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Ein digitaler Euro, der den Erwartungen der Menschen in Europa entspricht

Einleitende Bemerkungen von Fabio Panetta, Mitglied des EZB-Direktoriums, vor dem ECON-Ausschuss des Parlaments

Frankfurt am Main, 14. April 2021

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, verehrte Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Währung,

zunächst möchte ich Ihnen dafür danken, dass Sie mir die Gelegenheit geben, über das Ergebnis des öffentlichen Konsultationsverfahrens der EZB zu einem digitalen Euro Bericht zu erstatten. Wir veröffentlichen heute unsere Analyse der eingegangenen Antworten auf unserer Website.[1]

Ein digitaler Euro kann nur dann erfolgreich sein, wenn er die Bedürfnisse und Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger Europas erfüllt.[2] Deshalb wird unsere Konsultation wertvolle Informationen liefern, wenn das Eurosystem in diesem Sommer entscheidet, ob wir ein Projekt zu einem digitalen Euro auf den Weg bringen sollen. Sollte ein Projekt eingeleitet werden, wird die Konsultation auch in die künftige Arbeit zur Gestaltung eines digitalen Euro einfließen.

Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der öffentlichen Konsultation sind Datenschutz, Sicherheit und breite Nutzbarkeit die wichtigsten Merkmale eines digitalen Euro. In meinen heutigen Ausführungen werde ich erörtern, wie wir ihre Erwartungen erfüllen können. Doch zunächst möchte ich Ihnen die wichtigsten Erkenntnisse aus unserer Konsultation vorstellen.

Wichtigste Erkenntnisse aus der öffentlichen Konsultation der EZB

Wir haben mehr als 8 000 Rückmeldungen erhalten – so viele wie noch nie bei einer öffentlichen Konsultation der EZB. Die allermeisten Rückmeldungen kamen von Bürgerinnen und Bürgern, 460 gingen von Unternehmen und Fachleuten der Zahlungsverkehrsbranche ein

Das Konsultationsverfahren stand allen Interessierten offen, und die Befragten leisteten ihre Beiträge aus eigener Initiative. Das bedeutet, dass die Stichprobe der Befragten statistisch nicht repräsentativ für die europäische Bevölkerung ist. Nichtsdestotrotz bieten die Antworten in ihrer Breite und Tiefe wertvolle Einblicke.

In unserem Bericht werden die Ergebnisse ausführlich erörtert. Heute möchte ich daher nur die wichtigsten Ergebnisse herausgreifen.

In rund 43 % der Rückmeldungen wurde der Datenschutz als wichtigstes Merkmal eines digitalen Euro genannt.[3] Die Befragten sehen jedoch auch die Notwendigkeit, dass der digitale Euro mit Merkmalen ausgestattet ist, die rechtswidrige Aktivitäten wie Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verhindern. Weitere wichtige Merkmale sind die Möglichkeit, den digitalen Euro für sichere Zahlungen (von 18 % der Befragten an erster Stelle genannt), im gesamten Euroraum (von 11 % der Befragten hervorgehoben), ohne zusätzliche Kosten und offline (von 9 % bzw. 8 % der Befragten betont) zu verwenden.

Die Bürgerinnen und Bürger und die Fachleute stimmen darin überein, dass der digitale Euro in bestehende Zahlungsinfrastrukturen integriert werden sollte. Nach Ansicht der überwiegenden Mehrheit der Befragten kommt Banken, Zahlungsinstituten und anderen Intermediären eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem digitalen Euro zu.[4] Sie schlagen zum Beispiel vor, dass ein digitaler Euro in mobile Zahlungen, Online-Zahlungen und Bankdienstleistungen integriert werden sollte. Von den zusätzlichen Dienstleistungen, die auf den grundlegenden Zahlungsfunktionalitäten eines digitalen Euro aufbauen würden, erwarten sie Innovations- und Effizienzimpulse.

Ein beträchtlicher Anteil der Teilnehmenden betont auch, dass grenzüberschreitende Zahlungen durch den digitalen Euro schneller und kostengünstiger werden sollten.[5]

Und mehr als die Hälfte der Befragten sind bereit, den digitalen Euro zu testen, anzunehmen oder einen Beitrag zu seiner Gestaltung zu leisten, damit er ein effektives Zahlungsmittel wird.

Datenschutz an erster Stelle

Wie ich bereits erwähnt habe, kristallisiert sich der Datenschutz als wichtigstes Merkmal eines digitalen Euro heraus. Bei unserer Arbeit wird es deshalb vorrangig darum gehen, die personenbezogenen Daten der Nutzer zu schützen und ein hohes Maß an Vertraulichkeit zu gewährleisten.[6] So kann der digitale Euro dazu beitragen, das Vertrauen in Zahlungen auch im digitalen Zeitalter aufrechtzuerhalten.

Im Rahmen unserer Arbeit an einer digitalen Zentralbankwährung haben wir bei der EZB schon früh den Datenschutz bei digitalen Zahlungen erforscht. Dies werden wir durch weitere Analysen fortsetzen. Die Ergebnisse unserer technischen Tests sind auf unserer Website abrufbar und im Anhang zu meinen heutigen Ausführungen zusammengefasst.

Vor allem möchte ich betonen, dass ein digitaler Euro den Datenschutz bei digitalen Zahlungen tatsächlich verbessern würde. Als öffentliche und unabhängige Institution hat die EZB kein Interesse daran, die Zahlungsdaten der Nutzer zu monetarisieren oder gar zu sammeln. Ein digitaler Euro würde es den Menschen daher ermöglichen, Zahlungen zu tätigen, ohne ihre Daten an Dritte weiterzugeben, außer dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Ganz anders verhält es sich im privaten Sektor: Dienstleistungen werden in der Regel im Austausch gegen persönliche Daten angeboten, die dann für kommerzielle Zwecke genutzt werden.

Der Datenschutz ist ein wichtiges Anrecht, weil er Einfluss auf das persönliche Leben und die Grundrechte der Menschen hat. Er muss jedoch sorgfältig gegen andere wichtige Aspekte des Gemeinwohls abgewogen werden.

Bei Zahlungen mit dem digitalen Euro könnte der Datenschutz in unterschiedlichen Stufen gewährleistet werden[7], wobei verschiedene andere politische und regulatorische Ziele zu berücksichtigen sind, etwa die Notwendigkeit, rechtswidrige Aktivitäten zu bekämpfen. Solche Abwägungen kennzeichnen auch herkömmliche Zahlungsmittel, die unterschiedlich starken Datenschutz bieten: von der Anonymität bei Barzahlungen[8] bis hin zur vollständigen Offenlegung bei digitalen Transaktionen, die eine Dokumentenprüfung und Überwachung der Vorgänge erfordern.

Theoretisch könnten in digitalen Euro geleistete Zahlungen anonym sein, wenn die Identität der Nutzer bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen rund um den digitalen Euro nicht überprüft würde. Diese Anonymität wäre jedoch ein fruchtbarer Boden für rechtswidrige Handlungen und könnte die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vereiteln.

Die Anonymität würde auch verhindern, dass der Verwendung des digitalen Euro gegebenenfalls Grenzen gesetzt werden, um zum Beispiel die Finanzstabilität und die Vermittlerrolle der Banken dadurch zu schützen, dass übermäßige Kapitalströme oder eine übermäßige Nutzung des digitalen Euro als Anlageform unterbunden werden.

Auch wenn sich Nutzer beim ersten Zugriff auf Dienstleistungen mit dem digitalen Euro identifizieren müssen, können bei ihren Zahlungen dennoch unterschiedliche Datenschutzstufen eingehalten werden. Bestimmte Zahlungsvorgänge könnten ohne Weitergabe der Zahlungsdaten an Dritte ausgeführt werden. Zum Beispiel könnten offline angebotene Kleinbetragszahlungen zwischen dem Zahlungspflichtigen und dem Zahlungsempfänger abgewickelt werden, ohne dass Daten an Intermediäre weitergegeben werden.[9]

Bei elektronischen und Großbetragszahlungen sollten die Intermediäre auf die Detailinformationen zugreifen können. Dennoch könnten Techniken zur Verbesserung des Datenschutzes ein hohes Maß an Privatsphäre gewährleisten. So könnte beispielsweise die Identität der Nutzer getrennt von den Zahlungsdaten gespeichert werden, sodass nur zentrale Meldestellen diese Informationen erhalten und den Zahlungspflichtigen und Zahlungsempfänger identifizieren können, wenn verdächtige Aktivitäten festgestellt werden.

Unsere vorläufigen Tests zu einem digitalen Euro zeigen auf vielversprechende Weise, wie die Technologie eingesetzt werden kann, um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen, ohne die Standards zur Bekämpfung illegaler Aktivitäten aufzuweichen.[10]

Es sind aber auch Fälle denkbar, in denen die Transparenz von Zahlungen im Interesse der Verbraucher liegt. So kann es beispielsweise notwendig sein, eine Zahlung nach ihrer Ausführung zu überprüfen, um nachzuweisen, dass die Transaktion stattgefunden hat oder ob eine Erstattung erforderlich ist.

In jedem Fall würde das Bargeld neben einem digitalen Euro bestehen bleiben. Die Verbraucher könnten auch weiterhin anonym mit Banknoten bezahlen, wenn sie es wünschen.

Wir werden in unserer weiteren Arbeit alle diese Faktoren berücksichtigen und Stellungnahmen von Stakeholdern einholen, um die richtige Balance zu finden. Dazu werden wir auch den intensiven Dialog über die Auswirkungen der möglichen Einführung eines digitalen Euro und den dafür erforderlichen Rahmen mit den Gesetzgebern und Institutionen, die die Regeln für den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz festlegen, fortsetzen.

Ein digitaler Euro als eine neue und sichere Zahlungslösung

Auch die Sicherheit und Nutzbarkeit des digitalen Euro sind für potenzielle Nutzer besonders wichtig.

Elektronische Zahlungen werden immer beliebter. Ein digitaler Euro würde daher sicherstellen, dass Zentralbankgeld – ein öffentliches Gut, das die Zentralbanken den Bürgerinnen und Bürgern seit Jahrhunderten bereitstellen – auch im digitalen Zeitalter verfügbar bleibt. Die Menschen könnten sowohl dem digitalen Euro als auch dem Bargeld volles Vertrauen entgegenbringen, da beide von einer glaubwürdigen Zentralbank gedeckt sind. Dies ist ein einzigartiges Merkmal, das kein privates Zahlungssystem bieten kann.

Lassen Sie mich nochmals betonen, dass ein digitaler Euro nicht das Ende des Bargeldes bedeuten würde. Er würde das Bargeld ergänzen, aber nicht ersetzen. Ein digitaler Euro würde damit zu einer vielfältigeren Zahlungslandschaft beitragen und den Menschen eine größere Auswahl an Zahlungsmöglichkeiten bieten. Deshalb kann und wird der digitale Euro auch nicht dazu verwendet werden, Geld negativ zu verzinsen. Sollten Guthaben in digitalen Euro verzinst werden, würde die Verzinsung der Guthaben von Privatpersonen für kleinere Zahlungen nicht unter null sinken. Und mit effektiven Entscheidungen bei der Gestaltung eines digitalen Euro würden Risiken für die Finanzstabilität und die Vermittlerrolle der Banken eliminiert.

Ein digitaler Euro würde weitere Innovationen und die Digitalisierung im Massenzahlungsverkehr ankurbeln. Beaufsichtigte Intermediäre wie Banken und Zahlungsinstitute könnten auf Basis des digitalen Euro zusätzliche Dienstleistungen für Endnutzer anbieten. Die Teilnehmenden unserer Konsultation erwarten, dass der digitale Euro die Bereitstellung von Dienstleistungen begünstigt, die einen Mehrwert bieten, wie z. B. solche, die unter die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie fallen[11], und solche, die die Möglichkeit bieten, eine Zahlung an eine externe Bedingung zu knüpfen.[12]

Zurzeit konzentrieren wir uns auf den Bedarf innerhalb des Euroraums. Ein digitaler Euro könnte aber auch dazu beitragen, Ineffizienzen bei Zahlungen von einer Währung in eine andere und bei grenzüberschreitenden Zahlungen zu beseitigen.[13] Wir arbeiten mit anderen großen Zentralbanken zusammen, um die potenziellen Vorteile digitaler Währungen auf globaler Ebene nutzbar zu machen. Wir wollen die Auswirkungen verschiedener Arten von digitalem Zentralbankgeld besser verstehen und gelichzeitig die möglichen Risiken für Volkswirtschaften innerhalb und außerhalb des Euroraums kontrollieren.

Schlussbemerkungen

Lassen Sie mich nun zum Schluss kommen.

Die Rekordbeteiligung an unserer öffentlichen Konsultation und die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger und Fachleute, einen digitalen Euro zu unterstützen, sind ermutigend. Ihre Rückmeldungen führen uns die hohen Erwartungen vor Augen, die die potenziellen Nutzer an einen digitalen Euro haben, und liefern wertvolle Informationen für unsere Arbeit.

Diese Aufgabe hat für uns Vorrang, und wir werden sie so zügig wie möglich vorantreiben. Wir müssen uns jedoch auch die Zeit nehmen, es richtig zu machen.

In den kommenden Monaten wird der EZB-Rat entscheiden, ob wir eine formelle Untersuchungsphase zum digitalen Euro einleiten.

In einer solchen Phase würden wir mögliche Gestaltungsoptionen und Nutzeranforderungen sowie die Bedingungen, unter denen Finanzintermediäre Front-End-Dienste auf der Grundlage eines digitalen Euros anbieten könnten, sorgfältig analysieren. Wir rechnen damit, dass diese Analyse etwa zwei Jahre dauern wird.

Am Ende der Untersuchung würde der EZB-Rat eine Entscheidung über die Ausgestaltung sowie darüber treffen, ob zur Umsetzung der Nutzeranforderungen übergegangen werden soll. In dieser mehrjährigen Phase würden integrierte Dienste entwickelt und ein digitaler Euro getestet und möglicherweise live erprobt.

Erst am Ende dieses Prozesses könnte der EZB-Rat entscheiden, ob ein digitaler Euro eingeführt werden soll oder nicht. Wir werden nach Kräften dafür sorgen, dass ein digitaler Euro die Bedürfnisse und Erwartungen der Menschen in Europa erfüllt.

Dies kann jedoch nur ein gemeinsames europäisches Vorhaben sein. Die Abstimmung der europäischen Behörden und Institutionen mit Blick auf ihre jeweiligen Mandate und ihre Unabhängigkeit wird von zentraler Bedeutung sein, wenn ein digitaler Euro angenommen werden soll. Deshalb freut es mich, dass dieser Ausschuss in seinen jüngsten Entschließungen zum Jahresbericht der EZB und zur internationalen Rolle des Euro unsere Arbeit begrüßt hat.

Als Mitgesetzgeber und Vertreter der Bürgerinnen und Bürger Europas spielen Sie in den Diskussionen über den für einen digitalen Euro erforderlichen Rahmen eine wesentliche Rolle. Aus diesem Grund schätze ich einen Austausch wie den heutigen sehr.

Ich stehe Ihnen nun gern für Fragen zur Verfügung.

  1. Bericht des Eurosystems über das öffentliche Konsultationsverfahren zu einem digitalen Euro
  2. Ich habe an anderer Stelle die Möglichkeit erörtert, dass ein digitaler Euro zu erfolgreich werden könnte – nämlich dann, wenn er aufgrund seiner Stärken in Bezug auf Sicherheit und Liquidität als eine Form von Zentralbankgeld die Währungs- und Finanzstabilität beeinträchtigen würde – und wie dieses Risiko durch geeignete Gestaltungsoptionen gemindert werden kann. Siehe F. Panetta, Evolution or revolution? The impact of a digital euro on the financial system, Rede beim Bruegel-Onlineseminar am 10. Februar 2021.
  3. Der in der öffentlichen Konsultation verwendete Fragebogen enthielt eine Multiple-Choice-Frage (Frage 1), in der die Befragten gebeten wurden, die Merkmale, die ein digitaler Euro ihrer Meinung nach haben sollte, in der Reihenfolge ihrer Bedeutung einzustufen. Die Prozentangaben im Text beziehen sich auf den Anteil der Befragten, die ein bestimmtes Merkmal an erster Stelle, also am wichtigsten, eingestuft haben. Die vollständige Frage lautet wie folgt: Wie würden Sie die Merkmale, die ein digitaler Euro haben sollte, in der Reihenfolge der jeweiligen Bedeutung einstufen? a) Ich möchte den digitalen Euro im gesamten Euroraum nutzen können. b) Ich möchte, dass meine Zahlungen privat bleiben. c) Ich möchte den digitalen Euro mit meinem Smartphone und an Zahlungsterminals nutzen können. d) Ich möchte auch zahlen können, wenn es kein Internet oder keinen Strom gibt. e) Ich möchte, dass der digitale Euro einfach zu nutzen ist. f) Ich möchte den digitalen Euro nutzen können, ohne dass dabei zusätzliche Kosten anfallen. g) Ich möchte einen digitalen Euro in Form eines spezifischen physischen Geräts. h) Ich möchte, dass der digitale Euro ein sicheres Zahlungsmittel ist. i) Ich möchte, dass meine Transaktionen sofort ausgeführt werden.
  4. Der Fragebogen enthielt zwei offene Fragen (Frage 5 und Frage 6) zur Rolle der beaufsichtigten Intermediäre bei der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem digitalen Euro. Die Fragen lauteten wie folgt: Welche Rolle sollten Ihrer Einschätzung nach Banken, Zahlungsinstitute und andere Wirtschaftsunternehmen bei der Bereitstellung eines digitalen Euro an die Endnutzer spielen? (Frage 5) und Mit einem digitalen Euro könnten Banken und andere Unternehmen zusätzliche Dienstleistungen über einfache Zahlungen hinaus anbieten, von denen die Bevölkerung und Unternehmen profitieren könnten. Welche Dienstleistungen und Funktionen oder Anwendungsfälle sind Ihrer Einschätzung nach möglich und sollten bei der Entwicklung eines digitalen Euro berücksichtigt werden? (Frage 6). Bei offenen Fragen wie diesen wurden sowohl manuelle Auswertungsmethoden als auch automatisierte Verfahren wie Text Mining und maschinelle Verarbeitung natürlicher Sprache angewandt.
  5. Die Befragten wurden gebeten, anzugeben, welche Merkmale der digitale Euro aufweisen sollte, um Zahlungen von einer Währung in eine andere zu erleichtern (Frage 15). Viele Befragte nannten Schnelligkeit der Zahlungsabwicklung, niedrige Kosten und die Transparenz der Wechselkurse.
  6. Damit Zahlungen privat bleiben, müssten verschiedene Arten von Daten geschützt werden, darunter die Identität des Nutzers, Daten zu einzelnen Zahlungen (etwa der Zahlungsbetrag) und Metadaten im Zusammenhang mit dem Zahlungsvorgang (z. B. die IP-Adresse des für die Transaktion verwendeten Geräts).
  7. Die Datenschutzstufe könnte sich beispielsweise nach dem Betrag der in digitalen Euro abgewickelten Transaktion richten oder danach, ob es sich um eine Fernzahlung oder eine persönliche Zahlung handelt.
  8. Gemäß Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung müssen Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Verpflichtete beim Handel mit Gütern und bei Barzahlungen oder beim Empfang von Barzahlungen in Höhe von 10 000 EUR oder mehr Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden anwenden (einschließlich der Feststellung und Überprüfung der Identität des Kunden und des wirtschaftlichen Eigentümers).
  9. Dies wäre der Fall bei einem offline als Inhaberinstrument bereitgestellten digitalen Euro. Hier wären der Zahlungspflichtige und der Zahlungsempfänger – wie bei Barzahlungen – selbst für die Verifizierung eines Werttransfers zwischen ihnen verantwortlich.
  10. Einzelheiten hierzu finden sich im Anhang.
  11. So könnte der digitale Euro etwa die Zusammenführung von Konten erleichtern, um die Entwicklung von und den Zugang zu europaweiten Endnutzerdienstleistungen und/oder die Bereitstellung innovativer Benutzeroberflächen zu verbessern.
  12. Zum Beispiel könnte eine Zahlung von einem bestimmten Ereignis wie dem Erhalt eines gekauften Produkts abhängig gemacht werden.
  13. Siehe auch die G20-Roadmap zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs, die einen Schwerpunktbereich zu digitalem Zentralbankgeld enthält. Financial Stability Board (2020), „Enhancing Cross-border Payments – Stage 3 roadmap“, 13. Oktober 2020.
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