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PRESSEMITTEILUNG

Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank für das Geschäftsjahr 2008

5. März 2009

In der heutigen Sitzung des EZB-Rats erfolgte die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2008 der Europäischen Zentralbank (EZB).

Im Jahr 2008 erzielte die EZB einen Überschuss von 2 661 Mio € gegenüber dem 2007 erzielten Überschuss von 286 Mio €, in dem sich die Auswirkungen der Aufwertung des Euro gegenüber dem US‑Dollar und − in geringerem Maße − gegenüber dem japanischen Yen widerspiegelten.

Aus diesem Überschuss wurde auf Grundlage der Beurteilung des EZB-Rats in Bezug auf die Risiken, denen die EZB ausgesetzt ist, der Rückstellung zur Absicherung gegen Wechselkurs-, Zinsänderungs- und Goldpreisrisiken zum 31. Dezember 2008 ein Betrag in Höhe von 1 339 Mio € zugeführt, wodurch sich das ausgewiesene Nettoergebnis auf 1 322 Mio € verringerte. Die Rückstellung ist für die Abdeckung von Verlusten vorgesehen, die sich aus den oben genannten Risiken ergeben könnten, insbesondere von Bewertungsverlusten, die nicht durch die Ausgleichsposten aus Neubewertung gedeckt sind. Das Ausmaß der Rückstellung wird jährlich überprüft. Nach einem Beschluss des EZB-Rats wurden 1 206 Mio € des Nettoergebnisses für das Geschäftsjahr 2008 – dieser Betrag stellt einen Teil der Einkünfte der EZB aus dem Euro-Banknotenumlauf dar – am 5. Januar 2009 an die nationalen Zentralbanken (NZBen) ausgezahlt. Am 5. März 2009 beschloss der EZB-Rat, die verbleibenden 116 Mio € an die NZBen auszuschütten.

Die Erträge aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der EZB resultieren in erster Linie aus der Anlage ihrer Währungsreserven und ihres eingezahlten Kapitals in Höhe von 4,1 Mrd € sowie dem Zinsertrag aus ihrem achtprozentigen Anteil am Euro-Banknotenumlauf. Im Jahr 2008 wirkten sich niedrigere Zinssätze für US-Dollarbestände in gewissem Maß auf die Zinserträge aus.

Alles in allem erzielte die EZB ein Nettozinsergebnis von 2 381 Mio € gegenüber 2 421 Mio € im Jahr 2007. Ohne die Zinserträge aus dem Anteil der EZB am Euro-Banknotenumlauf in Höhe von 2 230 Mio € belief sich das Nettozinsergebnis im Jahr 2008 auf 151 Mio € gegenüber 417 Mio € im Vorjahr. Die EZB leistete Zinszahlungen in Höhe von 1 400 Mio € an die NZBen im Zusammenhang mit deren Forderungen aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB.

Die aus buchmäßigen Gewinnen aus Forderungen und Verbindlichkeiten gebildeten Ausgleichsposten aus Neubewertung beliefen sich im Jahr 2008 auf 11,4 Mrd € gegenüber 6,2 Mrd € im Jahr 2007. Diese Gewinne wurden im Einklang mit den gemeinsamen Rechnungslegungsgrundsätzen, die vom EZB-Rat für das Eurosystem festgelegt wurden, in den Ausgleichsposten aus Neubewertung ausgewiesen.

Die Sachaufwendungen der EZB für Personal, Gebäudemieten, Honorare sowie sonstige Waren und Dienstleistungen betrugen 364 Mio € (gegenüber 359 Mio € im Jahr 2007). Auf Sachanlagen wurden Abschreibungen in Höhe von 23 Mio € vorgenommen.

Der Jahresabschluss sowie der Managementbericht für das Geschäftsjahr 2008 sind Teil des Jahresberichts 2008 der EZB, der am 21. April 2009 veröffentlicht wird.

Redaktionelle Erläuterungen

  1. Rechnungslegungsgrundsätze der EZB: Für das Eurosystem (und somit auch für die EZB) gelten die vom EZB-Rat gemäß Artikel 26.4 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (ESZB-Satzung) festgelegten gemeinsamen Rechnungslegungsgrundsätze, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden. [1] Diese Grundsätze basieren im Allgemeinen auf international anerkannten Rechnungslegungsusancen, sind jedoch auf die spezifischen Erfordernisse der Zentralbanken des Eurosystems zugeschnitten. So wird angesichts der hohen Fremdwährungsbestände bei der Mehrzahl der Zentralbanken des Eurosystems besonderes Augenmerk auf das Vorsichtsprinzip gelegt. Ausdruck des Vorsichtsprinzips sind vor allem die unterschiedliche Behandlung von buchmäßigen Gewinnen und Verlusten für die Zwecke der Erfolgsermittlung sowie das Verbot der Aufrechnung von buchmäßigen Verlusten aus einem Anlageposten mit buchmäßigen Gewinnen aus anderen Anlageposten. Buchmäßige Gewinne werden unter den Ausgleichsposten aus Neubewertung direkt in der Bilanz ausgewiesen, buchmäßige Verluste am Jahresende, die die in den Ausgleichsposten erfassten Neubewertungsgewinne übersteigen, werden hingegen ergebniswirksam als Aufwendungen erfasst. Alle NZBen sind im Rahmen der Meldung ihrer Geschäfte als Teil des Eurosystems für die Erstellung des konsolidierten Wochenausweises des Eurosystems an diese Rechnungslegungsgrundsätze gebunden. Bei der Erstellung ihres eigenen Jahresabschlusses wenden alle NZBen freiwillig weitgehend dieselben Rechnungslegungsgrundsätze an wie die EZB.
  2. Verzinsung der an die EZB übertragenen Währungsreserven: Im Gegenzug für die im Zuge des Beitritts zum Eurosystem an sie übertragenen Währungsreserven schreibt die EZB jeder NZB eine verzinsliche Forderung in entsprechender Höhe gut. Diese Forderungen lauten gemäß Beschluss des EZB-Rats auf Euro und werden auf täglicher Basis zum jeweils geltenden marginalen Zinssatz der Hauptrefinanzierungsgeschäfte des Eurosystems verzinst, der um einen Abschlag für die unverzinsten Goldbestände reduziert ist. Im Jahr 2008 machten die diesbezüglichen Zinsaufwendungen 1 400 Mio € aus.
  3. Verteilung der Einkünfte der EZB aus dem Euro-Banknotenumlauf: Der EZB-Rat hat beschlossen, dass diese Einkünfte den NZBen ab 2006 in dem Geschäftsjahr zustehen, in dem sie anfallen, dass sie aber erst am zweiten Arbeitstag des darauffolgenden Jahres verteilt werden. [2] Zur Verteilung kommt der gesamte Betrag, es sei denn, der Nettogewinn der EZB für das jeweilige Geschäftsjahr liegt unter ihren Einkünften aus dem Euro-Banknotenumlauf; die Verteilung erfolgt vorbehaltlich eines vom EZB-Rat vor Ende des Geschäftsjahres zu fassenden Beschlusses, die Einkünfte aus dem Euro-Banknotenumlauf vollständig oder teilweise der Rückstellung für Wechselkurs-, Zinsänderungs- und Goldpreisrisiken zuzuführen. Letzteres war 2008 der Fall, als der EZB-Rat beschloss, rund 1,0 Mrd € der Einkünfte der EZB aus dem Euro-Banknotenumlauf für diese Rückstellung zu verwenden. Folglich wurden die verbleibenden Einkünfte aus dem Euro-Banknotenumlauf in Höhe von 1,2 Mrd € am 5. Januar 2009 an die NZBen ausgezahlt.
  1. [1] Beschluss EZB/2002/11 vom 5. Dezember 2002 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank, ABl. L 58 vom 3.3.2003, S. 38, in der geänderten Fassung. Mit Wirkung vom 1. Januar 2007 wurde dieser Beschluss aufgehoben und durch den Beschluss EZB/2006/17, ABl. L 348 vom 11.12.2006, S. 38, in der geänderten Fassung, ersetzt.

  2. [2] Beschluss EZB/2005/11 vom 17. November 2005 über die Verteilung der Einkünfte der Europäischen Zentralbank aus dem Euro-Banknotenumlauf an die nationalen Zentralbanken der teilnehmenden Mitgliedstaaten, ABl. L 311 vom 26.11.2005, S. 41.

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