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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Januar 2014

EMBARGO

SPERRFRIST: 24. Januar 2014, 15.00 Uhr MEZ

Marktoperationen

Verlängerung des Übergangszeitraums bis zur Einführung eines Standard-Mindestbetrags für inländische Kreditforderungen

Am 20. Dezember 2013 beschloss der EZB-Rat, die ursprünglich für den 1. Januar 2012 angedachte Einführung eines Mindestbetrags von 500 000 € für inländische Kreditforderungen weiter zu verschieben, und zwar mindestens bis Ende Februar 2015.

Liquiditätszuführende Geschäfte in US-Dollar ab 1. Februar 2014

Angesichts der spürbaren Verbesserung bei den Finanzierungsbedingungen in US-Dollar und der geringen Nachfrage nach liquiditätszuführenden Geschäften in US-Dollar beschloss der EZB-Rat am 8. Januar 2014, das Angebot an entsprechenden Operationen nach und nach zu verringern. Eine mit anderen Zentralbanken abgestimmte Kommunikation erfolgte am 24. Januar 2014. Die diesbezügliche Pressemitteilung kann auf der Website der EZB abgerufen werden.

Zahlungsverkehr und Marktinfrastruktur

Ad-hoc-Prüfung neuer direkter und erweiterter Verbindungen anhand der Standards für die Nutzung von Wertpapierabwicklungssystemen bei Kreditgeschäften des Eurosystems

Am 20. Dezember 2013 genehmigte der EZB-Rat die Zulassung von zwei neuen direkten Verbindungen (zwischen Clearstream Banking S.A. (CBL) und Centrálny depozitár cenných papierov sr (CDCP) sowie zwischen CBL und Euroclear Finland) und von sechs neuen erweiterten Verbindungen (zwei zwischen Clearstream Banking AG – Creation (CBF) und CDCP bzw. Euroclear Finland über CBL sowie vier Verbindungen zwischen LUXCSD S.A. und NBB-SSS, Euroclear France, Monte Titoli bzw. Euroclear Nederland über CBL) für die Kreditgeschäfte des Eurosystems. Das vollständige Verzeichnis aller zugelassenen Verbindungen kann auf der EZB-Website abgerufen werden.

Aktualisierung des Rahmenwerks zur Beurteilung von Wertpapierabwicklungssystemen und Verbindungen zur Ermittlung von deren Eignung für die Kreditgeschäfte des Eurosystems

Am 3. Januar 2014 billigte der EZB-Rat eine aktualisierte Fassung des „Framework for the assessment of securities settlement systems and links to determine their eligibility for use in Eurosystem credit operations“. Das Dokument kann in englischer Sprache auf der Website der EZB abgerufen werden. Durch die Aktualisierung wurden die Verfahren im Zusammenhang mit der künftigen Umsetzung von TARGET2-Securities (T2S) vereinfacht und die Beurteilung von Wertpapierabwicklungssystemen außerhalb des Euroraums ausgeweitet.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zur Begrenzung der öffentlichen Ausgaben in Bezug auf die Banca d’Italia

Am 18. Dezember 2013 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2013/92 auf Ersuchen des italienischen Wirtschafts- und Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zum Kreditregister in Lettland

Am 19. Dezember 2013 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2013/93 auf Ersuchen der Latvijas Banka.

Stellungnahme der EZB zu gedeckten Schuldverschreibungen in Rumänien

Am 23. Dezember 2013 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2013/94 auf Ersuchen der Banca Naţională a României.

Stellungnahme der EZB zur variablen Vergütung für Mitarbeiter von Wertpapierhändlern in Dänemark

Am 23. Dezember 2013 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2013/95 auf Ersuchen der dänischen Finanzaufsichtsbehörde.

Stellungnahme der EZB zu einer Kapitalerhöhung der Banca d’Italia

Am 27. Dezember 2013 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2013/96 auf Ersuchen des italienischen Wirtschafts- und Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Benchmarks verwendet werden

Am 7. Januar 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2014/02 auf Ersuchen des Rates und des Europäischen Parlaments.

Stellungnahme der EZB zu Beschränkungen im baren Zahlungsverkehr in Litauen

Am 17. Januar 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2014/04 auf Ersuchen des litauischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zum Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über das Vermögen von Beamten in Slowenien

Am 20. Januar 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2014/05 auf Ersuchen des Präsidenten des slowenischen Parlaments.

Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung zur Verschiebung des Stichtags der SEPA-Umstellung

Am 22. Januar 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2014/03 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union. Die Stellungnahme wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Corporate Governance

Haushalts- und Beschaffungsplan des Eurosystem Procurement Coordination Office (EPCO) für das erste Halbjahr 2014

Am 20. Dezember 2013 genehmigte der EZB-Rat den Haushalts- und Beschaffungsplan des EPCO für die erste Jahreshälfte 2014.

Änderungsbeschluss betreffend den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank

Am 27. Dezember 2013 verabschiedete der EZB-Rat den Beschluss EZB/2013/52 zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/21 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank. Der Rechtsakt, durch den Änderungen bei der bilanziellen Behandlung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingeführt werden, ist auf der EZB-Website abrufbar. Grund für die Änderungen war eine Modifikation des von der EZB angewandten Internationalen Rechnungslegungsstandards 19 ( Leistungen an Arbeitnehmer).

Beschluss der EZB über Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Beitritt der Latvijas Banka zum Eurosystem

Am 31. Dezember 2013 verabschiedete der EZB-Rat den Beschluss EZB/2013/53 über die Einzahlung von Kapital, die Übertragung von Währungsreserven und die Beiträge zu den Reserven und Rückstellungen der Europäischen Zentralbank durch die Latvijas Banka. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der EZB-Website veröffentlicht.

Abkommen über die Forderung, die der Latvijas Banka gemäß Artikel 30.3 der Satzung des ESZB gutgeschrieben wird

Am 31. Dezember 2013 unterzeichneten die EZB und die lettische Notenbank ein Abkommen über die Forderung, die der Latvijas Banka gemäß Artikel 30.3 der ESZB-Satzung durch die EZB gutgeschrieben wird. Die Vereinbarung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der EZB-Website veröffentlicht.

Stellungnahme des EZB-Rats zu einer Empfehlung des Rates zur Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der Europäischen Zentralbank

Am 8. Januar 2014 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2014/01 auf Ersuchen des Präsidenten des Europäischen Rates. Die Stellungnahme sowie eine entsprechende Pressemitteilung wurden am 9. Januar 2014 auf der Website der EZB veröffentlicht.

Änderung der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank

Am 22. Januar 2014 verabschiedete der EZB-Rat den Beschluss EZB/2014/01 zur Änderung des Beschlusses EZB/2004/2 vom 19. Februar 2004 zur Verabschiedung der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank. Der Änderungsbeschluss enthält insbesondere Änderungen in Bezug auf die institutionelle Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank. [1] Die Änderungen legen die Beziehung zwischen dem EZB-Rat und dem Aufsichtsgremium des einheitlichen Aufsichtsmechanismus im Detail dar. Der Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist auf der EZB-Website abrufbar.

Empfehlung der EZB zum stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsgremium des einheitlichen Aufsichtsmechanismus

Am 22. Januar 2014 schlug der EZB-Rat Frau Sabine Lautenschläger, Direktoriumsmitglied der Europäischen Zentralbank, als stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsgremiums des einheitlichen Aufsichtsmechanismus vor. Die Empfehlung der EZB wurde anschließend dem Europäischen Parlament zur Billigung übermittelt. Im nächsten Schritt wird der Rat der Europäischen Union den zur Umsetzung erforderlichen Beschluss mit qualifizierter Mehrheit treffen, wobei die Stimmen jener Mitglieder des Rates, deren Länder nicht am SSM teilnehmen, keine Berücksichtigung finden. Eine entsprechende Pressemitteilung ist auf der EZB-Website abrufbar.

Ausgabe von Banknoten und Münzen: Banknoten

Beschluss der EZB über Zulassungsverfahren für Hersteller von für die Sicherheit des Euro bedeutsamen Materialien und Euro-Materialien sowie zur Änderung des Beschlusses EZB/2008/3

Am 20. Dezember 2013 verabschiedete der EZB-Rat den Beschluss EZB/2013/54 über Zulassungsverfahren für Hersteller von für die Sicherheit des Euro bedeutsamen Materialien und Euro-Materialien sowie zur Änderung des Beschlusses EZB/2008/3. Im Beschluss EZB/2013/54 werden die bislang in drei verschiedenen EZB-Beschlüssen (EZB/2008/3, EZB/2010/22 und EZB/2011/8) zur Sicherheitszulassung, zur Qualitätszulassung bzw. zu Zulassungsverfahren in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Sicherheit enthaltenen Bestimmungen, die für die Hersteller von Euro-Banknoten und von für die Sicherheit des Euro bedeutsamen Materialien gelten, auf Grundlage harmonisierter Zulassungsverfahren in einem einheitlichen Zulassungssystem zusammengeführt. Der Beschluss EZB/2013/54 wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist auf der EZB-Website abrufbar.

10-€-Banknote der zweiten Euro-Banknotenserie

Nach Kenntnisnahme der Maßnahmen, welche die reibungslose Umrüstung von Bargeldbearbeitungsgeräten im Vorfeld der Einführung des neuen 10-€-Scheins unterstützen sollen, beschloss der EZB-Rat am 20. Dezember 2013, diese Stückelung am Dienstag, dem 23. September 2014, in Verkehr zu geben. Die Bekanntgabe des Ausgabetermins erfolgte am 13. Januar 2014 im Rahmen der Präsentation der neuen Banknote in der EZB. Eine entsprechende Pressemitteilung ist auf der EZB-Website abrufbar.

  1. [1]ABl. L 287 vom 29.10.2013, S. 63. Diese Verordnung wird auch als Verordnung zum einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM-Verordnung) bezeichnet.

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