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Erfolgreich getestete Typen von Banknotenbearbeitungsgeräten

Wann wird ein Gerät zur Liste hinzugefügt oder von ihr entfernt?

Es werden nur jene Typen von Banknotenbearbeitungsgeräten in die Liste aufgenommen, die einen Test bei einer nationalen Zentralbank (NZB) bestanden haben. Hierfür muss der Gerätehersteller der NZB, die den Test durchführt, alle erforderlichen Informationen (siehe Erläuterungen unten) zur Verfügung stellen.

Informationen über die Gerätetypen, die einen solchen Test bestanden haben, werden innerhalb eines Monats nach Testabschluss auf dieser Seite veröffentlicht.

Die Informationen über einen Test werden 12 Kalendermonate nach dem Kalendermonat, in dem der Test abgeschlossen wurde, von dieser Seite entfernt. Es sei denn eine NZB hat die Leistung des Gerätetyps hinsichtlich der Falschgelderkennung verifiziert. Diese Verifizierung kann entweder durch einen jährlichen Test oder einen ad hoc durchgeführten erneuten Test erfolgen.

Besteht ein Gerätetyp den erneuten Test nicht oder lehnt der Hersteller die Durchführung eines erneuten Tests ab, so werden die Angaben über den betreffenden Gerätetyp und entsprechende weitere Geräte unmittelbar von der Liste entfernt.

Die nationalen Zentralbanken können den Herstellern Zusammenfassungen der Testberichte zur Verfügung stellen. Diese Berichte gelten nur in Bezug auf die Testbedingungen am Testtag und solange die Testergebnisse auf dieser Website veröffentlicht sind.

Fehlt ein Hinweis darauf, dass das Gerät die zweite Serie von Euro-Banknoten unterstützt, so bedeutet das nicht, dass das Gerät für diese Banknoten nicht geeignet ist. Die Nutzer von Banknotenbearbeitungsgeräten werden gebeten, sich bei Fragen zur Eignung eines Geräts für die zweite Serie von Euro-Banknoten an den jeweiligen Hersteller zu wenden.

Vorbehaltlich der Einschränkungen, die in Abschnitt i) des Haftungsausschlusses aufgeführt sind, gelten die Tests und ihre Ergebnisse in allen Mitgliedstaaten des Euroraums. Ein Hersteller, dessen Banknotenbearbeitungsgerät den Test einer NZB bestanden hat, ist daher nicht verpflichtet, denselben Gerätetyp bei einer NZB eines anderen Mitgliedstaats des Euroraums testen zu lassen.

Fußnote

a) Den Angaben des Herstellers zufolge weisen die direkt unterhalb des getesteten Gerätetyps angegebenen Geräte im Hinblick auf die geprüften Funktionen (d. h. Prüfung der Echtheit/Umlauffähigkeit sowie Rückverfolgungssystem) dasselbe Leistungsniveau auf wie das getestete Gerät.

Erläuterungen

Vor der Durchführung des Tests benötigt die jeweilige NZB folgende Zusatzinformationen vom Hersteller:

  1. Entspricht der Gerätetyp nationalen Rechtsvorschriften oder Rechtsvorschriften der Europäischen Union über Gesundheitsschutz und Sicherheit, und wenn ja, welchen?
  2. Welche Stückelungen und Serien der Euro-Banknoten kann das Gerät bearbeiten und in welcher Ausrichtung sind die Geldscheine zuzuführen? Sind diese Informationen klar erkennbar auf dem Gerät angegeben?
  3. Welche Sicherheitsmerkmale testet der jeweilige Gerätetyp zur Banknotenbearbeitung laut den Angaben des Herstellers und wie läuft die Überprüfung ab?
  4. Liegt die Bedienungsanleitung in (einer) der Amtssprache(n) des Mitgliedstaats vor, in dem der Test durchgeführt wird? Wenn nicht, müssen andere ähnliche Informationen bereitgestellt werden, damit das Gerät betrieben werden kann.
  5. Liefert die Bedienungsanleitung oder die alternativ bereitgestellte Anweisung dem Nutzer Hinweise darauf, a) wie und b) in welchen zeitlichen Abständen der Gerätetyp gewartet werden muss (z. B. Reinigung von Sensoren), damit er verlässlich funktioniert, und c) wie der Anwender die Software-Version des Geräts überprüfen kann?
  6. Liegen Angaben dazu vor, ob der Gerätetyp dahingehend modifiziert werden kann, neue Fälschungen zu erkennen? Wenn ja, muss dargelegt werden, wie dies bewerkstelligt wird und wie der Nutzer dies verifizieren kann.
  7. Wie kann die Toleranzgrenze für die Sortierung nach Umlauffähigkeit geändert werden?
  8. Wie gestaltet sich die Stromversorgung dieses Gerätetyps?

Haftungsausschluss zu Tests und Testergebnissens

  1. Bei den im Rahmen des Tests verwendeten Euro-Banknotenfälschungen handelt es sich nach bestem Wissen der EZB und der NZBen um die im Euro-Währungsgebiet zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung des im Test verwendeten Testsatzes am häufigsten im Umlauf entdeckten Fälschungen. Da die EZB und die NZBen nicht vorhersehen können, ob nach Aktualisierung des verwendeten Testsatzes neue Fälschungsarten in Erscheinung treten – und dies auch nicht ausschließen können –, liegt es in der Verantwortung der Hersteller, die verschiedenen Gerätetypen in regelmäßigen Abständen erneuten Tests unterziehen zu lassen. Darüber hinaus sind die Vertriebsunternehmen und die Gerätenutzer dafür verantwortlich, dass die in ihren Geräten enthaltenen Vorrichtungen zur Echtheitsprüfung regelmäßig aktualisiert werden, damit neue Fälschungen erkannt werden.
  2. Soweit nach anwendbarem Recht zulässig, übernehmen die EZB und die NZBen keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden infolge der Durchführung der Tests, der Veröffentlichung/Nichtveröffentlichung der Testergebnisse auf der Website oder des Entfernens der Testresultate von selbiger sowie für die Testergebnisse an sich. Die gesonderten Haftungsausschlüsse der Deutschen Bundesbank und der Banco de Portugal sind nachfolgend aufgeführt.
  3. Auf der EZB-Website sind unterhalb der getesteten Gerätetypen zur Banknotenbearbeitung, die den Test durch eine NZB des Eurosystems bestanden haben, gegebenenfalls weitere Geräte aufgeführt, die nicht von einer NZB des Eurosystems getestet wurden, für die aber eine schriftliche Garantie des Herstellers vorliegt, der zufolge diese Geräte über die gleiche Hard- und Software sowie die gleiche Leistung im Hinblick auf die Kernfunktionen gemäß Anhang I des Beschlusses EZB/2010/14 verfügen wie das zuvor aufgeführte Banknotenbearbeitungsgerät desselben Typs vom selben Hersteller. Diesbezüglich übernehmen die EZB und die NZBen, soweit nach anwendbarem Recht zulässig, keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden infolge der Veröffentlichung/Nichtveröffentlichung des Hinweises auf das/die zusätzlich aufgeführte(n) Gerät(e) auf der EZB-Website oder des Entfernens der entsprechenden Informationen. Der Klarheit halber sei angemerkt, dass das Entfernen des Hinweises auf ein getestetes Banknotenbearbeitungsgerät zur Folge hat, dass der Hinweis auf die weiteren Geräte ebenfalls entfällt. Dementsprechend wird im umgekehrten Fall, nämlich dann, wenn der Hinweis auf einen zusätzlich aufgeführten Gerätetyp – egal aus welchem Grund – entfernt wird, auch der Hinweis auf das getestete Banknotenbearbeitungsgerät (und alle weiteren Geräte desselben Herstellers mit den gleichen Kernfunktionen) gelöscht. Die gesonderten Haftungsausschlüsse der Deutschen Bundesbank und der Banco de Portugal sind nachfolgend aufgeführt.
  4. Die veröffentlichten Testergebnisse stellen weder implizit noch explizit eine Empfehlung der EZB oder der NZBen darüber dar, ob Dritte die getesteten Gerätetypen zur Banknotenbearbeitung oder die zusätzlich aufgeführten Geräte verwenden sollen oder nicht.
  5. Die EZB und die NZBen geben keine Garantie – weder implizit noch explizit –, dass die Gerätetypen zur Banknotenbearbeitung, die einen Test erfolgreich durchlaufen haben, oder zusätzliche Geräte a) Euro-Banknotenfälschungen dauerhaft und fehlerfrei erkennen oder Euro-Banknoten auf ihre Umlauffähigkeit überprüfen können oder b) ihren Zweck erfüllen, unabhängig davon, ob die Nutzer der Geräte die Nutzeranforderungen erfüllen oder nicht.

Haftungsausschluss (2) der Deutschen Bundesbank

Die Deutsche Bundesbank übernimmt keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung der Tests, der Veröffentlichung/Nichtveröffentlichung der Testergebnisse auf der EZB-Website oder dem Löschen der Testergebnisse von selbiger oder im Zusammenhang mit den Testergebnissen an sich, soweit solche Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Deutschen Bundesbank beruhen. Zudem findet die im allgemeinen Haftungsausschluss der Deutschen Bundesbank enthaltene Haftungsbeschränkung weiterhin Anwendung.

Haftungsausschluss (2) der Banco de Portugal

Die Durchführung der Tests, die Veröffentlichung/Nichtveröffentlichung der Testergebnisse auf der EZB-Website sowie das Entfernen der Ergebnisse von selbiger bedeuten nicht, dass eine Haftung für unmittelbar oder mittelbar hieraus resultierende Schäden übernommen wird.

Haftungsausschluss (3) der Deutschen Bundesbank

Die Deutsche Bundesbank übernimmt keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden im Zusammenhang mit der Veröffentlichung/Nichtveröffentlichung eines Hinweises auf ein weiteres Gerät auf der EZB-Website oder dem Entfernen eines solchen Hinweises von selbiger, soweit solche Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Deutschen Bundesbank beruhen. Die Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung auf die Haftung für Schäden, die aus Beeinträchtigungen der Gesundheit oder dem Verlust von Menschenleben resultieren. Zudem findet die im allgemeinen Haftungsausschluss der Deutschen Bundesbank enthaltene Haftungsbeschränkung weiterhin Anwendung.

Haftungsausschluss (3) der Banco de Portugal

Die Garantie des Herstellers für ein weiteres Gerät oder die Veröffentlichung/Nichtveröffentlichung eines Hinweises auf ein weiteres Gerät auf der EZB-Website oder das Entfernen eines solchen Hinweises von selbiger bedeuten nicht, dass eine Haftung für unmittelbar oder mittelbar hieraus resultierende Schäden übernommen wird.