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Umwelterklärung der EZB – aktualisierte Fassung 2026

Vorwort

Das Jahr 2025 hat auf erfreuliche Weise bestätigt, dass kontinuierliches Handeln zu echten Erfolgen führt, und es war ein Meilenstein für die Europäische Zentralbank (EZB). Genau 15 Jahre nach der Einführung unseres Umweltmanagementsystems haben wir unsere CO2-Emissionen im Vergleich zu 2019 um 46 % gesenkt. Damit haben wir unser Emissionsreduktionsziel für 2030 (46,2 %) fast erreicht – ein Ziel, das auf die 1,5-˚C-Grenze des Pariser Klimaabkommens abgestimmt ist.

Dieser Fortschritt ist konkreten Entscheidungen zu verdanken, mit denen wir die Umweltauswirkungen unseres täglichen Betriebs konsequent verringern. Dabei haben wir uns auf zwei Bereiche konzentriert, in denen die EZB messbare Veränderungen bewirken kann: die Emissionen aus Dienstreisen und die Energieeffizienz unserer Arbeitsplätze. So haben wir 2025 die Zahl der mit dem Flugzeug zurückgelegten Kilometer gegenüber 2019 um rund 40 % verringert. Das zeigt: Virtuelle und hybride Sitzungen können die internationale Zusammenarbeit stärken und zugleich die Emissionen senken. Darüber hinaus haben wir den Umzug in das Gallileo-Gebäude fortgesetzt – eine modernere und umweltfreundlichere Arbeitsumgebung mit höherer Energieeffizienz. So verringern wir den Fußabdruck der EZB in Frankfurt in den kommenden Jahren planmäßig von drei auf zwei Gebäude. Alle diese Schritte haben dazu beigetragen, auf Kurs zu bleiben und unser am Pariser Klimaabkommen ausgerichtetes Emissionsreduktionsziel weiterzuverfolgen. Doch es geht nicht nur um Treibhausgasemissionen: Auch beim Energieverbrauch, beim Umgang mit Materialien und Abfällen, bei der Biodiversität, der öffentlichen Beschaffung und der Sensibilisierung unserer Beschäftigten haben wir Verbesserungen erzielt. Ein gutes Beispiel ist der neue Naturlehrpfad auf unserem Gelände. Er führt uns anschaulich vor Augen, warum biologische Vielfalt so wichtig ist und wie wir alle zum Schutz unserer natürlichen Umgebung beitragen können.

Auch in Zukunft wird die EZB ihren Kurs, den sie in Bezug auf Umwelt- und Natur eingeschlagen hat, konsequent weiterverfolgen. Wir werden auch künftig daran arbeiten, die Risiken, die Klimawandel und Naturverlust für die Wirtschaft und das Finanzsystem mit sich bringen, besser zu erkennen und zu steuern. Dazu gehört, den Übergang zu einer umweltfreundlicheren Wirtschaft zu analysieren, die zunehmenden physischen Auswirkungen des Klimawandels – etwa Hitzewellen und Überschwemmungen – zu bewerten und genauer zu verstehen, welche Folgen die Schädigung von Ökosystemen nach sich zieht.

In einer Zeit, in der Bemühungen um Klimaschutz und Nachhaltigkeit in Teilen der öffentlichen Debatte infrage gestellt werden, hält die EZB unbeirrt an ihrem Kurs fest. Unsere Fortschritte spiegeln den Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EZB wider, unseren ökologischen Fußabdruck zu verringern und unser am Pariser Klimaabkommen ausgerichtetes Emissionsreduktionsziel zu erreichen. Mit der aktualisierten Umwelterklärung der EZB für 2026 bekräftigen wir unser Bekenntnis zu einem verantwortungsvollen Umweltmanagement. Gleichwohl bleiben große Herausforderungen bestehen, etwa die weitere Verringerung der Emissionen aus Dienstreisen oder die Umsetzung langfristiger Projekte, die mit einem großen ökologischen Fußabdruck verbunden sein können. Dennoch sind wir fest entschlossen, uns weiter zu verbessern, mit unseren eigenen Betriebsabläufen als gutes Beispiel voranzugehen und unseren Beitrag zu einer grüneren und nachhaltigeren Zukunft für Europa und darüber hinaus zu leisten.

Myriam Moufakkir
Chief Services Officer der Europäischen Zentralbank

1 Das Jahr in Zahlen

Abbildung 1

Highlights 2025

Quelle: EZB.

Abbildung 2

2025 in Zahlen

(Veränderungen 2025 gegenüber 2024 in %)[1]

Quelle: EZB.
Anmerkung: Weitere Informationen zu diesen Entwicklungen finden sich in Kapitel 6 – Umweltaspekte und -auswirkungen der EZB-Aktivitäten. Einzelheiten zu den Umweltdaten pro Arbeitsplatz im Jahr 2024 sind Kapitel 7 – Technische Informationen zu entnehmen.

Bei bestimmten Aktivitäten sind im Jahr 2025 deutliche Verbesserungen gegenüber 2024 zu verzeichnen. So gingen beispielsweise der Strom- und der Frischwasserverbrauch im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr zurück. Auch die Emissionen im Zusammenhang mit Dienstreisen und Reisen wegen Konferenzteilnahme konnten erheblich reduziert werden. Die EZB ist somit auf gutem Weg, ihre Ziele zu erreichen. Zugenommen hat dagegen unter anderem das Abfallaufkommen. Ursache hierfür sind die Modernisierungen, die zur Umsetzung des Konzepts der dynamischen Arbeitsumgebung erforderlich waren, und der Umzug in das Gallileo-Gebäude.

2 Umweltmanagement bei der EZB

2.1 Umfeld der Organisation

Im Jahr 2025 setzte die EZB die Umstellung auf eine dynamischere Arbeitsumgebung fort. Gleichzeitig bereitete sie in der Frankfurter Innenstadt den Umzug vom Eurotower in das Gallileo-Gebäude vor. Für die Zeit, die auf den Umzug ins Gallileo-Gebäude nach dem Sommer folgt, werden alle damit verbundenen umweltrelevanten Aktivitäten evaluiert und ordnungsgemäß in das Umweltmanagementsystem (Environmental Management System – EMS) aufgenommen. Die Vorbereitung auf den Umzug erforderte eine enge Abstimmung mit dem neuen Vermieter, dem Gebäudebetreiber und zukünftigen Auftragnehmern, um einen reibungslosen Übergang und einen zuverlässigen Gebäudebetrieb sowie die nahtlose Integration des neuen Standorts in das bestehende Umweltmanagementsystem sicherzustellen. Eine Berichterstattung über die Umweltleistung (Umweltindikatoren) ist erst nach Abschluss eines vollen Betriebsjahrs nach dem Umzug möglich. Diese Indikatoren werden daher erst in der Aktualisierung der Umwelterklärung der EZB für 2027 zu finden sein.

Der CO2-Fußabdruck verkleinerte sich 2025 im Vergleich zu 2024 um 17,7 %. Ausschlaggebend hierfür war eine erhebliche Verringerung der Emissionen im Zusammenhang mit Dienstreisen, was wiederum auf aktualisierte Emissionsfaktoren und die geringere Anzahl der zurückgelegten Kilometer zurückzuführen war. Auch die Emissionen aus der Reisetätigkeit wegen Konferenzteilnahme sind gesunken. Grund hierfür war, dass deutlich weniger Personen an Konferenzen teilnahmen und die infolgedessen geringere Anzahl an zurückgelegten Kilometern sowie aktualisierte Emissionsfaktoren. Auf diese beiden Emissionsquellen wird die EZB auch weiterhin die Bemühungen um eine weitere Verringerung ihrer Klimaauswirkungen konzentrieren (siehe Kapitel 3.2 – Indirekte Emissionen).

Die Weiterentwicklung des Umweltmanagementsystems der EZB wird nach wie vor maßgeblich davon abhängen, wie sich das Umfeld der Organisation verändert. Eine Rolle spielt dabei auch, welche neuen Chancen und Risiken sich ergeben und wie sich die Erwartungen der Interessenträger entwickeln. Wesentliche Risiken, vor allem physische Risiken und Übergangsrisiken, die sich auf den internen Geschäftsbetrieb auswirken könnten, müssen im Zuge der jährlichen Prozesse des Umweltmanagementsystems bewertet werden.

Neben ihren internen Aktivitäten geht die EZB auch weiterhin klima- und naturbezogene Themen an, die ihr Mandat tangieren.

Der Klimawandel und die Zerstörung der Natur sowie der Übergang zu einer CO2-neutralen Gesellschaft bergen Risiken für die Wirtschaft und das Finanzsystem. Damit die EZB ihr Mandat erfüllen kann, muss sie diese Risiken identifizieren und in Angriff nehmen. Die Aktivitäten im Jahr 2025 sind im Jahresbericht der EZB und im EZB-Jahresbericht zur Aufsichtstätigkeit ausführlich beschrieben. Seit 2023 veröffentlichen die EZB und die nationalen Zentralbanken (NZBen) des Eurosystems alljährlich klimabezogene Finanzdaten, also Informationen zu den finanziellen Vermögenswerten in den zu geldpolitischen wie auch den nicht zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Portfolios. Darüber hinaus werden im Jahresverlauf weitere Informationen auf der Website der EZB veröffentlicht.

In den letzten zwei Jahren hat die EZB durch die Umsetzung ihres Klima- und Naturplans 2024-2025 weitere klima- und naturbezogene Risiken in ihre Kernarbeit einbezogen. Einschlägige Maßnahmen sind unter anderem die stärkere Integration in den geldpolitischen Rahmen, Klimastresstests und Szenarioanalysen, aktualisierte statistische Klimaindikatoren, ein besseres Verständnis von naturbezogenen Risiken und verbindliche Beschlüsse in ihrer Rolle als Bankenaufsichtsbehörde. Auch die reduzierten Emissionen aus dem eigenen Geschäftsbetrieb der EZB waren Teil dieser Arbeit.

Die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen des Klimawandels und der Naturzerstörung nehmen weiter zu. Darum ist die EZB nach wie vor fest entschlossen, Klima und Natur in ihre Arbeit einzubeziehen und so angesichts der zunehmenden physischen Risiken und Herausforderungen der Transition für Widerstandsfähigkeit zu sorgen. Aufbauend auf den bisherigen Fortschritten wird die EZB in den kommenden Jahren ihre Anstrengungen in drei vorrangigen Bereichen fortsetzen: Gestaltung des grünen Wandels, Bewertung und Berücksichtigung der zunehmenden physischen Auswirkungen des Klimawandels und Ausbau der Arbeit zu naturbezogenen Risiken.

2.2 Überblick über das Umweltmanagementsystem

Die aktualisierte Fassung 2026 der Umwelterklärung der EZB liefert Umweltdaten zu den drei Gebäuden der EZB, die 2025 im Umweltmanagementsystem erfasst waren: das EZB-eigene Hauptgebäude, der Eurotower und das Japan Center. Die beiden letztgenannten befinden sich im Stadtzentrum von Frankfurt am Main und werden von der EZB angemietet. Nach dem Umzug in das Gallileo-Gebäude wird die EZB damit anfangen, Umweltdaten für das neue Gebäude auszuweisen. Der Eurotower wird jedoch noch so lange in die Berichterstattung aufgenommen, bis für drei volle Jahre Umweltdaten des Gallileo-Gebäudes erhoben worden sind, wie in den Bestimmungen des Gemeinschaftssystems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) vorgesehen.

Die Daten für das Hauptgebäude werden separat von den aggregierten Daten für den Eurotower und das Japan Center ausgewiesen. In allen drei Gebäuden belegt die EZB jeweils die gesamte Bürofläche.

Im Einklang mit dem dreijährigen Berichterstattungszyklus des EMAS-Standards der Europäischen Union ist die diesjährige Umwelterklärung die erste Aktualisierung der EZB-Umwelterklärung 2025. Ein vollständiges Bild ergibt sich daher nur, wenn der vorliegende Bericht und die Umwelterklärung von 2025 zusammen gelesen werden.

In ihrer Umweltpolitik legt die EZB ihre übergeordneten Umweltziele und ihre strategische Ausrichtung fest. Informationen über die Umweltpolitik der EZB, die Governance ihres Umweltmanagementsystems und die wichtigsten Interessenträger finden sich in der Umwelterklärung 2025 und auf der Website zum Umweltschutz bei der EZB.

Das Ziel der kontinuierlichen Verbesserung, das im Umweltmanagementsystem festgelegt ist, wurde 2025 erreicht, was sich daran zeigt, dass neue Maßnahmen eingeführt werden. Insgesamt hat sich unsere Umweltleistung gegenüber dem Basisjahr 2019 deutlich verbessert. Der CO2-Fußabdruck des Geschäftsbetriebs der EZB ist immer noch deutlich kleiner, als es dem linearen Dekarbonisierungspfad entsprechen würde, und damit auf gutem Weg, das Ziel des Pariser Klimaabkommens (Verringerung der CO2-Emissionen um 46,2 % bis 2030) zu erfüllen.

Abbildung 1

CO2-Fußabdruck der EZB und Vereinbarkeit mit dem Pariser Klimaabkommen

(in Tonnen CO2-Äquivalenten (CO2e))

Quelle: EZB.

Weitere Informationen zur CO2-Leistung der betrieblichen Geschäftstätigkeit der EZB finden sich in Kapitel 3 – Der CO2-Fußabdruck der EZB.

3 Der CO2-Fußabdruck der EZB

Die EZB stuft ihre Emissionen gemäß dem Greenhouse Gas Protocol ein. In Scope 1 werden direkte Emissionen aus den Gebäuden der EZB erfasst, in Scope 2 und Scope 3 die indirekten Emissionen aus dem Geschäftsbetrieb der EZB. Das Kategorisierungssystem für die Treibhausgasemissionen ist gegenüber 2024 unverändert geblieben. Abbildung 3 gibt einen Überblick über die Zusammensetzung des CO2-Fußabdrucks jeweils nach Scope sortiert.

Abbildung 3

Zusammensetzung des CO2-Fußabdrucks der EZB

Quelle: EZB.

Abbildung 4

CO2e-Emissionsziele

Abbildung 5

Maßnahmen zur Reduzierung der CO2e-Emissionen – Highlights

Im Vergleich zu 2024 sind die Gesamtemissionen deutlich um 17,7 % zurückgegangen. Die Scope-1-Emissionen sind 2025 weiter gesunken (-45 %). Hauptgrund war die zunehmende Elektrifizierung der EZB-Fahrzeugflotte. Die Scope-2-Emissionen haben sich hingegen um 7,2 % erhöht, was auf den gestiegenen Heizbedarf in allen drei Gebäuden zurückzuführen war. Die Scope-3-Emissionen sind 2025 zurückgegangen (-21%) und sind nach wie vor stark von den Emissionen im Zusammenhang mit Dienstreisen und Reisen wegen Konferenzteilnahme beeinflusst. Aktuelle Informationen zu sämtlichen Maßnahmen sind Kapitel 7.2 – Maßnahmen zur Emissionsreduktion zu entnehmen.

Grafik 2

CO2e-Gesamtemissionen: Scope 1, 2 und 3

(in Tonnen CO2-Äquivalenten (CO2e))

Quelle: EZB.
Anmerkung: Die Scope-3-Werte für 2022 wurden von 14 004,3 in 14 022,3 Tonnen CO2e und für 2023 von 22 609,3 in 22 956,6 Tonnen CO2e geändert. Die Grafik zeigt die Ergebnisse für 2019 – das Basisjahr, an dem die langfristigen Ziele der EZB zur Emissionsverringerung gemessen werden – und für die letzten drei Jahre, für die Daten verfügbar sind. Ergebnisse für die Zeit davor sind den früheren Umwelterklärungen zu entnehmen. Um die Emissionen weiter zu senken, wird seit 2024 ein anderes Kältemittel mit geringerem Erderwärmungspotenzial verwendet.

Oberstes Ziel der EZB ist die Emissionsvermeidung, gefolgt von der Emissionsverringerung. Als dritte und letzte Komponente ihres Emissionsmanagements hat die EZB seit 2018 unvermeidbare Emissionen durch den Kauf von CO₂-Gutschriften vollständig kompensiert. Mit diesen CO₂-Gutschriften werden weltweit Projekte zur Emissionsvermeidung finanziert. Zusätzlich werden vorgelagerte Emissionen aus Bahnfahrten innerhalb Deutschlands und Teile der Emissionen aus Büropapier bereits von unseren Lieferanten kompensiert.[2]

Kapitel 5 – Technische Informationen enthält weitere Informationen zu den Daten.

3.1 Emissionen aus dem Betrieb der EZB-Gebäude

Die EZB weist die Emissionen aus dem Betrieb ihrer eigenen Gebäude als direkte Emissionen unter Scope 1 und als indirekte Emissionen unter Scope 2 aus. Dazu gehören Emissionen aus Heizung und Kühlung, Kraftstoffverbrauch und Kühlmittelverlusten. 2025 machten die Scope-1- und Scope-2-Emissionen 14 % des CO2-Fußabdrucks der EZB aus. In diesem Kapitel sind die Scope-2-Emissionen nach dem marktbasierten Ansatz angegeben. In Kapitel 5 – Technische Informationen sind die Scope-2-Emissionen standortbezogen angegeben.

Die vorgelagerten Emissionen aus dem Energieverbrauch der EZB werden unter Scope 3 erfasst (siehe Kapitel 3.2 – Indirekte Emissionen).

Grafik 3

CO2e-Emissionen: Scope 1 und 2

(in Tonnen CO2-Äquivalenten (CO2e))

Quelle: EZB.
Anmerkung: Die Werte für Biogas wurden für 2023 von 3,9 in 294,0 Tonnen CO2e und für 2024 von 2,5 in 305,5 Tonnen CO2e geändert. Die Grafik zeigt die Ergebnisse für 2019 – das Basisjahr, an dem die langfristigen Ziele der EZB zur Emissionsverringerung gemessen werden – und für die letzten drei Jahre, für die Daten verfügbar sind. Ergebnisse für die Zeit davor sind den früheren Umwelterklärungen zu entnehmen.

3.2 Indirekte Emissionen

2025 machten die unter Scope 3 ausgewiesenen aktuellen indirekten Emissionen 86 % des gesamten CO2-Fußabdrucks der EZB aus. Weitere Informationen zu den Entwicklungen hinter den Veränderungen der Scope-3-Emissionen finden sich in Kapitel 4 – Umweltaspekte und -auswirkungen der EZB-Aktivitäten.

3.2.1 Dienstreisen und Hotelaufenthalte

Die Emissionen aus Dienstreisen sind gegenüber 2024 um 37,2 % gesunken, die aus Hotelaufenthalten dagegen um 11,3 % gestiegen. Trotz dieses Anstiegs lag der entsprechende Emissionswert der EZB im Jahr 2025 um 50,4 % unter dem Niveau von 2019. Mit dem derzeitigen Wert von 48 % ist das Ziel, die jährlichen Emissionen von CO2-Äquivalenten (CO2e) aus Reisetätigkeiten auf maximal 60 % des Vorpandemie-Niveaus zu begrenzen, mithin erfüllt. Die deutliche Reduzierung der Emissionen im Jahr 2025 im Vergleich zu 2024 war im Wesentlichen auf eine Herabsetzung der Emissionsfaktoren für Flugreisen zurückzuführen. Weitere Informationen zu dieser Entwicklung finden sich in Kapitel 4.9 – Dienstreisen.

Die durch Dienstreisen verursachten Emissionen bleiben ein Schwerpunktthema für die EZB: Sie arbeitet an der Reduzierung ihrer diesbezüglichen Emissionen, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Zur Unterstützung dieser Arbeit wurde allen Beschäftigten der EZB das Dashboard für Dienstreisen zur Verfügung gestellt. Mit diesem können in allen Geschäftsbereichen die mit Dienstreisen verbundenen Emissionen überwacht sowie Bereiche mit Handlungsbedarf identifiziert werden. Darüber hinaus wurde das Dashboard 2025 um Informationen zu den Emissionen von Hotels erweitert.

Die Emissionen werden gemäß einem Best-Practice-Ansatz berechnet. Dabei werden Well-to-Tank-Emissionen[3] für alle auf fossilem Kraftstoff basierenden Beförderungen und der RFI-Faktor für Flugreisen[4] erfasst. Mit dieser Vorgehensweise stellt die EZB sicher, dass ihre Emissionen aus Dienstreisen umfassend und genau bewertet werden. Kapitel 4.9 – Dienstreisen enthält weitere Informationen zu den Reiseaktivitäten.

3.2.2 Reisetätigkeit wegen Konferenzteilnahme

Die Emissionen aus der Reisetätigkeit wegen Konferenzteilnahme sind 2025 gegenüber 2024 um 31,2 % zurückgegangen.

Die EZB beobachtet genau, wie sich die Reisegewohnheiten der Konferenzteilnehmenden entwickeln, und hat sich im Umweltmanagementprogramm 2025-2027 ein Ziel gesteckt.

Die EZB weist die Emissionen aus der Reisetätigkeit ihrer eigenen Beschäftigten aus sowie die Emissionen aus der Reisetätigkeit externer Personen, die an Konferenzen und Veranstaltungen in den Gebäuden der EZB teilnehmen. Die EZB hat zwar nur begrenzten Einfluss auf die Emissionen aus den Reisetätigkeiten der Konferenzteilnehmenden. Sie ist sich aber der Bedeutung dieser Emissionen bewusst und berichtet seit 2021 über das Reiseverhalten der an Konferenzen teilnehmenden Personen. Die Emissionen aus der Reisetätigkeit wegen Konferenzteilnahme werden anhand derselben Methode berechnet wie die Emissionen aus Dienstreisen der EZB-Beschäftigten, d. h., bei Flugreisen werden RFI-Faktoren angewandt und bei auf Kraftstoffen basierenden Beförderungsarten werden WTT-Emissionen berechnet.

Der Rückgang der Emissionen aus der Reisetätigkeit wegen Konferenzteilnahme im Jahr 2025 lässt sich mit einer im Vergleich zum Vorjahr geringeren Anzahl von Konferenzteilnehmenden erklären. Der allgemeine Rückgang der Teilnehmerzahl führte zu einem Rückgang der insgesamt zurückgelegten Kilometer, was sich auf die Emissionen aus Reisetätigkeit auswirkt. Darüber hinaus wurden die Emissionsfaktoren, die für die Berechnung der Emissionen im Jahr 2025 verwendet wurden, herabgesetzt. Weitere Informationen über Entwicklungen bei den Emissionsfaktoren finden sich in Kapitel 5 – Technische Informationen.

Die EZB ist sich bewusst, dass die Berechnung der Emissionen aus der Reisetätigkeit wegen Konferenzteilnahme auf bestimmten Annahmen beruht, was die Datenqualität insgesamt beeinträchtigt. Diese Emissionen werden genau überwacht. Sie wurden erneut zu einem zentralen Thema des Umweltmanagementprogramms 2025-2027 bestimmt, und es wurde ein Ziel für die Anzahl der von der EZB organisierten Präsenz- und Hybridsitzungen festgelegt. Kapitel 4.9 – Dienstreisen enthält weitere Informationen zu den Daten und zu deren Entwicklung.

3.2.3 Arbeitsweg der Belegschaft und Teleworking

Verglichen mit 2024 sind die Emissionen aus dem Arbeitsweg der Belegschaft im Jahr 2025 um 25,2 % zurückgegangen, was insgesamt 1 176 Tonnen CO2e-Emissionen entspricht.

Im selben Zeitraum sind die durch Teleworking verursachten Emissionen um 36,4 % gestiegen, was insgesamt 424 Tonnen CO2e-Emissionen entspricht.

Die 2023 eingeführte Teleworking-Regelung ermöglicht es den Beschäftigten der EZB, bis zu 110 Tage pro Jahr von zu Hause zu arbeiten. Dadurch hat sich ein Teil der Emissionen der EZB in die Haushalte der Beschäftigten verlagert. Da der Arbeitsweg der Belegschaft und Teleworking miteinander korrelieren, nimmt die EZB die betreffenden Emissionen in der Kategorie „Emissionen aus dem Arbeitsweg der Belegschaft und Teleworking“ in ihre CO2-Bilanz auf. Um die Emissionen aus dem Arbeitsweg der Belegschaft genau zu beobachten, befragt die EZB ihre Beschäftigten alle zwei Jahre zu diesem Thema. Die letzte Umfrage fand im Sommer 2025 statt.

Der Rückgang der Emissionen aus dem Arbeitsweg der Belegschaft lässt sich mit einer bei der jüngsten Mitarbeiterbefragung festgestellten Verschiebung beim Verkehrsmittel erklären. Im Jahr 2025 nutzen mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentliche Verkehrsmittel für ihren Weg zur Arbeit, der private Pkw wurde indessen weniger genutzt. Dies beeinflusste 2025 die Gesamtemissionen aus dem Arbeitsweg der Belegschaft. Der Anstieg der durch Teleworking verursachten Emissionen lässt sich mit Änderungen bei den zugrunde liegenden Emissionsfaktoren für Heizung und Kühlung erklären sowie mit veränderten Angaben der Befragten zu ihrem Energieverbrauch. Da die Daten zu den Emissionen aus Teleworking und Arbeitsweg auf Annahmen und einer Befragung basieren, ist ihre Zuverlässigkeit zugegebenermaßen begrenzt.

Um grüne Mobilität zu fördern, führte die EZB ein Mobilitätsprogramm ein, bei dem die Mitarbeitenden die Fahrräder eines bestimmten Verleihers jeweils in der ersten Leihstunde kostenlos nutzen können. Da dieses Angebot in mehreren deutschen Städten gilt, fördert das Programm die grüne Mobilität über den Arbeitsweg hinaus. Weitere Informationen zum umfragebasierten Ansatz für Emissionsdaten finden sich in Kapitel 4.9 – Dienstreisen.

3.2.4 Abfall

Die Einführung einer dynamischen Arbeitsumgebung und der Umzug vom Eurotower ins Gallileo-Gebäude zum Jahresende führten 2025 zu einem Anstieg des Abfallaufkommens und der abfallbedingten Emissionen im Vergleich zum Vorjahr. Das Gesamtabfallaufkommen war 2025 achtmal höher als 2024. Eine wesentliche Rolle spielte dabei eine Änderung der Emissionsfaktoren für Haushaltsabfälle (Restmüll), die zu einem erheblichen Anstieg der Emissionen aus dieser spezifischen Quelle führte.[5]

Die EZB ist sich dieser Entwicklung bewusst und beobachtet sie genau. In dem im Umweltmanagementprogramm festgelegten Ziel für Abfälle ist eine vorübergehende Zunahme des Abfallaufkommens und der Emissionen aus Haushaltsabfällen (Restmüll) aufgrund des Umzugs und der Einführung der dynamischen Arbeitsumgebung berücksichtigt. Weitere Informationen finden sich in Kapitel 4.5 – Abfall und Recycling.

3.2.5 Erworbene Waren und Dienstleistungen

Die Emissionen aus erworbenen Waren und Dienstleistungen gingen 2025 gegenüber 2024 um 8,8 % zurück. Sie machen 11,4 % aller Scope-3-Emissionen aus.

Die unter den Emissionen aus erworbenen Waren und Dienstleistungen ausgewiesenen Emissionen aus Büromaterial haben sich im Vergleich zu 2024 mehr als verdoppelt.

Die Emissionen aus dem Verbrauch im externen Rechenzentrum gingen 2025 gegenüber 2024 um 7 % zurück.

Die EZB weist Emissionen aus erworbenen Waren und Dienstleistungen aus. Zu diesen zählen Emissionen aus folgenden Quellen: Verpflegungs- und Reinigungsdienstleistungen, IKT-Dienstleistungen, Büromaterial, externen Druckdienstleistungen, Papierverbrauch für Bürozwecke, EZB-Publikationen und sonstiges Druckmaterial, Gartendienstleistungen, Frischwasserverbrauch und Abwasseraufkommen sowie Verbrauch im externen Rechenzentrum.

In den Emissionen aus Verpflegungsdienstleistungen sind die Emissionen der Zutaten über deren gesamten Lebenszyklus enthalten. Emissionen aus IKT-Dienstleistungen umfassen auch von EZB-Personal durchgeführte Videokonferenzen. Da keine detaillierten Verbrauchsdaten und ausreichenden Emissionsfaktoren vorliegen, werden die Emissionen aus Büromaterial und Reinigungsdienstleistungen nach einem wertbasierten Ansatz geschätzt. Emissionen im Zusammenhang mit Gartendienstleistungen berücksichtigen auch den für die Pflege der Grünanlagen anfallenden Kraftstoffverbrauch.

Der Anstieg der Emissionen aus Büromaterial ergibt sich aus der Schätzung dieser Emissionen nach einem wertbasierten Ansatz. Ein weiterer Grund ist, dass im Laufe des Jahres 2025 Artikelpreise aktualisiert wurden.

Grafik 4

CO2e-Emissionen: Scope 3

(in Tonnen CO2-Äquivalenten (CO2e))

Quelle: EZB.
Anmerkung: Die Balken folgen der Reihenfolge in der Legende (von links nach rechts, von oben nach unten). Die Werte für Dienstreisen wurden für 2023 von 8 731,3 in 9 270,7 Tonnen CO2e und für 2024 von 9 134,5 in 9 727,3 Tonnen CO2e geändert. Die Werte für vorgelagerte Energie wurden für 2023 von 655,8 in 1 468,8 Tonnen CO2e und für 2024 von 384,7 in 1 706,3 Tonnen CO2e geändert. „Vorgelagerte Energie“ umfasst Emissionen aus der Fahrzeugflotte, dem Notstromaggregat, aus Biogas und Fernwärme sowie Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Wind- und Wasserkraft). Die Grafik zeigt die Ergebnisse für 2019 – das Basisjahr, an dem die langfristigen Ziele der EZB zur Emissionsverringerung gemessen werden – und für die letzten drei Jahre, für die Daten verfügbar sind. Ergebnisse für die Zeit davor sind den früheren Umwelterklärungen zu entnehmen.

Grafik 5

Scope 3 – Aufschlüsselung der CO2e-Emissionen 2025

Quelle: EZB.

Neben CO2e-Emissionen erfasst und berechnet die EZB weitere Emissionen, die durch ihren Betrieb verursacht werden. So werden auch Schwefeldioxid (SO2), Stickoxid (NOx) und Feinstaub angegeben, die aufgrund des Kraftstoffverbrauchs der EZB-Fahrzeugflotte und bei Testläufen der Notstromaggregate ausgestoßen werden. Anders als im Vorjahr sind die vorgelagerten Emissionen aus diesen Quellen im CO2-Fußabdruck erfasst. Darüber hinaus weist die EZB gemäß den Anforderungen des Greenhouse Gas Protocol biogene Emissionen aus dem Verbrauch von Biogas aus. Weitere Informationen finden sich in Kapitel 5 – Technische Informationen.

4 Umweltaspekte und -auswirkungen von Aktivitäten der EZB

4.1 Aktualisierte Beurteilung der Umweltaspekte

Die direkten und indirekten Umweltauswirkungen der EZB werden jedes Jahr bewertet. Berücksichtigt wird dabei, inwiefern die EZB den jeweiligen Aspekt beeinflussen kann und welche Bedeutung er für ihre Umweltleistung hat, so wie es auch in den Anforderungen in Anhang I Nr. 4 der EMAS-Verordnung vorgesehen ist.

Die EZB arbeitet an einem genaueren Verständnis der Risiken, die sich aus dem Klimawandel, der Naturzerstörung und dem Übergang zu einer CO2-neutralen Gesellschaft für die Wirtschaft und das Finanzsystem ergeben, um daraus Schlussfolgerungen für ihr Mandat zur Wahrung der Preisstabilität und für ihre Aufsichtsrolle abzuleiten. In den letzten Jahren sind Fortschritte erzielt worden bei der Integration dieser Überlegungen in die Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten, die der EZB gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken im Rahmen des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) übertragen wurden.

Die Ziele und Aktivitäten der EZB und des ESZB/Eurosystems sowie des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) sind auf der Website der EZB öffentlich zugänglich und im EZB-Jahresbericht und im EZB-Jahresbericht über die Aufsichtstätigkeiten beschrieben. Dazu zählt die laufende Arbeit daran, die Bewertung klima- und naturbezogener Risiken in die Aktivitäten und gezielten Maßnahmen in den folgenden drei vorrangigen Bereichen einzubeziehen: Gestaltung des grünen Wandels, Bewertung und Berücksichtigung der zunehmenden physischen Auswirkungen des Klimawandels und Ausbau der Arbeit zu naturbezogenen Risiken.

Einige dieser Aktivitäten finden außerhalb des vom Umweltmanagementsystem der EZB erfassten Bereichs statt. Sie werden über die Ausschüsse des ESZB/Eurosystems, den SSM und die entsprechenden Entscheidungsgremien durchgeführt. Aus diesem Grund und im Einklang mit dem Grundsatz der Unabhängigkeit[6] konzentriert sich das Umweltmanagementsystem der EZB auf die alltäglichen betrieblichen Prozesse, einschließlich jener, die die Erfüllung der mit ihrem Mandat verbundenen Aufgaben unterstützen. Dies erfolgt in engem Zusammenspiel mit der Strategie der EZB zu Klima und Natur. Sichergestellt wird dies durch den permanenten Austausch zwischen dem Umweltmanagementteam und dem Kompetenzzentrum Klimawandel der EZB sowie die Berichterstattung an die Beschlussorgane der EZB.

Im Vergleich zu der Beurteilung der Umweltaspekte für 2024 sind die Bewertungen stabil geblieben, außer bei den Abfällen und beim Frischwasserverbrauch für technische Zwecke. Die Vorbereitungen für den Umzug ins Gallileo-Gebäude und die Umsetzung des Konzepts der dynamischen Arbeitsumgebung hatten zur Folge, dass der Anteil der nicht gefährlichen Abfälle um 40,6 % gestiegen ist und sich die Menge an gefährlichen Abfällen in allen Gebäuden mehr als verdoppelt hat. Die Bedeutung der nicht gefährlichen Abfälle wurde daher von mittel auf hoch, die der gefährlichen Abfälle von gering auf mittel heraufgestuft. Es ist davon auszugehen, dass diese Entwicklungen mit dem Umzug und dem Konzept der dynamischen Arbeitsumgebung zusammenhängen und ihr Einfluss auf die Beurteilung der Umweltaspekte somit vorübergehender Natur ist. Die Bedeutung von Wasser für technische Zwecke wurde von hoch auf mittel herabgestuft, da der Verbrauch von Wasser für technische Zwecke im Eurotower um 68 % zurückging. Da die Bedeutung von Wasser für technische Zwecke auch im Japan Center als mittel eingestuft wird, wurde die Bedeutung dieses Umweltaspekts für die Gebäude im Stadtzentrum als mittel eingestuft.

Abbildung 6

Bewertung der direkten Umweltaspekte der EZB

Quelle: EZB.
Anmerkung: Die Bedeutung nicht gefährlicher Abfälle wurde aufgrund des erhöhten Abfallaufkommens infolge des Umzugs in das Gallileo-Gebäude und der Umsetzung des Konzepts der dynamischen Arbeitsumgebung von mittel auf hoch heraufgestuft. Aus den gleichen Gründen wurde auch die Bedeutung gefährlicher Abfälle von gering auf mittel heraufgestuft. Die Bedeutung von Wasser für technische Zwecke in den Gebäuden im Stadtzentrum wurde von hoch in mittel geändert.

Abbildung 7

Beurteilung der indirekten Umweltaspekte der EZB

Quelle: EZB.


4.2 Energieeffizienz

Abbildung 8

Ziele Energieeffizienz


Abbildung 9

Maßnahmen Energieeffizienz – Highlights


Der Energieverbrauch in allen Gebäuden ging 2025 im Vergleich zu 2024 um 0,2 % zurück. Der Heizenergieverbrauch dagegen stieg um 6,4 %.

Im Hauptgebäude ist der Stromverbrauch 2025 um 5 % gesunken.

Neben der eingekauften Energie wird eine kleine Menge Wärme durch Geothermie bereitgestellt.

Gesamtstromverbrauch 2025: 28 785 MWh

Gesamtwärmeverbrauch 2025: 21 143 MWh

Insgesamt sank der Energieverbrauch der EZB 2025 gegenüber dem Vorjahr um 0,2 %. Im Vergleich zu 2019 war er 18,9 % niedriger.

Die Steigerung der Energieeffizienz in allen drei Gebäuden hat für die EZB nach wie vor Priorität. Daher arbeitet die EZB kontinuierlich daran, neue Maßnahmen ausfindig zu machen und diese umzusetzen. Im Jahr 2025 wurde die Temperatur im Rechenzentrum nach einer erfolgreichen Testphase um weitere zwei Grad erhöht. Die Entwicklung eines Energie-Dashboards ist eine wesentliche Säule der Bemühungen der EZB, die Energieeffizienz zu steigern. Das Energie-Dashboard wird ständig verbessert, und im Umweltmanagementzyklus 2025-2027 hat die EZB die Entwicklung des Dashboards insgesamt als besonderen Schwerpunkt behandelt. Durch die Verbesserung des Dashboards werden in Zukunft detailliertere Daten verfügbar sein, die dabei helfen werden, vielversprechende Bereiche für Energiesparmaßnahmen zu erkennen. Aktuelle Informationen zu sämtlichen Energieeffizienzmaßnahmen sind Kapitel 7.3 – Maßnahmen Energieeffizienz zu entnehmen.

Änderungen der Arbeitsumgebung bei der EZB werden laufend bewertet. Die EZB beobachtet daher die Nutzung von Cloud-Diensten und künstlicher Intelligenz und arbeitet eng mit einer Vielzahl von Interessenträgern zusammen, um die Umweltauswirkungen dieser Dienste zu bewerten und zu quantifizieren. Auch die Möglichkeit von Teleworking und die damit verbundene Auslastung von Büroflächen durch neue Arbeitsmodelle werden bewertet. Mit der Umsetzung des Konzepts der dynamischen Arbeitsumgebung wurden die Büroflächen in den Gebäuden anders aufgeteilt, sodass die Flächen effizienter genutzt werden können.

Der Stromverbrauch im Hauptgebäude ist 2025 um 3,5 % gesunken. Dagegen ist der Heizenergieverbrauch im Vergleich zum Vorjahr um 11,7 % gestiegen. Darüber hinaus wurde in der Küche des Hauptgebäudes 1,2 % weniger Biogas zum Kochen verbraucht. Unterdessen ließ die schrittweise Umstellung auf Cloud-Dienste den Stromverbrauch im internen Rechenzentrum allmählich zurückgehen.

In den Gebäuden im Stadtzentrum ist der Stromverbrauch 2025 um 3,7 % gesunken. Der Energieverbrauch für Heizung stieg um 32,1%, was sich zum Teil mit der Entlüftung der Heizkörper im gesamten Japan Center erklären lässt, die dazu führte, dass wieder mehr Einheiten in Betrieb genommen wurden. Im Eurotower gibt es neben eingekaufter Energie zwei mit Biogas betriebene Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung von Wärme und Strom. Der Verbrauch von Biogas stieg 2025 im Vergleich zu 2024 um 11,1 % an. Gegenüber den Vorjahren konnte nach einer Änderung der Laufzeit der beiden Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mehr Energie erzeugt werden.

Grafik 6

Energieverbrauch – Hauptgebäude

(in MWh)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Die Grafik zeigt die Ergebnisse für 2019 – das Basisjahr, an dem die langfristigen Ziele der EZB zur Emissionsverringerung gemessen werden – und für die letzten drei Jahre, für die Daten verfügbar sind. Ergebnisse für die Zeit davor sind den früheren Umwelterklärungen zu entnehmen. Bei der Nutzung von Geothermie muss die Temperaturbilanz der Energiequelle (d. h. des Bodens) innerhalb eines vollständigen Jahreszyklus ausgeglichen sein: Im Sommer wird Kühlenergie entnommen und die Quelle dadurch aufgeheizt, im Winter wird Heizenergie entnommen und die Quelle dadurch abgekühlt. Im Jahr 2022 stellte sich hier infolge der Einsparmaßnahmen bei der Heizenergie ein erhebliches Ungleichgewicht ein. Das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main verfügte daher, dass das System 2023 außer Betrieb bleiben sollte, damit sich die Energiequelle thermisch regenerieren kann. Im Jahr 2024 wurde das System wieder in Betrieb genommen. Allerdings wurde 2024 nur etwa ein Viertel der Menge an Geothermie genutzt, die 2022 verbraucht worden war.

Grafik 7

Energieverbrauch – Gebäude im Stadtzentrum

(in MWh)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Der Energieverbrauch des externen Rechenzentrums ist in dieser Grafik nicht mehr berücksichtigt, da die entsprechenden Emissionen im Rahmen der erweiterten Erfassung von Scope-3-Emissionen den „erworbenen Waren und Dienstleistungen“ zugeordnet wurden. Nähere Informationen hierzu finden sich in Kapitel 3.2 – Indirekte Emissionen. Die Grafik zeigt die Ergebnisse für 2019 – das Basisjahr, an dem die langfristigen Ziele der EZB zur Emissionsverringerung gemessen werden – und für die letzten drei Jahre, für die Daten verfügbar sind. Ergebnisse für die Zeit davor sind den früheren Umwelterklärungen zu entnehmen. Nähere Informationen zu Treibhausgasemissionen, die auf den Energieverbrauch zurückgehen, finden sich in Kapitel 3.1 – Emissionen aus dem Betrieb der EZB-Gebäude.

4.3 Materialeffizienz

Abbildung 9

Ziele Materialeffizienz


Abbildung 10

Maßnahmen Materialeffizienz – Highlights


Der Verbrauch von Büropapier ging um 78 % zurück, Bei 97,2 % des insgesamt eingekauften Papiers handelte es sich um Recyclingpapier.

Der Anteil umweltfreundlicher Büroartikel im Katalog erreichte in der zweiten Jahreshälfte 81,8 %.

Der Einsatz ungefährlicher Reinigungsmittel ging um 65,7 % zurück, was auf die anhaltenden Bemühungen, bei der Reinigung weniger Chemikalien zu verwenden, zurückzuführen ist.

Die kontinuierliche Reduzierung von Verpackungsabfällen in ihrem eigenen Geschäftsbetrieb hat für die EZB nach wie vor Priorität. In enger Zusammenarbeit mit ihren externen Dienstleistern arbeitete die EZB daher weiter daran, Einwegkunststoffartikel in Verpflegungseinrichtungen mit Publikumsverkehr abzuschaffen. Wo dies möglich ist, bevorzugt die EZB umweltverträglichere und wiederverwendbare Verpackungslösungen.

Büromaterial ist ein weiterer kritischer Aspekt der Materialeffizienz bei der EZB. Ziel ist es, dass mindestens 80 % des Büromaterials aus dem Katalog für nachhaltige Bürobedarfsartikel bestellt werden. Damit stellt die EZB sicher, dass Umweltaspekte im Mittelpunkt der Büromaterialbeschaffung stehen.

Die folgenden Abschnitte geben einen Überblick über den Ressourcenverbrauch für Büropapier, Reinigungsmittel, Büromaterial sowie bei den zur Wasseraufbereitung und als Kältemittel eingesetzten Chemikalien. Kapitel 3.2 – Indirekte Emissionen enthält Einzelheiten zu den CO2e-Emissionen dieser Ressourcen. Aktuelle Informationen zu sämtlichen Materialeffizienzmaßnahmen sind Kapitel 7.3 – Maßnahmen Materialeffizienz zu entnehmen.

4.3.1 Büropapier und offizielle Publikationen

Der Verbrauch von Büropapier ist in den letzten Jahren stetig zurückgegangen. Im Jahr 2025 war gegenüber 2024 ein Rückgang um 78 % zu verzeichnen. Da noch größere Mengen an recyceltem Büropapier vorrätig waren, mussten nur geringe Mengen bestellt werden. Bei 97,2 % des im Berichtsjahr eingekauften Papiers handelte es sich um Recyclingpapier. Wie in den Vorjahren wurden die EZB-Kalender vor Ort gedruckt.

Die offiziellen Publikationen der EZB werden weiterhin ausschließlich in digitaler Form erstellt, sodass hierfür kein Papierverbrauch zu verzeichnen ist.

Grafik 8

Büropapierverbrauch

(in Tausend Blättern (DIN A4))

Quelle: EZB.
Anmerkung: Die Grafik zeigt die Ergebnisse für 2019 – das Basisjahr, an dem die langfristigen Ziele der EZB zur Emissionsverringerung gemessen werden – und für die letzten drei Jahre, für die Daten verfügbar sind. Ergebnisse für die Zeit davor sind den früheren Umwelterklärungen zu entnehmen.

4.3.2 Reinigungsmittel

Die Menge der für alle Reinigungsarbeiten in sämtlichen Gebäuden verwendeten ungefährlichen Reinigungsmittel ist 2025 gegenüber 2024 um 65,7 % zurückgegangen. Die Menge an ungefährlichen Reinigungsmitteln, die in den Verpflegungs-
einrichtungen im Hauptgebäude verwendet wurden, ist gegenüber 2024 um 3,8 % gestiegen. Die Menge der verwendeten gefährlichen Reinigungs-
mittel ist um 2,5 % zurückgegangen. Die Menge der ungefährlichen Reinigungsmittel, die in den Verpflegungseinrichtungen der Gebäude im Stadt-
zentrum verwendet wurden, hat sich um 14,5 % verringert, die Menge der gefährlichen Reinigungs-
mittel um 23,9 %.

Für die regelmäßigen Reinigungsarbeiten werden bei der EZB in allen Gebäuden nicht chemische Reinigungsverfahren verwendet. Dabei kommen mikrobiologische Reinigungsmittel, ozonisiertes Wasser und mechanische Reinigungsmittel zum Einsatz.

Die EZB setzt die festgelegten Maßnahmen weiter um und sucht ständig nach Möglichkeiten, den Reinigungsmittelverbrauch in allen Gebäuden weiter zu senken.

Wie in den Vorjahren wurde der Catering-Betrieb in allen drei Gebäuden von einem externen Dienstleister durchgeführt.

Der Umstand, dass für alle drei Gebäude derselbe Dienstleister zuständig ist, ermöglicht eine Straffung der Reinigungsprozesse.

Der Rückgang des Verbrauchs gefährlicher Reinigungsmittel im Stadtzentrum kann auf die Optimierung der Dosiersysteme zurückgeführt werden.

Auch die Eröffnung des Pop-up-Restaurants im Japan Center nach der Schließung des Eurotowers hatte Auswirkungen auf den Verbrauch.

Grafik 9

Reinigungsmittelverbrauch

(in Tonnen)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Die Grafik zeigt die Ergebnisse für 2019 – das Basisjahr, an dem die langfristigen Ziele der EZB zur Emissionsverringerung gemessen werden – und für die letzten drei Jahre, für die Daten verfügbar sind. Ergebnisse für die Zeit davor sind den früheren Umwelterklärungen zu entnehmen.

4.3.3 Büromaterial

Um den Gebrauch von nachhaltigem Büromaterial zu fördern, weist die EZB in ihrem Büromaterialkatalog auf Artikel mit Umweltsiegel hin und analysiert den Anteil umweltfreundlicher Büroartikel im Zeitverlauf. Aufgrund eines Wechsels der Lieferanten im Jahr 2025 sind nur Daten für Juni bis Dezember 2025 verfügbar. In dieser Zeit erreichte der Anteil umweltfreundlicher Schreibwaren 81,8 %, was einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr von 51,7 % entspricht.

Die EZB prüft Mittel und Wege, wie sich dieser Anteil weiter erhöhen lässt. Die Mitarbeitenden werden angehalten, nicht benutzte Schreibmaterialien und sonstige Büroartikel an das Logistiklager zurückzugeben, damit andere sie verwenden können. Darüber hinaus ist probeweise ein Leihkatalog eingeführt worden, damit die Belegschaft Artikel ausleihen und nach Gebrauch wieder zurückgeben kann. Muss Büromaterial beschafft werden, das nicht zum Standardsortiment des Büromaterialkatalogs zählt, werden nach Möglichkeit nachhaltige Produkte eingekauft.

4.3.4 Chemikalien zur Wasseraufbereitung und Kältemittel

Der Verbrauch von Chemikalien zur Wasseraufbereitung ging 2025 im Hauptgebäude im Vergleich zu 2024 um 50 % zurück. In den Gebäuden im Stadtzentrum ist er im Vergleich zum Vorjahr um 8,2 % gestiegen. Für die drei Gebäude wurden keine Kühlmittelverluste gemeldet.

Grafik 10

Zur Wasseraufbereitung verwendete Chemikalien

(in Tonnen)

Quelle: EZB.

Grafik 11

Kältemittelverluste

(in Kilogramm)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Die Grafik zeigt die Ergebnisse für 2019 – das Basisjahr, an dem die langfristigen Ziele der EZB zur Emissionsverringerung gemessen werden – und für die letzten drei Jahre, für die Daten verfügbar sind. Ergebnisse für die Zeit davor sind den früheren Umwelterklärungen zu entnehmen.

4.4 Wasser und Abwasser

Der Wasserverbrauch in allen drei Gebäuden wird genau überwacht, und die EZB ist ständig auf der Suche nach Möglichkeiten, die Wassernutzung zu optimieren. Frischwasser für technische Zwecke ist Wasser, das für die Temperaturregelung in den Gebäuden verwendet wird. Frischwasser für sonstige Zwecke beinhaltet Wasser, das in den Sanitäreinrichtungen, Büroküchen und Kantinen verwendet wird. Das zur Bewässerung der Bäume in den Grünanlagen des Hauptgebäudes eingesetzte Wasser ist in „Frischwasserverbrauch für sonstige Zwecke“ enthalten. Dies macht sich beim Gesamtverbrauch bemerkbar, wenn man den „Frischwasserverbrauch für sonstige Zwecke“ im Hauptgebäude mit dem in den Gebäuden im Stadtzentrum vergleicht.

Im Hauptgebäude ist der Frischwasserverbrauch im Vergleich zu 2024 um 5,2 % gesunken und der Verbrauch von Wasser für sonstige Zwecke um 8,2 %. Für technische Zwecke wurden 11,4 % mehr Wasser verbraucht.

In den Gebäuden im Stadtzentrum sank der Frischwasserverbrauch um 10 % und der Verbrauch von Wasser für technische Zwecke um 51,7 %.

Frischwasserverbrauch 2025 insgesamt: 71 811 m3

Der höhere Verbrauch von Frischwasser für technische Zwecke lässt sich mit Änderungen der Leistung des Rechenzentrums erklären, die sich auf den Wasserbedarf für die Kühlung auswirken.

In den Gebäuden im Stadtzentrum ist der Verbrauch von Frischwasser gegenüber 2024 zurückgegangen. Nach einem starken Anstieg des Frischwasserverbrauchs für technische Zwecke im Stadtzentrum, der auf die regelmäßige Spülung der Wasserleitungen zurückzuführen war, ging der Verbrauch im Jahr 2025 nach dem Einbau von automatischen Spülstationen erneut zurück.

Weitere Informationen zu den mit Wasser und Abwasser verbundenen CO2e-Emissionen finden sich im Unterabschnitt zu erworbenen Waren und Dienstleistungen in Kapitel 3.2 – Indirekte Emissionen.

Grafik 12

Wasserverbrauch – Hauptgebäude

(in m³)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Die Grafik zeigt die Ergebnisse für 2019 – das Basisjahr, an dem die langfristigen Ziele der EZB zur Emissionsverringerung gemessen werden – und für die letzten drei Jahre, für die Daten verfügbar sind. Ergebnisse für die Zeit davor sind den früheren Umwelterklärungen zu entnehmen.

Grafik 13

Wasserverbrauch – Gebäude im Stadtzentrum

(in m³)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Nähere Informationen zu den mit Wasser und Abwasser verbundenen Treibhausgasemissionen finden sich im Unterabschnitt zu erworbenen Waren und Dienstleistungen in Kapitel 3.2 – Indirekte Emissionen. Die Grafik zeigt die Ergebnisse für 2019 – das Basisjahr, an dem die langfristigen Ziele der EZB zur Emissionsverringerung gemessen werden – und für die letzten drei Jahre, für die Daten verfügbar sind. Ergebnisse für die Zeit davor sind den früheren Umwelterklärungen zu entnehmen.


4.5 Abfall und Recycling

Abbildung 11

Ziele der Abfallbewirtschaftung


Abbildung 12

Maßnahmen Abfallbewirtschaftung – Highlights


Das Gesamtabfallaufkommen in den Gebäuden der EZB ist mit 817 Tonnen im Jahr 2025 gegenüber 2024 um 44 % gestiegen.

Von diesem Gesamtabfallaufkommen werden 485 Tonnen als reguläre Abfälle eingestuft. Weitere 91 Tonnen Abfall sind durch den Umzug in das neue Gebäude entstanden.

Durch die Umsetzung des Konzepts der dynamischen Arbeitsumgebung und die Renovierung des Sitzungssaals des EZB-Rats entstanden 23 Tonnen Abfall.

Das gesamte Abfallaufkommen der EZB stieg 2025 gegenüber 2024 um 44 % auf 817 Tonnen. Erklären lässt sich dies mit den Vorbereitungen für den Umzug in das Gallileo-Gebäude, der Umsetzung des Konzepts der dynamischen Arbeitsumgebung und der Renovierung des Sitzungssaals des EZB-Rats. Von den 817 Tonnen Abfällen im Jahr 2025 waren 761 Tonnen nicht gefährliche Abfälle und 56 Tonnen gefährliche Abfälle. Der Umzug in das Gallileo-Gebäude wird sich auch auf die Abfalldaten im Jahr 2026 auswirken. Die EZB ist sich dieser Entwicklungen bewusst und hat im Rahmen des Umweltmanagementprogramms 2025-2027 ein spezifisches Abfallziel formuliert. Aktuelle Informationen zu sämtlichen Abfallmaßnahmen sind Kapitel 7.4 – Maßnahmen Abfall zu entnehmen.

Die EZB hatte es zwar zur Priorität erklärt, möglichst viele Gegenstände aus dem Eurotower weiterzuverwenden. Trotzdem hatte die Räumung des Gebäudes eine Zunahme des Abfallaufkommens zur Folge. Die Abfallmenge, die dem Umzug zuzurechnen ist, macht 11,1 % des gesamten Abfallaufkommens aus. Die bei der Umsetzung des Projekts „Dynamische Arbeitsumgebung“ und der Renovierung des Sitzungssaals des EZB-Rats angefallenen Abfälle machten 3 % des gesamten Abfallaufkommens aus. Weitere Abfallquellen sind Bio- und Fettabfälle aus dem Catering, vertrauliche (Papier-) Abfälle und als Spende abgegebene IT-Geräte.

2025 gab die EZB erneut IT-Geräte als Spende ab. So konnten Altgeräte weiterverwendet und IT-Abfälle reduziert werden. Für die EZB sind Abfallentsorgung und -trennung wichtige Themen, für die sie die Belegschaft und ihre Dienstleister weiterhin sensibilisieren will. Alle neuen und bestehenden Beschäftigten sowie Lieferanten erhalten die jeweils aktuellen Informationen zur Abfalltrennung bei der EZB.

Grafik 14

Abfälle 2025 nach Quelle


Entwicklungen im Hauptgebäude


Entwicklungen im Stadtzentrum


Grafik 15

Abfall und Recycling – Hauptgebäude

(in Tonnen)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Restmüll bezeichnet mit Haushaltsabfällen vergleichbare Gewerbeabfälle. Die Grafik zeigt die Ergebnisse für 2019 – das Basisjahr, an dem die langfristigen Ziele der EZB zur Emissionsverringerung gemessen werden – und für die letzten drei Jahre, für die Daten verfügbar sind. Ergebnisse für die Zeit davor sind den früheren Umwelterklärungen zu entnehmen.

Grafik 16

Abfall und Recycling – Stadtzentrum

(in Tonnen)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Restmüll bezeichnet mit Haushaltsabfällen vergleichbare Gewerbeabfälle. Weitere Informationen zu Treibhausgasemissionen im Zusammenhang mit Abfällen finden sich in Kapitel 3.2 – Indirekte Emissionen. Die Grafik zeigt die Ergebnisse für 2019 – das Basisjahr, an dem die langfristigen Ziele der EZB zur Emissionsverringerung gemessen werden – und für die letzten drei Jahre, für die Daten verfügbar sind. Ergebnisse für die Zeit davor sind den früheren Umwelterklärungen zu entnehmen.

Tabelle 1

Aufschlüsselung der Abfallarten nach der deutschen Gewerbeabfallverordnung

Gewerbeabfälle

Abfallmenge 2025 (in Tonnen)

EZB insgesamt

Bioabfälle

189

Restmüll

103,7

Papiermüll

149,3

Verpackungsmüll

27,1

Glas

9,5

Sperrmüll

36,1

Verpackungsmüll (Holz)

12,6

Abfälle nach Gewerbeabfallverordnung insgesamt

Gewerbeabfälle insgesamt

527,5

Getrenntsammlungsquote

80,3 %

Anmerkung: Die Unterschiede zwischen den in Tabelle 1 und den in den Grafiken 15 und 16 angegebenen Abfallmengen sind darauf zurückzuführen, dass die Abfallarten nach der Gewerbeabfallverordnung anders kategorisiert werden: Bioabfälle enthalten keine Fettabscheiderabfälle; Verpackungsmüll enthält keine Abfälle, die nach dem deutschen dualen System „Der Grüne Punkt“ entsorgt werden; Papiermüll umfasst Papier, Kartonagen und Papiermüll aus vertraulichen Dokumenten.

Die Gesamtabfallmenge gemäß deutscher Gewerbeabfallverordnung belief sich 2025 auf 527,5 Tonnen, was einer Zunahme um 53,3 % gegenüber 2024 entspricht. Der Anstieg ist hauptsächlich auf die Umsetzung des Konzepts der dynamischen Arbeitsumgebung und die Vorbereitungen für den Umzug in das neue Gebäude zurückzuführen. Bei beiden Projekten entstanden zusätzliche Abfälle, z. B. durch die Beseitigung großer Mengen an Papier. Die getrennt gesammelten Gewerbeabfälle (Gesamtabfälle ohne Restmüll) im Sinne der Gewerbeabfallverordnung beliefen sich auf 423,8 Tonnen, was einer Getrenntsammlungsquote von 80,3 % für das Jahr 2025 entspricht. Der Restmüll wird in einer zertifizierten Abfallbehandlungsanlage vorsortiert und entsorgt.


4.6 Biodiversität

Abbildung 13

Ziel Biodiversität


Abbildung 14

Maßnahmen Biodiversität – Highlights


Im Jahr 2025 hat die EZB ihre Biodiversitätsagenda weiter ausgebaut und die in den letzten Jahren entwickelten Strategien und Verfahren vorangebracht. Im Mittelpunkt ihres Ansatzes stehen nach wir vor der Schutz und die Steigerung der biologischen Vielfalt, der Artenschutz und die nachhaltige Pflege der Grünflächen. Im Laufe des Jahres wurden bedeutende Fortschritte bei der Schaffung einer Umgebung erzielt, die eine sehr vielfältige Flora und Fauna begünstigt. Gleichzeitig wurden auch die Beschäftigten stärker für das Thema sensibilisiert.

Ein wichtiger Meilenstein im Jahr 2025 war die offizielle Eröffnung des Naturlehrpfads der EZB im Rahmen der Aktivitäten zur Biodiversitätswoche. Der Pfad entstand im Zuge der Umsetzung des Konzepts der artenreichen Grünpflege in der Grünanlage des Hauptgebäudes. Er soll sowohl dem Personal als auch den Besucherinnen und Besuchern der EZB das Gesamtkonzept sowie die konkreten Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität auf dem Gelände näher bringen. Er besteht aus neun Themenstationen und einer Einführungsstation, die man sich alle auch digital über das Intranet der EZB ansehen kann. Die Stationen zeigen, wodurch sich die Grünanlage besonders auszeichnet, etwa durch die Anpflanzung heimischer Wildblumen, die Anlage von Sanddünen und den umweltfreundlichen Umgang mit Totholz und Laubstreu. Aktuelle Informationen zu sämtlichen Biodiversitätsmaßnahmen sind Kapitel 7.5 – Maßnahmen Biodiversität zu entnehmen.

Das ganze Jahr über wurden aus Zweigen und Ästen aus dem regelmäßigen Baumschnitt Totholzstapel gebildet. Diese Strukturen bieten vielfältigen Organismen Schutz, und sie unterstützen den Nährstoffkreislauf im Ökosystem der Grünflächen. Durch diese Aufwertung der Grünanlagen gewinnt das EZB-Gelände nicht nur optisch, es entstehen auch wichtige Lebensräume und Nahrungsquellen für heimische Wildtiere. Die Anpflanzung heimischer Arten stärkt die Widerstandskraft des Ökosystems. Dies ist besonders wichtig, da das Umweltamt der Stadt Frankfurt das EZB-Areal als Trockenbiotop eingestuft hat.

Darüber hinaus führte die EZB die systematische Überwachung und Dokumentation der Flora und Fauna auf ihrem Gelände fort. Diese Arbeit dient dazu, die auf ihrem Areal vorhandene Biodiversität mit der anderer Gegenden in Frankfurt und Hessen zu vergleichen. Die Erkenntnisse tragen dazu bei, die Wirksamkeit der aktuellen Maßnahmen zu beurteilen und Bereiche zu ermitteln, in denen vielleicht noch weitere Maßnahmen erforderlich sind. Unterstützt wird dieser Prozess von externen Monitoring-Fachleuten, die zusätzliche Möglichkeiten aufzeigen, wie die biologische Vielfalt gestärkt werden kann.

Die EZB organisierte erneut ein themenspezifisches Veranstaltungsprogramm rund um den Internationalen Tag der Biodiversität und bekräftigte damit ihr langfristiges Engagement für den Naturschutz. Die Biodiversitätswoche 2025 bot ein vielfältiges Programm an Aktivitäten zum Thema Naturschutz. Ziel war es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EZB zu informieren, sie für dieses Thema zu gewinnen und ihnen Anregungen zu geben. An Informationsständen, an denen auch Fachleute des Senckenberg-Instituts mitwirkten, konnten sie mehr über lokale Vogelarten erfahren, das Green-Care-Team und externe Fachleute boten Führungen durch die EZB-Grünanlage an. Interaktive Workshops im Format „Biodiversität Fresk“ gaben Aufschluss über die Funktion der biologischen Vielfalt und die Belastungen, denen diese ausgesetzt ist.

Die Aktivitäten der EZB im Bereich der biologischen Vielfalt im Jahr 2025 zeugen von einem starken und anhaltenden Bekenntnis zur Verantwortung für die Umwelt. Durch eine Ausweitung naturschutzorientierter Verfahren, eine sorgfältige Beobachtung und die Sensibilisierung ihres Umfelds entwickelt die EZB weiterhin ein gesundes, dynamisches Ökosystem, das sowohl der Natur als auch denjenigen zugutekommt, die ihr Gelände nutzen und sich daran erfreuen. Das Umweltmanagementprogramm 2025-2027 trägt zu diesen Bemühungen bei und unterstützt weitere Fortschritte beim Erhalt der biologischen Vielfalt. Die Verringerung des Einsatzes von Chemikalien bei der Reinigung und die Einbeziehung von Umweltkriterien in Ausschreibungen mit der Priorität 1 (siehe Kapitel 4.8 – Umweltorientierte öffentliche Beschaffung) trägt ebenfalls dazu bei, die Biodiversität über die EZB-eigenen Grünflächen hinaus zu fördern.

4.7 Banknoten

Im Rahmen der Bargeldstrategie des Eurosystems ist die EZB bestrebt, die Nachhaltigkeit der Euro-Banknoten im gesamten Bargeldkreislauf zu erhöhen.

Nur die EZB und die nationalen Zentralbanken des Eurosystems sind dazu befugt, im Euroraum Banknoten auszugeben. Ende 2025 befanden sich 31,3 Milliarden Euro-Geldscheine im Umlauf.

Die EZB koordiniert, überwacht und reguliert Design, Herstellung und Umlauf der Euro-Banknoten. Sie fördert ein gutes Umweltmanagement und ist bestrebt, zum Schutz der Öffentlichkeit und der an Herstellung und Inverkehrgabe der Euro-Banknoten beteiligten Personen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken zu vermeiden. Alle Hersteller von Euro-Banknoten und Lieferanten der wichtigsten Rohstoffe müssen der EZB ihre Zertifikate für die Normen ISO 9001, ISO 14001 und ISO 45001 sowie gesonderte Erklärungen vorlegen. Dies dient dem Nachweis, dass sie die einschlägigen Anforderungen an das Qualitäts-, Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsmanagement erfüllen und ihr Geschäftsgebaren ethisch ist. Ferner behält die EZB die Umweltauswirkungen der Banknotenherstellung im Blick und überprüft diese jedes Jahr.

Im Jahr 2022 hatte die EZB mithilfe des „Umweltfußabdrucks von Produkten“ untersucht, wie sich der vollständige Banknotenkreislauf auf die Umwelt auswirkt. Diese Methode wurde von der Europäischen Kommission entwickelt und deckt vielerlei Aspekte ab. Zur Berechnung der Umweltauswirkungen ihres Betriebs zog die EZB hingegen das Greenhouse Gas Protocol heran. Der ökologische Fußabdruck der Euro-Banknoten als Zahlungsinstrument ist sehr klein. Er beträgt 0,01 % der gesamten Umweltauswirkungen eines Menschen im Euroraum. Im Jahr 2027 soll erneut überprüft werden, welchen Umweltfußabdruck der gesamte Bargeldkreislauf hinterlässt. Die mit Euro-Banknoten zusammenhängenden Emissionen fließen nicht in den betriebsbedingten CO2-Fußabdruck der EZB ein, da das Eurosystem als Ganzes für die Banknoten verantwortlich ist.

Die EZB und die nationalen Zentralbanken des Eurosystems ergreifen Maßnahmen zur weiteren Verringerung der Umweltauswirkungen der Euro-Banknoten. So stammten die zur Herstellung von Euro-Banknotenpapier verwendeten Baumwollfasern 2025 ausschließlich aus nachhaltigem Anbau, und der bei der Herstellung verbrauchte Strom stammt zunehmend aus dekarbonisierten Quellen. Am Ende ihrer Lebensdauer werden Banknoten mithilfe von Verwertungs- und Recyclingverfahren entsorgt. Die Entsorgung über die Mülldeponie oder durch Verbrennung (ohne Energierückgewinnung) ist seit 2022 verboten. Von 2030 an werden die Flugzeuge, die Banknoten zwischen den nationalen Zentralbanken des Eurosystems transportieren, mit 100 % nachhaltigem Kraftstoff betankt, und schon 2027 wird der Anteil dieses Kraftstoffs höher sein, als nach der Verordnung zur Initiative „ReFuelEU Aviation“ verlangt.

Die EZB steht im Austausch mit allen Beteiligten, um weitere Möglichkeiten zu finden, mit denen sich die Nachhaltigkeit der Euro-Banknoten im gesamten Bargeldkreislauf, auch beim Ökodesign künftiger Euro-Banknoten, in ökologischer Hinsicht verbessern lässt. Zu diesem Themenbereich laufen mittlerweile mehrere Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Die Projekte dienen dem Ziel, die ökologische Nachhaltigkeit der derzeitigen und künftigen Euro-Banknoten zu verbessern, indem a) ihre Umlauffähigkeit verlängert, b) Rohstoffe mit geringeren Umweltauswirkungen eingesetzt und c) nachhaltigere Lösungen für die Behandlung der Euro-Banknoten am Ende ihres Lebenszyklus gefunden werden.

Ausführliche Informationen über die Umweltauswirkungen der Euro-Banknoten sind dem Abschnitt Der Euro auf der Website der EZB zu entnehmen.


4.8 Umweltorientierte öffentliche Beschaffung

Abbildung 15

Beschaffungsziel


Abbildung 16

Beschaffungsmaßnahmen – Highlights


Im Jahr 2025 stärkte die EZB nochmals die Rolle des öffentlichen Beschaffungswesens als wichtiges Instrument zur Umsetzung ihrer Umweltpolitik, das sie einsetzt, um bei ihren Lieferanten und internen Akteurinnen und Akteuren auf nachhaltigere Praktiken hinzuwirken. Die Zentrale Vergabestelle trug weiterhin maßgeblich zur Unterstützung des Umweltmanagementsystems der EZB bei: Sie beriet die Geschäftsbereiche zu Beschaffungsfragen, prüfte in ihrer Funktion als zweite Kontrollebene für die Beschaffung Ausschreibungsunterlagen und setzte sich dafür ein, dass Umweltaspekte im gesamten Beschaffungszyklus berücksichtigt werden.

Im Rahmen des Umweltmanagementprogramms 2025–2027 setzte sich die EZB ein neues Ziel für die Kategorien von Vergabeverfahren, die ökologisch am relevantesten sind (Priorität 1): Bei mindestens 75 % des geschätzten Gesamtwerts der Vergabeverfahren in diesen Kategorien sollten über den Dreijahreszeitraum Umweltaspekte angemessen berücksichtigt werden. Die Beschaffungskategorien mit der Priorität 1 sind diejenigen Bereiche, bei denen ein Potenzial für relevante Umweltauswirkungen besteht, wie beispielsweise IT-Hardware, Fahrzeuge, Reisen oder Gebäudeinstandhaltung und Bauarbeiten. Im Jahr 2025 wurden 96,4 % (gemessen am geschätzten Wert) aller in Bereichen mit der Priorität 1 abgeschlossenen Vergabeverfahren als „grün“ klassifiziert. Dehnt man die Analyse auf alle Beschaffungskategorien aus, so sind nahezu 84,5 % des Gesamtwerts aller 2025 abgeschlossenen Vergabeverfahren als „grün“ einzustufen. Der Anteil der Vergabeverfahren mit der Priorität 1, bei denen die Umweltauswirkungen berücksichtigt werden, dürfte im Zyklus 2025–2027 durchgängig auf einem hohen Niveau verbleiben und das Ziel des Umweltmanagementprogramms erfüllen. Dies zeigt, dass in Bereichen mit großen Auswirkungen – wie IT-Hardware, technische Geräte und andere Kategorien der Priorität 1 – geeignete ökologische Kriterien nun standardmäßig berücksichtigt werden, wann immer dies möglich ist. Außerdem wurde die nachhaltige Beschaffung ausdrücklich als wesentliches Ziel in den mehrjährigen Beschaffungsplan der EZB für 2026–2028 aufgenommen, was ihre strategische Bedeutung unterstreicht. Darüber hinaus wurden bei sämtlichen von der EZB vergebenen Catering-Verträgen Fair-Trade-Anforderungen gestellt. Aktuelle Informationen zu allen Maßnahmen zur CO2e-Emissionsreduktion sind Kapitel 7.6 – Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung zu entnehmen.

Gleichzeitig prüft die EZB Software-Lösungen, mit denen die Umweltrisikobewertung für Lieferanten, die in ihr Vertrags- und Lieferantenmanagementsystem integriert ist, mit umfassenderen Umwelt-, Sozial- und Governance-Informationen angereichert werden kann, die den geltenden ESG-Vorschriften und ‑Verordnungen entsprechen.

Auf der Ebene des Eurosystems wurden Wissensaustausch und die Harmonisierung erheblich verbessert. Das im Rahmen des Schuman-Programms betriebene Projekt zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung, das von der EZB 2025 erfolgreich durchgeführt wurde, hat sich zu einem ständigen Netzwerk von Sachverständigen entwickelt, das die gesamte EZB und nahezu alle Zentralbanken des Eurosystems umfasst und derzeit bei der Koordinierungsstelle für das Beschaffungswesen im Eurosystem (EPCO) angesiedelt ist. Dieses Netzwerk unterhält eine gemeinsame Datenbank über Verfahren zur umweltfreundlichen Beschaffung, die konkrete Beispiele und Fallstudien in sechs wesentlichen Kategorien enthält (Beratungstätigkeiten, Zahlungssysteme, IT-Software, Infrastruktur, Cloud und PCs/Server/Peripheriegeräte). In der Datenbank ist dokumentiert, welche Zentralbank das jeweilige bewährte Verfahren einsetzt, ob es sich um Kriterien der Kategorie Umwelt oder Soziales handelt und wie sie angewendet werden. Außerdem wird ihre Effektivität bewertet. Das Personal der Zentralen Vergabestelle kann auf diese Datenbank zugreifen und den Beschaffungsabteilungen relevante Beispiele übermitteln. Einige Fallstudien werden auch in die Leitlinien für nachhaltige Beschaffung einfließen, die die Zentrale Vergabestelle 2026 zu überarbeiten plant.

Die EZB hat 2025 nicht nur die Ökologisierung ihrer Beschaffungsprozesse gefördert und vorangetrieben, sie hat auch wieder großen Wert auf Kapazitätsaufbau und Sensibilisierung gelegt. Allen im Beschaffungswesen tätigen Mitarbeitenden der EZB wird die Möglichkeit geboten, an externen Kursen zur umweltfreundlichen Beschaffung teilzunehmen, die über das EZB-weite Schulungsportal EUREKA bereitgestellt werden. Darüber hinaus bereitet die Zentralen Vergabestelle für Beschäftigte der EZB ein neues Schulungsprogramm zum Thema Beschaffung vor, das aus kurzen E-Learning-Modulen besteht. Dieses beinhaltet auch ein spezielles Modul zum Thema Umweltfreundlichkeit, das Ende 2027 freigeschaltet werden soll. Parallel dazu organisiert die EZB weiterhin Sensibilisierungsaktivitäten im Bereich nachhaltige Beschaffung, um bewährte Verfahren herauszustellen und den Dialog innerhalb der Organisation zu fördern.

Ihrem Auftrag gemäß unterstützt die Zentrale Vergabestelle mit diesen Maßnahmen weiterhin die Geschäftsbereiche dabei, Umwelt- und Sozialkriterien einheitlich und den Vorschriften entsprechend in ihre Beschaffungsverfahren zu integrieren. Gleichzeitig fördert sie so die Angleichung an die Partner im Eurosystem und trägt dazu bei, die für das Beschaffungswesen relevanten umwelt- und klimabezogenen Ziele und Anforderungen innerhalb der EZB wirksam umzusetzen.


4.9 Dienstreisen

Bei den durch Reisetätigkeit verursachten Umweltauswirkungen der EZB waren 2025 bemerkenswerte Veränderungen festzustellen. Die von Beschäftigten insgesamt zurückgelegte Strecke nahm leicht zu und stieg gegenüber dem Vorjahr um 0,7 %. Sie lag mit 26 166 597 Kilometern jedoch immer noch um 32 % unter dem Niveau von 2019.[7] Die Emissionen aus Dienstreisen betrugen 5 794 Tonnen CO2‑Äquivalente. Dies entspricht einem Rückgang um 37 % gegenüber dem Vorjahr und um 52 % im Vergleich zu 2019. Ein Hauptfaktor für diesen deutlichen Rückgang im Vorjahresvergleich war die Aktualisierung der flugbezogenen Emissionsfaktoren, die das britische Ministerium für Energiesicherheit und Klimaneutralität (Department for Energy Security and Net Zero) herausgibt. Da die überarbeiteten Faktoren die Flugzeugauslastung nach der Pandemie widerspiegeln, machen sich die bereits in den Vorjahren erreichten deutlichen Einsparungen bei den geflogenen Kilometern nun auch in Form geringerer Emissionen klarer bemerkbar. Dennoch machten die Emissionen aus Flugreisen im Jahr 2025 mit 97 % aller durch Dienstreisen verursachten Emissionen weiterhin den überwiegenden Teil des reisebedingten Fußabdrucks aus.

Grafik 17

Emissionen aus Dienstreisen (Pkw, Bahn und Flugzeug) und absolute Anzahl der zurückgelegten Kilometer

a) Emissionen

(in Tonnen CO2-Äquivalenten (CO2e))


b) Absolute Anzahl der pro Verkehrsmittel zurückgelegten Kilometer

(in Kilometern)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Die Grafik zeigt die Ergebnisse für 2019 – das Basisjahr, an dem die langfristigen Ziele der EZB zur Emissionsverringerung gemessen werden – und für die letzten drei Jahre, für die Daten verfügbar sind. Ergebnisse für die Zeit davor sind den früheren Umwelterklärungen zu entnehmen.

Anknüpfend an die starke Wirkung der unter dem vorangegangenen Umweltmanagementplan eingeführten Maßnahmen wurde das Ziel, die durch Dienstreisen bedingten Emissionen auf 60 % des Niveaus von 2019 zu begrenzen, in den neuen Umweltmanagementplan übertragen. Er sieht vor, dass dieses Ziel 2027 erreicht wird. Auf diese Weise sollen die ökologisch nachhaltigeren Arbeitsweisen, die während der Pandemie entstanden sind, fester verankert und reisebedingte Umweltauswirkungen noch stärker begrenzt werden. Entsprechend dem Grundsatz der kontinuierlichen Verbesserung, der dem Umweltmanagementsystem der EZB zugrunde liegt, werden die internen Reisebestimmungen regelmäßig auf mögliche Verbesserungen überprüft. Die erfolgreichen Bemühungen der EZB um mehr ökologische Nachhaltigkeit bei Dienstreisen schlagen sich in einer deutlichen Zunahme der Bahnfahrten nieder. Im Jahr 2025 war die Zahl der per Bahn zurückgelegten Reisekilometer nahezu siebenmal so hoch wie 2019 und ist seit 2023 weitgehend stabil geblieben. Aktuelle Informationen zu allen CO2e-Emissionen sind Kapitel 7.2 – Maßnahmen zur Emissionsreduktion zu entnehmen.

Abbildung 18

Prozentualer Anteil der insgesamt bei Dienstreisen zurückgelegten Kilometer pro Verkehrsmittel

Prozentualer Anteil am Gesamtvolumen pro Verkehrsmittel

(in %)

Quelle: EZB.

Zudem wurde 2024 im Rahmen des seit Langem etablierten Umweltnetzwerks der Zentralbanken (Environmental Network of Central Banks – ENCB) eine spezielle Arbeitsgruppe gebildet, die einen strukturierten Ansatz für die nachhaltigere Gestaltung interinstitutioneller Dienstreisen und Veranstaltungen entwickeln soll. Im Jahr 2025 hat diese Arbeitsgruppe ihr wichtigstes Ergebnis – einen unverbindlichen Leitfaden – planmäßig abgeschlossen. Weitere Informationen zur interinstitutionellen Zusammenarbeit finden sich in Kapitel 6.10 – Kommunikation, Engagement und Sensibilisierung. In dem genannten Leitfaden wird eine Methode zur Treibhausgasbilanzierung vorgeschlagen, mit der sowohl die Berechnung der betreffenden Emissionen unterstützt als auch ein harmonisierter Ansatz unter den ENCB-Mitgliedern gewährleistet werden soll. Um ihre eigenen internen Verfahren für die CO2-Bilanzierung besser mit den Empfehlungen der ENCB-Taskforce in Einklang zu bringen, beschloss die EZB im Jahr 2025, die Kategorie „Flugreisen international“ einzustellen und ihre Berechnungen ausschließlich auf die Kategorien „Flugreisen Inland“, „Flugreisen Kurzstrecke“ und „Flugreisen Langstrecke“ zu stützen. Infolge dieser Änderungen mussten alle Flugreisen, die seit Einführung der Kategorie „Flugreisen international“ im Jahr 2021 stattgefunden hatten, neu klassifiziert und neu berechnet werden. Die Auswirkungen dieser Neuklassifizierung auf die Emissionen sind in Abbildung 19 dargestellt.

Abbildung 19

Emissionen aus Dienstreisen per Flugzeug mit und ohne die Kategorie „Flugzeugreisen international“

Emissionen

(in Tonnen CO2-Äquivalenten (CO2e))

Quelle: EZB.

Die Aktivitäten der EZB im Zusammenhang mit Konferenzen gingen im Vergleich zu 2024 um 31,2 % zurück. Die Gesamtemissionen aus An- und Abreisen von Teilnehmenden zur EZB beliefen sich auf 2 855 Tonnen CO2e.[8] Dies entspricht einem Rückgang von 73,5% im Vergleich zu 2019. Der Hauptgrund für den erheblichen Emissionsrückgang bestand darin, dass deutlich weniger Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu Sitzungen, Veranstaltungen oder Konferenzen der EZB anreisten. Im Vergleich zu 2024 ging die Zahl der Personen, die zu solchen Zwecken die Räumlichkeiten der EZB besuchten, im Jahr 2025 um 38 % zurück. Die oben erwähnten Auswirkungen der aktualisierten Emissionsfaktoren für Flugreisen verstärkten diesen Rückgang. Die Organisation von Sitzungen war 2025 nicht mehr formell durch das Ziel bestimmt, das im vorangegangenen Zyklus des Umweltmanagementprogramms festgelegt worden war. Die Organisatoren richteten sich aber weiterhin nach den Vorgaben aus den vorangegangenen beiden Jahren.[9] Dies hatte zur Folge, dass im Jahr 2025 nur 34 % aller Sitzungen mit externen Teilnehmenden vor Ort stattfanden. Dieser Wert liegt deutlich unter der empfohlenen Obergrenze von 50 %.

Arbeitsweg der Belegschaft und Teleworking

Die Emissionen aus dem Arbeitsweg der Belegschaft und Teleworking werden mithilfe einer Umfrage ermittelt, die alle zwei Jahre durchgeführt wird. Die letzte solche Umfrage fand 2025 statt. Es war die zweite Umfragerunde nach der Pandemie unter den Bedingungen einer unveränderten Teleworking-Richtlinie. Da umfragebasierte Methoden gewisse Einschränkungen aufweisen, sind die daraus resultierenden Schätzungen mit einem höheren Maß an Unsicherheit behaftet und sollten daher mit Vorsicht interpretiert werden.

Im Jahr 2025 beliefen sich die Emissionen aus dem Arbeitsweg der Belegschaft auf 1 175 Tonnen CO2e, eine Reduktion um 25 % gegenüber 2024 und um 58 % gegenüber dem Ausgangswert von 2019. Im Gegensatz dazu stiegen die Emissionen im Zusammenhang mit Teleworking im Vergleich zum Vorjahr auf 424 Tonnen CO2e – ein Anstieg um 36 % gegenüber 2024. Wie bereits in den Vorjahren hingen die durch Teleworking verursachten Emissionen weitgehend mit dem Heizen zusammen, auf das 80 % dieser Quelle entfielen. Die Treibhausgasemissionen aus dem Arbeitsweg der Belegschaft und Teleworking werden in Kapitel 3.2 – Indirekte Emissionen dargestellt.


4.10 Kommunikation, Engagement und Sensibilisierung

Abbildung 17

Kommunikation, Engagement und Sensibilisierung


Abbildung 18

Kommunikation, Engagement und Sensibilisierung – Highlights


Im Jahr 2025 hat die EZB intensiv über Umweltthemen informiert und dafür sensibilisiert. Sowohl online als auch vor Ort wurden vielfältige Veranstaltungen abgehalten und Initiativen ergriffen. Vor allem bemühte sich die EZB um einen stärkeren Austausch mit ihren Mitarbeitenden und Interessengruppen, um mehr gemeinsames Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu schaffen. In diesem Kapitel werden die wichtigsten Ereignisse und Aktivitäten beschrieben, die die Umweltagenda der EZB im Jahresverlauf geprägt haben.


Am 22. März 2025 beteiligte sich die EZB das 14. Jahr in Folge an der Earth Hour, einer weltweiten Initiative des World Wildlife Fund. Im Zuge der Aktion wurde die nicht unbedingt notwendige Beleuchtung 60 Minuten lang ausgeschaltet, um auf klimapolitische Herausforderungen aufmerksam zu machen und für eine nachhaltige Zukunft unseres Planeten zu werben. Unter dem Motto „Give an hour for Earth doing something you love“ bot die EZB ein spezielles Earth-Hour-Menü an, das die Beschäftigten später zu Hause selbst zubereiten konnten.

Wie in den Vorjahren war die Biodiversitätswoche, die in Verbindung mit dem Weltbienentag am 20. Mai stattfand, auch 2025 eine wichtige Veranstaltung. In Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Klimawandel wurde ein breites Spektrum von Aktivitäten aufgelegt, um für Biodiversität und Naturverlust zu sensibilisieren. Ein besonders beliebtes Highlight war ein Stand zu heimischen Vogelarten, der in Zusammenarbeit mit der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung gestaltet wurde. In den Räumlichkeiten der EZB fanden interaktive Workshops im Format „Biodiversity Fresk“ statt, und die Mitarbeitenden wurden erneut zu Führungen durch die Grünanlagen der EZB am Hauptgebäude eingeladen, bei denen sie mehr über die Förderung der Biodiversität vor Ort erfahren konnten. In Zusammenarbeit mit der Theatergruppe der EZB wurde eine inszenierte Lesung des Stücks „Der Volksfeind“ von Henrik Ibsen aufgeführt. Zusätzlich fand im Kompetenzzentrum Klimawandel auf Einladung der Generaldirektion Forschung eine wissenschaftliche Tagung zum Thema „Die Ökonomie von Klimawandel und Biodiversität“ statt. Die Initiative „No Mow May“ („Kein Mähen im Mai“) wurde auch in diesem Jahr wieder aufgegriffen, um die Bedeutung natürlicher Lebensräume für die Förderung der biologischen Vielfalt hervorzuheben.

Am 5. Juni beging die EZB den Weltumwelttag mit der Auftaktveranstaltung zum aktualisierten Umweltmanagementprogramm 2025-2027. Ziel der Veranstaltung war es, die Belegschaft in die Verwirklichung gemeinsamer Umweltziele einzubeziehen und sie über die neuen Maßnahmen des Programms zu informieren. Aktuelle Informationen zu allen Kommunikations- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind Kapitel 7.7 – Kommunikation und Sensibilisierung zu entnehmen.

Im vierten Quartal 2025 richtete die EZB mehrere Veranstaltungen aus. Im September eröffnete das Green-Care-Team den Naturlehrpfad der EZB, nachdem zuvor in den Grünanlagen des Hauptgebäudes das Green-Care- Biodiversitätskonzept umgesetzt worden war. Der Naturlehrpfad besteht aus zehn Informationstafeln für Mitarbeitende und Besucher, auf denen sowohl das Gesamtkonzept als auch die einzelnen Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität erklärt werden.

Vom 16. bis 22. September beteiligte sich die EZB an der Europäischen Mobilitätswoche, die unter dem offiziellen Motto „Mobilität für alle“ stand. Im Rahmen der Initiative führte das Sicherheitsteam der EZB sowohl am Hauptgebäude als auch an den Standorten im Stadtzentrum Fahrradinspektionen durch. Um nachhaltiges Reisen weiter zu fördern, wurde in internen Mitteilungen auf die entsprechende Unterstützung der EZB bei Dienstreisen und auf umweltfreundliche Reisemöglichkeiten hingewiesen. Außerdem wurde ein Quiz vorgestellt, mit dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihr Wissen über nachhaltige Mobilität testen konnten.

Darüber hinaus beging die EZB vom 22. bis 30. November die Europäische Woche der Abfallvermeidung. Unter dem Motto „Reparieren statt wegwerfen: Elektroschrott vermeiden“ machten interne Mitteilungen auf die zunehmende Menge von Elektroabfällen in Europa aufmerksam. Den Beschäftigten wurden ein interaktives Quiz und eine Recycling-Karte zur Verfügung gestellt.

Im Dezember erhielten die Beschäftigten intern praktische Tipps für umweltfreundliche Weihnachtsbäume und zu umweltfreundlichen Verhaltensweisen während der Feiertage. Während des gesamten Jahres wurden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Filmabende unter dem Motto „Cinema of Change“ angeboten.

Das Umweltmanagementteam stellt neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin an ihrem ersten Tag seine Arbeit vor. Der seit Anfang 2022 angebotene E-Learning-Kurs zu Klimawandel und Umweltmanagement fand erneut großen Anklang: Bislang haben mehr als 3 085 Mitarbeitende der EZB den Kurs absolviert. Seit Januar 2024 gehört der E-Learning-Kurs zum Onboarding-Programm der EZB. So können sich neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Beginn an mit dem Umweltmanagementsystem der EZB vertraut machen.

Die interinstitutionelle Zusammenarbeit ist nach wie vor ein Eckpfeiler des Umweltmanagementsystems der EZB und fördert den Austausch mit anderen europäischen Institutionen und den nationalen Zentralbanken des Eurosystems. Die Zusammenarbeit findet in erster Linie über wichtige Netzwerke statt, in denen bewährte Verfahren und Fachwissen zu Umweltmanagementthemen ausgetauscht werden. Das ENCB bietet den Umweltmanagementteams der europäischen nationalen Zentralbanken eine Plattform, auf der sie sich anlassbezogen und durch spezielle Arbeitsgruppen koordinieren können. Insbesondere die Arbeitsgruppe zum Thema CO2-Fußabdruck hat Fortschritte erzielt, indem sie Themen wie Teleworking und Arbeitsweg, erworbene Waren und Dienstleistungen sowie Banknoten einer eingehenden Analyse unterzog. Darüber hinaus hat die Arbeitsgruppe zum Thema Dienstreisen ihr wichtigstes Ergebnis – die Leitlinie für nachhaltiges Reisen – fertiggestellt. Diese unverbindliche Leitlinie gibt einen strukturierten Ansatz vor, mit dem Dienstreisen und Veranstaltungen ökologisch nachhaltiger gestaltet werden können. Hierzu werden die wichtigsten Strategien, Leitlinien und Methoden für die CO2-Bilanzierung dargelegt. Im Interesse einer noch engeren Kooperation fördert das Umweltnetzwerk für europäische Institutionen (Groupe Institutionnel de Management Environnemental – GIME) die Zusammenarbeit der EMAS-registrierten europäischen Institutionen. Darüber hinaus engagiert sich die EZB weiterhin im Network for Greening the Financial System, in dem Zentralbanken und Aufsichtsbehörden aus aller Welt Erfahrungen und bewährte Verfahren austauschen und zur Entwicklung von Leitfäden beitragen.

5 Technische Informationen

In den vorangegangenen Kapiteln wurden die wichtigsten Umweltaspekte der EZB, die diesbezüglichen Entwicklungen und die damit verbundenen Ziele und Maßnahmen vorgestellt. Das folgende Kapitel enthält zusätzliche Erkenntnisse und Informationen gemäß den Anforderungen der EMAS-Verordnung.

Anzahl der Arbeitsplätze

2023

2024

2025

Hauptgebäude

3 064

3 051

3 200

Gebäude im Stadtzentrum

2 443

2 404

2 495

Insgesamt

5 507

5 455

5 695

Quelle: EZB.
Anmerkung: Das EMAS sieht die Meldung von Arbeitsplatzindikatoren vor. Es sei darauf hingewiesen, dass gegenüber den Jahren vor der Pandemie eine leichte Verzerrung besteht, die auf die aktualisierten Teleworking-Richtlinien zurückzuführen ist. Nicht alle Arbeitsplätze sind jeden Tag belegt. Daher stellen die Arbeitsplatzindikatoren die aktuellen Entwicklungen nicht vollumfänglich dar.

5.1 Aktualisierung der Umrechnungsfaktoren

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die prozentualen Veränderungen der Umrechnungsfaktoren für CO2e-Emissionen, die bei der Berechnung der Emissionen für 2025 angewandt wurden. Weitere Informationen finden sich in Kapitel 3 – Der CO2-Fußabdruck der EZB. Obgleich die meisten Emissionsfaktoren jährlich aktualisiert werden, sind in der Tabelle nur diejenigen Faktoren angegeben, die sich gegenüber 2024 um mehr als 5 % verändert haben. Die Tabelle soll die zugrunde liegenden Veränderungen der Emissionsfaktoren transparent aufzeigen und dadurch die Messung des CO2-Fußabdrucks verbessern. Seit 2025 stellt das Umweltbundesamt (UBA) eine standardisierte, qualitätsgesicherte und regelmäßig aktualisierte Liste der Emissionsfaktoren für alle gängigen Brennstoffe sowie wichtige klimaschädliche Aktivitäten und Prozesse von Organisationen bereit. Um einen einheitlichen methodischen Ansatz für die Berechnung des CO2-Fußabdrucks der EZB zu gewährleisten, wurden nach Möglichkeit Emissionsfaktoren aus der UBA-Publikation übernommen.

Aktualisierter Umrechnungsfaktor

Quelle

Veränderung 2024-2025

Energie – Emissionen Scope 1

Benzin / Super

Benzin [kWh], Emissionsfaktorenliste Umweltbundesamt 2025 V 2.0: TREMOD 6.71 (Verkehrsemissionsmodell); ID 02_10_01_001_01

7,8 %

Dieselkraftstoff

Diesel [kWh], Emissionsfaktorenliste Umweltbundesamt 2025 V 2.0: TREMOD 6.71 (Verkehrsemissionsmodell); ID 02_10_01_005_01

7,4 %

Energie – Emissionen Scope 2

Biogas/Biomethan

Strommix – Deutschland

Emissionsfaktorenliste Umweltbundesamt 2025 V 2.0: Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger (Lauf et al. 2025); ID 05_32_01_001_01

7,8 %

Fernwärme – Deutschland

Emissionsfaktorenliste Umweltbundesamt 2025 V 2.0: Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger (Lauf et al. 2025); ID 06_31_01_008_01

Emissionsfaktorenliste Umweltbundesamt 2025 V 2.0: Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger (Lauf et al. 2025); ID 06_20_01_008_01

75 %

Energie – Emissionen Scope 3

Benzin / Super

Benzin [kWh], Emissionsfaktorenliste Umweltbundesamt 2025 V 2.0: TREMOD 6.71B (Verkehrsemissionsmodell); ID 08_31_01_001_01

36,4 %

Dieselkraftstoff

Diesel [kWh], Emissionsfaktorenliste Umweltbundesamt 2025 V 2.0: TREMOD 6.71B (Verkehrsemissionsmodell); ID 08_31_01_005_01

60 %

Strom aus erneuerbaren Energieträgern – Wasserkraft

Emissionsfaktorenliste Umweltbundesamt 2025 V 2.0: Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger (Lauf et al. 2025); ID 05_31_02_001_01

50,3 %

Strom aus erneuerbaren Energieträgern – Windenergie

Emissionsfaktorenliste Umweltbundesamt 2025 V 2.0: Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger (Lauf et al. 2025); ID 05_31_02_002_01

70,9 %

IT-Geräte – Emissionen Scope 3

Arbeitsplatzcomputer

Desktop-PC Grundgerät mit SSD, Emissionsfaktorenliste Umweltbundesamt 2025 V 2.0: Ökologische und ökonomische Aspekte beim Vergleich von Arbeitsplatzcomputern für den Einsatz in Behörden unter Einbeziehung des Nutzerverhaltens (Öko-APC) Texte 66/2016 (Siddharth et al. 2016); ID 10_32_01_007_XX

101,9 %

Laptop

Notebook Grundgerät mit SSD, Emissionsfaktorenliste Umweltbundesamt 2025 V 2.0: Ökologische und ökonomische Aspekte beim Vergleich von Arbeitsplatzcomputern für den Einsatz in Behörden unter Einbeziehung des Nutzerverhaltens (Öko-APC) Texte 66/2016 (Siddharth et al. 2016); ID 10_32_01_005_XX

83,9 %

Monitor

Monitor 22", Emissionsfaktorenliste Umweltbundesamt 2025 V 2.0: Ökologische und ökonomische Aspekte beim Vergleich von Arbeitsplatzcomputern für den Einsatz in Behörden unter Einbeziehung des Nutzerverhaltens (Öko-APC) Texte 66/2016 (Siddharth et al. 2016); ID 10_32_01_001_XX

60,3 %

Server

Server, Emissionsfaktorenliste Umweltbundesamt 2025 V 2.0: KPI4DCE (Schödwell et al. 2018); ID 10_32_02_001_XX

28,5 %

Teilnahme an Videokonferenz

Emissionsfaktorenliste Umweltbundesamt 2025 V 2.0: UBA-eigene Berechnung basierend auf Green Cloud Computing (Gröger et al. 2021) und Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger (Lauf et al. 2025); ID 10_32_03_002_XX

-84,6 %

Dienstreisen – Emissionen Scope 3

Mittelklassewagen (batteriebetriebenes Elektrofahrzeug)

Pkw Elektro [km], Emissionsfaktorenliste Umweltbundesamt 2025 V 2.0: TREMOD 6.71B (Verkehrsemissionsmodell); ID 08_32_03_017_06

108,6 %

Mittelklassewagen (hybrid)

PKW Plug-In-Hydrid [km], Emissionsfaktorenliste Umweltbundesamt 2025 V 2.0: TREMOD 6.71B (Verkehrsemissionsmodell); ID 02_10_02_018_06

-25,7 %

Mittelschweres Motorrad

Motorrad [km] Emissionsfaktorenliste Umweltbundesamt 2025 V 2.0: TREMOD 6.71B (Verkehrsemissionsmodell); ID 08_32_03_025_06

62,8 %

Öffentliche Verkehrsmittel (ÖPNV)

Straßen-, Stadt- und U-Bahnen: Emissionsfaktorenliste Umweltbundesamt 2025 V 2.0: TREMOD 6.71B (Verkehrsemissionsmodell); ID 08_32_03_039_09

-33,8 %

Bahnreisen, Fernverkehr

Bahn Nahverkehr: Emissionsfaktorenliste Umweltbundesamt 2025 V 2.0: TREMOD 6.71B (Verkehrsemissionsmodell); ID 08_32_03_040_09

-17,2 %

Bahnreisen, Nahverkehr

Bahn Fernverkehr: Emissionsfaktorenliste Umweltbundesamt 2025 V 2.0: TREMOD 6.71B (Verkehrsemissionsmodell); ID 08_32_03_038_09

-24,9 %

Flugreisen Inland – Economy Class

2025 Guidelines – DEFRA Greenhouse Gas Conversion Factors for Company Reporting

-15,8 %

Flugreisen Kurzstrecke – Economy Class

-31,1 %

Flugreisen Kurzstrecke – Business Class

Flugreisen Langstrecke – Economy Class

-41,4 %

Flugreisen Langstrecke – Premium Economy Class

Flugreisen Langstrecke – Business Class

Flugreisen Langstrecke – First Class

Dienstreisen – Well-to-Tank-Emissionen[10]

Well-to-Tank-Emissionen Mittelklassewagen (hybrid)

Pkw Plug-In-Hydrid [km], Berechnung aus der Differenz von Emissionsfaktorenliste Umweltbundesamt 2025 V 2.0: - TREMOD 6.63A (Verkehrsemissionsmodell); ID 08_32_03_018_06- TREMOD 6.63A (Verkehrsemissionsmodell); ID 02_10_02_018_06

82,7 %

Abfall – Emissionen

Aluminiumdosen und -folie

2025 Guidelines – DEFRA Greenhouse Gas Conversion Factors for Company Reporting

-26,9 %

Batterien

Bauschutt: Reifen

Bauschutt: Holz

Glas

Papier und Karton

Kunststoffe (Verbrennung)

Kunststoffe (offener Recyclingkreislauf)

Elektro- und Elektronik-Altgeräte gemischt

Gewerbe- und Industrieabfälle

2025 Guidelines – DEFRA Greenhouse Gas Conversion Factors for Company Reporting

6,6 %

Haushaltsabfälle (Restmüll)

EBeV 2030 – Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 – Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 > Anlage 2 > Teil 5 > Restabfall: Heizwertbezogener Emissionsfaktor abzüglich Biomasseanteil

6 168,3 %

Wasser – Emissionen Scope 3

Trinkwasser

Emissionsfaktorenliste Umweltbundesamt 2025 V 2.0: GEMIS Datensatz Xtra-Trinkwasser\DE-2020; ID 10_32_05_001_05

5,9 %

Abwasser

Emissionsfaktorenliste Umweltbundesamt 2025 V 2.0: UBA-eigene Berechnung basierend auf National Inventory Report und DESTATIS Abwassermenge für häusliches und betriebliches Schmutzwasser sowie Erhebung der nichtöffentlichen Abwasserentsorgung; ID 11_32_01_001_05

56,2 %

Reinigungsdienstleistungen – Emissionen Scope 3

Reinigungsdienstleistungen

Umstellung auf die Umrechnungsfaktoren des britischen BEIS/DEFRA pro ausgegebenem Euro, nach SIC-Code 2022, umgerechnet von GBP in EUR und inflationsbereinigt, Kategorie „Dienstleistungen für Gebäude und Grünflächen“; der bisherige Emissionsfaktor der ADEME ist nicht mehr verfügbar

-25,5 %

Luftemissionen, NOx

Benzin

Emissionsbilanz erneuerbarer Energien 2025 (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/emissionsbilanz-erneuerbarer-energietraeger-2023)

403,3 %

Dieselkraftstoff

147,7 %

Luftemissionen, SO2

Benzin

Emissionsbilanz erneuerbarer Energien 2025 (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/emissionsbilanz-erneuerbarer-energietraeger-2023)

23,5 %

Dieselkraftstoff

-85,2 %

Luftemissionen – Feinstaub

Benzin

Emissionsbilanz erneuerbarer Energien 2025 (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/emissionsbilanz-erneuerbarer-energietraeger-2023)

-7 %

Dieselkraftstoff

-12,5 %

Standortbezogene Emissionen

Aktualisierter Umrechnungsfaktor

Quelle

Veränderung 2024-2025

CO2e-Emissionen 2025 der EZB-Standorte (in Tonnen)

Strommix Deutschland (einschließlich vorgelagerter Emissionen)

Emissionsfaktorenliste Umweltbundesamt 2025 V 2.0: Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger (Lauf et al. 2025); ID 05_32_01_001_01

k. A.

12 203,80

Fernwärmemix Deutschland

Emissionsfaktorenliste Umweltbundesamt 2025 V 2.0: Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger (Lauf et al. 2025); ID 06_31_01_008_01 und

ID 06_20_01_008_01

k. A.

4 264,45

Anmerkung: Wenn laut den Richtlinien zur Berechnung des Fußabdrucks der EZB als Organisation nur standortbezogene Emissionen zulässig wären, wäre der Fußabdruck 2025 um rund 53 % größer.

Arbeitsplatzbezogene Umweltleistungsindikatoren 2023–2025

Energieverbrauch

Leistungsindikatoren pro Arbeitsplatz [in kWh pro Jahr]

2023

2024

2025

EZB insgesamt

Stromverbrauch pro Arbeitsplatz

5 272

5 526

5 055

Heizenergieverbrauch pro Arbeitsplatz

3 286

3 634

3 713

Gesamtenergieverbrauch Gebäude pro Arbeitsplatz

8 558

9 169

8 767

Hauptgebäude

Stromverbrauch pro Arbeitsplatz

5 750

5 963

5 400

Heizenergieverbrauch pro Arbeitsplatz

2 040

2 224

2 356

Prozessenergieverbrauch pro Arbeitsplatz

72,4

76,9

72,4

Gebäude im Stadtzentrum

Stromverbrauch pro Arbeitsplatz

4 673

4 972

4 611

Heizenergieverbrauch pro Arbeitsplatz

4 848

5 442

5 453

Büropapier-verbrauch

Leistungsindikatoren pro Arbeitsplatz (Anzahl DIN-A4-Blätter pro Jahr)

2023

2024

2025

EZB insgesamt

Büropapier pro Arbeitsplatz

1 966

568

120

Anmerkung: Diese Zahl schließt den Verbrauch anderer Papiererzeugnisse wie Briefbögen, Kalender und Schreibblöcke mit ein.

Wasserverbrauch

Leistungsindikatoren pro Arbeitsplatz (in m3 pro Jahr)

2023

2024

2025

EZB insgesamt

Frischwasserverbrauch insgesamt pro Arbeitsplatz

11,1

14,3

12,5

Hauptgebäude

Frischwasser für sonstige Zwecke pro Arbeitsplatz (Sanitäranlagen, Büroküchen, Kantine)

6,7

8,4

7,3

Frischwasserverbrauch insgesamt pro Arbeitsplatz

8,2

9,9

9,0

Gebäude im Stadtzentrum

Frischwasser für sonstige Zwecke pro Arbeitsplatz (Sanitäranlagen, Büroküchen, Kantine)

12,1

16,3

15,6

Frischwasserverbrauch insgesamt pro Arbeitsplatz

14,7

19,9

17,3

Abfallaufkommen

Leistungsindikatoren pro Arbeitsplatz [in kg pro Jahr]

2023

2024

2025

EZB insgesamt

Ungefährliche Abfälle pro Arbeitsplatz

98,2

99,2

133,6

Gefährliche Abfälle pro Arbeitsplatz

3,0

4,8

9,8

Hauptgebäude

Papier und Kartonagen pro Arbeitsplatz

13,3

14,3

25,4

Papier – vertrauliche Dokumente pro Arbeitsplatz

6,0

8,5

11,2

Restmüll pro Arbeitsplatz

11,4

15,8

21,2

Verpackungsmüll pro Arbeitsplatz

2,3

2,3

4,3

Bioabfälle (einschließlich Fettabscheiderabfälle) pro Arbeitsplatz

44,0

46,1

56,2

Gebäude im Stadtzentrum

Papier und Kartonagen pro Arbeitsplatz

6,2

4,9

6,4

Papier – vertrauliche Dokumente pro Arbeitsplatz

4,2

3,7

10,7

Restmüll pro Arbeitsplatz

22,0

11,4

15,6

Verpackungsmüll pro Arbeitsplatz

6,9

3,2

5,5

Bioabfälle (einschließlich Fettabscheiderabfälle) pro Arbeitsplatz

72,7

77,2

75,1

Emissionen von CO2-Äquivalenten

Leistungsindikatoren pro Arbeitsplatz [in kg CO2-Äquivalenten pro Jahr]

2023

2024

2025

Direkte Emissionen – Scope 1

Direkte Emissionen – Scope 1

38,9

24,3

12,9

Kraftstoffe

21,6

17,0

12,9

Kältemittelverluste in den EZB-Gebäuden

17,2

7,3

Indirekte Emissionen – Scope 2

Indirekte Emissionen – Scope 2

473,4*

536,3*

550,8

Stromverbrauch in den EZB-Gebäuden

k. A.

k. A.

k. A.

Heiz- und Kühlenergieverbrauch in den EZB-Gebäuden

420,0

480,3

491,4

Biogas

53,388*

55,996*

59,424

Indirekte Emissionen – Scope 3

Indirekte Emissionen – Scope 3

4 414,2*

4 471,2*

3 401,7

Dienstreisen

1 683,4*

1 783,2*

1 114,8

Arbeitsweg der Belegschaft und Teleworking

308,1

345,3

280,9

Amortisation baubedingter Emissionen

809,3

817,1

782,6

Vorgelagerte Energie

266,7*

276,9*

299,6

Reisen wegen Konferenzteilnahme

802,4

760,7

501,4

Abfall

1,6

1,0

8,8

Erworbene Waren und Dienstleistungen

323,6

284,1

248,0

Andere Vermögensgegenstände (Möbel, IT-Geräte)

219,1

203,1

165,6

CO2e-Emissionen pro Arbeitsplatz insgesamt

CO2e-Emissionen pro Arbeitsplatz insgesamt

4 926*

5 032*

3 965

Emissionen außerhalb der Scopes

Biogas

381,9*

400,6*

425,1

Kompensierte Emissionen aus Papier

3,5

0,2

3,5

Anmerkung: Direkte Emissionen – Scope 2 wurde von 0,717 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr auf 53,388 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr im Jahr 2023 und von 0,455 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr auf 55,996 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr im Jahr 2024 korrigiert. Grund ist eine Änderung der Emissionsfaktoren für Biogas, die rückwirkend ab 2023 angewandt wurde. Infolgedessen wurden die Gesamtemissionen – Scope 2 von 420,7 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr auf 473,4 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr im Jahr 2023 und von 480,8 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr auf 536,3 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr im Jahr 2024 korrigiert.
Indirekte Emissionen – Scope 3 änderte sich von 4 168,6 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr zu 4 414,2 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr im Jahr 2023. Grund ist die Neukategorisierung von Flügen für Dienstreisen im Jahr 2025, die rückwirkend ab 2021 angewandt wurde. Indirekte Emissionen – Scope 3 änderte sich von 4 661 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr auf 4 471,2 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr im Jahr 2024. Auch diese Änderung lässt sich durch die Neukategorisierung von Flügen erklären. Darüber hinaus wurde ein Berechnungsfehler korrigiert und es wurden die Emissionsfaktoren für Biogas geändert, die rückwirkend ab 2023 angewendet wurden. Infolgedessen wurden die Indikatoren für Dienstreisen von 1 585,5 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr auf 1 683,4 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr im Jahr 2023 und von 1 674,5 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr auf 1 783,2 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr im Jahr 2024 korrigiert. Die Indikatoren für vorgelagerte Energie wurden von 119,1 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr auf 266,7 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr im Jahr 2023 und von 70,5 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr auf 276,9 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr im Jahr 2024 korrigiert. Infolgedessen wurden die Emissionen pro Arbeitsplatz insgesamt von 4 628 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr auf 4 926 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr im Jahr 2023 und von 4 661 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr auf 5 032 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr im Jahr 2024 korrigiert.
Die Biogas-Emissionen außerhalb der Scopes wurde von 375,5 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr auf 381,9 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr im Jahr 2023 und von 393,9 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr auf 400,6 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr im Jahr 2024 korrigiert. Grund ist auch hier die Änderung des Emissionsfaktors für Biogas.

Luftemissionen

Leistungsindikatoren pro Arbeitsplatz (in kg pro Jahr)

2023

2024

2025

Luftemissionen

SO2 pro Arbeitsplatz

0,040*

0,042*

0,049

NOx pro Arbeitsplatz

0,718*

0,746*

0,808

Feinstaub pro Arbeitsplatz

0,019*

0,019*

0,020

Anmerkung: Die SO2-Emissionen pro Arbeitsplatz wurden von 0,003 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr auf 0,040 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr im Jahr 2023 und von 0,003 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr auf 0,042 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr im Jahr 2024 korrigiert. Die NOx-Emissionen pro Arbeitsplatz wurden von 0,123 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr auf 0,718 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr im Jahr 2023 und von 0,121 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr auf 0,746 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr im Jahr 2024 korrigiert. Die Feinstaub-Emissionen pro Arbeitsplatz wurden von 0,012 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr auf 0,019 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr im Jahr 2023 und von 0,012 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr auf 0,019 kg CO2e/Arbeitsplatz/Jahr im Jahr 2024 korrigiert.

Luftemissionen

Luftemissionen insgesamt (in Tonnen)

2023

2024

2025

Luftemissionen

SO2

0,22*

0,23*

0,28

NOx

3,96*

4,07*

4,60

Feinstaub

0,10*

0,10*

0,11

Anmerkung: Die SO2-Gesamtemissionen veränderten sich von 0,02 auf 0,22 Tonnen im Jahr 2023 und von 0,02 auf 0,23 Tonnen im Jahr 2024. Die NOx-Emissionen pro Arbeitsplatz wurden von 0,68 in 3,96 Tonnen im Jahr 2023 und von 0,66 in 4,07 Tonnen im Jahr 2024 geändert. Die Feinstaubemissionen pro Arbeitsplatz wurden von 0,07 in 0,10 Tonnen im Jahr 2023 und von 0,07 in 0,10 Tonnen im Jahr 2024 geändert.

Biodiversität

Flächenverbrauch (ha)

2023

2024

2025

Flächenverbrauch – Hauptgebäude

Flächenverbrauch insgesamt

11,9

11,9

11,9

Versiegelte Fläche

4,6

4,6

4,6

Unversiegelte Fläche

7,3

7,3

7,3

Naturnahe Fläche

6,5

6,5

6,5

Flächenverbrauch – Gebäude
im Stadtzentrum

Flächenverbrauch insgesamt

0,7

0,7

0,7

Versiegelte Fläche

0,5

0,5

0,5

Naturnahe Fläche

0,2

0,2

0,2

Unsicherheitsbewertung für die CO2-Bilanz der EZB 2025

Kategorie

Scope

Bereich

Sicherheits-ranking

Anmerkungen

Energie

1

Kältemittel-verluste

Gut

Daten: gut (Füllmenge);
Faktor: sehr gut (UBA)

1, 3

Fahrzeugflotte

Sehr gut

Daten: sehr gut (interne Berichte);
Faktor: sehr gut (TREMOD)

1, 3

Notstrom-aggregat

Gut

Daten: gut (Füllmenge);
Faktor: sehr gut (UBA)

2, 3

Biogas

Sehr gut

Daten: sehr gut (Zählerstand/Rechnung, Zertifikat); Faktor: sehr gut (UBA)

2, 3

Fernwärme

Sehr gut

Daten: sehr gut (Zählerstand/Rechnung); Faktor: sehr gut (Mainova)

2, 3

Strom aus erneuerbaren Quellen – Wind

Sehr gut

Daten: sehr gut (Zählerstand/Rechnung, Zertifikat); Faktor: sehr gut (UBA)

2, 3

Strom aus erneuerbaren Quellen – Wasserkraft

Sehr gut

Daten: sehr gut (Zählerstand/Rechnung, Zertifikat); Faktor: sehr gut (UBA)

Dienstreisen

3

Flugreisen inkl. RFI und Well-to-Tank-Emissionen

Gut

Daten: gut (Reisebüro); Faktor: sehr gut (DEFRA)

3

Bahnreisen

Gut

Daten: hinreichend (Reisebüro und Schätzungen, Bahndienstleister); Faktor: sehr gut (TREMOD)

3

Privatwagen

Gut

Daten: gut (interne Berichte);
Faktor: sehr gut (DEFRA)

3

Hotelaufenthalte

Gut

Daten: gut (Reisebüro, keine Daten zur Hotelkategorie verfügbar); Faktor: gut (DEFRA, Durchschnittswerte auf der Grundlage von DEFRA)

Arbeitsweg der Belegschaft

3

Teleworking

Hinreichend

Daten: hinreichend (Umfrage und Extrapolation);
Faktor: hinreichend (allgemeine Faktoren von GEMIS und UBA)

3

Arbeitsweg der Belegschaft

Hinreichend

Daten: hinreichend (Umfrage und Extrapolation); Faktoren: gut (allgemeine Faktoren von DEFRA, TREMOD)

Teilnahme an Konferenzen

3

Reisetätigkeit wegen Konferenzteilnahme

Hinreichend

Daten: hinreichend (interne Berichte, Schätzungen);
Faktor: sehr gut (DEFRA, TREMOD)

Amortisation baubedingter Emissionen

3

Unbewegliche Vermögensge-genstände – Bautätigkeit

Hinreichend

Daten: gut (Quadratmeter),
Faktor: hinreichend (ADEME, unspezifisch)

Abfall

3

Abfall

Hinreichend

Daten: hinreichend (interne Berichte/Rechnungen, Schätzungen); Faktor: gut (DEFRA, Extrapolation auf Grundlage von DEFRA, EBeV)

Erworbene Waren und Dienstleistungen

3

Cateringdienstleistungen

Gut

Daten: gut (Cateringdienstleister – Unsicherheiten nicht auszuschließen); Faktor: gut: (IFEU: Klimatarier)

3

Gartenbau

Gut

Daten: gut (Dieselverbrauch);
Faktor: sehr gut (UBA)

3

Frischwasser und Abwasser

Gut

Daten: gut (Zählerstand und Berechnungen); Faktor: sehr gut (UBA)

3

Büromaterial und Schreibwaren

Hinreichend

Daten: hinreichend (Kosten);
Faktor: hinreichend (ADEME; wertbasiert)

3

Reinigungs-dienst-leistungen

Hinreichend

Daten: hinreichend (Kosten);
Faktor: hinreichend (DEFRA; wertbasiert)

3

Büropapier, Papier für Publikationen und andere Papierprodukte

Hinreichend

Daten: gut (Gewicht oder Lieferant, geringfügige Datenlücken nicht auszuschließen); Faktor: hinreichend (unspezifisch; IFEU)

3

Stromverbrauch im externen Druckzentrum

Hinreichend

Daten: hinreichend (Berichte und Schätzungen);
Faktor: gut (allgemeiner Faktor von GEMIS)

3

IKT-Dienst-leistungen – Video-konferenzen

Gut

Daten: gut (Berichte von Dienstleistern); Faktor: sehr gut (UBA)

3

Strom externes Rechenzentrum

Sehr gut

Daten: sehr gut (Zählerstand, Zertifikat); Faktor: sehr gut (UBA)

3

Notfalleinheit externes Rechenzentrum

Sehr gut

Daten: sehr gut für Anteil der EZB am gesamten Verbrauch der Rechenzentren (Zählerstand, Zertifikat); Faktor: sehr gut (UBA)

3

Frisch- und Abwasser externes Rechenzentrum

Sehr gut

Daten: sehr gut (Anteil der EZB am gesamten Verbrauch der Rechenzentren: Zählerstand, Zertifikat); Faktor: sehr gut (UBA)

3

Kältemittelver-luste externes Rechenzentrum

Daten: gut (Anteil der EZB am gesamten Verbrauch der Rechenzentren); Faktor: sehr gut (UBA)

Andere Vermögensgegenstände (Möbel, IT-Geräte)

3

Möbel

Hinreichend

Daten: gut (interne Berichte, allgemeine Möbelkategorien); Faktor: hinreichend (ADEME, keine für den Möbeltyp spezifischen Faktoren)

3

IT-Geräte

Hinreichend

Daten: gut (interne Berichte, allgemeine Kategorien für IT-Geräte); Faktor: hinreichend (ADEME, UBA, nicht für alle Geräte spezifische Faktoren)

Anmerkung: Änderungen des vorherigen Sicherheitsrankings sind fett markiert.
GEMIS = Globales Emissions-Modell integrierter Systeme (GEMIS); DEFRA = Department for Environment, Food & Rural Affairs; TREMOD = Transport Emission Model; UBA = Umweltbundesamt; ADEME = L’Agence de l’environnement et de la maîtrise de l’énergie; IFEU = Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg.

Zur Schätzung der mit Aktivitätsdaten und Emissionsfaktoren verbundenen Unsicherheit wurde folgendes Ranking herangezogen.

Sicherheits-ranking

Unsicherheit der Aktivitätsdaten

Unsicherheit des Emissionsfaktors

Schlecht

Aktivitätsdaten beruhen auf groben Schätzungen, z. B. auf Studien oder vergleichbaren Ausgangssituationen.

Emissionsfaktoren wurden in einem ersten Schritt bestimmt, sind aber noch sehr allgemein, z. B. wird der Emissionsfaktor aus einem anderen Faktor für einen ähnlichen Prozess extrapoliert.

Hinreichend

Aktivitätsdaten sind verfügbar, aber unvollständig, z. B. liegen Aktivitätsdaten nicht für den gesamten Beurteilungszeitraum vor und werden daher extrapoliert.

Nachweise für die Aktivitätsdaten sind unvollständig und/oder unzuverlässig.

Lediglich die Kosten der Daten können angegeben werden.

Emissionsfaktoren sind verfügbar, aber noch nicht spezifisch und robust.

Emissionsfaktoren sind wertbasiert, z. B. kg CO2e/Euro.

Gut

Aktivitätsdaten sind vollständig, nachvollziehbar und belegt.

Geringfügige Unsicherheiten/Datenlücken sind nicht auszuschließen/nicht zu vermeiden, beeinträchtigen das Ergebnis aber nur unerheblich.

Der Anteil der Annahmen, Schätzungen und Berechnungen ist auf ein Minimum reduziert, ist verständlich und nachvollziehbar und beeinträchtigt das Ergebnis nur unerheblich.

Emissionsfaktoren sind spezifisch und robust.

Letzte geringfügige Unsicherheiten sind nicht auszuschließen/nicht zu vermeiden.

Durchschnittswerte oder Berechnungen basieren auf ADEME, DEFRA/DESNZ, UBA, GEMIS oder sonstigen nicht deutschen Datenbanken.

Sehr gut

Daten sind vollständig, nachvollziehbar und belegt, z. B. Zählerstand und präzise Messungen.

Unsicherheiten/Datenlücken sind auszuschließen. Keine Annahmen oder Schätzungen.

Alle Emissionsfaktoren sind spezifisch und zuverlässig, z. B. anbieterspezifische Emissionsfaktoren oder weithin anerkannte Datenbanken wie ADEME, DEFRA/DESNZ, UBA, GEMIS oder andere deutsche Datenbanken.

Anmerkung: ADEME = L’Agence de l’environnement et de la maîtrise de l’énergie; DEFRA = Department for Environment, Food & Rural Affairs; DESNZ = Department for Energy Security and Net Zero; UBA = Umweltbundesamt; GEMIS = Globales Emissionsmodell integrierter Systeme.

5.2 Einhaltung von Verpflichtungen

Die EZB hält eine Vielzahl von Umweltvorschriften ein, die auf der kommunalen und nationalen Gesetzgebung in Deutschland beruhen. Die einschlägigen Vorschriften werden in einem umfassenden Register geführt, das regelmäßig von Juristinnen und Juristen der EZB überprüft und aktualisiert wird. Um die vollständige Einhaltung zu gewährleisten, wird sorgfältig überwacht, ob Änderungen eingetreten oder Maßnahmen erforderlich sind.

Der überwiegende Teil der für die EZB geltenden Rechtsvorschriften steht mit dem Betrieb und der Wartung aller drei Standorte sowie externen Dienstleistungen wie Catering und Reinigung im Zusammenhang. Die Einhaltung der Vorschriften wird jedes Jahr durch die umfassende interne Umweltprüfung kontrolliert. Bei den letzten Prüfungen wurden keine Verstöße festgestellt.

Im Jahr 2026 wurde eine umfassende Umweltprüfung für das neue Gallileo-Gebäude durchgeführt. Dabei wurden sämtliche anwendbaren umweltrechtlichen Verpflichtungen vollständig überprüft, um sicherzustellen, dass bei der Inbetriebnahme und im laufenden Betrieb alle Vorschriften eingehalten werden.

Tabelle 2

Teilbereiche des Umweltrechts und betroffene Einrichtungen/Aktivitäten

Maßgeblicher Teil des Umweltrechts

Betroffene Einrichtungen/Aktivitäten

Gewässerschutz

Lagerung von Diesel, Lagerung von Reinigungsmitteln, Verwendung von Ölabscheidern, Kühlung, Einleitung von Abwasser in die Kanalisation

Verordnungen zu Klimaschutz und Kältemitteln

Kühlanlagen, die Kältemittel mit über 5 Tonnen Treibhauspotenzial enthalten (angegeben in Tonnen CO2-Äquivalenten)

Energieeffizienzvorschriften für Gebäude

Energieausweis, Gebäudeisolierung, energieeffiziente Technologien

Energieeffizienzvorschriften

Anforderungen für die Überprüfung der Energieeffizienz werden durch EMAS erfüllt

Verordnungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie zum Umgang mit Gefahrstoffen

Risikobewertung, Brandschutz, Anforderungen für die Verwendung von Gefahrstoffen (z. B. Säuren oder Laugen)

Abfallentsorgungsvorschriften

Trennung/Recycling/Entsorgung verschiedener Abfallarten

Neben den für sie geltenden umweltrechtlichen Vorschriften hat sich die EZB weitere Verpflichtungen zum Umweltschutz auferlegt. Hierzu gehört die Einhaltung der Leitlinien für nachhaltige Beschaffung und das Erreichen der im Umweltmanagementprogramm festgelegten Ziele. Darüber hinaus organisiert die EZB diverse Sensibilisierungsaktivitäten, um Mitarbeitende für den Umweltschutz zu gewinnen.

Im Jahr 2022 führte die EZB ein internes Rahmenwerk ein, um die in den verschiedenen Leitlinien, Projekten und Aktivitäten beschriebenen Klimaschutzanliegen zu bündeln. Mit der Veröffentlichung ihrer Strategie zu Klima und Natur unterstrich die EZB ihre Selbstverpflichtung, Klima- und Umweltaspekte, wo immer sie relevant sind, in ihre täglichen Prozesse einzubetten.

Weitere Informationen zu den klimabezogenen Aktivitäten der EZB im Rahmen ihres Mandats finden sich auf der EZB-Website.

Sie haben Fragen zu Informationen in dieser Publikation? Hier sind unsere Kontaktdaten.

6 Erklärung des Umweltgutachters

Die unten genannten Umweltgutachter bestätigen, dass die in der vorliegenden Umwelterklärung der Europäischen Zentralbank (EZB) (Registrierungsnummer D-125-00045) beschriebenen Standorte der Europäischen Zentralbank alle Anforderungen erfüllen, die in der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) in der am 28. August 2017 und am 19. Dezember 2018 geänderten Fassung niedergelegt sind.


Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass

  • die Begutachtung und Validierung in voller Übereinstimmung mit den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 in der durch die Verordnungen (EU) 2017/1505 und (EU) 2018/2026 der Kommission geänderten Fassung durchgeführt wurden,
  • das Ergebnis der Begutachtung und Validierung bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für die Nichteinhaltung geltender Umweltvorschriften vorliegen,
  • die Daten und Angaben in dieser Umwelterklärung ein verlässliches, glaubhaftes und wahrheitsgetreues Bild aller Tätigkeiten der Organisation vermitteln.

Diese Erklärung ist nicht mit einer EMAS-Registrierung gleichzusetzen. Eine solche kann nur durch eine zuständige Stelle gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 erfolgen. Diese Erklärung darf nicht als eigenständiges Dokument im Rahmen der öffentlichen Kommunikation verwendet werden.

Frankfurt am Main, den 11.06.2026


GUT Certifizierungsgesellschaft

für Managementsysteme mbH

Umweltgutachter DE-V-0213

Eichenstraße 3 b

D-12435 Berlin

Tel.: +49 30 233 2021-0

Fax: +49 30 233 2021-39

E-Mail: info@gut-cert.de


Prof. Dr.-Ing. Jan Uwe Lieback

Umweltgutachter DE-V-0026


Haftungsausschluss

Die vorliegende Umwelterklärung der EZB informiert die Öffentlichkeit und andere interessierte Parteien über die Umweltleistung und ‑aktivitäten der Europäischen Zentralbank (EZB) im Jahr 2025. Das Dokument ist auf der Website der EZB auf der Seite „Umweltschutz bei der Europäischen Zentralbank“ abrufbar.

Die EZB wurde 2010 erstmals nach dem EMAS-System der EU validiert. Dieses Dokument ist die siebzehnte im Rahmen des EMAS-Validierungszyklus zu erstellende Umwelterklärung. Es ist die sechste konsolidierte Umwelterklärung (nach den vorangegangenen Erklärungen aus den Jahren 2010, 2013, 2016, 2019, 2022 und 2025).

Diese Umwelterklärung wurde im Einklang mit EMAS-Standards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 und ihren gemäß der Verordnung (EU) 2017/1505 geänderten Anhängen erstellt.

7 Umweltmanagementprogramm (2025-2027) – Aktualisierung der Maßnahmen

7.1 Maßnahmen CO2e-Emissionsreduktion

Anmerkung: „Abgeschlossen“ = Maßnahme ist abgeschlossen; „In Arbeit“ = Maßnahme ist in Arbeit; „Ausstehend“ = Maßnahme muss noch umgesetzt werden“; „Neu“ = Maßnahme des neuen Umweltmanagementprogramms

7.2 Maßnahmen Energieeffizienz


7.3 Maßnahmen Materialeffizienz


7.4 Maßnahmen Abfall

7.5 Maßnahmen Biodiversität


7.6 Maßnahmen Umweltorientierte Beschaffung


7.7 Maßnahmen Kommunikation und Sensibilisierung


© Europäische Zentralbank, 2026

Postanschrift 60640 Frankfurt am Main, Deutschland
Telefon +49 69 1344 0
Website www.ecb.europa.eu

Alle Rechte vorbehalten. Die Anfertigung von Kopien für Ausbildungszwecke und nichtkommerzielle Zwecke ist mit Quellenangabe gestattet.

Informationen zur Fachterminologie finden sich im EZB-Glossar (nur auf Englisch verfügbar).

PDF ISBN 978-92-899-7424-0, ISSN 2811-6941, doi:10.2866/8131321, QB-01-25-197-DE-N
HTML ISBN 978-92-899-7407-3, ISSN 2811-6941, doi:10.2866/4424291, QB-01-25-197-DE-Q


  1. Die prozentualen Veränderungen in der Abbildung beziehen sich auf die direkten Verbrauchseinheiten im Jahr 2025.

  2. Gemäß dem Zertifikat der Deutschen Bahn werden direkte Emissionen von Zertifikaten für erneuerbare Energien abgedeckt und daher mit dem Wert null erfasst. Vorgelagerte Emissionen (Well-to-Tank-Emissionen) werden zu 100 % kompensiert. Mangels Daten zum vorgelagerten Energieverbrauch pro Kilometer und den zugehörigen Emissionsfaktoren werden diese Emissionen derzeit nicht unter Scope 3 erfasst. Kompensierte Emissionen aus Papier werden unter Scope 3 erfasst und zusätzlich außerhalb dieser Scopes ausgewiesen.

  3. Well-to-Tank-Emissionen (WTT-Emissionen) entstehen bei der Gewinnung, Herstellung, Verarbeitung und Beförderung von Kraftstoffen oder Energieträgern bis zur Anlieferung am Ort ihrer Verwendung, ohne Emissionen aus dem tatsächlichen Verbrauch.

  4. Mit dem Radiative Forcing Index (RFI-Index) lassen sich die Klimaauswirkungen des Flugverkehrs messen. Dabei wird der gesamte Strahlungsantrieb, auch nicht-CO2-Effekte wie Kondensstreifen und Stickoxid, mit den allein durch Strahlungsantrieb verursachten CO2-Emissionen ins Verhältnis gesetzt.

  5. Für den CO2-Fußabdruck 2025 wurde eine Änderung beim Emissionsfaktor für Haushaltsabfälle (Restmüll) vorgenommen. In den vorangegangenen Jahren war ein Emissionsfaktor von DEFRA verwendet worden, 2025 wurde ein Emissionsfaktor von EBeV verwendet. Weitere Informationen finden sich in Kapitel 5 – Technische Informationen.

  6. Siehe Artikel 130 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV): „Bei der Wahrnehmung der ihnen durch die Verträge und die Satzung des ESZB und der EZB übertragenen Befugnisse, Aufgaben und Pflichten darf weder die Europäische Zentralbank noch eine nationale Zentralbank noch ein Mitglied ihrer Beschlussorgane Weisungen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen. Die Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten verpflichten sich, diesen Grundsatz zu beachten und nicht zu versuchen, die Mitglieder der Beschlussorgane der Europäischen Zentralbank oder der nationalen Zentralbanken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinflussen.“

  7. Die 2025 veröffentlichte Umwelterklärung der EZB enthielt die Angabe, dass alle Beschäftigten 2024 insgesamt 26 025 997 Kilometer zurückgelegt haben. Korrekt wären aber 25 974 740 Kilometer.

  8. Zu den Emissionen aus der An- und Abreise von an Konferenzen teilnehmenden Personen zählen nur die Emissionen von Personen, die von der EZB zur Teilnahme an Sitzungen, Veranstaltungen oder Konferenzen vor Ort eingeladen werden. Externe, die das Besucherzentrum der EZB aus freien Stücken aufsuchen, sind in dieser Berechnung nicht berücksichtigt.

  9. Für in Präsenz abgehaltene EZB-Sitzungen und ‑Konferenzen mit externen Teilnehmenden wurde während eines Zweijahreszyklus (2023-2024) eine Obergrenze von 50 % festgelegt.

  10. Well-to-Tank-Emissionen (WTT-Emissionen) entstehen bei der Gewinnung, Herstellung, Verarbeitung und Beförderung von Kraftstoffen oder Energieträgern bis zur Anlieferung am Ort ihrer Verwendung, ohne Emissionen aus dem tatsächlichen Verbrauch.