Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)
Juni 2026
12. Juni 2026
Geldpolitik
Offenlegungen klimabezogener Finanzinformationen zu den zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Portfolios des Eurosystems und den Währungsreserven der EZB
Am 21. Mai 2026 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des vierten EZB-Berichts über die Offenlegung klimabezogener Finanzinformationen zu Vermögenswerten, die das Eurosystem zu geldpolitischen Zwecken hält, und zu den Währungsreserven der EZB. Der Bericht enthält Informationen über klimabezogene Kennzahlen und Ziele sowie über die Governance, die Strategie und das Risikomanagement in Bezug auf klimabezogene Fragen. In einem weiteren Bericht, der ebenfalls zum vierten Mal erscheint, werden zudem klimabezogene Finanzinformationen zu den Portfolios der EZB offengelegt, die nicht geldpolitischen Zwecken dienen (etwa ihr Eigenmittelportfolio und der Pensionsfonds ihrer Beschäftigten). Die beiden Berichte, eine Pressemitteilung und aktualisierte Fragen und Antworten zu diesem Thema werden am 15. Juni 2026 auf der Website der EZB veröffentlicht.
Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr
Ergebnis eines öffentlichen Konsultationsverfahrens zur möglichen Erweiterung der T2-Betriebszeiten
Am 21. Mai 2026 nahm der EZB-Rat das Ergebnis der öffentlichen Konsultation zur Verlängerung der T2-Betriebszeiten zur Kenntnis und genehmigte die Veröffentlichung des diesbezüglichen Ergebnisberichts. Es waren Antworten von 125 Unternehmen aus 19 Ländern eingegangen. Gestützt auf diese Antworten beschloss der EZB-Rat, für die nächsten zwei Jahre an den meisten Wochenenden und möglicherweise auch an TARGET-Feiertagen ein neues kurzes Abwicklungsfenster für die Liquiditätssteuerung in T2 zu genehmigen. Darüber hinaus wies der EZB-Rat den Marktinfrastrukturrat an, zu prüfen, ob im Einklang mit seiner vorgeschlagenen strategischen Roadmap die T2-Betriebszeiten mittel- bis langfristig noch weiter verlängert werden sollten. Die Verlängerung der T2-Betriebszeiten wurde auf der Website der EZB bekannt gegeben.
Jahresbericht über die TARGET-Dienste 2025
Am 3. Juni 2026 nahm der EZB-Rat den Jahresbericht über die TARGET-Dienste 2025 zur Kenntnis. Dieser Bericht enthält Informationen über die wichtigsten Entwicklungen im Zusammenhang mit T2, T2S, TIPS und ECMS im Jahr 2025 und Analysen über den Betrieb und die Leistungsfähigkeit dieser Systeme. In fünf Kästen wird über Themen informiert, die 2025 von besonderer Bedeutung waren: die Verlängerung der T2-Betriebszeiten, die Auswirkungen der Verordnung über Sofortzahlungen auf die Liquidität in TIPS, die Folgemaßnahmen zum TARGET-Vorfall vom 27. Februar 2025, die währungsübergreifende Abwicklung und das währungsübergreifende Interlinking über TIPS sowie die Onboarding-Aktivitäten im Zusammenhang mit der Integration weiterer Währungen in die TARGET-Dienste. Der Bericht ist auf der Website der EZB veröffentlicht.
Corporate Governance
Änderungen an der konsolidierten Jahresbilanz des Eurosystems
Am 28. Mai 2026 genehmigte der EZB-Rat grundsätzlich die Aufnahme zweier neuer Positionen, nämlich „Jahresüberschuss/(-fehlbetrag)“ und „Kumulierte Verlustvorträge“, in der endgültigen konsolidierten Jahresbilanz des Eurosystems. Ebenso genehmigte er, dass die vorläufige konsolidierte Jahresbilanz des Eurosystems künftig nicht mehr im Februar jedes Kalenderjahres veröffentlicht wird. Die Aufnahme der beiden separaten Positionen in die Bilanz wird für mehr Transparenz sorgen, da die aggregierten Zahlen zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Eurosystems nunmehr in Form getrennter Positionen veröffentlicht werden. Dies entspricht dem Format im erweiterten Jahresabschluss der EZB. Der EZB-Rat beauftragte AMICO und LEGCO, die beiden für die Formalisierung solcher Änderungen zuständigen Ausschüsse des Eurosystems bzw. des ESZB, mit der Ausarbeitung der erforderlichen Rechtsinstrumente, damit die vorgeschlagenen Änderungen ab der konsolidierten Jahresbilanz 2026 des Eurosystems, die im Juni 2027 veröffentlicht wird, wirksam werden.
Ernennung des Sekretärs für Geldpolitik im EZB-Rat
Am 10. Juni 2026 ernannte der EZB-Rat Roland Straub, den neuen Generaldirektor in der Generaldirektion Geldpolitik der EZB, mit Wirkung vom 1. Juli 2026 zum Sekretär für Geldpolitik. Roland Straub wird die Nachfolge von Christophe Kamps antreten, der im Februar 2026 zum kommissarischen Sekretär für Geldpolitik ernannt worden war. Diese Rolle wurde Herrn Kamps bis zur Ernennung eines neuen Generaldirektors für Geldpolitik übertragen. Der vorherige Amtsinhaber, Massimo Rostagno, war Ende Februar 2026 in den Ruhestand gegangen. Der EZB-Rat dankte Herrn Kamps, der kürzlich zum Generaldirektor der Generaldirektion Internationale und europäische Beziehungen der EZB ernannt wurde, für seinen Beitrag zur Gestaltung des Übergangs.
Statistiken
Wichtige Meilensteine für die Umsetzung des Rahmenwerks für ein integriertes Meldewesen
Am 8. Juni 2026 veröffentlichte die EZB eine Pressemitteilung mit den wichtigsten Meilensteinen für die Umsetzung des Rahmenwerks für ein integriertes Meldewesen (Integrated Reporting Framework – IReF), mit dem die statistischen Datenmeldungen der Banken im gesamten Euroraum vereinheitlicht werden sollen. Der erste wichtige Meilenstein ist eine öffentliche Konsultation zum Entwurf der IReF-Verordnung, die für die zweite Jahreshälfte 2027 geplant ist. Der zweite Meilenstein ist eine vom Eurosystem initiierte einjährige Pilotphase für Meldungen, die im zweiten Quartal 2030 beginnen wird. Der dritte Meilenstein besteht aus den ersten offiziellen Meldungen von IReF-Daten im Jahr 2031. Nähere Einzelheiten sind der entsprechenden Pressemitteilung zu entnehmen, die auf der EZB-Website abrufbar ist.
EZB-Bankenaufsicht
Einhaltung der Gemeinsamen Leitlinien für Stresstests zu Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken
Am 27. Mai 2026 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen eine Mitteilung an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde, dass die EZB beabsichtigt, für ihrer direkten Aufsicht unterstehende bedeutende Institute den Regelungen im folgenden Dokument ab dem 1. Januar 2027 nachzukommen: Gemeinsame Leitlinien, um sicherzustellen, dass Kohärenz, langfristige Überlegungen und gemeinsame Standards für Bewertungsmethoden in die Stresstests hinsichtlich Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken gemäß Artikel 100 Absatz 4 der Richtlinie 2013/36/EU und Artikel 304c Absatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG einbezogen werden (JC/GL/2025/78). Mit diesen gemeinsamen Leitlinien, die von der EBA, der ESMA und der EIOPA unter ihrem Mandat gemäß der Eigenkapital- und der Solvabilität-II-Richtlinie herausgegeben werden, soll präzisiert werden, wie die zuständigen Behörden Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken einheitlich in ihre aufsichtlichen Stresstests einbeziehen sollten. Sie sollen auch die Rechtssicherheit, Klarheit und Transparenz der aufsichtlichen Genehmigungsverfahren mit Bezug auf die Einbeziehung von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken in den Stresstestrahmen und die Szenarioanalyse der jeweils zuständigen Behörden verbessern.
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