Suchoptionen
Startseite Medien Wissenswertes Forschung und Publikationen Statistiken Geldpolitik Der Euro Zahlungsverkehr und Märkte Karriere
Vorschläge
Sortieren nach
PRESSEMITTEILUNG

Verzeichnis der monetären Finanzinstitute und der mindestreservepflichtigen Institute Gebundene Neuauflage per Ende Dezember 2001

14. Februar 2002

Die Europäische Zentralbank (EZB) veröffentlicht – gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung der Europäischen Zentralbank vom 1. Dezember 1998 über die konsolidierte Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute (EZB/1998/16) [[1]] in der geänderten Fassung sowie gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung der Europäischen Zentralbank vom 1. Dezember 1998 über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht (EZB/1998/15) in der geänderten Fassung – eine "Liste der monetären Finanzinstitute und mindestreservepflichtigen Institute" ("MFI-Liste").

Die MFI-Liste wird zu Beginn jedes Kalenderjahres neu aufgelegt; die nun vorliegende fünfte Auflage bezieht sich auf den Stand Ende Dezember 2001.

Die MFI-Liste ermöglicht die Erstellung einer umfassenden und konsistenten Bilanz des Geldschöpfungssektors im Euroraum und gewährleistet größtmögliche Vollständigkeit, Richtigkeit und Einheitlichkeit bei der Erfassung der Daten zum Kreis der meldepflichtigen Institute. Die Liste der mindestreservepflichtigen Institute wird auf Basis des Artikels 19.1 der Satzung des Systems der Europäischen Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank erstellt, wonach die EZB befugt ist, zur Verwirklichung ihrer geldpolitischen Ziele den im Euroraum niedergelassenen Kreditinstituten die Haltung von Mindestreserven vorzuschreiben.

Mit der Veröffentlichung der fünften Auflage der MFI-Liste wird diese Publikation erstmals auch auf die Website der EZB gestellt (http://www.ecb.europa.eu); sie ist in der Rubrik "MFIs and assets" unter dem Stichwort "Publications" abrufbar.

Im Internet wird die MFI-Liste monatlich am letzten Geschäftstag aktualisiert; die jeweils neueste Version und die monatlichen Aktualisierungen sind unter der Adresse in der Rubrik "MFIs and assets" zu finden.

Bestellungen der aktuellen gebundenen MFI-Liste sind bei jeder nationalen Zentralbank der EU möglich.

  1. [1] Die Verordnung der Europäischen Zentralbank vom 22. November 2001 über die konsolidierte Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute (EZB/2001/13) ersetzt die Verordnung EZB/1998/16 mit Wirkung vom 1. Januar 2002. An der Definition und Klassifizierung der MFIs hat sich dadurch nichts geändert.

KONTAKT

Europäische Zentralbank

Generaldirektion Kommunikation

Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.

Ansprechpartner für Medienvertreter