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Rechenschaftspflicht

Wir brauchen Sie als Vertreterinnen und Vertreter der Menschen in der EU, damit Sie deren Anliegen an uns weitergeben und uns dabei helfen, unsere Politik zu erklären. 

Präsidentin Christine Lagarde

Die EZB ist eine unabhängige Institution. Sie setzt ihre Instrumente nach eigenem Ermessen so ein, wie sie es zur Erfüllung ihrer Aufgaben und ihres Auftrags für notwendig erachtet. Ihre Rechenschaftspflicht ist das notwendige Gegengewicht zu dieser Unabhängigkeit. 

Die EZB hat ihre Handlungen gegenüber dem Europäischen Parlament als der gewählten Vertretung der EU-Bevölkerung zu verantworten.

Unser Rahmen für die Rechenschaftspflicht

Nach Artikel 284 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist die EZB in erster Linie gegenüber dem Europäischen Parlament rechenschaftspflichtig, das die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der EU vertritt. Sie muss aber auch dem Rat der EU regelmäßig Bericht erstatten, in dem die Regierungen aller EU-Mitgliedstaaten vertreten sind. In der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) ist dies ebenfalls festgehalten.

Artikel 15 Absatz 3 der Satzung

Über die Jahre hinweg haben wir einen robusten und umfassenden Rahmen für die Erfüllung unserer Rechenschaftspflicht entwickelt, der weit über die Anforderungen des Vertrags hinausgeht. 

Der Dialog zwischen der EZB und dem Europäischen Parlament ist hierbei von zentraler Bedeutung. Er erlaubt es der EZB, ihre Maßnahmen und ihre Politik den gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Menschen in der EU ausführlich zu erläutern und auf ihre Anliegen einzugehen. So können sich die Bürgerinnen und Bürger der EU wie auch ihre Vertreterinnen und Vertreter ein Bild davon machen, wie erfolgreich die EZB ihr wichtigstes Ziel verfolgt, nämlich für stabile Preise zu sorgen, so wie in Artikel 127 Absatz 1 des Vertrags vorgesehen.

Wichtigste Kanäle für die Erfüllung unserer Rechenschaftspflicht


Jahresbericht der EZB

Die EZB legt dem Europäischen Parlament, dem Rat der EU, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Rat einen Jahresbericht über ihre Aufgaben, die Tätigkeiten des ESZB und die Geldpolitik des Eurosystems vor. Die Vizepräsidentin bzw. der Vizepräsident der EZB stellt den Bericht dem Europäischen Parlament jedes Jahr in einer eigens hierfür einberufenen Sitzung des ECON-Ausschusses vor. Die Präsidentin bzw. der Präsident stellt den Bericht im Rahmen einer Plenardebatte vor.

Aktueller Jahresbericht
Anhörungen vor dem ECON-Ausschuss

Die Präsidentin bzw. der Präsident der EZB nimmt an vierteljährlichen Anhörungen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments teil. Auch andere Direktoriumsmitglieder nehmen an Anhörungen dieses Ausschusses teil, um die Erwägungen und die Beschlüsse der EZB zu bestimmten Themen zu erläutern.

Webcasts: Anhörungen vor dem Europäischen Parlament
Schriftliche Anfragen

Mitglieder des Europäischen Parlaments können sich mit schriftlichen Anfragen an die EZB wenden. Die Antwortschreiben werden von der EZB und dem Europäischen Parlament auf ihren jeweiligen Websites veröffentlicht.

Schreiben an Mitglieder des Europäischen Parlaments
Anlassbezogener Austausch mit Mitgliedern des EZB-Direktoriums

Die Präsidentin bzw. der Präsident der EZB und die übrigen Mitglieder des Direktoriums nehmen auf Ersuchen des Europäischen Parlaments oder auf eigene Initiative an Ad-hoc-Aussprachen vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung teil, um Fragen zu erörtern, die in den Zuständigkeitsbereich der EZB fallen.

Direktorium
Informelle Besuche bei der EZB

Jedes Jahr ist eine Delegation des Ausschusses für Wirtschaft und Währung bei den Mitgliedern des Direktoriums zu Gast. In informellen Gesprächen werden Themen erörtert, die in den Zuständigkeitsbereich der EZB fallen.

Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Stellungnahmen der EZB

Es ist der EZB und dem Europäischen Parlament ein Anliegen, dass die zuständigen Gremien des Europäischen Parlaments Stellungnahmen der EZB zu Vorschlägen für Rechtsakte der Union angemessen berücksichtigen. Daher sollte das Europäische Parlament etwaige Stellungnahmen rechtzeitig bei der EZB anfordern.

Alle Stellungnahmen nach Datum

Einheitliches Verständnis und wirksame Zusammenarbeit

Um kontinuierlich das einheitliche Verständnis sowie die effektive Zusammenarbeit zu fördern, werden die auf die Rechenschaftspflicht bezogenen Vereinbarungen zwischen der EZB und dem Europäischen Parlament im Bereich des Zentralbankwesen in Form eines Briefwechsels festgehalten.

Briefwechsel zwischen der EZB und dem Europäischen Parlament

EZB-Bankenaufsicht und Rechenschaftspflicht

Für die Rechenschaftspflicht der EZB im Zusammenhang mit ihren Aufsichtsaufgaben gelten eigene Regelungen, die in der Verordnung über den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) festgelegt sind.

Wie die Rechenschaftspflicht im Bereich der Bankenaufsicht in der Praxis zu erfüllen ist, regeln die folgenden Dokumente:

Rechenschaftsplicht – EZB-Bankenaufsicht

Andere Kommunikationskanäle

Im Verlauf der Jahre hat die EZB neben dem, was der Vertrag vorsieht, weitere Kommunikationskanäle entwickelt, um mit der europäischen Öffentlichkeit zu kommunizieren. Ihre Beschlüsse werden dadurch transparenter und lassen sich besser nachvollziehen.

Wirtschaftsbericht

Der Wirtschaftsbericht enthält die wirtschaftlichen und monetären Informationen, die dem EZB-Rat als Grundlage für seine geldpolitischen Beschlüsse dienen. Er erscheint achtmal im Jahr, jeweils zwei Wochen nach einer geldpolitischen Sitzung.

Aktueller Wirtschaftsbericht
Konsolidierter Wochenausweis

Der konsolidierte Wochenausweis des Eurosystems liefert Informationen zu geldpolitischen Operationen, Devisengeschäften und Anlagegeschäften.

Konsolidierter Wochenausweis
Pressekonferenzen

Die EZB hält im Anschluss an jede geldpolitische Sitzung des EZB-Rats, d. h. in sechswöchigen Abständen, eine Pressekonferenz ab.

Pressekonferenzen
Zusammenfassungen der geldpolitischen Sitzungen

Vier Wochen nach jeder Sitzung wird eine Zusammenfassung der geldpolitischen Erörterungen des EZB-Rats veröffentlicht.

Zusammenfassungen der geldpolitischen Sitzungen
Blogbeiträge, Interviews und Reden

Die Mitglieder des Direktoriums kommunizieren regelmäßig über Blogbeiträge, Interviews, Reden und in einigen Fällen auch über die sozialen Medien mit der Öffentlichkeit.

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