Reproduktionsvorschriften
Euro-Banknoten
Die Reproduktionsvorschriften tragen zur Integrität der Euro-Banknoten bei. Sie
gewährleisten, dass die Öffentlichkeit echte Banknoten von Reproduktionen
unterscheiden kann.
Solange Reproduktionen in der Werbung oder in Illustrationen nicht mit echten Banknoten
verwechselt werden können, dürfen sie ohne vorherige Genehmigung der EZB
verwendet werden.
Für Einzelheiten siehe:
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Beschluss der Europäischen Zentralbank über die Stückelung,
Merkmale und Reproduktion sowie den Umtausch und Einzug von Euro-Banknoten
(EZB/2003/4) (2003/205/EG),
März 2003,
pdf 140 kB,
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Leitlinie der Europäischen Zentralbank über die Anwendung von Maßnahmen
gegen unerlaubte Reproduktionen von Euro-Banknoten sowie über den Umtausch
und Einzug von Euro-Banknoten (EZB/2003/5) (2003/206/EG),
März 2003,
pdf 131 kB,
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Euro-Münzen
Runde Metallgegenstände mit der Aufschrift „Euro" oder „Euro Cent"
oder mit einem Münzbild, das dem Münzbild der Euro-Münzen ähnelt,
könnten von der Öffentlichkeit mit echten Euro-Münzen verwechselt werden.
Nur Medaillen und Marken, die eindeutig von echten Euro-Münzen zu unterscheiden
sind, dürfen produziert werden.
Für Einzelheiten siehe:
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Verordnung (EG) Nr. 2182/2004 des Rates vom 6. Dezember 2004 über Medaillen und Münzstücke mit ähnlichen Merkmalen wie Euro-Münzen,
pdf ~170 kB,
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Verordnung (EG) Nr. 2183/2004 des Rates vom 6. Dezember 2004 zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2182/2004 über Medaillen und Münzstücke mit ähnlichen Merkmalen wie Euro-Münzen auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten,
pdf ~30 kB,
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