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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Juli 2024

19. Juli 2024

Externe Kommunikation

Fortschrittsbericht zum Projekt digitaler Euro

Am 24. Juni 2024 veröffentlichte die EZB ihren ersten Fortschrittsbericht über die Vorbereitungsphase für den digitalen Euro. Der Bericht beschreibt die Fortschritte bei zentralen Ausgestaltungsaspekten des digitalen Euro und legt die nächsten Schritte dar. Dem Bericht zufolge verläuft das Projekt in Bezug auf Budget und Zeitrahmen nach Plan. Als Folgemaßnahme zum Bericht nahm der EZB-Rat am 12. Juli 2024 zur Kenntnis, wie weit die EZB derzeit bei der Gewinnung von Personal für das Projekt digitaler Euro ist.

Marktoperationen

Neuerungen bei der Veröffentlichung von Daten zu den geldpolitischen Portfolios im Rahmen des APP

Am 20. Juni 2024 genehmigte der EZB-Rat Neuerungen bei der Veröffentlichung von Daten hinsichtlich des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme – APP). Hintergrund war die im Juli 2023 erfolgte Einstellung von Wiederanlagen im Rahmen des APP und der daraus resultierende Abbau der APP-Portfolios. Konkret werden die erwarteten monatlichen Tilgungsbeträge für das APP jährlich statt monatlich veröffentlicht, und der rollierende Zeitraum wurde von 12 auf 24 Monate verlängert. Die erste Veröffentlichung steht am 3. September 2024 an. Bei den drei Programmen zum Ankauf von Wertpapieren des privaten Sektors im Rahmen des APP (Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors, Programm zum Ankauf von Asset-Backed Securities und drittes Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen) wird der Anteil der kumulierten Ankäufe am Primär- und Sekundärmarkt künftig nicht mehr monatlich aufgeschlüsselt. Die Aufschlüsselung der Bestände nach Sektor, Rating und Land des Risikos wird künftig jährlich statt halbjährlich veröffentlicht, die Informationen zum Universum ankauffähiger Wertpapiere entfallen künftig für alle Datenreihen.

Offenlegung von EZB-Dokumenten zu Swap-Vereinbarungen im Kontext eines Antrags auf Zugang zu EZB-Dokumenten

Am 5. Juli 2024 genehmigte der EZB-Rat im Kontext eines Antrags auf Zugang zu Dokumenten der EZB die Offenlegung von Auszügen aus EZB-Dokumenten im Zusammenhang mit Swap-Vereinbarungen, die die EZB zwischen 2003 und 2013 geschlossen hat, da keine der Ausnahmen vorliegt, die im Beschluss EZB/2004/3 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der Europäischen Zentralbank aufgeführt sind. Die betreffenden Auszüge sind über das öffentliche Dokumentenverzeichnis der EZB zugänglich.

Änderung des Beschlusses der EZB über die Verzinsung von Überschussreserven und bestimmten Einlagen

Am 16. Juli 2024 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2024/19 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1743 über die Verzinsung von Überschussreserven und bestimmten Einlagen (EZB/2019/31). Mit den Änderungen erfolgt die rechtliche Umsetzung der Neuregelung, die der EZB-Rat nach Abschluss einer umfassenden Prüfung der Verzinsung nicht geldpolitischer Einlagen genehmigt hatte.

Klimabezogene Konzentrationsbegrenzungen im Sicherheitenpool

Am 17. Juli 2024 beschloss der EZB-Rat, die Umsetzung von klimabezogenen Konzentrationsbegrenzungen im Sicherheitenpool nicht weiterzuverfolgen, da die erforderlichen technischen Voraussetzungen nicht erfüllt wurden. Außerdem gab er die Entwicklung alternativer Ansätze zur stärkeren Berücksichtigung von Klimaaspekten im Sicherheitenrahmen des Eurosystems in Auftrag. In einer Pressemitteilung der EZB vom Juli 2022 zur Einbeziehung von Klimaaspekten in ihre geldpolitischen Geschäfte war angekündigt worden, dass klimabezogene Konzentrationsbegrenzungen im Sicherheitenpool voraussichtlich vor Ende 2024 Anwendung finden werden, sofern die erforderlichen technischen Voraussetzungen gegeben sind. Der EZB-Rat geht davon aus, dass er zu gegebener Zeit über den Stand der Arbeit an alternativen Ansätzen berichten wird.

Makroprudenzielle Politik und Stabilität des Finanzsystems

Erklärung des EZB-Rats zu makroprudenziellen Maßnahmen

Am 27. Juni 2024 billigte der EZB-Rat eine Erklärung, die anschließend auf der Website der EZB veröffentlicht wurde. Diese bezieht sich auf eine Sitzung des Makroprudenziellen Forums vom 19. Juni 2024. In der Erklärung wird betont, wie wichtig die Beibehaltung der derzeitigen makroprudenziellen Maßnahmen für die Gewährleistung von Finanzstabilität ist. In diesem Zusammenhang werden die geplanten Anhebungen von Kapitalpuffern befürwortet, um Schwachstellen und möglichen Schocks in einem schwierigen makrofinanziellen Umfeld entgegenzuwirken.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

Teilnehmer an der zweiten Welle der Sondierungsarbeiten der EZB zu neuen Technologien für die Abwicklung von Großbetragszahlungen in Zentralbankgeld

Am 21. Juni 2024 billigte der EZB-Rat das Verzeichnis der Markteilnehmer und Marktbetreiber im Bereich Distributed-Ledger-Technologie (DLT), die an der zweiten, im Juli 2024 beginnenden Test- und Versuchswelle teilnehmen. Sie werden prüfen, wie auf DLT-Plattformen erfasste Großbetragszahlungen in Zentralbankgeld abgewickelt werden könnten. Diese Entscheidung folgt auf eine erste Testwelle im Rahmen der Sondierungsarbeiten der EZB zu neuen Technologien für die Abwicklung von Großbetragszahlungen in Zentralbankgeld. Diese sind Teil von Initiativen, die darauf abzielen, dass die Entwicklungen beim Zentralbankgeld mit den digitalen Innovationen bei Großbetrags- und Massenzahlungen Schritt halten und zu diesen beitragen. Zudem soll sichergestellt werden, dass Zentralbankgeld auch in Zukunft ein monetärer Anker ist, der die Stabilität, Integration und Effizienz des europäischen Finanzsystems und Zahlungssystems unterstützt.

Entwurf technischer Regulierungsstandards für bedrohungsorientierte Penetrationstests

Am 26. Juni 2024 gelangte der EZB-Rat zu dem Schluss, dass der Entwurf technischer Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards – RTS) für bedrohungsorientierte Penetrationstests (Threat-Led Penetration Testing – TLPT), der gemäß Artikel 26 Absatz 11 der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA-Verordnung) erstellt wurde, auch mit dem Europäischen Rahmenwerk für Threat Intelligence-based Ethical Read Teaming (TIBER-EU) im Einklang steht, und genehmigte, dass die EZB sich mit dem RTS-Entwurf einverstanden erklärt. Die DORA-Verordnung beauftragt die europäischen Aufsichtsbehörden mit der Ausarbeitung von RTS „im Einvernehmen mit der EZB“ und „im Einklang mit TIBER-EU“. Die europäischen Aufsichtsbehörden werden der Europäischen Kommission die endgültigen RTS-Entwürfe zur Verabschiedung vorlegen. Nachdem die RTS in Form einer Delegierten Verordnung der Kommission erlassen wurden, werden das Europäische Parlament und der Rat sie eingehend prüfen, bevor sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

TARGET2-Securities-Jahresabschluss

Am 4 Juli 2024 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des T2S-Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 und nahm das diesbezügliche Prüfungsurteil der externen Prüfer zur Kenntnis. Mit der Veröffentlichung des Jahresabschlusses wird eine Verpflichtung aus dem T2S Framework Agreement erfüllt. Auf diese Weise sollen Kundinnen und Kunden von T2S, T2S-Stakeholder sowie die breite Öffentlichkeit über die finanzielle Lage von T2S informiert werden. Die Dokumente sind auf der Website der EZB abrufbar.

Bericht über den Stand beim Aktionsplan zur Behebung von Vorfällen bei TARGET-Diensten im Jahr 2020

Am 4. Juli 2024 nahm der EZB-Rat Kenntnis vom aktuellen Umsetzungsstatus des Aktionsplans. Mithilfe dieses Plans sollen Feststellungen und Empfehlungen abgearbeitet werden, die das Ergebnis einer unabhängigen Prüfung sind, die als Reaktion auf im Jahr 2020 bei TARGET-Diensten aufgetretene Vorfälle durchgeführt wurde. Zentrale Marktteilnehmer hat die EZB bei regelmäßigen Treffen direkt über die erzielten Fortschritte informiert.

Politik des Eurosystems betreffend den Zugang von Zahlungsdienstleistern, die keine Banken sind, zu zentralbankbetriebenen Zahlungssystemen

Am 17. Juli 2024 billigte der EZB-Rat vor dem Hintergrund der Verordnung (EU) 2024/886 die Politik des Eurosystems betreffend den Zugang von Zahlungsdienstleistern, die keine Banken sind, zu TARGET-Diensten und zu Massenzahlungssystemen, die von nationalen Zentralbanken des Euroraums betrieben werden. In der Politik wird ein harmonisierter Ansatz für den Zugang zu Zentralbankkonten von Zahlungsdienstleistern, die keine Banken sind, festgelegt. Die Politik wird in Kürze auf der Website der EZB veröffentlicht, die zugehörigen EZB-Rechtsakte folgen zu gegebener Zeit.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf bestimmte Berichtspflichten in den Bereichen Finanzdienstleistungen und Investitionsunterstützung

Am 21. Juni 2024 verabschiedete der EZB-Rat die auf Initiative der EZB verfasste Stellungnahme CON/2024/21.

Stellungnahme der EZB zum Zugang zu Bargeld

Am 27. Juni 2024 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2024/22 auf Ersuchen des irischen Finanzministers.

Stellungnahme der EZB zur möglichen Ernennung des Präsidenten oder eines Vizepräsidenten der Българска народна банка (Bulgarischen Nationalbank) als Ministerpräsident der Übergangsregierung

Am 5. Juli 2024 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2024/23 auf Ersuchen der bulgarischen Notenbank, die im Auftrag des bulgarischen Finanzministers handelte.

Stellungnahme der EZB zu nationaler Cybersicherheit

Am 9. Juli 2024 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2024/24 auf Ersuchen des Finanzministeriums der Republik Litauen.

Stellungnahme der EZB zur Einführung einer Meldepflicht in Bezug auf hypothekenbezogene Daten

Am 15. Juli 2024 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2024/25 auf Ersuchen des niederländischen Finanzministers.

Corporate Governance

Empfehlung der EZB an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Central Bank of Cyprus

Am 2. Juli 2024 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2024/16 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Central Bank of Cyprus.

Beschluss der EZB zur Änderung der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank

Am 3. Juli 2024 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2024/18 zur Änderung des Beschlusses EZB/2004/2 zur Verabschiedung der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank. Die Änderungen zielen u. a. darauf ab, die Funktionsweise der EZB-Beschlussorgane effizienter und flexibler zu gestalten. Sie tragen technologischen Neuerungen und zehn Jahren SSM-Arbeit Rechnung. Der Beschluss wird in Kürze im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Statistik

Neufassung der EZB-Verordnung zur Statistik über Investmentfonds

Am 27. Juni 2024 erließ der EZB-Rat die Verordnung EZB/2024/17 zur Statistik über Investmentfonds und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/32 (EZB/2014/62) und genehmigte die Veröffentlichung einer Feedback-Erklärung zur öffentlichen Konsultation über den Entwurf der neugefassten Verordnung auf der EZB-Website. Das Dokument fasst die im Rahmen der Konsultation eingegangenen Beiträge und die daraufhin vorgenommen Änderungen zusammen. Mit der neu erlassenen Verordnung werden neue Meldepflichten eingeführt, mit deren Hilfe sich Entwicklungen in der Investmentfondsbranche im Euroraum besser analysieren lassen.

Internationale und europäische Zusammenarbeit

Genehmigung des Antrags des Einheitlichen Abwicklungsausschusses auf Nutzung der Dienste der zentralisierten Datenübermittlungsplattform

Am 20. Juni 2024 genehmigte der EZB-Rat einen Antrag des Einheitlichen Abwicklungsausschusses auf Nutzung der zentralisierten Datenübermittlungsplattform der EZB für die Erhebung von Daten. Auf der Grundlage des Memorandum of Understanding vom 22. Dezember 2015 zwischen dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss und der EZB über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch nutzt der Einheitliche Abwicklungsausschuss gewisse IT-Dienste der EZB.

EZB-Bankenaufsicht

Memorandum of Understanding zwischen der Europäischen Zentralbank und der türkischen Agentur für Bankenregulierung und Bankenaufsicht

Am 1. Juli 2024 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, ein Memorandum of Understanding zwischen der EZB und der türkischen Agentur für Bankenregulierung und Bankenaufsicht zu genehmigen. Gängiger Praxis entsprechend wird diese Vereinbarung auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht, nachdem sie beide Parteien unterzeichnet haben.

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