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Der EZB-Rat

Der EZB-Rat ist das oberste Beschlussorgan der Europäischen Zentralbank. Er besteht aus den sechs Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten des Euroraums.

EZB-Rat

(13. Dezember 2023)

Aufgaben

  • Erlassen der Leitlinien und Beschlüsse, die notwendig sind, damit die der EZB und dem Eurosystem übertragenen Aufgaben erfüllt werden können
  • Festlegung der Geldpolitik des Euroraums (dies beinhaltet die Annahme von Beschlüssen über geldpolitische Ziele, Leitzinssätze und die Bereitstellung von Zentralbankgeld im Eurosystem sowie die Formulierung von Leitlinien zur Umsetzung dieser Beschlüsse)
  • Im Zusammenhang mit den Zuständigkeiten der EZB im Bereich der Bankenaufsicht: Erlassen von Beschlüssen zum allgemeinen Rahmen für Aufsichtsbeschlüsse und Erlassen der vom Aufsichtsgremium vorgeschlagenen vollständigen Beschlussentwürfe nach dem Verfahren der impliziten Zustimmung

Sitzungen und Beschlussfassung

Der EZB-Rat tagt in der Regel zweimal pro Monat. Er beurteilt die wirtschaftliche und monetäre Entwicklung und fasst alle sechs Wochen seine geldpolitischen Beschlüsse. Bei den anderen Sitzungen werden vorwiegend Themen erörtert, die sich aus den übrigen Aufgaben und Verantwortungsbereichen der EZB und des Eurosystems ergeben. Damit die Trennung der geldpolitischen und übrigen Aufgaben von den Aufsichtspflichten der EZB sichergestellt ist, finden jeweils gesonderte Sitzungen des EZB-Rats statt.

Die geldpolitischen Beschlüsse werden alle sechs Wochen im Rahmen einer Pressekonferenz ausführlich erläutert. Die Leitung der Pressekonferenz hat der Präsident inne. Er wird hierbei vom Vizepräsidenten unterstützt.

Kalender der Sitzungen des EZB-Rats Hintergrundinformationen zu den geldpolitischen Beschlüssen

Darüber hinaus veröffentlicht die EZB vor einer Sitzung des EZB-Rats zur Geldpolitik eine Zusammenfassung der vorangegangenen geldpolitischen Sitzung.

Erfahren Sie mehr zur Beschlussfassung im Einheitlichen Aufsichtsmechanismus auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht.

Wie funktioniert die Rotation der Stimmrechte im EZB-Rat?

Mit dem Beitritt Litauens zum Euroraum am 1. Januar 2015 wurde für die Stimmrechte der Präsidenten der nationalen Zentralbanken im EZB-Rat ein Rotationssystem eingeführt.

Unter den nachfolgenden Links finden sich Fragen und Antworten zur Funktionsweise des Systems und zu den Gründen, aus denen es eingeführt wurde, sowie der Rotationszeitplan.

Die Rotation der Stimmrechte im EZB-Rat Überblick über den gesamten Rotationszeitplan

Mitglieder

Christine Lagarde

Präsidentin der EZB

Luis de Guindos

Vizepräsident der EZB

Piero Cipollone

Mitglied des EZB-Direktoriums

Frank Elderson

Mitglied des EZB-Direktoriums

Philip R. Lane

Mitglied des EZB-Direktoriums

Isabel Schnabel

Mitglied des EZB-Direktoriums

Pierre Wunsch

Gouverneur, Nationale Bank van België / Banque Nationale de Belgique

Joachim Nagel

Präsident, Deutsche Bundesbank

Madis Müller

Präsident, Eesti Pank

Gabriel Makhlouf

Präsident, Banc Ceannais na hÉireann / Central Bank of Ireland

Yannis Stournaras

Präsident, Bank of Greece

Pablo Hernández de Cos

Präsident, Banco de España

François Villeroy de Galhau

Präsident, Banque de France

Boris Vujčić

Präsident, Hrvatska narodna banka

Fabio Panetta

Präsident, Banca d'Italia

Constantinos Herodotou

Präsident, Central Bank of Cyprus

Mārtiņš Kazāks

Präsident, Latvijas Banka

Gediminas Šimkus

Vorsitzender des Direktoriums, Lietuvos bankas

Gaston Reinesch

Präsident, Banque centrale du Luxembourg

Edward Scicluna

Präsident, Bank Ċentrali ta’ Malta/Central Bank of Malta

Klaas Knot

Präsident, De Nederlandsche Bank

Robert Holzmann

Gouverneur, Oesterreichische Nationalbank

Mário Centeno

Präsident, Banco de Portugal

Boštjan Vasle

Präsident, Banka Slovenije

Peter Kažimír

Präsident, Národná banka Slovenska

Olli Rehn

Präsident, Suomen Pankki - Finlands Bank

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