European Central Bank - eurosystem
Suchoptionen
Startseite Medien Wissenswertes Forschung und Publikationen Statistiken Geldpolitik Der Euro Zahlungsverkehr und Märkte Karriere
Vorschläge
Sortieren nach
PRESSEMITTEILUNG

Abschlüsse der EZB für 2014

19. Februar 2015

EMBARGO

Sperrfrist: Donnerstag, 19. Februar 2015, 12.00 Uhr MEZ
  • Jahresüberschuss der EZB für 2014: 989 Mio € (2013: 1 440 Mio €)
  • Nettozinserträge aus dem Programm für die Wertpapiermärkte: 728 Mio € (2013: 962 Mio €)
  • Zinserträge aus dem Banknotenumlauf: 126 Mio € (2013: 406 Mio €)
  • Gesamtumfang der EZB-Bilanz: 185 Mrd € (2013: 174 Mrd €)

In der gestrigen Sitzung des EZB-Rats erfolgte die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2014 der Europäischen Zentralbank (EZB). [1]

Der EZB-Rat beschloss, der Rückstellung für Risiken zum 31. Dezember 2014 einen Betrag in Höhe von 15 Mio € (2013: 0,4 Mio €) zuzuführen, wodurch sich die Rückstellung auf ihren zu diesem Zeitpunkt geltenden Maximalbetrag von 7 575 Mio € vergrößerte. Die Rückstellung für Risiken dient der Absicherung gegen mögliche Verluste durch Wechselkurs-, Zinsänderungs-, Kredit- und Goldpreisrisiken; diese Risiken werden fortlaufend überwacht. Der Umfang dieser Rückstellung wird jährlich überprüft. Infolge der vorgenannten Zuführung in die Rückstellung belief sich der Jahresüberschuss der EZB für 2014 auf 989 Mio € (2013: 1 440 Mio €). Grund für diesen Rückgang waren in erster Linie a) die infolge des niedrigeren durchschnittlichen Hauptrefinanzierungssatzes gesunkenen Zinserträge aus dem Banknotenumlauf, b) die aufgrund von Tilgungen rückläufigen Nettozinserträge aus dem Programm für die Wertpapiermärkte (Securities Markets Programme – SMP) und c) die im Wesentlichen durch Ausgaben im Zusammenhang mit der Errichtung des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) bedingten höheren Betriebsaufwendungen.

Gemäß einem Beschluss des EZB-Rats wurde am 30. Januar 2015 eine Gewinnvorauszahlung in Höhe von 841 Mio € an die nationalen Zentralbanken (NZBen) des Euroraums geleistet. Auf seiner gestrigen Sitzung beschloss der EZB-Rat, den verbleibenden Gewinn in Höhe von 148 Mio € am 20. Februar 2015 an die NZBen des Euroraums auszuschütten.

Die Erträge der EZB resultieren in erster Linie aus der Anlage ihrer Währungsreserven und aus dem Eigenmittelportfolio der EZB, aus dem Zinsertrag ihres Anteils am gesamten Euro-Banknotenumlauf in Höhe von 8 % sowie, in den letzten Jahren, aus Nettozinserträgen aus zu geldpolitischen Zwecken erworbenen Wertpapieren.

Das Nettozinsergebnis belief sich 2014 auf 1 536 Mio € (2013: 2 005 Mio €). Es umfasste Zinserträge in Höhe von 126 Mio € aus dem Anteil der EZB am gesamten Euro-Banknotenumlauf (2013: 406 Mio €) und Nettozinserträge in Höhe von 728 Mio € (2013: 962 Mio €) aus im Rahmen des SMP erworbenen Wertpapieren, wobei 298 Mio € (2013: 437 Mio €) davon aus im SMP-Portfolio der EZB gehaltenen griechischen Staatsanleihen resultierten. Ebenfalls in diesem Betrag enthalten waren Nettozinserträge in Höhe von 174 Mio € (2013: 204 Mio €) aus im Rahmen der drei Programme zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen erworbenen Wertpapieren und in Höhe von 1 Mio € aus im Rahmen des Programms zum Ankauf von Asset-Backed Securities (Asset-Backed Securities Purchase Programme – ABSPP) erworbenen Wertpapieren. Im Zusammenhang mit den Forderungen der NZBen, die sich aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB ergeben, leistete die EZB Zinszahlungen in Höhe von 57 Mio € (2013: 192 Mio €) an die NZBen; die Zinserträge der EZB aus Währungsreserven beliefen sich auf 217 Mio € (2013: 187 Mio €).

Die realisierten Gewinne aus Finanzgeschäften betrugen 57 Mio € (2013: 52 Mio €).

Die Abschreibungen beliefen sich 2014 auf 8 Mio € (2013: 115 Mio €). Die im Jahresvergleich deutlich niedrigeren Abschreibungen waren in erster Linie auf den insgesamt angestiegenen Marktwert der im US-Dollar-Portfolio und dem Eigenmittelportfolio gehaltenen Wertpapiere zurückzuführen.

Die Verwaltungsaufwendungen der EZB setzen sich aus Personalaufwendungen sowie allen sonstigen Verwaltungsaufwendungen zusammen. Die Personalaufwendungen stiegen 2014 auf 301 Mio € (2013: 241 Mio €). Ursache hierfür war der im Jahresverlauf kontinuierlich angestiegene Personalbestand aufgrund der Vorbereitungen für den Start des SSM im November 2014. Die im November und Dezember 2014 entstandenen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem SSM beliefen sich auf 30 Mio €. Dieser Betrag wird im Geschäftsjahr 2015 abgerechnet, wird jedoch gemäß dem Prinzip der Periodenabgrenzung in der Gewinn- und Verlustrechnung der EZB für 2014 als Ertrag aus Aufsichtsgebühren ausgewiesen.

Die sonstigen Verwaltungsaufwendungen, die sich aus Gebäudemieten, Honoraren sowie Aufwendungen für sonstige Waren und Dienstleistungen zusammensetzen, beliefen sich 2014 auf 376 Mio € (2013: 287 Mio €). Der Großteil der im Zusammenhang mit der Errichtung des EZB-Neubaus angefallenen Kosten wurde aktiviert und ist nicht in dieser Position ausgewiesen. Nachdem die EZB im November 2014 ihren Neubau bezogen hatte, wurden die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen aktivierten Aufwendungen aus „Im Bau befindliche Anlagen“ in die entsprechenden Positionen unter den Sachanlagen überführt. Die Abschreibung des EZB-Neubaus begann im Januar 2015 im Einklang mit den üblichen Abschreibungsgrundsätzen der EZB.

Die EZB-Bilanz hatte 2014 einen Gesamtumfang von 185 Mrd €. Dieser Anstieg um 11 Mrd € – ausgehend von 174 Mrd € im Jahr 2013 – war hauptsächlich auf die Aufwertung der von der EZB gehaltenen Währungsreserven und Goldbestände sowie die Erhöhung des Banknotenumlaufs zurückzuführen.

Zum Ende des Jahres 2014 belief sich die konsolidierte Bilanz des Eurosystems auf 2 208 Mrd €, gegenüber 2 273 Mrd € im Vorjahr. Die Passiva insgesamt verringerten sich im Wesentlichen aufgrund der Aussetzung der wöchentlichen Feinsteuerungsoperationen, mit denen bislang die im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte bereitgestellte Liquidität neutralisiert wurde, was zu einem Rückgang der Termineinlagen führte. Die Aktiva insgesamt nahmen ebenfalls ab. In erster Linie war dies darauf zurückzuführen, dass Geschäftspartner der EZB die ihnen im Rahmen der beiden längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (LRGs) mit dreijähriger Laufzeit zugeteilten Beträge vorzeitig zurückzahlten.

Die Bestände des Eurosystems an zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren gingen um 19 Mrd € auf 217 Mrd € zurück (2013: 236 Mrd €). Die Bestände an im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte gehaltenen Wertpapieren sanken um 34,5 Mrd € aufgrund von Tilgungen. Dieser Rückgang wurde teilweise durch den Erwerb von Wertpapieren im Rahmen des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen und des Programms zum Ankauf von Asset-Backed Securities ausgeglichen. Die Bestände dieser im letzten Quartal 2014 eingeführten Programme beliefen sich zum Jahresende auf 31,3 Mrd €.

Der Managementbericht, der in den vergangenen Jahren zusammen mit dem Jahresbericht der EZB veröffentlicht wurde, ist ein integraler Bestandteil der jährlichen Finanzberichterstattung der EZB und liefert Kontextinformationen, die den Lesern ein besseres Verständnis der Tätigkeit der EZB, ihres Handlungsrahmens und der Auswirkungen der Geschäfte der EZB auf ihren Jahresabschluss ermöglichen. In diesem Jahr wurde der Managementbericht mit Informationen aufgewertet, die eine unmittelbare Relevanz für den Jahresabschluss der EZB haben.

Medienanfragen sind an Frau Rocío González unter +49 69 1344 6451 zu richten.

Erläuterungen

  1. Rechnungslegungsgrundsätze der EZB und des Eurosystems: Für das Eurosystem (und somit auch für die EZB) gelten die vom EZB-Rat gemäß Artikel 26.4 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (ESZB-Satzung) festgelegten gemeinsamen Rechnungslegungsgrundsätze, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden. [2] Diese Grundsätze basieren im Allgemeinen auf international anerkannten Prinzipien der Rechnungslegung, sind jedoch auf die spezifischen Erfordernisse der Zentralbanken des Eurosystems zugeschnitten. Ein besonderes Augenmerk wird angesichts der hohen Fremdwährungsbestände bei der Mehrzahl der Zentralbanken des Eurosystems und des damit verbundenen Risikos auf das Vorsichtsprinzip gelegt. Ausdruck des Vorsichtsprinzips sind vor allem die unterschiedliche Behandlung von buchmäßigen Gewinnen und Verlusten für die Zwecke der Erfolgsermittlung sowie das Verbot der Aufrechnung von buchmäßigen Verlusten aus einem Anlageposten mit buchmäßigen Gewinnen aus anderen Anlageposten. Buchmäßige Gewinne werden unter den Ausgleichsposten aus Neubewertung direkt in der Bilanz ausgewiesen. Buchmäßige Verluste, welche die im Ausgleichsposten erfassten Neubewertungsgewinne übersteigen, werden am Jahresende ergebniswirksam als Aufwendungen erfasst. Wertminderungsverluste werden in ihrer Gesamtheit in die Gewinn- und Verlustrechnung eingestellt. Alle NZBen des Euroraums sind bei der Meldung ihrer Geschäfte, die sie im Rahmen des Eurosystems tätigen, für die Erstellung des konsolidierten Wochenausweises und der konsolidierten Jahresbilanz des Eurosystems an diese Rechnungslegungsgrundsätze gebunden. Darüber hinaus wenden sie bei der Erstellung ihrer eigenen Jahresabschlüsse freiwillig weitgehend dieselben Rechnungslegungsgrundsätze an wie die EZB.
  2. Im Jahr 2014 hat der EZB-Rat beschlossen, die bilanzielle Behandlung von gegenwärtig zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren zu ändern. Diese Wertpapiere werden nun zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten (abzüglich etwaiger Wertminderungen) erfasst, unabhängig davon, aus welchem Grund sie gehalten werden. Diese Änderung hatte keine Auswirkungen auf das für 2014 ausgewiesene Finanzergebnis.
  3. Die Bewertung von marktfähigen Wertpapieren (mit Ausnahme von zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren) erfolgt zu Marktpreisen, sofern sie nicht als Held-to-maturity-Wertpapiere klassifiziert sind. Held-to-maturity-Wertpapiere werden zu fortgeführten Anschaffungskosten (abzüglich etwaiger Wertminderungen) bewertet.
  4. Gold und alle sonstigen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten (einschließlich außerbilanziell geführter Positionen) werden zu dem am Bilanzstichtag geltenden Wechselkurs in Euro umgerechnet.
  5. Kosten im Zusammenhang mit der Bankenaufsicht: Gemäß der SSM-Verordnung [3] wird die EZB jährliche Aufsichtsgebühren gegenüber den beaufsichtigten Kreditinstituten erheben. Diese Gebühren werden die Ausgaben der EZB für die Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben decken, aber nicht übersteigen. Ausgaben der EZB werden ab dem Zeitpunkt der Übernahme ihrer Aufsichtsaufgaben erstattet, d. h. ab November 2014. Die Beträge zur Deckung der im November und Dezember 2014 angefallenen Ausgaben werden gemäß dem Prinzip der Periodenabgrenzung in der Gewinn- und Verlustrechnung der EZB für 2014 als Ertrag aus Aufsichtsgebühren ausgewiesen, jedoch erst im Geschäftsjahr 2015 abgerechnet.
  6. Verzinsung der an die EZB übertragenen Währungsreserven: Im Gegenzug für die im Zuge des Beitritts zum Eurosystem an sie übertragenen Währungsreserven schreibt die EZB jeder NZB eine entsprechende verzinsliche Forderung gut. Diese Forderungen lauten gemäß Beschluss des EZB-Rats auf Euro und werden auf täglicher Basis zum jeweils geltenden marginalen Zinssatz verzinst, der bei den Tenderoperationen des Eurosystems für seine Hauptrefinanzierungsgeschäfte Anwendung findet und um einen Abschlag für die unverzinsten Goldbestände reduziert wird.
  7. Gewinnausschüttung/Verlustzuweisung: Gemäß Artikel 33 der ESZB-Satzung können pro Jahr bis zu 20 % des Jahresüberschusses bis zu einer Obergrenze von 100 % des Kapitals der EZB dem allgemeinen Reservefonds zugeführt werden. Der verbleibende Teil des Jahresüberschusses wird an die NZBen des Euroraums entsprechend ihren eingezahlten Anteilen ausgeschüttet. Falls die EZB einen Verlust erwirtschaftet, kann der Fehlbetrag a) mit der allgemeinen Rückstellung für Risiken und dem allgemeinen Reservefonds der EZB sowie, nach einem entsprechenden Beschluss des EZB-Rats, b) mit den monetären Einkünften des betreffenden Geschäftsjahres verrechnet werden. Ein etwaiger verbleibender Fehlbetrag kann in der Bilanz als Verlustvortrag ausgewiesen und in den Folgejahren mit etwaigen Überschüssen verrechnet werden.
  8. Im SMP-Portfolio gehaltene Bestände des Eurosystems: In der nachfolgenden Tabelle sind die zum 31. Dezember 2014 offenen Beträge der Bestände des Eurosystems an im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte erworbenen Wertpapieren nach Emittent aufgeschlüsselt:
Ausgabeland Nominalwert (in Mrd EUR) Buchwert[1] (in Mrd EUR) Durchschnittliche Restlaufzeit (in Jahren)
Irland 9,7 9,3 4,3
Griechenland 19,8 18,1 3,5
Spanien 28,9 28,6 3,8
Italien 76,2 73,9 3,8
Portugal 14,9 14,3 3,3
Insgesamt[2] 149,4 144,3 3,7

[1] SMP-Bestände werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

[2] Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen.

  1. [1]Ab 2015 werden der Managementbericht der EZB und die konsolidierte Bilanz des Eurosystems zeitgleich mit dem Jahresabschluss der EZB herausgegeben. Die konsolidierte Bilanz des Eurosystems basiert auf vorläufigen nicht geprüften Zahlen. Die Jahresabschlüsse sämtlicher NZBen werden bis Ende Mai 2015 fertiggestellt. Danach wird die endgültige konsolidierte Jahresbilanz des Eurosystems veröffentlicht.

  2. [2]Der Beschluss EZB/2010/21 vom 11. November 2010, ABl. L 35 vom 9.2.2011, S. 1, in der geänderten Fassung, enthält die detaillierten Rechnungslegungsgrundsätze der EZB.

  3. [3]Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank, ABl. L 287 vom 29.10.2013, S. 63.

KONTAKT

Europäische Zentralbank

Generaldirektion Kommunikation

Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.

Ansprechpartner für Medienvertreter