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PRESSEMITTEILUNG

Auf dem Weg zu einem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum – Dritter Fortschrittsbericht

2. Dezember 2004

Heute wird der dritte Fortschrittsbericht über den einheitlichen Euro-Zahlungs­verkehrsraum veröffentlicht. In diesem Bericht bewertet der EZB-Rat die jüngsten Anstrengungen, die unternommen wurden, um die immer noch weitgehend zersplitterten nationalen Massenzahlungs­verkehrssysteme in einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum umzuwandeln. Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum soll es den Bürgern Europas ermöglichen, im gesamten Eurogebiet Zahlungen von einem einzigen Bankkonto aus vorzunehmen, und zwar unter Verwendung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente; dadurch sollen Zahlungen genauso einfach und sicher wie derzeit auf nationaler Ebene abgewickelt werden. Für den Kunden sollte es keinen Unterschied machen, wo oder bei welcher Bank im Euroraum das Konto geführt wird. Folglich bedeutet „einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“ aus Sicht des Eurosystems, dass alle im Euroraum getätigten Zahlungen inländischen Charakter bekommen. Sie sollten genauso sicher und effizient durchgeführt werden können, wie es bereits heute bei den leistungsfähigsten nationalen Zahlungssystemen der Fall ist. Die Schaffung einer gesamteuropäischen Infrastruktur für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum würde durch Skalenvorteile die Effizienz insgesamt erhöhen.

Im Weißbuch vom Mai 2002 vertraten 42 europäische Banken sowie die europäischen Bankenvereinigungen eindeutig eine ähnliche Auffassung. Das Eurosystem begrüßte die Gründung eines European Payments Council[1] (EPC) durch die Banken im Juni 2002, der den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum bis zum Jahr 2010 verwirklichen will. Hierzu gehört auch die Entwicklung einer vollständigen Palette an gesamteuropäischen Zahlungsverkehrsinstrumenten bis Ende 2007. Das Eurosystem empfiehlt, dass diese Zahlungsverkehrsinstrumente den Bürgern und Unternehmen bereits 2008 als eine Alternative zu nationalen Zahlungen angeboten werden, wobei eine Änderung der nationalen Infrastruktur zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich wäre. Auf diese Weise wäre der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum für den Bürger bereits Realität. Eine vollständige Migration der Banken und ihrer Kunden zu gesamteuropäischen Lösungen würde bis Ende 2010 erreicht.

Es ist eindeutig Aufgabe des EPC, die Ziele des einheitlichen Euro-Zahlungs­verkehrsraums sowie die Zuständigkeit der nationalen Banken bei der Festlegung und Durchführung des nationalen Migrationsplans zu präzisieren. Das Eurosystem unterstützt nachdrücklich das Ziel des EPC, gesamteuropäische Zahlungsverkehrsinstrumente zu entwickeln und einzuführen, wobei mit Überweisungen, Lastschriften und Debitkarten begonnen werden soll.

Darüber hinaus fordert das Eurosystem die nationalen Bankensektoren im Eurogebiet dazu auf,

überzeugende Maßnahmen zur Umsetzung der Entscheidungen des EPC auf nationaler Ebene aufzuzeigen (spätestens sechs Monate nach Beschlussfassung durch den EPC),

dem EPC im Jahr 2005 einen nationalen Migrationsplan für den allmählichen Übergang zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum bis Ende 2010 vorzulegen.

Die nationalen Zentralbanken des Eurogebiets sind bereit, ihren Beitrag zu leisten, um die Ziele des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums im jeweiligen Land umzusetzen. Der EPC sollte die Beiträge der nationalen Bankensektoren zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum beobachten. Der EZB-Rat beabsichtigt, die Fortschritte laufend zu verfolgen.

Der heute in englischer Sprache veröffentlichte Bericht mit dem Titel „Towards a Single Euro Payments Area – (3rd) Progess report“ wird zu gegebener Zeit in weiteren Amtssprachen der Gemeinschaft erscheinen.

  1. [1] http://www.europeanpaymentscouncil.org
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