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Document 52005AB0006

Stellungnahme des EZB-Rates vom 17. März 2005 zu einer Empfehlung des Rates der Europäischen Union zur Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der Europäischen Zentralbank (CON/2005/6)

OJ C 75, 24.3.2005, p. 14–14 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

24.3.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 75/14


STELLUNGNAHME DES EZB-RATES

vom 17. März 2005

zu einer Empfehlung des Rates der Europäischen Union zur Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der Europäischen Zentralbank

(CON/2005/6)

(2005/C 75/07)

1.

Mit Schreiben vom 8. März 2005 ersuchte der Vorsitz des Rates der Europäischen Union den EZB-Rat um Stellungnahme zu der Empfehlung 2005/207/EG des Rates vom 8. März 2005 zur Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der Europäischen Zentralbank (1).

2.

Die oben genannte Empfehlung, die den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben, nach Anhörung des EZB-Rates und des Europäischen Parlaments zur Entscheidung vorgelegt wird, sieht vor, Herrn Lorenzo Bini Smaghi als Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank (EZB) für eine Amtszeit von acht Jahren mit Wirkung zum 1. Juni 2005 zu ernennen.

3.

Der EZB-Rat ist der Ansicht, dass der vorgeschlagene Kandidat eine in Währungs- oder Bankfragen anerkannte und erfahrene Persönlichkeit im Sinne von Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe b des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist.

4.

Der EZB-Rat hat keine Einwände gegen die Empfehlung des Rates zur Ernennung des vorgeschlagenen Kandidaten zum Mitglied des Direktoriums der EZB.

5.

Diese Stellungnahme wurde gemäß Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe b des Vertrags und Artikel 11.2 sowie Artikel 43.3 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank vom EZB-Rat verabschiedet.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 17. März 2005.

Der Präsident der EZB

Jean-Claude TRICHET


(1)  ABl. L 68 vom 15.3.2005, S. 40.


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