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Elemente des Entwurfs des Aktionsplans zur Schaffung einer Kapitalmarktunion

Stichpunkte des Redebeitrags von Yves Mersch, Mitglied des Direktoriums der EZB, anlässlich einer Mittagsveranstaltung bei der Commerzbank,
Berlin am 11. November 2015

  1. Legislativvorschläge zur Schaffung eines Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen und zur Festlegung neuer aufsichtsrechtlicher Kalibrierungen für Banken in der Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR)
  2. Anpassung der „Solvabilität II“-Rechtsvorschriften zur Förderung von Investitionen in Infrastrukturprojekte und europäische langfristige Investmentfonds (European Long-Term Investment Funds – ELTIFs)
  3. Konsultation zur Ausgestaltung eines europaweiten Rahmens für gedeckte Schuldverschreibungen auf Grundlage gut funktionierender nationaler Regelungen, ohne dass es zu Konflikten mit diesen kommt, sowie Prüfung der Durchführbarkeit gedeckter Schuldverschreibungen für KMU-Kredite
  4. Sondierung zu den kumulativen Auswirkungen von Finanzdienstleistungsreformen, um Wechselwirkungen zwischen den Vorschriften und den kumulativen Auswirkungen der in den letzten Jahren verabschiedeten Reformen zu bewerten
  5. Konsultation zu Risikokapital, um zu prüfen, ob die Inanspruchnahme dieser Investmentfonds durch zielgerichtete Änderungen der Verordnungen gefördert werden kann

Ende des Jahres wird die Kommission zudem die Prospektrichtlinie einer Überprüfung unterziehen, um Hürden für kleinere börsennotierte Unternehmen zu reduzieren. Ferner wird sie ein Grünbuch über Retail-Finanzdienstleistungen veröffentlichen, um die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher und den Wettbewerb bei grenzüberschreitenden Retail-Finanzdienstleistungen und Versicherungen zu erhöhen.

Kritische Würdigung:

  • Verbriefungen wird durch konkrete Gesetzgebungsmaßnahmen als Priorität identifiziert. Parallel zum Aktionsplan wurde ein EU-Rahmen für einfache und transparente Verbriefungen veröffentlicht, der auch eine überarbeitete Kalibrierung für diese Instrumente enthält.  Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass die Banken bei der Finanzierung der Realwirtschaft und für den Zugang zum Kapitalmarkt weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Es überrascht, wenn im Rahmen der Forderung nach mehr Einfachheit und Transparenz sowie zur Finanzierung der Realwirtschaft jetzt auch wieder synthetische Verbriefungen auf den Tisch kommen. Es könnte also zukünftig größere Unterschiede zwischen dem aufsichtsrechtlichen Rahmen für Verbriefungen geben und den Anforderungen, die Zentralbanken an die Hinterlegungsfähigkeit von Verbreifungen stellen.
  • Im Aktionsplan wird darauf hingewiesen, dass der makroprudenzielle Rahmen überarbeitet werden muss, um potenziellen Auswirkungen der Kapitalmarktunion auf die Finanzstabilität Rechnung zu tragen. Diesen Aspekt möchte die Kommission bei der anstehenden Überprüfung des ESRB berücksichtigen. Dabei ist jedoch anzumerken, dass diese Überprüfung von der Kommission erst für das zweite Quartal 2016 geplant ist. Zugleich gilt es die gegebene Kompetenzverteilung im makroprudenziellen Rahmen zu beachten: welche Rolle spielen diese Instrumente als Stabilisierungsinstrumente im nationalen Rahmen; und welche zentrale Rolle bleibt der EU zur Kontrolle von Spill-over-Effekten? Gesamtwirtschaftliche Feinsteuerung auf der EU Ebene zur Gleichschaltung aller Finanzzyklen in den Mitgliedsländern erscheint mir ein schwieriges Unterfangen zu sein .
  • Der Aktionsplan enthält begrüßenswerte Initiativen, durch die Nachhandelssysteme und Sicherheitenmärkte effizienter und widerstandsfähiger werden sollen. Die Kommission wird eine Überprüfung der Fortschritte bei der Beseitigung der Giovannini-Hindernisse für das grenzüberschreitende Clearing und Settlement vor dem Hintergrund von T2S und der jüngsten Gesetzgebung durchführen. Dabei werden unter anderem auch Fragen der Rechtssicherheit behandelt, was Eigentumsrechte an Wertpapieren, Sicherheitendienste, Auswirkungen von Forderungsübertragungen auf Dritte und die Beseitigung grenzüberschreitender steuerlicher Hindernisse bezüglich der Verfahren für die Quellensteuer betrifft. Die Kommission wird zudem einheitliche Regeln dahingehend vorschlagen, welches nationale Recht bei Auswirkungen von Forderungsübertragungen auf Dritte Anwendung findet.
  • Der Aktionsplan enthält keine spezifischen Ziele und Meilensteine in Form eines klaren Fahrplans für das Erreichen der Kapitalmarktunion. 
Die laufende Konsultation zu den Auswirkungen der CRR/CRD IV auf die Kreditvergabe der Banken, die Bewertung der kumulativen Auswirkungen der Gesetzgebung und die Arbeit am Projekt „Bessere Rechtsetzung“ werden als zentrale Initiativen genannt. Diese Arbeitsschwerpunkte sind begrüßenswert. Planungssicherheit herzustellen und überflüssige Detailregelungen auszumerzen, wurde in der Vergangenheit zu wenig Gewicht beigemessen.
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