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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

April 2026

4. Mai 2026

Externe Kommunikation

Jahresbericht 2025 der EZB

Am 17. April 2026 genehmigte der EZB-Rat den Jahresbericht 2025 der EZB. Dieser wurde dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments vorgelegt und am 4. Mai 2026 in 23 Amtssprachen der Europäischen Union auf der Website der EZB veröffentlicht.

Marktoperationen

Änderungsbeschluss über die Verzinsung von Überschussreserven und bestimmten Einlagen

Am 26. März 2026 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2026/10 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1743 über die Verzinsung von Überschussreserven und bestimmten Einlagen (EZB/2019/31). Mit dem Änderungsbeschluss wird der vom EZB-Rat am 11. Dezember 2025 gefasste Beschluss rechtlich umgesetzt. Dieser vereinfacht die Verzinsung von Überschussreserven (Mindestreserveguthaben, die über das Mindestreserve-Soll gemäß der Verordnung EZB/2021/1 hinausgehen), die von zugelassenen geldpolitischen Geschäftspartnern auf ihren Mindestreservekonten bei den jeweiligen NZBen gehalten werden. Überschussreserven werden unabhängig davon, ob sie tatsächlich in der Einlagefazilität oder auf den Mindestreservekonten der zugelassenen geldpolitischen Geschäftspartner gehalten werden, zum gleichen Zinssatz, d. h. zum Einlagesatz, verzinst. Die neue Verzinsung gilt ab dem 17. Juni 2026 (d. h. dem Beginn der vierten Mindestreserve-Erfüllungsperiode 2026).

Makroprudenzielle Politik und Finanzstabilität

Bericht der hochrangig besetzten Taskforce zur Finanzintermediation durch Nichtbanken

Am 26. März 2026 nahm der EZB-Rat den Bericht über die Finanzintermediation durch Nichtbanken zur Kenntnis, der auf der Website der EZB veröffentlicht werden soll. Der Bericht wurde von einer hochrangig besetzten Taskforce unter Federführung des Ausschusses für Finanzstabilität erstellt und enthält Vorschläge zur Verbesserung des Rahmens für die Finanzintermediation durch Nichtbanken aus makroprudenzieller Sicht. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Vermögensverwaltung. Der Bericht, der in Kürze auf der Website der EZB zur Verfügung stehen wird, knüpft an die Antwort des Eurosystems an, die im Rahmen des Konsultationsverfahrens zu makroprudenziellen Maßnahmen für die Finanzintermediation durch Nichtbanken im November 2024 veröffentlicht wurde.

Bericht der EZB über die Integration der Finanzmärkte und die Struktur des Finanzsektors im Euroraum

Am 9. April 2026 billigte der EZB-Rat den Bericht über die Integration der Finanzmärkte und die Struktur des Finanzsektors im Euroraum. Der Bericht enthält Informationen über zentrale strukturelle Entwicklungen, beispielsweise den Integrationsprozess der Finanzmärkte, Strukturänderungen im Finanzsektor sowie den Entwicklungs- und Modernisierungsprozess des Finanzsektors. Darüber hinaus werden ausgewählte Maßnahmen für den Finanzsektor erörtert, insbesondere Maßnahmen im Zusammenhang mit der europäischen Bankenunion, Kapitalmarktunion sowie Spar- und Investitionsunion. Der Bericht leistet somit einen Beitrag zur Debatte darüber, wie die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion vertieft werden kann. Der Bericht wird am 7. Mai 2026 anlässlich einer gemeinsamen Konferenz der EZB und der Europäischen Kommission auf der Website der EZB veröffentlicht.

Antwort des Eurosystems auf die Konsultation der Europäischen Kommission zur Wettbewerbsfähigkeit des EU-Bankensektors

Am 14. April 2026 veröffentlichte die EZB die vom EZB-Rat genehmigte Antwort des Eurosystems auf die Konsultation der Europäischen Kommission zur Wettbewerbsfähigkeit des EU-Bankensektors sowie eine Pressemitteilung, in der die wesentlichen Elemente dieser Antwort zusammengefasst und die wichtigsten vom EZB-Rat geforderten konkreten Änderungen der EU-Bankenvorschriften herausgestellt wurden.

Beurteilung der Systemrelevanz anderweitig systemrelevanter Institute aus Sicht der Bankenunion

Am 23. April 2026 nahm der EZB-Rat die Beurteilung der Systemrelevanz anderer systemrelevanter Institute aus Sicht der Bankenunion vom Dezember 2024 zur Kenntnis. Der Bericht ist wie vom EZB-Rat im Dezember 2024 angekündigt auf der Website der EZB abrufbar.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

Umfassende Strategie des Eurosystems für den Zahlungsverkehr

Am 31. März 2026 veröffentlichte die EZB eine vom EZB-Rat gebilligte umfassende Strategie für den Zahlungsverkehr und eine begleitende Pressemitteilung. Die Strategie verfolgt einen kohärenten und zukunftsgerichteten Ansatz bei der Weiterentwicklung eines innovativen und wettbewerbsfähigen europäischen Zahlungsverkehrsmarkts für Großbetrags-, B2B- und Massenzahlungen sowie grenzüberschreitende Zahlungen. Sie trägt den Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung, insbesondere der immer schnelleren Einführung neuer Technologien und damit einhergehend der Notwendigkeit, die Rolle von Zentralbankgeld zu erhalten, um in einer zunehmend digitalen Wirtschaft Vertrauen und Stabilität zu gewährleisten. Das Eurosystem wird die Entwicklungen aktiv überwachen und seine Strategie bei Bedarf anpassen.

Mandat für die Appia-Lenkungsgruppe

Am 9. April 2026 genehmigte der EZB-Rat das Mandat der Appia-Lenkungsgruppe. Sie überwacht die Konsistenz der strategischen Ausrichtung des Programms für tokenisierte Großbetragszahlungen in Zentralbankgeld, das die Projekte Pontes und Appia umfasst.

Vereinbarungen mit standardsetzenden Organisationen zu den Standards für Online-Zahlungen in digitalen Euro

Am 9. April 2026 billigte der EZB-Rat die ersten drei Teilnahmevereinbarungen zwischen der EZB und den jeweiligen Standardisierungsgremien in Bezug auf die Standards, die für Online-Zahlungen in digitalen Euro eingeführt werden sollen, d. h. die CPACE-Standards sowie die Standards von nexo standards und der Berlin Group. Die Standards, die für die Front-End-Abwicklung von Online-Zahlungsvorgängen in digitalen Euro genutzt werden sollen, wurden gemeinsam mit Marktteilnehmern ausgewählt. Im Rahmen des jüngsten Update zur Arbeit der Rulebook Development Group für den digitalen Euro wurde darüber Bericht erstattet. Nähere Informationen sind der Pressemitteilung auf der Website der EZB zu entnehmen.

Vereinbarungen über Aufgaben und Zuständigkeiten beim Pilotprojekt zum digitalen Euro

Am 10. April 2026 genehmigte der EZB-Rat eine Vereinbarung, in der die jeweiligen Rollen und Zuständigkeiten der EZB und der teilnehmenden nationalen Zentralbanken beim Pilotprojekt zum digitalen Euro festgelegt sind. Die Vereinbarung enthält außerdem eine Muster-Teilnahmevereinbarung für Zahlungsdienstleister, die Interesse haben, am Pilotprojekt teilzunehmen. Diese Schritte folgen auf den Beschluss des EZB-Rates vom Oktober 2025, zur nächsten Phase des Projekts zum digitalen Euro überzugehen. Das Pilotprojekt selbst soll im zweiten Halbjahr 2027 beginnen und es soll den Markt und das Eurosystem auf eine mögliche erstmalige Einführung vorbereiten. Ausführliche Informationen über das Projekt zum digitalen Euro sind auf der entsprechenden Themenseite der EZB-Website abrufbar.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zu einer Erhöhung einer Steuer für Kreditinstitute

Am 30. März 2026 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2026/11 auf Ersuchen des belgischen Stellvertretenden Premierministers und Ministers für Finanzen und Pensionen, zuständig für die Nationale Lotterie und die föderalen Kultureinrichtungen.

Stellungnahme der EZB zur Zusammensetzung des Rates der Latvijas Banka

Am 31. März 2026 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2026/12 auf Ersuchen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen (Besteuerung) des lettischen Parlaments.

Stellungnahme der EZB zu Vorschlägen im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Kapitalmarktintegration und der Aufsicht in der Union

Am 9. April 2026 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2026/13 auf Ersuchen des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union.

Stellungnahme der EZB zur Verpflichtung zur Annahme von Bargeldzahlungen und zur Verpflichtung von Kreditinstituten zur Erbringung von Bargelddienstleistungen

Am 16. April 2026 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2026/14 auf eigene Initiative.

Stellungnahme der EZB zur Verzinsung von auf Girokonten bei Kreditinstituten gehaltenen Kundengeldern

Am 21. April 2026 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2026/15 auf Ersuchen des Büros des Präsidenten von Litauen.

Corporate Governance

Ernennung eines neuen Mitglieds des Marktinfrastrukturrats

Am 1. April 2026 ernannte der EZB-Rat Herrn Elie Lewi, den neuen stellvertretenden Generaldirektor für Finanzstabilität und Finanzoperationen bei der Banque de France, mit sofortiger Wirkung bis zum 31. Mai 2026 zum Mitglied des Marktinfrastrukturrats, das die Banque de France vertritt. Für die sich anschließende Amtszeit im Marktinfrastrukturrat, die vom 1. Juni 2026 bis zum 31. Mai 2029 läuft, wird der EZB-Rat voraussichtlich im Mai 2026 einen separaten Beschluss fassen.

Terminplanung für die Sitzungen des EZB-Rats und des Erweiterten Rats in den Jahren 2027 und 2028

Am 24. April 2026 veröffentlichte die EZB die Terminpläne für die Sitzungen des EZB-Rats und des Erweiterten Rats in den Jahren 2027 und 2028. Zuvor hatten die beiden Beschlussorgane den für sie jeweils geltenden Teil gebilligt. Die Terminübersicht für beide Beschlussorgane ist auf der Website der EZB abrufbar.

Statistiken

Änderung der EZB-Leitlinie über die Statistiken über Wertpapierbestände

Am 20. März 2026 verabschiedete der EZB-Rat eine Leitlinie zur Änderung der Leitlinie EZB/2013/7 über die Statistiken über Wertpapierbestände (EZB/2026/9). Die Aktualisierung trägt der zunehmenden Nutzernachfrage nach statistischen Daten über Wertpapierbestände Rechnung und stützt sich auf Daten, die bereits auf Ebene der nationalen Zentralbanken verfügbar sind. Die bedeutendste Änderung besteht in der häufigeren und aktuelleren Übermittlung von Daten zu einzelnen Anlegern für die wichtigsten Finanzsektoren (z. B. monetäre Finanzinstitute und Investmentfonds) von den nationalen Zentralbanken an die EZB. Einige Berichtspflichten der bestehenden Leitlinie, die hinfällig geworden waren, wurden im Rahmen dieser Aktualisierung gestrichen. Die Änderungsleitlinie ist auf EUR-Lex abrufbar.

Jährliche Aktualisierung der Liste der Berichtspflichtigen für Gruppendaten zu den Statistiken über Wertpapierbestände

Am 26. März 2026 genehmigte der EZB-Rat die aktualisierte Liste der Berichtspflichtigen für Gruppendaten zu den Statistiken über Wertpapierbestände. Die Liste wird seit 2016 mindestens einmal pro Jahr auf Grundlage der quantitativen und qualitativen Kriterien aktualisiert, die in Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung EZB/2012/24 festgelegt sind. Die von den Änderungen betroffenen Unternehmen wurden von der betreffenden nationalen Zentralbank innerhalb von zehn Arbeitstagen nach dem Tag der Entscheidung des EZB-Rats gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Leitlinie EZB/2013/7 (neue Berichtspflichtige) und Artikel 2 Absatz 8 der Verordnung EZB/2012/24 (zu streichende Berichtspflichtige) benachrichtigt.

Fortführung der Projekte Integrated Reporting Framework und Analytics and Data

Am 23. April 2026 beschloss der EZB-Rat, dass die Projekte Integrated Reporting Framework (IReF) und Analytics and Data von der Untersuchungsphase in die Implementierungsphase übergehen. Die Untersuchungsphase hatte Mitte 2023 begonnen. Ziel war es, die operativen und IT-relevanten Aspekte der Implementierung des Frameworks festzulegen. Der EZB-Rat fasste dementsprechend die erforderlichen Beschlüsse, damit die zuständigen Ausschüsse des Eurosystems/ESZB die Folgearbeiten durchführen können. Der IReF-Implementierungsplan, einschließlich der wichtigsten Meilensteine der Projekte, wird voraussichtlich spätestens Juni 2026 auf der Website der EZB veröffentlicht.

EZB-Bankenaufsicht

Ergebnisse der Prüfung der Aktiva-Qualität der LBS Landesbausparkasse Süd (LBS Süd) und der Wüstenrot Bausparkasse AG (Wüstenrot)

Am 20. März 2026 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den vom Aufsichtsgremium gebilligten Meldebogen, der die endgültigen Ergebnisse der Prüfung der Aktiva-Qualität (Asset Quality Review – AQR) der LBS Landesbausparkasse Süd (LBS Süd) und der Wüstenrot Bausparkasse AG (Wüstenrot) enthält. Die Prüfungen waren von der EZB durchgeführt worden, nachdem die beiden Banken als bedeutende Institute eingestuft worden waren. Die Meldebögen und eine entsprechende Pressemitteilung sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Berichterstattung über die ESRB-Empfehlung zu Anfälligkeiten des Gewerbeimmobiliensektors

Am 26. März erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den vom Aufsichtsgremium genehmigten Bericht der EZB zu den für die EZB relevanten Empfehlungen in der Empfehlung des ESRB zu Anfälligkeiten des Gewerbeimmobiliensektors im Europäischen Wirtschaftsraum (ESRB/2022/9).

Verwaltungssanktion gegen eine Bank im Euroraum

Am 27. März 2026 gab die EZB bekannt, dass sie gegen die BofA Securities Europe SA ein Bußgeld in Höhe von 6 200 000 € verhängt hat. Grund hierfür war die Meldung von falsch berechneten risikogewichteten Aktiva für das Marktrisiko. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Vereinfachung der Aufsicht über interne Modelle der Banken durch die EZB

Am 30. März 2026 veröffentlichte die EZB eine Pressemitteilung, in der sie erläuterte, wie sie ab dem 1. Oktober 2026 die Beurteilung von Änderungen an internen Kreditrisikomodellen der Banken vereinfachen wird. Der Genehmigungsprozess beschleunigt sich dadurch und wird für die Banken berechenbarer. Nähere Informationen sind der entsprechenden Pressemitteilung zu entnehmen, die auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar ist.

Einhaltung der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zu Anbietern von Nebendienstleistungen

Am 7. April 2026 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die EBA darüber zu informieren, dass die EZB in Bezug auf die direkt von ihr beaufsichtigten bedeutenden Institute die Leitlinien zu Anbietern von Nebendienstleistungen (EBA/GL/2026/01) bereits einhält. Diese Leitlinien geben zusammen mit einer Liste von Tätigkeiten die Kriterien vor, anhand derer bestimmt werden soll, ob ein Unternehmen Tätigkeiten ausübt, die als „direkte Fortsetzung der Banktätigkeit“ gelten. Sie enthalten ferner die Kriterien, anhand derer Institute bestimmen können, wann die Tätigkeit eines Unternehmens die Banktätigkeit so unterstützt, ergänzt oder von einer solchen abhängig ist, dass sie als „Nebentätigkeit zur Banktätigkeit“ zu betrachten ist.

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