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Wirtschaftliche Auswirkungen der EU-Erweiterung

Rede von Gertrude Tumpel-Gugerell, Mitglied des Direktoriums der EZB,
Österreichischer Sparkassentag 2004
Prag, 17. Mai 2004.

Zuallererst möchte ich mich sehr herzlich für die heutige Einladung zum Österreichischen Sparkassentag 2004 bedanken. Die Tatsache, dass der Österreichische Sparkassentag 2004 in Prag abgehalten wird, hat symbolische Wirkung und unterstreicht einerseits die Bedeutsamkeit des Jahres 2004 als Jahr der EU-Erweiterung, andererseits werden damit auch die exzellenten Beziehungen, die zwischen Österreich und der Tschechischen Republik – insbesondere auch auf Bankenebene – bestehen, in den Vordergrund gerückt.

Dass die Städte Prag und Wien eine enge historische Beziehung zueinander haben, zeigt ein Blick in die Geschichte: Mitte des 13. Jahrhunderts führte der Przemyslide Ottokar II die Residenzen Wien und Prag durch seine Heirat mit Margarete von Babenberg in einem Reich zusammen. Nach seinem Tod in der Schlacht von Marchegg (1278) gegen Rudolf von Habsburg wurden die vereinten Territorien Böhmen, Mähren und Österreich für 250 Jahre getrennt bis sich das Habsburger-Reich wieder über diese Gebiete erstreckte. Bis zum Ende der Habsburg Monarchie gehörten Prag und Wien einem Reich an - in dieser Zeit wurde auch die erste Bahnstrecke von Wien über Gmünd nach Prag errichtet (1872). Dieser historische Hintergrund ist nur eines von vielen Beispielen, dass mit der EU-Erweiterung Länder, Menschen und Gesellschaften wieder zusammengeführt werden, die eine Zeit lang getrennt waren, aber einer gemeinsamen Kultur und Geschichte entstammen.

In meinem kurzen Statement möchte ich jedoch nicht über die historische und politische Bedeutung der EU-Erweiterung dilettieren, sondern mich auf jene Bereiche beschränken, in denen die Europäische Zentralbank eine gewisse Expertise entwickelt hat. Mein Referat ist in drei Teile gegliedert und beschäftigt sich mit

  1. den wirtschaftlichen Auswirkungen der EU-Erweiterung,

  2. der monetären Integration der neuen Mitgliedstaaten und

  3. den Herausforderungen für die EU und die neuen Mitgliedstaaten, die sich aus deren Beitritt zur Gemeinschaft ergeben.

1. Wirtschaftliche Auswirkungen der EU-Erweiterung

Mit der Erweiterung der Europäischen Union nimmt die Landfläche der Gemeinschaft um 23% zu. Die Bevölkerung der erweiterten Union umfasst insgesamt 456 Mio. Einwohner, wobei 74,7 Mio oder 16% aus den neuen Mitgliedstaaten kommen. Stellt man dem einen Vergleich der Wirtschaftsleistungen gegenüber, so beträgt das BIP der neuen Mitgliedstaaten (EUR 441 Mrd) lediglich 4,6% des gesamten BIP einer erweiterten EU (EUR 9.611 Mrd).

Kurz zusammengefasst lässt sich sagen, dass der wirtschaftliche Impuls der EU-Erweiterung, die Anfang dieses Monats erfolgt ist, für die bestehenden EU-Staaten kurzfristig von relativ geringer Bedeutung ist. Jene Handels- und Kapitalströme, die zu einer Steigerung der Wirtschaftsleistung beitragen, sind zu einem großen Teil bereits realisiert und auch große Migrationswellen von Arbeitskräften, die eine Verschiebung der wirtschaftlichen Tätigkeit zur Folge haben könnten, werden nicht erfolgen – einerseits aufgrund der getroffenen Übergangsregelungen, die dies verhindern, andererseits aufgrund der Hoffnung vieler Menschen, dass sich die ökonomischen Möglichkeiten in ihrer Heimat verbessern werden und der wirtschaftliche Migrationsgrund wegfällt.

Die Europäische Kommission hat 2001 in einer Studie errechnet, dass durch die Erweiterung das reale EU-BIP innerhalb von 10 Jahren lediglich um (kumulativ) 0,5 bis 0,7% höher ausfallen wird als wenn es keine Erweiterung gäbe. Dabei sind vor allem die Wirkungen aus verstärktem Wettbewerb und Migration von Bedeutung, während der Effekt aus zusätzlichem Handel gering ausfällt. Nichts desto trotz haben sich die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den Beitrittsstaaten deutlich verstärkt.

Deutschland exportierte im Jahr 2002 in die drei größten Beitrittsstaaten (Tschechische Republik, Polen und Ungarn) fast genauso viel wie nach Italien, obwohl deren gemeinsame Wirtschaftsleistung gerade ein Drittel jener Italiens ausmacht. 13% der österreichischen Warenexporte gingen letztes Jahr in die neuen Mitgliedstaaten aus Mittel- und Osteuropa. Direktinvestitionen Deutschlands in die Beitrittsstaaten machten 2002 0,4% des deutschen BIP aus, was eine beträchtliche Summe darstellt. In Bezug auf Direktinvestitionen ist Österreich etwa in Slowenien mit einem Anteil von 29,9% aller Direktinvestitionen der wichtigste Investor überhaupt.

12,5% der gesamten EU-Exporte gingen 2002 in die Beitrittsländer, 10,8% der Importe in die EU kamen aus diesen Ländern. Aus Sicht der Beitrittsländer selbst spielt der Außenhandel mit der EU eine noch viel wichtigere Rolle. Mit Ausnahme Polens sind alle Beitrittsländer kleine, sehr offene Volkswirtschaften. Die Handelsverschränkung mit der EU beträgt in den zehn Beitrittsländern durchschnittlich mehr als 70%, in der tschechischen Republik sogar fast 80% des gesamten Außenhandels.

Im Finanzsektor spielen in den Beitrittsländern vor allem die Banken eine wesentliche Rolle, während der Aktienmarkt noch weitgehend unterentwickelt ist. Das starke Engagement österreichischer Finanzinstitute in der Region ist bekannt. Die Kapitalisierung, die Profitabilität und die Qualität der Finanzaktiva hat sich in diesen Ländern nicht zuletzt aufgrund dieses Engagements deutlich verbessert. Dennoch liegt der Anteil der Bankenaktiva in den Beitrittsländern mit weniger als 100% des BIP deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 250%. Lediglich Malta (255%) und Zypern (220%) können hier an die EU halbwegs anschließen.

2. Monetäre Integration

Mit dem Beitritt zur EU haben die neuen Mitgliedstaaten die Bestimmungen des Vertrags von Maastricht übernommen und damit auch der Einführung des Euro als gemeinsame Währung zugestimmt. Ausnahmeregelungen wie etwa für Großbritannien oder Dänemark, die die Einführung des Euro an über die Konvergenzkriterien hinausgehende Bedingungen knüpfen, wird es nicht geben. Der Weg zur Einführung des Euro besteht im Wesentlichen aus drei Schritten:

a) Der erste Schritt ist die EU-Mitgliedschaft selbst.

Durch die EU-Mitgliedschaft verpflichten sich die neuen EU-Staaten, ihre Wirtschaftspolitik als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse zu betrachten und sie im Rat zu koordinieren. Beschränkungen des Kapitalverkehrs sowie des Zahlungsverkehrs sind durch den Vertrag (EGV Art 56) verboten. Die Notenbanken der neuen Mitgliedstaaten sind ab 1. Mai Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Damit müssen sie sich dem primären Ziel verschreiben, die Preisstabilität zu gewährleisten. Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das ESZB die Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft. Weiters muss beim Beitritt zur EU bereits sichergestellt sein, dass die innerstaatlichen Rechtsvorschriften einschließlich der Satzung der jeweiligen Zentralbank im Einklang mit dem Vertrag und der Satzung des ESZB stehen. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Garantie der Unabhängigkeit der Zentralbank von unmittelbarem politischem Einfluss.

b) Der zweite Schritt ist die nachhaltige Erfüllung und Einhaltung der Konvergenzkriterien.

Genauso wie die Staaten, die heute bereits den Euro als Währung verwenden und die den Konvergenztest Ende der 90er Jahre abgelegt haben, müssen auch die neuen Mitgliedstaaten diese Regeln einhalten. Diese Kriterien umfassen:

  • die Erreichung eines hohen Grades an Preisstabilität,

  • eine auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Haushalte – sowohl was die laufende Defizitquote, als auch was den Schuldenstand betrifft,

  • den stabilen Verlauf des Wechselkurses gegenüber dem Euro. Um dies zu messen, ist eine mindestens zweijährige Mitgliedschaft im Wechselkursmechanismus ERM II ohne große Währungsschwankungen erforderlich,

  • eine ausreichende Konvergenz der langfristigen Kapitalmarktzinsen (max. +2 pp) mit den Zinsen der drei Länder mit der niedrigsten Inflationsrate.

Zur Frage der Notwendigkeit, alle diese Konvergenzkriterien erfüllen zu müssen, ist unter Ökonomen eine Debatte ausgebrochen, weil befürchtet wird, dass eine strikte Einhaltung der Kriterien den ökonomischen Aufholprozess in den neuen Mitgliedstaaten gefährden könnte (Problem durch Balassa-Samuelson Effekt). Die EZB ist der Ansicht, dass für die neuen Mitgliedstaaten die gleichen Regeln gelten müssen, wie für die bestehenden Mitgliedstaaten. Vor allem ist es wichtig, dass die Kriterien nicht nur kurzfristig erreicht, sondern dass sie vor allem auch nachhaltig eingehalten werden können. Im trade-off zwischen einem schnellen Beitritt zur WWU und dem wirtschaftlichen Aufholprozess ist aus meiner Sicht letzterem der Vorrang zu geben.

Die Inflationsraten sind in den meisten Beitrittsländern in den vergangenen Jahren bereits deutlich gesenkt worden. Handlungsbedarf besteht hier noch in der Slowakei (2003: 8,8%), in Slowenien (5,7%) und Ungarn (4,7%). Ein größeres Problem stellen die öffentlichen Finanzen dar, die in den meisten neuen EU-Staaten noch über der 3%-Grenze liegen (insbesondere Zypern, Tschechien, Ungarn, Malta und die Slowakei). Die Wechselkursentwicklung der einzelnen Staaten ist sehr unterschiedlich, da auch unterschiedliche Wechselkursregime von den einzelnen Ländern angewandt werden. Wir erwarten die ersten Beitritte zum ERM II noch im laufenden Jahr. Bei den langfristigen Zinsen ist noch ein weiterer Konvergenzprozess erforderlich. Vor allem in Ungarn und Polen liegen die Kapitalmarktzinsen noch deutlich über dem durchschnittlichen Niveau des Euroraums.

c) Der dritte Schritt ist der Beitritt zur WWU

Mit den ersten Beitritten zur WWU rechnen wir im Jahr 2007, vorausgesetzt die Konvergenzkriterien werden nachhaltig eingehalten. Vom Beitritt zur WWU erwarten sich die neuen Mitgliedsstaaten nicht nur einen Zuwachs an makroökonomischer Stabilität, sondern sie werden auch in den Genuss niedriger Zinsen kommen, was sich positiv auf ihr Wirtschaftswachstum auswirken sollte. Mit dem Beitritt zur WWU wirken die Gouverneure der entsprechenden Zentralbanken dann auch an der Festlegung der gemeinsamen Geldpolitik mit.

3. Herausforderungen für die EU und die neuen Mitgliedstaaten

Die Herausforderungen, die sich für die EU im Zusammenhang mit der Erweiterung stellen, sind in einerseits institutioneller, andererseits ökonomischer und politischer Natur.

Die institutionellen Herausforderungen betreffen die Notwendigkeit, den Entscheidungsablauf in den Institutionen der erweiterten EU so zu gestalten, dass ein schnelles, zeitgemäßes agieren und reagieren möglich ist. Im EZB-Rat haben wir etwa ein Rotationssystem vorgesehen, das einerseits die Beteiligung an der Debatte für alle Mitgliedstaaten der WWU ermöglicht, dann aber die Abstimmungsmöglichkeit auf eine kleinere Gruppe von EZB-Ratsmitgliedern beschränkt.

Die ökonomische Herausforderung der EU nach der Erweiterung liegt in erster Linie darin, den wirtschaftlichen Aufholprozess der neuen Mitgliedstaaten voranzutreiben und zu begleiten. Die Erstellung eines neuen EU-Budgets mit all den Auswirkungen auf die regionale Umverteilung von Fördermitteln ist eine der großen Herausforderungen der Zukunft. Eine andere ökonomische Herausforderung ist die monetäre Integration, auf die ich bereits eingegangen bin.

Die politische Herausforderung liegt meiner Ansicht nach darin, trotz der nationalen Unterschiede zu einem gemeinsamen europäischen Verständnis zu kommen. Die EU darf nicht zu einem Basar nationaler Individualinteressen werden, sondern muss die Möglichkeiten nützen, die sich aus einem gemeinsamen Vorgehen und einer vertieften Integration ergeben. Ich denke hier an die Durchführung supranationaler Projekte wie die Transeuropäischen Netze, den grenzüberschreitenden Umweltschutz oder auch die gewichtigere Rolle, die ein vereintes Europa auf der politischen Weltbühne spielen kann. Die Verabschiedung einer neuen europäischen Verfassung wäre ein ganz wesentlicher Schritt in die Richtung hin zu einem stärkeren und besser integrierteren Europa.

Für die neuen Mitgliedstaaten bedeutet der Beitritt zur EU vor allem den Übergang zu einem neuen Wirtschaftssystem. Die Teilnahme am Binnenmarkt wird die Konkurrenzsituation in vielen Branchen verschärfen und zu einem Selektionsprozess unter den Anbietern wirtschaftlicher Leistungen führen. Die Folge werden teilweise schmerzhafte Strukturanpassungen der Volkswirtschaften sein. Dennoch führt daran kein Weg vorbei, da dies die einzige Möglichkeit darstellt, mittel- bis langfristig wettbewerbsfähig zu sein und das Wachstumspotential der Wirtschaft zu stärken. Die mittelfristige Einführung des Euro als Gemeinschaftswährung sollte zu einer Stabilisierung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und damit zu einem besseren Umfeld für Investitionen und Konsum führen.

Zuletzt darf man nicht vergessen, dass mit dieser Beitrittswelle die Außengrenzen der EU nicht ein für allemal festgelegt sind. Bulgarien und Rumänien könnten eventuell bereits 2007 oder 2008 zur EU stoßen, Kroatien wird den Beitrittskandidatenstatus voraussichtlich noch dieses Jahr erhalten und könnte dann 2008/09 beitreten. Offen ist auch die weitere Vorgangsweise gegenüber der Türkei. In diesem Zusammenhang ist es vor allem auch wichtig, den Blick nicht nur auf innere Angelegenheiten der EU zu richten, sondern auch die Entwicklungen in anderen aufstrebenden Wirtschaftsregionen der Welt genau zu verfolgen – ich nenne hier etwa nur China als künftigen wichtigen Handelspartner.

Schlussfolgerungen

Lassen Sie mich abschließend folgendermaßen zusammenfassen:

  • Die ökonomischen Effekte der EU-Erweiterung werden für die bestehenden EU-Staaten relativ gering ausfallen und wurden bereits weitgehend antizipiert.

  • Die Anbindung der neuen Mitgliedstaaten an die Wirtschaft der EU hat sich in den letzten Jahren deutlich verstärkt, was sich in den Außenhandelsmustern der entsprechenden Wirtschaftsregionen widerspiegelt.

  • Aus Sicht einer Notenbank ist eine der großen Herausforderungen der erweiterten EU die Heranführung der neuen Mitgliedstaaten an den Euro. Hier soll es weder eine Schlechter- noch eine Besserbehandlung der einzelnen Staaten in der EU bei der Überprüfung der Konvergenzkriterien geben. Wir rechnen mit den ersten Beitritten zur WWU im Jahr 2007.

  • Die große Herausforderung der Zukunft der erweiterten EU liegt vor allem darin, sich selbst arbeitsfähige Strukturen zu geben, ein gemeinsames europäisches Verständnis zu entwickeln. In diesem Zusammenhang wäre ein erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen zu einer europäischen Verfassung von großer Bedeutung.

  • Schließlich sollten wir den Horizont unserer Überlegungen über die Grenzen der EU ausweiten und uns Gedanken über die strategische Positionierung der Gemeinschaft in der Welt machen.

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