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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

August/September 2026

2. Oktober 2026

Externe Kommunikation

Ankündigungen im Zusammenhang mit dem Projekt digitaler Euro

Am 30. Juli 2026 veröffentlichte die EZB eine Pressemitteilung zu den Barrierefreiheitsmerkmalen der App für den digitalen Euro. Diese werden über die Anforderungen der europäischen Gesetzgebung zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act) hinausgehen. Sie kündigte an, dass sie 2027 im Rahmen des Pilotprojekts zum digitalen Euro mit Tests zur Benutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit beginnen wird. Die Pressemitteilung sowie die zugehörigen Dokumente sind auf der Website der EZB abrufbar.

Am 15. September 2026 veröffentlichte die EZB einen Aufruf zur Interessenbekundung, mit dem sie E-Commerce- und M-Commerce-Händler dazu aufrief, sich am Pilotprojekt zum digitalen Euro zu beteiligen. Die Frist für die Einreichung endet am 27. Oktober 2026.

Am 28. September 2026 veröffentlichte die EZB einen weiteren Aufruf zur Interessenbekundung, mit dem sie private Unternehmen und Organisationen dazu einlud, gemeinsam zu prüfen, wie die Infrastruktur für den digitalen Euro ihre Innovationsvorhaben unterstützen könnte. Nähere Informationen hierzu finden sich in der entsprechenden Ankündigung auf der EZB-Website. Die Frist für die Einreichung endet am 9. November 2026.

Starke Beteiligung an der EZB-Umfrage zur künftigen Gestaltung der Euro-Banknoten

Am 23. September 2026 veröffentlichte die EZB eine Pressemitteilung, wonach fast zehn Millionen Menschen in Europa und darüber hinaus an der Umfrage zur künftigen Gestaltung der Euro-Banknoten teilgenommen haben. Die Umfrage lief vom 23. Juli bis zum 21. September 2026. Eine Beteiligung in dieser Größenordnung – 2,6 % der Bevölkerung des Euroraums – hat es bei einer solchen Umfrage bislang nicht gegeben. In der Pressemitteilung wurden auch die nächsten Schritte des Verfahrens skizziert. Weitere Informationen über die künftigen Banknoten, die in die Endauswahl gelangten Vorschläge und das Auswahlverfahren finden sich auf der Website der EZB.

Marktoperationen

Änderungen von Rechtsakten zur Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems

Am 22. September 2026 verabschiedete der EZB-Rat Änderungen an den Rechtsakten zur Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems. Die Änderungsrechtsakte sind die Leitlinie EZB/2026/26 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2015/510 über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems und die Leitlinie EZB/2026/27 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2016/65 über die bei der Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems anzuwendenden Bewertungsabschläge.

Die Änderungen gelten ab dem 30. November 2026 und umfassen die Änderungen, die in einer Pressemitteilung auf der Website der EZB näher beschrieben sind.

Makroprudenzielle Politik und Finanzstabilität

Antwort des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) auf die gezielte Konsultation zur Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR)

Am 7. September 2026 billigte der EZB-Rat unter Beteiligung des Erweiterten Rates die Antwort des ESZB auf die gezielte Konsultation der Europäischen Kommission zur Überprüfung der MiCAR. In seiner Antwort begrüßt das ESZB die Konsultation zur Bewertung von Bereichen, in denen die bestehenden Vorschriften verbessert werden könnten, damit die MiCAR auch künftig ihren Zweck erfüllt. Dabei werden die Erfahrungen aus den ersten Jahren ihrer Anwendung, die sich wandelnde Marktdynamik und die Praxis in anderen Rechtsordnungen berücksichtigt. Die Antwort ist auf der Website der EZB abrufbar.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

Ernennung eines neuen Mitglieds des Marktinfrastrukturrats (MIB)

Am 30. Juli 2026 genehmigte der EZB-Rat die Ernennung von Sigríður Dis Guðjónsdóttir, Leiterin der Abteilung Zahlungsverkehr und Resilienz bei der isländischen Zentralbank, zu einem nicht stimmberechtigten Mitglied des MIB als Vertreterin einer Zentralbank außerhalb des Euroraums. Ihre Amtszeit läuft bis zum 31. Mai 2029. Die vollständige Mitgliederliste des Marktinfrastrukturrats kann auf der Website der EZB abgerufen werden.

Genehmigung und Start der Pontes-Pilotphase

Am 11. August 2026 genehmigte der EZB-Rat eine Vereinbarung über die Einführung von Pontes, einer Lösung, die die Abwicklung von Wholesale-Transaktionen mit tokenisierten Vermögenswerten in Zentralbankgeld ermöglicht. Die Vereinbarung zwischen den Zentralbanken des Eurosystems und den an der Bereitstellung der Lösung beteiligten nationalen Zentralbanken des Eurosystems schafft einen verbindlichen Rechtsrahmen für ein produktionsreifes System und trägt zugleich dem vorläufigen Charakter dieser Dienstleistungsphase Rechnung. Sie enthält auch Geschäftsbedingungen für Marktteilnehmer und Betreiber von Distributed-Ledger-Technologie-Systemen (DLT-Systemen). Diese werden als Vertragsvorlagen für Vereinbarungen zwischen den Zentralbanken des Eurosystems und ihren Marktteilnehmern bzw. Betreibern von DLT-Systemen dienen. Am 11. September 2026 empfahl der Marktinfrastrukturrat, Pontes wie geplant am 21. September 2026 einzuführen. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB abrufbar.

Beschluss der EZB über die Einstufung von Visa Europe Payment System als systemrelevantes Zahlungsverkehrssystem

Am 24. August 2026 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2026/22 zur Einstufung von Visa Europe Payment System als systemrelevantes Zahlungsverkehrssystem gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2025/1355 zu den Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme. Der Beschluss, der der deutschen Zweigstelle von Visa Europe Limited in ihrer Eigenschaft als Betreiberin des Visa Europe Payment System im Euro-Währungsgebiet mitgeteilt wurde, ist auf EUR-Lex abrufbar. Infolge des Beschlusses wird Visa Europe Payment System vom Eurosystem überwacht, wobei die EZB als federführende Überwachungsinstanz fungiert.

Aktueller Stand der Verknüpfung von TARGET Instant Payment Settlement (TIPS) mit anderen schnellen Zahlungssystemen

Am 24. September 2026 nahm der EZB-Rat Kenntnis von einem Bericht über die Fortschritte bei der Verknüpfung (Interlinking) der TIPS-Plattform mit anderen schnellen Zahlungssystemen weltweit und billigte die Einleitung einer Machbarkeitsprüfung für die Verknüpfung mit dem brasilianischen Sofortzahlungssystem Pix. Eine Mitteilung hierzu ist auf der Website der EZB abrufbar. Darüber hinaus prüfte der EZB-Rat eine Empfehlung des Marktinfrastrukturrats zur Preisgestaltung des TIPS-Interlinking-Dienstes. Genauere Informationen über den weiteren Fortschritt werden auf der Website der EZB veröffentlicht.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zum polnischen Rüstungsfonds

Am 28. Juli 2026 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2026/23 auf Ersuchen des Marschalls des polnischen Parlaments.

Stellungnahme der EZB zu Irlands Beteiligung am Treuhandfonds für Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Internationalen Währungsfonds

Am 12. August 2026 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2026/24 auf Ersuchen des irischen Finanzministers.

Stellungnahme der EZB zur Einführung eines Verbots von Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowerten sowie zu Maßnahmen im Zusammenhang mit der Anwendung der Verordnung (EU) 2023/1114

Am 12. August 2026 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2026/26 auf Ersuchen des Marschalls des polnischen Parlaments.

Stellungnahme der EZB zu Regelungen zum Wohlverhalten und zur Integrität der Beschäftigten und der Mitglieder des Direktoriums einer Aufsichtsbehörde

Am 14. August 2026 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2026/25 auf Ersuchen des deutschen Bundesministeriums der Finanzen.

Stellungnahme der EZB zur aufsichtsbezogenen Unabhängigkeit und zur Vermeidung von Interessenkonflikten

Am 19. August 2026 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2026/27 auf Ersuchen des luxemburgischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zu den Zielen der Finanzaufsichtsbehörde, zu beschränkten Zulassungen als Kreditinstitut und zu Zusammenschlüssen von Kreditinstituten

Am 31. August 2026 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2026/28 auf Ersuchen des finnischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zur Vermeidung von Interessenkonflikten beim Präsidenten, beim Vizepräsidenten und bei den Mitarbeitern der Central Bank of Cyprus

Am 21. September 2026 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2026/29 auf Ersuchen des Ministeriums für Justiz und öffentliche Ordnung der Republik Zypern.

Corporate Governance

Verlängerung der Mandate von zwei Mitgliedern des Administrativen Überprüfungsausschusses (ABoR) und einem Stellvertreter

Am 11. September 2026 beschloss der EZB-Rat im Einklang mit Artikel 24 Absatz 2 der SSM-Verordnung, die Mandate von Christiane Campill als Mitglied des ABoR und von Damir Odak als stellvertretendes Mitglied des ABoR um eine weitere volle Amtszeit von fünf Jahren bis zum 30. November 2031 zu verlängern. Zudem beschloss er, das Mandat von Pentti Hakkarainen als Mitglied des ABoR bis zum 31. Januar 2032 zu verlängern. Die Mandate der anderen drei Mitglieder des ABoR, des Gremiums, das interne administrative Überprüfungen von EZB-Aufsichtsbeschlüssen durchführt, laufen 2029 aus. Genauere Informationen zum ABoR finden sich auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht.

Stellungnahme des Ethikausschusses zur beabsichtigten beruflichen Tätigkeit eines Mitglieds des EZB-Rats nach Beendigung des Dienstverhältnisses

Am 24. September 2026 schloss sich der EZB-Rat der Stellungnahme des Ethikausschusses an, wonach die Absicht von Isabel Schnabel, Mitglied des Direktoriums und des EZB-Rats, ab dem 4. Januar 2027 die Position der Finanzberaterin des IWF und Leiterin der Abteilung Geld- und Kapitalmärkte zu übernehmen, weder Bedenken hinsichtlich möglicher Interessenkonflikte aufwarf noch als Anlass für solche Bedenken wahrgenommen werden konnte. Daher kam der Ethikausschuss zu dem Schluss, dass in diesem Fall keine Cooling-off-Periode gelte. Am selben Tag erklärte Frau Schnabel ihren Rücktritt von ihrem Amt bei der EZB mit Wirkung zum 3. Januar 2027. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB abrufbar.

Statistik

Änderung der Leitlinie über die Statistik zu den Bilanzpositionen und die Statistik zu den Zinssätzen der monetären Finanzinstitute (MFIs)

Am 11. September 2026 erließ der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2026/25 zur Änderung der Leitlinie EZB/2021/11 über die Statistik zu den Bilanzpositionen und die Statistik zu den Zinssätzen der monetären Finanzinstitute. Die Änderungen sind technischer Natur. Sie umfassen beispielsweise Anpassungen bei der Meldung vierteljährlicher statistischer Daten über Kredite an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften eingeführt werden, um deren Übereinstimmung mit der überarbeiteten statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union (NACE) zu gewährleisten.

EZB-Bankenaufsicht

Beschluss zur Festlegung der Datenschutzregelung für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Aufsicht

Am 30. Juli 2026 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, den Beschluss EZB/2026/18 zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute zu erlassen. Der auf EUR-Lex abrufbare Beschluss regelt die Aufteilung der jeweiligen Funktionen und Zuständigkeiten zwischen den gemeinsam Verantwortlichen, bei denen es sich um die EZB und den nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities – NCAs) handelt, in Bezug auf die Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2018/1725 betreffend die EZB bzw. der Verordnung (EU) 2016/679 betreffend die NCAs bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Wahrnehmung einer Reihe wichtiger Aufsichtsaufgaben.

Veröffentlichung der Ergebnisse des inversen Stresstests 2026 zu geopolitischen Risiken

Am 31. Juli 2026 veröffentlichte die EZB die Ergebnisse ihres inversen Stresstests 2026 zu geopolitischen Risiken, an dem 110 direkt von der EZB beaufsichtigte Banken aus dem Euroraum teilnahmen. Die Ergebnisse sind zusammen mit einer entsprechenden Pressemitteilung auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Jahresbericht 2025 über Whistleblowing im Rahmen des SSM

Am 4. August 2026 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, den ersten Jahresbericht über Whistleblowing im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) zu veröffentlichen. Der Bericht, der sich auf das Jahr 2025 bezieht, soll der breiten Öffentlichkeit einen Überblick über die SSM-weiten Whistleblowing-Aktivitäten im Zusammenhang mit der Bankenaufsicht geben. Er fasst die bei den zuständigen Behörden im Jahr 2025 eingegangenen Hinweise einschließlich der entsprechenden Folgemaßnahmen in aggregierter Form zusammen. Der Bericht ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Einhaltung der EBA-Leitlinien zur Änderung der Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 durch die EZB

Am 14. August 2026 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – EBA) zu informieren, dass die EZB die geänderten EBA-Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (EBA/GL/2026/05) in Bezug auf die direkt von ihr beaufsichtigten bedeutenden Institute bereits einhält.

Rahmenwerke für die Übertragung von Befugnissen hinsichtlich Entscheidungen über die Bewertung von Gruppensanierungsplänen und Beschlüssen über wesentliche Änderungen von Ratingsystemen zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko sowie Änderung des Beschlusses zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von internen Modellbeschlüssen und fristverlängernden Beschlüssen

Am 21. August 2026 erließ der EZB-Rat den Beschluss (EU) 2026/2036 zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Beschlüssen über wesentliche Änderungen von Ratingsystemen zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko (EZB/2026/19), den Beschluss (EU) 2026/2037 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2021/1442 zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von internen Modellbeschlüssen und fristverlängernden Beschlüssen (EZB/2021/38) (EZB/2026/20) und Beschluss (EU) 2026/2038 zur Übertragung der Befugnis zum Erlass gemeinsamer Entscheidungen zur Bewertung von Gruppensanierungsplänen (EZB/2026/21). Angesichts der beträchtlichen Zahl der in diesen Bereichen gefassten Beschlüsse sollen diese Rechtsakte dazu beitragen, dass die Aufsichtsaufgaben der EZB effizienter wahrgenommen werden können. Auf der Grundlage dieser Beschlüsse erließ das Direktorium der EZB am 1. September 2026 den Beschluss (EU) 2026/2039 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass gemeinsamer Entscheidungen zur Bewertung von Gruppensanierungsplänen (EZB/2026/23) und den Beschluss (EU) 2026/2040 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass delegierter Beschlüsse über wesentliche Änderungen an Ratingsystemen zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko (EZB/2026/24).

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