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In welcher Weise ist die EZB für ihre Tätigkeit rechenschaftspflichtig?

10. Juli 2015

Die Tätigkeit und Maßnahmen der EZB haben Auswirkungen für die 340 Millionen Menschen, die im Euroraum leben, und betreffen auch die dort ansässigen Unternehmen. Genauer gesagt beeinflussen sie deren Entscheidungen, zu sparen oder zu investieren, Kredite aufzunehmen oder zu gewähren. Folglich ist die EZB dazu verpflichtet, Rechenschaft abzulegen. Aus diesem Grund erklärt sie den Bürgerinnen und Bürgern, den gewählten Volksvertretern und auch den Medien und Finanzmarktteilnehmern ihre Handlungen.

Formell ist die EZB als EU-Institution den Bürgerinnen und Bürgern Europas Rechenschaft schuldig. Konkret kommt sie dieser Pflicht gegenüber dem Europäischen Parlament nach. Diese Anforderung ist in den Verträgen über die Europäische Union festgelegt, in denen auch die verschiedenen Kanäle zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht geregelt sind, darunter ein regelmäßiger Dialog zwischen dem Präsidenten der EZB und dem Europäischen Parlament.

Rechenschaftspflicht

Neben der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten äußern sich die Mitglieder des Direktoriums in Reden und Interviews regelmäßig zu wirtschaftlichen Entwicklungen, zur Geldpolitik und zu anderen wichtigen Themen. Die meisten dieser Stellungnahmen werden in Englisch auf der Website der EZB veröffentlicht, manche jedoch auch in eine oder mehrere Sprachen übersetzt. Um ihre Handlungen transparenter zu gestalten, veröffentlicht die EZB seit Anfang 2015 sogenannte Accounts, das heißt eine Zusammenfassung der geldpolitischen Sitzung des EZB-Rats. Dies soll die Pressekonferenz, die nach wie vor im Anschluss an jede geldpolitische Sitzung des EZB-Rates stattfindet, inhaltlich ergänzen.

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