European Central Bank - eurosystem
Suchoptionen
Startseite Medien Wissenswertes Forschung und Publikationen Statistiken Geldpolitik Der Euro Zahlungsverkehr und Märkte Karriere
Vorschläge
Sortieren nach
PRESSEMITTEILUNG

Richtlinie über Zahlungsdienste

24. April 2007

Gemeinsame Erklärung der Europäischen Zentralbank und der Europäischen Kommission anlässlich der Verabschiedung der Richtlinie über Zahlungsdienste durch das Europäische Parlament

Heute hat das Europäische Parlament den Vorschlag für eine Richtlinie über Zahlungsdienste ( Payment Services Directive, PSD) verabschiedet, für den der ECOFIN-Rat bereits auf seiner Sitzung am 27. März 2007 einen allgemeinen Ansatz vereinbart hatte. Die Richtlinie wird dem EU-Rat nun zur endgültigen Verabschiedung vorgelegt. Die Mitgliedstaaten sollten sie dann so bald wie möglich und spätestens bis zum 1. November 2009 in nationales Recht umsetzen.

Ziel der Richtlinie ist es, durch die Schaffung einer Rechtsgrundlage für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum ( Single Euro Payments Area, SEPA) sicherzustellen, dass Zahlungen – insbesondere Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen – innerhalb der Europäischen Union ebenso einfach, effizient und sicher vorgenommen werden können wie inländische Zahlungen in den einzelnen Mitgliedstaaten. Die Richtlinie stärkt die Rechte und verbessert den Schutz aller Nutzer von Zahlungsdienstleistungen (Verbraucher, Einzelhändler, große und kleine Unternehmen, öffentliche Stellen).

Die Europäische Zentralbank (EZB) und die Europäische Kommission haben eine gemeinsame Vision bezüglich des SEPA und beobachten und unterstützen den Prozess hin zu seiner Verwirklichung fortwährend. Weitere Einzelheiten finden sich in der gemeinsamen Pressemitteilung vom 4. Mai 2006 ( www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2006/html/pr060504_1.de.html).

Die EZB und die Europäische Kommission sehen die Verabschiedung der Richtlinie über Zahlungsdienste durch das Europäische Parlament als entscheidenden Schritt hin zur Verwirklichung des SEPA. Die Richtlinie erleichtert durch die Harmonisierung des geltenden Rechtsrahmens die operationale Umsetzung der SEPA-Instrumente durch den Bankensektor sowie ihre Annahme durch die Endnutzer erheblich und bildet somit die Grundlage für einen einheitlichen „inländischen“ Markt für Euro-Zahlungen. Durch die Schaffung eines angemessenen aufsichtsrechtlichen Regelwerks für neue Teilnehmer am Markt für Massenzahlungen stärkt sie zudem den Verbraucherschutz und fördert den Wettbewerb sowie Innovationen. Dies sollte den technischen Fortschritt und die Einführung neuer Leistungen (zum Beispiel die elektronische Rechnungsstellung) vorantreiben, die der Wirtschaft insgesamt bedeutende Vorteile bringen können.

Bislang wurden seitens des European Payments Council und des europäischen Bankensektors deutliche Fortschritte bei der Verwirklichung des SEPA verzeichnet. Anlässlich der Verabschiedung des Vorschlags für eine Richtlinie über Zahlungsdienste durch das Europäische Parlament fordern die EZB und die Europäische Kommission den Bankensektor und alle anderen Beteiligten auf, die Dynamik aufrechtzuerhalten und die Vorbereitungen für die Einführung des SEPA zum 1. Januar 2008 sowie für seine erfolgreiche und rechtzeitige Umsetzung zu verstärken. Die EZB und die Europäische Kommission werden diese Bemühungen auch weiterhin unterstützen.

KONTAKT

Europäische Zentralbank

Generaldirektion Kommunikation

Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.

Ansprechpartner für Medienvertreter