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Datenschutz

Datenschutz bezeichnet den Schutz der Freiheiten und Grundrechte von Personen in Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, d. h. jegliche Informationen, die eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person betreffen, einschließlich Namen, Geburtsdatum, Lichtbilder, Videomaterial, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und IP-Adressen.

Datenschutz ist ein Grundrecht, das im Primär- und Sekundärrecht der Europäischen Union verankert ist:

  • Gemäß Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Grundrechtecharta) hat jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.
  • Der Schutz natürlicher Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ist auch in Artikel 16 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelt, der eine spezielle Rechtsgrundlage für den Erlass von Rechtsakten zum Datenschutz darstellt.
  • Die Datenschutzvorschriften für die gesamte EU sind in der Verordnung (EU) 2016/679 festgelegt, die als Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezeichnet wird. Die DSGVO gilt für jede in der EU niedergelassene Person, Einrichtung oder sonstige Stelle sowie für Personen, Einrichtungen oder sonstige Stellen, die außerhalb der EU niedergelassen sind und absichtlich in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten oder das Verhalten individueller Personen in der EU beobachten.
  • Die Verordnung (EU) 2018/1725 enthält Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, welche mit den hohen Datenschutzstandards der DSGVO übereinstimmen.

Die EZB muss sich an die Vorschriften der Verordnung (EU) 2018/1725 halten, wenn sie personenbezogene Daten verarbeitet, z. B. als

  • Arbeitgeber bei der Verarbeitung personenbezogener Daten der Beschäftigten
  • öffentliche Einrichtung bei der an die Allgemeinheit gerichteten Aufforderung, sich unter Angabe personenbezogener Daten für Veranstaltungen anzumelden
  • Bankenaufsicht bei der Abfrage von Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, bei den beaufsichtigten Instituten oder nationalen zuständigen Behörden.

Die EZB hat einen Datenschutzbeauftragten ernannt, dessen Hauptaufgabe darin besteht, die interne Anwendung der Verordnung (EU) 2018/1725 auf unabhängige Weise zu gewährleisten. Bei Fragen zum Schutz von personenbezogenen Daten können Sie sich unter dpo@ecb.europa.eu an den Datenschutzbeauftragten der EZB wenden.

Als betroffene Person (d. h. als Person, deren personenbezogene Daten von der EZB verarbeitet werden), haben Sie das Recht,

  • über die Existenz eines Datenverarbeitungsvorgangs und seine Hauptmerkmale unterrichtet zu werden
  • auf Zugang zu Ihren von der EZB verarbeiteten personenbezogenen Daten
  • auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten
  • jederzeit Ihre Einwilligung zu widerrufen, sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht
  • auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
  • auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten
  • aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre vorstehend genannten Rechte verletzt wurden, können Sie jederzeit beim Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) eine Beschwerde einlegen.

Der EDSB ist die unabhängige Aufsichtsbehörde, die den Schutz personenbezogener Daten durch Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union gewährleistet. Nähere Informationen zum EDSB finden Sie auf der Website des EDSB.

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