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Häufig gestellte Fragen zum digitalen Euro

Stand: 14. Februar 2024

Frage 1: Warum braucht Europa einen digitalen Euro?

Die Digitalisierung verändert die Art und Weise, wie wir bezahlen. Der Anteil der Barzahlungen geht zurück, und die Corona-Pandemie hat diese Verschiebung in Richtung Onlinehandel und digitale Zahlungen noch beschleunigt. Der digitale Euro wäre eine elektronische Form von Bargeld für die digitalisierte Welt. Mit ihm hätten Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, neben Banknoten und Münzen auch eine digitale Form von Zentralbankgeld zu nutzen.

Ein digitaler Euro wäre eine Neuerung, die das Leben erleichtert: ein im gesamten Euroraum allgemein akzeptiertes digitales Zahlungsmittel, das in Geschäften, online oder zwischen Privatpersonen verwendet werden kann. Genau wie Bargeld wäre er risikofrei, weithin verfügbar und nutzerfreundlich. Zudem wäre die grundlegende Nutzung kostenlos.

Darüber hinaus würde ein digitaler Euro die strategische Autonomie und Währungshoheit des Euroraums stärken, indem er die Effizienz des europäischen Zahlungsverkehrssystems insgesamt steigert, Innovationen fördert und die Widerstandsfähigkeit des Systems gegenüber Cyberangriffen oder technischen Störungen, wie z. B. Stromausfällen, erhöht.

Weiterführende Informationen zu: Warum brauchen wir einen digitalen Euro?

Frage 2: Wie könnte ein digitaler Euro zur strategischen Autonomie Europas beitragen?

Ein digitaler Euro wäre eine Zahlungslösung unter europäischer Führung, die für den gesamten Euroraum zur Verfügung steht. Er könnte also dazu beitragen, die Abhängigkeit Europas von nichteuropäischen privaten Zahlungsdienstleistern zu verringern, und würde deren marktbeherrschender Stellung entgegenwirken. Somit würde ein digitaler Euro die europäische Zahlungsverkehrslandschaft wettbewerbsfähiger und innovativer machen, denn er böte eine Plattform, die es Zahlungsdienstleistern erleichtern würde, eigene europaweite Lösungen anzubieten.

Mit einem erfolgreichen digitalen Euro könnte Europa insgesamt eine globale Vorreiterrolle im digitalen Finanzwesen und bei digitalen Zentralbankwährungen übernehmen.

Frage 3: Würde ein digitaler Euro das Bargeld ersetzen?

Nein. Ein digitaler Euro würde das Bargeld ergänzen, es aber nicht ersetzen. Wenn es neben Bargeld einen digitalen Euro gäbe, könnte die steigende Nachfrage der Verbraucherinnen und Verbraucher nach schnellen und sicheren elektronischen Zahlungsmitteln erfüllt werden. Bargeld würde im Euroraum weiterhin zur Verfügung stehen. Das gilt auch für die anderen privaten elektronischen Zahlungsmittel, die derzeit verwendet werden.

Frage 4: Wäre ein digitaler Euro eine alternative Währung innerhalb des Eurosystems?

Nein. Ein digitaler Euro wäre eine weitere Möglichkeit, in Europa mit dem Euro, unserer gemeinsamen Währung, zu bezahlen. Er könnte 1:1 in Banknoten umgetauscht werden. Ein digitaler Euro wäre die Antwort auf die Präferenz für digitale Zahlungsmittel, die sowohl bei Privatpersonen als auch bei Unternehmen zunimmt.

Frage 5: Wie ist der aktuelle Stand des Projekts digitaler Euro?

Nach einer zweijährigen Untersuchungsphase hat der EZB-Rat beschlossen, die Vorbereitungsphase einzuleiten. Sie hat am 1. November 2023 begonnen.

Die Vorbereitungsphase ist zweigeteilt: Die erste Teilphase läuft seit dem 1. November und dauert zwei Jahre. Ausgehend von den Ergebnissen der ersten Teilphase und den Entwicklungen im Gesetzgebungsverfahren würde der EZB-Rat dann entscheiden, ob die zweite Teilphase eingeleitet wird. Zudem würde er ihren Umfang und ihre Dauer festlegen.

Die gesamte Vorbereitungsphase hat den Zweck, den digitalen Euro im Einklang mit den Gestaltungsmerkmalen und technischen Anforderungen, die in der Untersuchungsphase festgelegt worden sind, weiterzuentwickeln und zu testen.

In der Vorbereitungsphase könnten umfassende Analysen, Erprobungen, Tests und Stakeholder-Befragungen stattfinden, um sicherzustellen, dass der digitale Euro in Bezug auf Qualität, Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit höchste Maßstäbe erfüllt.

Der Beginn der Vorbereitungsphase markiert zwar einen bedeutenden Schritt, er greift jedoch einer Entscheidung des EZB-Rats über die Ausgabe eines digitalen Euro keineswegs vor. Eine solche Entscheidung kann erst in Betracht gezogen werden, nachdem die entsprechenden Rechtsvorschriften erlassen worden sind.

Frage 6: Wie sind die europäischen Gesetzgeber in den Prozess eingebunden?

Im Juni 2023 hat die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Einführung des digitalen Euro unterbreitet. Mit dem Rechtsakt soll sichergestellt werden, dass ein zukünftiger digitaler Euro Privatpersonen und Unternehmen eine zusätzliche Möglichkeit bietet, überall im Euroraum digital mit einer allgemein akzeptierten, kostengünstigen, sicheren und widerstandsfähigen Form von Zentralbankgeld zu bezahlen.

Die beiden Prozesse – Gesetzgebung und Gestaltung eines digitalen Euro – werden parallel ablaufen, damit das Eurosystem in der Lage ist, umgehend mit der Ausgabe des digitalen Euro zu beginnen, sofern und wenn nach der Verabschiedung des gesetzlichen Rahmens für den digitalen Euro der Beschluss erforderlich ist.

Das Eurosystem wird etwaige Änderungen an der Gestaltung des digitalen Euro prüfen, die sich unter Umständen aus den Gesetzgebungsberatungen ergeben. Außerdem steht die EZB während des Gesetzgebungsverfahrens bereit, um bei Bedarf zu unterstützen und fachlich zu beraten.

Der EZB-Rat wird erst nach dem Erlass des Rechtsakts über die Ausgabe des digitalen Euro entscheiden.

Frage 7: Wer ist am Projekt zum digitalen Euro beteiligt?

Das Eurosystem – die EZB und die nationalen Zentralbanken des Euroraums – müssen dafür sorgen, dass ein digitaler Euro den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer gerecht wird. Aus diesem Grund pflegt das Eurosystem eine enge Zusammenarbeit mit politischen Entscheidungsträgern, Gesetzgebern, Marktakteuren und Organisationen der Zivilgesellschaft, und tauscht sich regelmäßig mit ihnen aus. Auch Fokusgruppen haben sich als sehr wertvoll erwiesen, weil die Menschen in diesen Foren direkt zu Wort kommen und ihre Präferenzen äußern können.

Der Austausch erfolgt in unterschiedlichen Gremien wie dem Euro Retail Payments Board, einem Forum unter dem Vorsitz der EZB, in dem alle wichtigen Akteure des Zahlungsmarkts vertreten sind, oder der Market Advisory Group, in der sich Fachleute während der Untersuchungsphase beratend zur Ausgestaltung und Bereitstellung des digitalen Euro äußern.

Darüber hinaus nimmt die EZB regelmäßig an Treffen der Euro-Gruppe mit den Finanzministerinnen und Finanzministern der Länder des Euroraums teil und steht dem Europäischen Parlament regelmäßig Rede und Antwort über den aktuellen Stand des Projekts. Darüber hinaus veranstaltet sie Seminare mit europäischen Organisationen der Zivilgesellschaft, um deren Ansichten einzuholen.

Frage 8: Wer könnte den digitalen Euro verwenden?

Dem Legislativvorschlag der Europäischen Kommission zufolge würde ein digitaler Euro Menschen, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen, die vorübergehend oder dauerhaft in einem Mitgliedstaat des Euroraums ansässig bzw. niedergelassen sind.

Personen, die privat oder beruflich im Euroraum unterwegs sind oder früher einmal in einem Land des Euroraums ansässig bzw. niedergelassen waren, könnten ebenfalls Zugang zum digitalen Euro erhalten.

Der Zugang kann zudem auch Personen, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen ermöglicht werden, die außerhalb des Euroraums ansässig oder niedergelassen sind. Voraussetzung hierfür wäre, dass sie ein Konto für digitale Euro bei einem Zahlungsdienstleister eröffnen, der in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums[1] oder einem Drittland niedergelassen bzw. tätig ist, und dass die EU und die Drittländer zuvor entsprechende Verträge abgeschlossen und/oder die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken der nicht dem Euroraum angehörenden Mitgliedstaaten und der Drittländer zuvor entsprechende Vereinbarungen getroffen haben.

Frage 9: Warum wäre ein digitaler Euro im Alltag von Vorteil?

Ein digitaler Euro wäre eine Zahlungslösung für jede Gelegenheit, die jederzeit und überall im Euroraum verwendet werden kann. Er wäre ein allgemein akzeptiertes digitales Zahlungsmittel, das in Geschäften, online oder zwischen Privatpersonen kostenfrei verwendet werden kann. Die Menschen hätten dann die Möglichkeit, auch für digitale Zahlungen ein öffentliches Zahlungsmittel zu verwenden. Dieses stünde ihnen sowohl online als auch offline zur Verfügung.

Das Design eines digitalen Euro würde dafür sorgen, dass er einen anderen digitalen Zahlungsmethoden überlegenen Schutz der Privatsphäre gewährleistet. Dem Eurosystem wäre es nicht möglich, Personen anhand ihrer Zahlungen zu identifizieren. Persönliche Transaktionsdetails von Offline-Zahlungen in digitalen Euro wären nur dem Zahlenden und dem Zahlungsempfänger bekannt.

Ein digitaler Euro wäre sicher und einfach zu verwenden. Er würde die finanzielle Inklusion im digitalen Bereich fördern, da niemand zurückgelassen würde. Ein digitaler Euro würde den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen ebenso gerecht wie den Bedürfnissen derjenigen, die kein Bankkonto oder wenig digitale und finanzielle Kenntnisse haben.

Um sicherzustellen, dass der digitale Euro im gesamten Euroraum nutzbar und zugänglich ist, sieht der von der Europäischen Kommission vorgelegte Entwurf eines Legislativvorschlags für den Handel die Verpflichtung vor, den digitalen Euro anzunehmen, und für die beaufsichtigten Intermediäre die Verpflichtung, ihn ihren Kundinnen und Kunden bereitzustellen.

Frage 10: Welche Vorteile hätte ein digitaler Euro für den Handel?

Ein digitaler Euro wäre eine wahrhaft gesamteuropäische Zahlungslösung, die überall im Euroraum akzeptiert wird. Für den Handel wäre er eine einfachere und kostengünstigere Alternative zur derzeitigen fragmentierten Zahlungslandschaft. Der digitale Euro würde die Verhandlungsposition des Handels gegenüber den Anbietern von Zahlungslösungen stärken und ihn dadurch finanziell entlasten. Diese Kostensenkungen könnten dann an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden.

Ein weiterer Vorteil des digitalen Euro für den Handel wären potenziell höhere Abschlussquoten. Dies gilt insbesondere für den Onlinehandel, denn Kundinnen und Kunden entscheiden sich wahrscheinlich häufiger für einen Kauf, wenn ihnen das Zahlungsinstrument vertraut ist. Darüber hinaus würde der digitale Euro dem Handel einen Zahlungseingang in Echtzeit und ohne zusätzliche Kosten ermöglichen.

Frage 11: Welche Vorteile hätte ein digitaler Euro für Intermediäre?

Beaufsichtigte Intermediäre, z. B. Banken, würden bei der Bereitstellung des digitalen Euro eine zentrale Funktion übernehmen. Sie wären die wichtigste Anlaufstelle für Privatpersonen, den Handel und Unternehmen im Zusammenhang mit dem digitalen Euro und würden sämtliche Endnutzerdienstleistungen erbringen.

Mit einem digitalen Euro könnte sich der Aktionsradius der Intermediäre auf den ganzen Euroraum erstrecken. Die meisten privaten Innovationen sind hingegen eher auf bestimmte inländische Märkte ausgerichtet. So könnte ein digitaler Euro den Intermediären als Plattform dienen, um auf den wachsenden Märkten für elektronischen Handel und digitale Zahlungen im gesamten Euroraum weitere Innovationen und den Wettbewerb zu fördern.

Außerdem könnte ein digitaler Euro Intermediären zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten eröffnen. Beispielsweise könnte der Handel außerhalb des Euroraums nur dann in digitalen Euro abrechnen, wenn ein Konto bei einem Zahlungsdienstleister aus dem Euroraum besteht. So ist es im Vorschlag des Eurosystems vorgesehen.

Darüber hinaus bietet der digitale Euro Intermediären mit den Ausgleichszahlungen, die derzeit im Entwurf des Legislativvorschlags der Europäischen Kommission vorgesehen sind, ähnliche wirtschaftliche Anreize wie andere digitale Zahlungsmittel. In diesem Zusammenhang eröffnet ein digitaler Euro Intermediären auch neue Möglichkeiten, in weitere Zusatzleistungen für ihre Kunden zu investieren.

Frage 12: Müssten die Menschen für die Nutzung des digitalen Euro zahlen?

Der digitale Euro wäre ein öffentliches Gut. Er könnte daher kostenfrei für grundlegende Zahlungsdienste von allen genutzt werden, die dies wünschen.

Davon unabhängig könnten beaufsichtigte Intermediäre, einschließlich Banken, die grundlegenden Funktionen des digitalen Euro als Basis für die Weiterentwicklung ihrer eigenen Plattformen und Lösungen nutzen. Auf diese Weise könnten Intermediäre ihrer Kundschaft kostenpflichtige Zusatzleistungen anbieten.

Frage 13: Wie würde ein digitaler Euro funktionieren?

Mit einem digitalen Euro könnten sichere Echtzeitzahlungen getätigt werden – in Ladengeschäften, online oder zwischen Privatpersonen. Dabei würde es keine Rolle spielen, in welchem Land des Euroraums sich die Beteiligten befinden oder bei welchem Zahlungsdienstleister sie ein Konto haben. Die EZB prüft derzeit verschiedene Möglichkeiten der praktischen Umsetzung.

So würde das Eurosystem beispielsweise eine spezielle App für den digitalen Euro entwickeln, zu der alle Bürgerinnen und Bürgern gleichberechtigten Zugang hätten. Alternativ könnten die Intermediäre, einschließlich der Banken, Dienstleistungen für den digitalen Euro in ihre bestehenden Apps integrieren, mit denen ihre Kundinnen und Kunden bereits vertraut sind. In beiden Fällen könnten auch Personen ohne Bankkonto oder digitales Gerät in digitalen Euro bezahlen, indem sie eine physische Karte nutzen, die von öffentlichen Intermediären wie Postscheckämtern bereitgestellt wird.

In jedem Fall würde ein digitaler Euro sowohl Online- als auch Offline-Funktionen bieten, damit er auch bei eingeschränkter Internetverbindung verwendet werden kann. Bei Offline-Zahlungen in digitalen Euro wären persönliche Transaktionsdetails nur dem Zahlenden und dem Zahlungsempfänger bekannt.

Weiterführende Informationen zu: Wie würde ein digitaler Euro funktionieren?

Frage 14: Wie privat wäre ein digitaler Euro?

Der Schutz der Privatsphäre ist eines der wichtigsten Gestaltungsmerkmale des digitalen Euro. Das Eurosystem hat kein Interesse an den privaten Zahlungsdaten oder den Zahlungsgewohnheiten der Menschen. Es wäre ihm nicht möglich, Personen anhand ihrer Transaktionen zu identifizieren.

Mit einem digitalen Euro könnte man online Zahlungen tätigen, ohne seine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, diese Daten werden gemäß europäischem Recht benötigt, um illegale Handlungen zu verhindern.

Offline-Zahlungen in digitalen Euro würden ein erhöhtes Maß an Privatsphäre gewährleisten. Persönliche Transaktionsdetails wären nur dem Zahlenden und dem Zahlungsempfänger bekannt. Wie bei anderen Online-Zahlungen wären Dritte nur beteiligt, wenn dies zur Vermeidung von Fälschungen erforderlich sein sollte.

Frage 15: Wie würde die EZB sicherstellen, dass ein digitaler Euro inklusiv ist?

Ein digitaler Euro wäre ein öffentliches Gut, wie Banknoten und Münzen – aber in digitaler Form.

Ein digitaler Euro könnte, über eine mobile App oder eine physische Karte, kostenfrei für grundlegende Zahlungsdienste von allen genutzt werden, die dies wünschen. Ein digitaler Euro würde bei eingeschränkter Internetverbindung auch offline funktionieren.

Nach dem von der Europäischen Kommission vorgelegten Gesetzesentwurf sind Kreditinstitute, die den digitalen Euro bereitstellen, verpflichtet, auf Wunsch ihrer Kundinnen und Kunden grundlegende Zahlungsdienste im Zusammenhang mit dem digitalen Euro anzubieten.

Um sicherzustellen, dass alle Menschen – auch Personen mit Behinderungen, funktionalen Einschränkungen oder begrenzten digitalen Fähigkeiten sowie ältere Menschen – mit dem digitalen Euro bezahlen können, werden in jedem Land des Euroraums öffentliche Stellen wie Postscheckämter benannt. Diese Einrichtungen würden Menschen, die von digitaler finanzieller Ausgrenzung bedroht sind, kostenfreie Unterstützung und einen kostenfreien Zugang zu Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem digitalen Euro bieten, z. B. direkte Unterstützung an Ort und Stelle und gezielte Hilfe bei der Eröffnung eines Kontos für den digitalen Euro und der Nutzung aller damit verbundenen grundlegenden Zahlungsdienste. Der kostenfreie Zugang zu den grundlegenden Zahlungsdiensten im Zusammenhang mit dem digitalen Euro würde auch Menschen ohne Bankkonto angeboten.

Besonderes Augenmerk wird überdies auf die Einbeziehung schutzbedürftiger Gruppen gelegt werden. Hierzu zählen Personen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende oder Personen, die internationalen Schutz genießen.

Ein digitaler Euro würde so gestaltet, dass den Bedürfnissen aller Rechnung getragen und niemand zurückgelassen wird.

Frage 16: Wäre ein digitaler Euro programmierbares Geld?

Ein digitaler Euro wäre unter keinen Umständen programmierbares Geld.

Als programmierbares Geld wird eine digitale Form von Geld bezeichnet, die wie ein Gutschein für einen im Voraus festgelegten Zweck verwendet wird. Sie ist mit Einschränkungen versehen, wo, wann oder bei wem sie verwendet werden kann.

Wie auch in dem Legislativvorschlag der Europäischen Kommission für den digitalen Euro vorgesehen, wäre der digitale Euro kein programmierbares Geld. Er könnte aber für automatische Zahlungen verwendet werden, falls Nutzerinnen und Nutzer diese Funktion nutzen möchten. So könnten sie beispielsweise eine automatische monatliche Zahlung einrichten, um digitale Euro unmittelbar an Familienmitglieder oder Freunde zu überweisen.

Frage 17: Würden Intermediäre einen Ausgleich für die Bereitstellung des digitalen Euro erhalten?

Das Eurosystem schlägt einen Ausgleich vor, der faire wirtschaftliche Anreize für Zahlungsdienstleister wie Banken schaffen würde, bei denen Kosten für die Bereitstellung des digitalen Euro anfallen.

Wie derzeit bei anderen Zahlungssystemen üblich, könnten Zahlungsdienstleister, die den digitalen Euro bereitstellen, dem Handel die damit verbundenen Dienstleistungen in Rechnung stellen. Wie von der Europäischen Kommission in ihrem Legislativvorschlag für den digitalen Euro vorgeschlagen, würde die Preisgestaltung durch den Handel und Zahlungsdienstleister einer Obergrenze unterliegen.

Ebenso wie bei der Herstellung und Ausgabe von Banknoten würde das Eurosystem die Kosten für die Einrichtung eines Systems und einer Infrastruktur für den digitalen Euro tragen. Darüber hinaus würde das Eurosystem die zusätzlichen Investitionskosten für Intermediäre möglichst gering halten, indem so weit wie möglich bestehende Infrastrukturen genutzt werden.

Frage 18: Würde ein digitaler Euro durch die Disintermediation von Banken eine Bedrohung für die Finanzstabilität darstellen?

Unser Finanzsystem – in dessen Mittelpunkt das Bankensystem steht – funktioniert gut, und nach dem Willen des Eurosystems soll die zentrale Rolle der Banken bei der effizienten Kreditvergabe an die Realwirtschaft erhalten bleiben.

Die EZB wird jede potenzielle Bedrohung des Finanzsystems durch den digitalen Euro minimieren. Daher wird der Betrag in digitalen Euro, den Nutzerinnen und Nutzer auf ihren Konten halten können, begrenzt sein, um auch in Krisenzeiten Abflüsse von Bankeinlagen zu verhindern.

Frage 19: Wie würde die EZB sicherstellen, dass die Menschen im gesamten Euroraum in gleicher Weise mit dem digitalen Euro bezahlen können?

Der digitale Euro würde im Euroraum von beaufsichtigten Intermediären bereitgestellt. Um seine reibungslose Einführung zu gewährleisten, entwickelt das Eurosystem derzeit ein System für den digitalen Euro, das aus einheitlichen Regeln, Standards und Verfahren besteht. Es soll Zahlungen in digitalen Euro im gesamten Euroraum standardisieren und eine europaweite Reichweite gewährleisten.

Diese einheitlichen Regeln, Standards und Verfahren werden derzeit von der Rulebook Development Group in enger Zusammenarbeit mit Marktvertreterinnen und ­vertretern, darunter Nutzerinnen und Nutzer, Einzelhandel und Intermediäre, entwickelt.

Frage 20: Wie werden die einheitlichen Regeln, Standards und Verfahren für den digitalen Euro entwickelt?

Das Eurosystem hat hierfür die Rulebook Development Group (RDG) eingerichtet. Diese Gruppe holt Input von der Finanzbranche, Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie dem Handel ein.

Sie setzt sich aus Fachleuten des Eurosystems sowie Marktvertreterinnen und ­vertretern mit einschlägiger Erfahrung zusammen. Die RDG arbeitet auf Grundlage der Gestaltungsoptionen für den digitalen Euro, die der EZB-Rat bereits befürwortet hat.

Neben dieser Gruppe wurde eine Reihe spezieller Workstreams eingerichtet, um an bestimmten Abschnitten des Regelwerks zu arbeiten, die besondere Fachkenntnisse erfordern.

Frage 21: Welche Bereiche werden vom Regelwerk für den digitalen Euro erfasst?

Im Regelwerk für den digitalen Euro werden einheitliche Regeln, Standards und Verfahren festgelegt, an die sich die beaufsichtigten Intermediäre bei der Bereitstellung des digitalen Euro halten müssten. Diese Regeln, Standards und Verfahren erstrecken sich auf:

  • das funktionale und operative Modell für den digitalen Euro (z. B. End-to-End-Abläufe, grundlegende Anforderungen an beaufsichtigte Intermediäre, Mindeststandards für die Nutzererfahrung),
  • das Modell für die Teilnahme am Verfahren für den digitalen Euro (z. B. Zulassungskriterien, Verpflichtungen der Teilnehmenden),
  • die technischen Anforderungen des Systems (z. B. IT-Infrastruktur, Implementierung von Programmierschnittstellen, technische Standards),
  • die Anforderungen an das Risikomanagement,
  • die Regeln für die Verwaltung des Systems für den digitalen Euro (z. B. Governance, Change-Management-Prozesse).

Frage 22: Wie wären Echtzeitzahlungen und ein digitaler Euro miteinander verbunden?

Bislang wird die Möglichkeit zu Echtzeitzahlungen in Geschäften nur selten angeboten, was zugleich bedeutet, dass das Geld nicht sofort beim Handel eingeht. Mit einem digitalen Euro würde sich das ändern – alle Zahlungen in digitalen Euro würden in Echtzeit erfolgen.

Auf der Grundlage der einheitlichen Regeln, Standards und Verfahren, die für den digitalen Euro entwickelt und – sofern genehmigt – eingeführt werden, könnten alle Länder des Euroraums in Lösungen für Echtzeitzahlungen einbezogen werden. Die Abhängigkeit von nichteuropäischen Privatunternehmen, die derzeit den Zahlungsverkehr dominieren, würde dadurch verringert.

Frage 23: Würde ein digitaler Euro auf einer Distributed-Ledger-Technologie wie Blockchain basieren?

Das Eurosystem testet bei der Entwicklung eines digitalen Euro derzeit verschiedene – zentralisierte und dezentralisierte – Technologien, darunter auch die Distributed-Ledger-Technologie. Eine Entscheidung ist aber noch nicht gefallen.

Frage 24: Wären Zahlungen in Europa nach der Einführung eines digitalen Euro anfälliger für Cyberangriffe?

Wie andere digitale Infrastrukturen könnte auch ein digitaler Euro zum Ziel von Cyberangriffen werden. Zur Minderung dieses Risikos werden bei der Gestaltung des digitalen Euro modernste Technologien herangezogen, um ein zukunftssicheres Umfeld zu schaffen, das gegenüber solchen Angriffen widerstandsfähig ist.

Frage 25: Was unterscheidet den digitalen Euro von Stablecoins und Krypto-Assets?

Der digitale Euro wäre Zentralbankgeld. Hinter ihm stünde eine Zentralbank, und er wäre so gestaltet, dass er den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer gerecht wird. Daher wäre er risikofrei. Überdies würden Privatsphäre und Datenschutz gewahrt. Aufgabe von Zentralbanken ist es, die Kaufkraft des Geldes zu erhalten. Ob es sich um physisches oder digitales Geld handelt, spielt dabei keine Rolle.

Stabilität und Zuverlässigkeit von Stablecoins hängen letzten Endes von folgenden Faktoren ab: von wem sie ausgegeben werden, wie glaubwürdig zugesichert wird, dass der Wert des Geldes im Zeitverlauf erhalten bleibt, und inwieweit diese Zusicherung durchsetzbar ist. Private Emittenten können personenbezogene Daten auch für kommerzielle Zwecke nutzen.

Im Fall von Krypto-Assets kann keine haftbare Instanz identifiziert werden. Dementsprechend gibt es auch keine Möglichkeit, Ansprüche geltend zu machen.

  1. Der Europäische Wirtschaftsraum besteht aus den EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.