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Rotation der Stimmrechte im EZB-Rat

1. Dezember 2014

(aktualisiert am 1. Januar 2023)

Was hat es mit dem Rotationssystem der Stimmrechte im EZB-Rat auf sich?

Das Rotationssystem regelt, wie den Mitgliedern des EZB-Rats die Stimmrechte zugeteilt werden. Der EZB-Rat ist das oberste Beschlussorgan der Europäischen Zentralbank (EZB). Er ist für die Festlegung der Leitzinssätze und die Umsetzung der Geldpolitik verantwortlich. Er umfasst die sechs Mitglieder des Direktoriums und die Präsidenten der nationalen Zentralbanken der 20 Mitgliedstaaten des Euroraums. Durch den Beitritt Litauens zum Euroraum im Jahr 2015 änderten sich die Abstimmungsmodalitäten, wie vom EZB-Rat im Dezember 2002 vorgesehen.

Warum ist eine Rotation der Stimmrechte notwendig?

Das Rotationsprinzip stellt sicher, dass der EZB-Rat seine Handlungsfähigkeit behält, selbst wenn die Zahl der Mitglieder im EZB-Rat mit jedem weiteren Mitgliedstaat im Euroraum wächst. Gemäß den Verträgen der Europäischen Union musste das Rotationssystem eingeführt werden, als die Zahl der im EZB-Rat vertretenen Zentralbankpräsidenten 18 überschritt. Dies war am 1. Januar 2015 durch den Beitritt Litauens zum Euroraum der Fall.

Welche Zentralbankpräsidenten sind in einem bestimmten Monat stimmberechtigt und welche nicht?

Die Länder des Euroraums werden entsprechend der Wirtschaftskraft und Größe des Finanzsektors in Gruppen unterteilt. Um festzulegen, welcher Zentralbankpräsident zu welcher Gruppe gehört, wurde eine Rangfolge erstellt. Die Zentralbankpräsidenten der Länder, die die Ränge eins bis fünf belegen – zurzeit sind das Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und die Niederlande –, teilen sich vier Stimmrechte. Auf die übrigen (15 Zentralbankpräsidenten seit Kroatiens Beitritt am 1. Januar 2023) entfallen 11 Stimmrechte. Das Stimmrecht der Zentralbankpräsidenten rotiert im monatlichen Turnus.

Hätte die Einführung der neuen Regelung verschoben werden können?

Nein, da dies gegen die EU-Verträge verstoßen hätte. Der ursprüngliche Beschluss ließ eine Verschiebung der Einführung zu (bis die Zahl der Mitgliedstaaten des Euroraums 18 überschritt). Von dieser Option wurde aber schon Gebrauch gemacht. Eine weitere Verschiebung war nicht möglich.

Bis zum 1. Januar 2015 galt der Grundsatz „ein Mitglied – eine Stimme“. Mit dem Rotationssystem gibt es drei verschiedene Kategorien von EZB-Ratsmitgliedern. Hat dies einen Einfluss auf die Beratungen im EZB-Rat und den Entscheidungsprozess?

Alle Mitglieder des EZB-Rats nehmen an den Sitzungen teil und haben ein Rederecht. In Bezug auf die Beratungen hat sich also nichts geändert. Dem Kooperationsgedanken entsprechend trifft der EZB-Rat die meisten Beschlüsse auf Konsensbasis. Folglich hat sich auch der Entscheidungsprozess nicht wirklich geändert. Der Grundsatz „ein Mitglied – eine Stimme“ gilt natürlich für die jeweils stimmberechtigten Mitglieder.

Verfügen die Mitglieder des Direktoriums über ein dauerhaftes Stimmrecht?

Ja, die Mitglieder des EZB-Direktoriums haben ein dauerhaftes Stimmrecht.

Wie stellt sich das Stimmrechtssystem im Vergleich zu dem der US-amerikanischen Zentralbank (Fed) dar?

Das vom Offenmarktausschuss der US-Notenbank angewandte System ist in vielen Punkten mit dem System der EZB vergleichbar. Der Offenmarktausschuss hat zwölf stimmberechtigte Mitglieder, von denen sieben Mitglieder im Board of Governors sind und jeweils ein dauerhaftes Stimmrecht haben. Dies ähnelt der Situation der Mitglieder des Direktoriums im EZB-Rat. Der Präsident der New York Fed hat ein dauerhaftes Stimmrecht, die Präsidenten der Federal-Reserve-Banken von Chicago und Cleveland sind jedes zweite Jahr stimmberechtigt und die Präsidenten der übrigen neun Federal-Reserve-Distrikte sind jedes dritte Jahr stimmberechtigt. Im Gegensatz zu dem jährlichen Rotationsturnus der Fed rotieren die Stimmrechte der Mitglieder des EZB-Rats im monatlichen Rhythmus.

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