Informationen zur Einbindung von Interessengruppen und zur Projektgovernance sind auf der Website der EZB abrufbar.

  3. Siehe EZB, Study on the payment attitudes of consumers in the euro area (SPACE), Dezember 2022. Siehe hierzu auch die Präsentation vor der Euro-Gruppe, Digital euro – stocktake, 16. Januar 2023.

  4. F. Panetta, Auf unseren Stärken aufbauen: die Rolle des öffentlichen und privaten Sektors im Ökosystem eines digitalen Euro, Einleitende Bemerkungen vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments, Brüssel, 29. September 2022.

  5. Nähere Informationen zu diesem Vorschlag finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

  6. In den letzten Jahren hat das Eurosystem an einer neuen konsolidierten TARGET-Plattform gearbeitet – einer komplexen Infrastruktur, die dem Markt erweiterte und modernisierte Dienstleistungen bieten würde – zusätzlich zur Entwicklung eines Sicherheitenmanagementsystems für das Eurosystem zur Vereinfachung von länderübergreifenden Prozessen, darunter die grenzüberschreitende Mobilisierung von Sicherheiten. Ferner hat das Eurosystem daran gearbeitet, die Widerstandsfähigkeit der TARGET-Dienste gegenüber Cyberbedrohungen zu erhalten, und es wurden mögliche Veränderungen bei den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer seiner Wholesale-Abwicklungsdienste untersucht sowie die Frage, ob neue Technologien die Abwicklung in digitalem Zentralbankgeld im Wholesale-Bereich effizienter und sicherer machen könnten. Insbesondere hat das Eurosystem das Potenzial der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) geprüft und untersucht, inwieweit diese seine Dienste verbessern könnte. Siehe auch F. Panetta, Wholesale-CBDC: ein Überblick zum digitalen Zentralbankgeld für Geschäftsbanken, Rede auf dem Symposium „Zahlungsverkehr und Wertpapierabwicklung in Europa – heute und morgen“ der Deutschen Bundesbank, 26. September 2022.

  7. Für diejenigen, die nicht im Euroraum ansässig sind, darunter auch Besucherinnen und Besucher, könnte der Zugang zu den ersten Ausgaben des digitalen Euro auch möglich sein, sofern sie ein Konto bei einem Zahlungsdienstleister im Euroraum haben. Bei den nachfolgenden Ausgaben könnten Privatpersonen und Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in ausgewählten Drittländern Zugang erhalten. Ein permanenter Zugang sollte immer auf einer Vereinbarung mit den Behörden des betreffenden Landes beruhen.

  8. F. Panetta, Auf unseren Stärken aufbauen: die Rolle des öffentlichen und privaten Sektors im Ökosystem eines digitalen Euro, Einleitende Bemerkungen vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments, Brüssel, 29. September 2022.

  9. Zu den Kerndienstleistungen für Endnutzer zählen die Nutzerverwaltung (Kontoeröffnung und -schließung, Nutzer-Onboarding und ‑Offboarding, Know-your-Customer-Kontrollen, Verwaltung von Zahlungsinstrumenten, Koppelung von Guthaben in digitalen Euro an Geschäftsbankenkonten und Prozesse des User-Lifecycle-Management), Liquiditätsmanagement (Optionen für Ein- und Auszahlungen und Wasserfallfunktion) sowie Transaktionsmanagement (Initiierung, Authentifizierung sowie Bestätigungs- oder Ablehnungsmitteilungen). Weitere Informationen hierzu finden sich in Euro Retail Payments Board, Core, optional and value-added services for the digital euro, Dezember 2022.

  10. Siehe EZB Report on a digital euro, Oktober 2020. Der Umfang der mit dem digitalen Euro verbundenen Basisdienstleistungen muss noch festgelegt werden, sollte aber im Wesentlichen dem Umfang der Basisdienstleistungen entsprechen, die Kreditinstitute im Rahmen der Zahlungskontenrichtlinie (Payment Accounts Directive – PAD) zu erbringen haben. Dies könnten z. B. Funktionen sein wie die kostenlose Eröffnung von E-Wallets oder Konten für digitale Euro, die Ausführung von Zahlungen zwischen Privatpersonen sowie Einzahlungen auf und Auszahlungen von Konten/E-Wallets für digitale Euro.

  11. Hierzu zählen beispielsweise a) Kontoinformationsdienste, die es einer Drittpartei ermöglichen würden, auf den digitalen Euro bezogene Informationen in ihre Kontoinformationen zu integrieren und so Endnutzern jederzeit einen Gesamtüberblick über ihre Finanzlage bei verschiedenen Intermediären zu geben, b) regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die die bequeme Zahlung fortlaufender Dienstleistungen unterstützen würden (z. B. Stromrechnungen oder abonnierte digitale Dienstleistungen), c) durch Vorautorisierung aktivierte „Pay-per-Use“-Dienste, die bestimmte Zahlungszusammenhänge unterstützen würden, bei denen die Höhe der Zahlung nicht bekannt ist, die Mittel jedoch so lange reserviert werden müssen, bis der endgültige Betrag vom Nutzer bzw. der Nutzerin autorisiert wird (z. B. beim Bezahlen an der Tankstelle) und d) Zahlungsauslösedienste, die Zahlungsdienstleistern, die keine Konten für digitale Euro für Endnutzer unterhalten, die Auslösung von Zahlungen ermöglichen würden.

  12. Es werden aber immer die Nutzerinnen oder Nutzer entscheiden, ob sie bedingte Zahlungen verwenden wollen und, wenn ja, welche Bedingungen dafür gelten sollen.

  13. Weitere Beispiele für bedingte Zahlungen sind a) die Option der Zahlung bei Lieferung (die Zahlungsanweisung wird von einer Drittpartei ausgelöst, die nicht die zahlungspflichtige oder die Zahlung empfangende Person ist, z. B. von dem Postdienst, der für die Lieferung eines Produkts zuständig ist, das die zahlungspflichtige Person online bestellt hat), b) automatische Rückerstattung (beim Verkauf eines subventionierten Produkts würde automatisch die Aufforderung zur Zahlung des subventionierten Betrags vom Händler an das Unternehmen oder die Behörde gesendet, das bzw. die das Produkt subventioniert) oder c) „Pay-per-Use“-Dienste (siehe Fußnote 11).

  14. Das Eurosystem kann die vom Markt ausgehende Entwicklung dieser Dienstleistungen durch Standards im Regelwerk für das „Scheme“ unterstützen und/oder indem es die erforderlichen Back-End-Funktionen bereitstellt, die es den Intermediären ermöglichen, solche Dienstleistungen bereitzustellen. So könnte beispielsweise das Reservieren von Geldbeträgen in digitalen Euro in der Back-End-Infrastruktur ermöglicht werden.

  15. Für weitere Informationen über grundsätzliche Optionen für den Schutz der Privatsphäre siehe F. Panetta, Ein digitaler Euro, der die Bedürfnisse der Bevölkerung erfüllt – das richtige Gleichgewicht finden, Einleitende Bemerkungen vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments, 30. März 2022; und EZB, Präsentation vor der Euro-Gruppe, Digital euro – Privacy options, 4. April 2022.

  16. Ebd.

  17. Dieses Feedback gilt sowohl für einen digitalen Euro als auch für Bargeld. Siehe Kantar Public, Study on New Digital Payment Methods, März 2022 und EZB, Study on the payment attitudes of consumers in the euro area (SPACE), Dezember 2022.

  18. Für weitere Informationen zu den Anwendungsfällen siehe F. Panetta, Ein digitaler Euro, der die Bedürfnisse der Bevölkerung erfüllt – das richtige Gleichgewicht finden, Einleitende Bemerkungen vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments, Brüssel, 30. März 2022.

  19. Mit Offline-Zahlungen sind Zahlungen gemeint, bei denen die zahlungspflichtige Person und die Person, die die Zahlung empfängt, nicht mit dem Internet verbunden sind und sich in direkter Nähe zueinander befinden müssen – so wie es bei Barzahlungen der Fall ist. Eine Offline-Funktion würde es ermöglichen, dass das Guthaben und die Transaktionsbeträge niemandem außer dem Nutzer bekannt wären. Die Gesetzgebungsorgane der Union werden dafür verantwortlich sein, dass dies durch die einschlägigen Rechtsvorschriften ermöglicht wird.

  20. Eine App für den Euroraum, deren Aussehen und Handhabung überall einheitlich ist, würde einen standardisierten Ansatz erleichtern, um die Endnutzer mit den Intermediären zu verbinden. Die App würde es ermöglichen, Zahlungen durch Intermediäre für die priorisierten Anwendungsfälle zu initiieren. Das einer solchen App zugrunde liegende Ziel besteht darin, dem Markt die geringste erforderliche Entwicklungsstufe bereitzustellen und damit sicherzustellen, dass Intermediäre – auch kleinere, die möglicherweise die Investitionskosten für die Einrichtung ihrer eigenen Zahlungsschnittstelle nicht tragen wollen – ihre Rolle bei der Verteilung des digitalen Euro beibehalten. Gleichzeitig würde die App den Präferenzen bestimmter Endnutzer gerecht werden, die einen unabhängigen Zugangskanal verlangen, in dem grundlegende Funktionen zur Verfügung stehen, wie dies von Verbraucherverbänden geäußert wurde und aus Marktumfragen hervorgeht. Siehe beispielsweise das Feedback von Verbraucherverbänden zur 4. Fachsitzung des Euro Retail Payments Board (ERPB) zum digitalen Euro. Der duale Ansatz einer integrierten Option und einer App für den digitalen Euro würde die besten Ergebnisse liefern, wenn es darum geht, einen Mehrwert für Endnutzer zu schaffen, denn sie hätten dadurch eine größere Auswahl. Dies gilt auch für die Intermediäre. Sie wären so in der Lage, ihre eigenen integrierten Lösungen zu entwickeln und mithilfe von Mehrwertdiensten Kunden zu gewinnen und gleichzeitig eine rasche Markteinführung für den digitalen Euro zu gewährleisten. Dieser Ansatz würde auch die Stellung des digitalen Euro als Zahlungslösung stärken, wodurch wiederum das Ziel eines monetären Ankers und die Reichweite im gesamten Euroraum gefördert werden würde.

  21. Was die technologischen Optionen für die Zahlungsinitiierung betrifft, so hat die EZB konkrete Ideen für die priorisierten Anwendungsfälle geprüft, während sie auch die Hauptziele des digitalen Euro verfolgt. Die EZB würde der Verwendung von QR-Codes für alle Anwendungsfälle (Peer-to-Peer, E-Commerce und Point-of-Sale), der „Alias/Proxy“-Funktion für Peer-to-Peer und E-Commerce (einschließlich App-to-App-Redirection) und der Near-Field-Communication (NFC) für den Point-of-Sale Priorität einräumen.

  22. Wie in einem Schreiben an Frau Irene Tinagli kommuniziert, hat die EZB im Dezember 2022 einen Manager für das Regelwerk ernannt. Außerdem hat die EZB im Januar 2023 einen Aufruf für Marktteilnehmer veröffentlicht, sich der Rulebook Development Group anzuschließen. Die Gruppe soll die Ausarbeitung eines Regelwerks für das „Scheme“ unterstützen sowie Beiträge des Markts und die Sichtweise der Branche einholen.

  23. F. Panetta, Auf unseren Stärken aufbauen: die Rolle des öffentlichen und privaten Sektors im Ökosystem eines digitalen Euro, Einleitende Bemerkungen vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments, Brüssel, 29. September 2022.

  24. Siehe: EZB, Letter from Fabio Panetta to Ms Irene Tinagli on progress on the investigation phase of a digital euro, 2022.

  25. Die Entwicklung eines Prototypen ist eine Lernerfahrung in einem experimentellen Umfeld. Die EZB testet, inwieweit sich die Back-End-Funktionen des Eurosystems – d. h. die Abwicklungsinfrastruktur im Hintergrund zur Erfassung von Transaktionen und Positionen in digitalen Euro – reibungslos in die bereits bestehenden und der Öffentlichkeit zugänglichen Front-End-Zahlungslösungen integrieren lassen. Wie in einem Schreiben an Frau Irene Tinagli erwähnt, hat die EZB ein technisches Informationspaket veröffentlicht und es im Dezember 2022 auch allen Unternehmen im Euroraum zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird die EZB im zweiten Quartal 2023 über die Ergebnisse der Prototyp-Phase berichten.

  26. Wie in einem Schreiben an Frau Irene Tinagli angekündigt, lädt die EZB die betroffenen Parteien zur Teilnahme an einer Marktforschung ein, um die Optionen für die technische Gestaltung der Komponenten und Dienstleistungen eines potenziellen digitalen Euro zu prüfen. Die Teilnahme an der Marktforschung wird nicht vergütet und hat keinen Einfluss auf die Zulassung zu künftigen Vergabeverfahren im Zusammenhang mit einem digitalen Euro oder anderen Vergabeverfahren. Sie hat auch keine Vorauswahl für eine mögliche nachfolgende Ausschreibung zur Folge. Die EZB beabsichtigt, die Ergebnisse der Marktforschung im zweiten Quartal 2023 bekanntzugeben.

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