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Document 02006D0017(01)-20101231
Decision of the European Central Bank of 10 November 2006 on the annual accounts of the European Central Bank (ECB/2006/17) (2006/888/EC)
Consolidated text: Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 10. November 2006 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2006/17) (2006/888/EG)
Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 10. November 2006 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2006/17) (2006/888/EG)
2006D9017 — DE — 31.12.2010 — 005.001
Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 10. November 2006 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2006/17) (2006/888/EG) (ABl. L 348, 11.12.2006, p.38) |
Geändert durch:
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Amtsblatt |
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No |
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date |
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Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 17. Dezember 2007 |
L 42 |
83 |
16.2.2008 |
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Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 11. Dezember 2008 |
L 36 |
22 |
5.2.2009 |
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L 202 |
54 |
4.8.2009 |
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Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 14. Dezember 2009 |
L 348 |
57 |
29.12.2009 |
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BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK
vom 10. November 2006
über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank
(EZB/2006/17)
(2006/888/EG)
DER EZB-RAT —
gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 26.2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Beschluss EZB/2002/11 vom 5. Dezember 2002 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank ( 1 ) (EZB) bedarf einer grundlegenden Änderung. Ab 1. Januar 2007 verwendet das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) die wirtschaftliche Betrachtungsweise im Sinne der Leitlinie EZB/2006/16 vom 10. November 2006 über die Rechnungslegungsgrundsätze und das Berichtswesen im Europäischen System der Zentralbanken ( 2 ) für die Erfassung von Fremdwährungsgeschäften, in Fremdwährung denominierten Finanzinstrumenten sowie damit zusammenhängenden Rechnungsabgrenzungsposten. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt sich deshalb eine Neufassung des Beschlusses in einem einzigen Text. |
(2) |
Die Beschlüsse EZB/2002/11, EZB/2005/12 und EZB/2006/3, die durch den vorliegenden Beschluss ersetzt werden, werden aufgehoben — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS GEFASST:
KAPITEL I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1
Begriffsbestimmungen
1. Die in Artikel 1 der Leitlinie EZB/2006/16 definierten Begriffe haben in diesem Beschluss die gleiche Bedeutung.
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2. Weitere in diesem Beschluss verwendete bilanztechnische Begriffe haben die gleiche Bedeutung wie in Anhang II der Leitlinie EZB/2006/16.
Artikel 2
Anwendungsbereich
Die in diesem Beschluss festgelegten Regelungen gelten für den Jahresabschluss der EZB, der aus der Bilanz, den außerbilanziell in den Büchern der EZB verbuchten Positionen, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Erläuterungen zum Jahresabschluss der EZB besteht.
Artikel 3
Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze
Die in Artikel 3 der Leitlinie EZB/2006/16 festgelegten allgemeinen Rechnungslegungsgrundsätze gelten auch im Sinne dieses Beschlusses.
Artikel 4
Ausweis von Aktiva und Passiva in der Bilanz
Finanzielle oder sonstige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten werden nur gemäß Artikel 4 der Leitlinie EZB/2006/16 in der Bilanz der EZB ausgewiesen.
Artikel 5
Erfassung von Transaktionen nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise und zum Zahlungszeitpunkt/Erfüllungstag
Artikel 5 der Leitlinie EZB/2006/16 findet auf diesen Beschluss Anwendung.
KAPITEL II
GLIEDERUNGS- UND BEWERTUNGSVORSCHRIFTEN FÜR DIE BILANZ
Artikel 6
Gliederung der Bilanz
Die Bilanz wird nach dem in Anhang I dargestellten Schema gegliedert.
Artikel 7
Rückstellung für Wechselkurs-, Zinskurs-, Kredit- und Goldpreisrisiken
Unter gebührender Berücksichtigung der Art der Tätigkeit der EZB kann der EZB-Rat eine Rückstellung für Wechselkurs-, Zinskurs-, Kredit- und Goldpreisrisiken in die Bilanz der EZB aufnehmen. Über die Höhe und Verwendung der Rückstellung beschließt der EZB-Rat auf der Grundlage einer mit Gründen versehenen Schätzung der Risiken, denen die EZB ausgesetzt ist.
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Artikel 8
Bewertungsvorschriften
1. Sofern nicht abweichend in Anhang I geregelt, werden aktuelle Marktkurse und -preise zur Bewertung in der Bilanz herangezogen.
2. Die Neubewertung von Gold, Fremdwährungsinstrumenten, Wertpapieren ausgenommen Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden und nicht marktgängige Wertpapiere, und von Finanzinstrumenten, jeweils einschließlich außerbilanziell erfasster Positionen, wird zum Jahresende zu Marktmittelkursen und -preisen vorgenommen.
3. Beim Gold werden Preis- und Kursbestandteile bei der Neubewertung nicht gesondert behandelt; den sich insgesamt aufgrund von Preis- und Kursänderungen ergebenden Bewertungsdifferenzen beim Gold liegt vielmehr der Preis in Euro per Gewichtseinheit zugrunde, der sich aus dem Euro/US-Dollar-Wechselkurs am vierteljährlichen Neubewertungsstichtag ergibt. Die Neubewertung der Fremdwährungsbestände, einschließlich bilanzieller und außerbilanzieller Geschäfte, erfolgt für jede Währung gesondert; bei Wertpapieren umfasst die Neubewertung die jeweilige Position in einer Wertpapiergattung, d. h. alle Wertpapiere mit derselben internationalen Wertpapierkennnummer; ausgenommen sind die unter den Positionen „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ oder „Sonstiges“ ausgewiesenen Wertpapiere sowie die für geldpolitische Zwecke gehaltenen Wertpapiere, die als gesonderter Bestand behandelt werden.
4. Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden, werden als gesonderter Bestand behandelt, zu den amortisierten Anschaffungskosten bewertet und unterliegen der Wertminderung. Dieselbe Behandlung gilt für nicht marktgängige Wertpapiere. Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden, können vor ihrer Fälligkeit veräußert werden:
i) wenn die veräußerte Menge verglichen mit der Gesamtanzahl des Portfolios der bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapiere als nicht erheblich angesehen wird; oder
ii) wenn die Wertpapiere in dem Monat veräußert werden, in dem der Fälligkeitstag liegt; oder
iii) unter außergewöhnlichen Umständen, wie etwa einer wesentlichen Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Emittenten, oder als Folge eines ausdrücklichen geldpolitischen Beschlusses des EZB-Rates.
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Artikel 9
Befristete Transaktionen
Befristete Transaktionen werden gemäß Artikel 8 der Leitlinie EZB/2006/16 verbucht.
Artikel 10
Marktgängige Aktieninstrumente
Marktgängige Aktieninstrumente werden in Übereinstimmung mit Artikel 9 der Leitlinie EZB/2006/16 verbucht.
Artikel 10a
Synthetische Instrumente
Die buchungsmäßige Erfassung synthetischer Instrumente erfolgt gemäß Artikel 9a der Leitlinie EZB/2006/16.
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KAPITEL III
ERGEBNISERMITTLUNG
Artikel 11
Ergebnisermittlung
1. Für die Ergebnisermittlung gelten Artikel 11 Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 5 und Absatz 7 der Leitlinie EZB/2006/16.
2. Bestände der speziellen Ausgleichsposten aus Neubewertung, die gemäß Artikel 49.2 der Satzung aus Beiträgen von Zentralbanken von Mitgliedstaaten stammen, deren Ausnahmeregelung aufgehoben wurde, werden zum Ausgleich von nicht realisierten Verlusten verwendet, wenn Letztere die im jeweiligen Standardausgleichsposten aus Neubewertung gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c der Leitlinie EZB/2006/16 gebuchten Neuwertungsgewinne aus Vorperioden übersteigen; nur darüber hinausgehende Verluste werden nach Artikel 33.2 der Satzung abgedeckt. Falls sich die Gold-, Währungs- und Wertpapierbestände verringern, werden auch die Bestände der speziellen Ausgleichsposten aus Neubewertung für Gold, Währungen und Wertpapiere anteilig reduziert.
Artikel 12
Transaktionskosten
Artikel 12 der Leitlinie EZB/2006/16 findet auf diesen Beschluss Anwendung.
KAPITEL IV
BILANZIERUNGSVORSCHRIFTEN FÜR AUSSERBILANZIELLE GESCHÄFTE
Artikel 13
Allgemeine Vorschriften
Artikel 13 der Leitlinie EZB/2006/16 findet auf diesen Beschluss Anwendung.
Artikel 14
Devisentermingeschäfte
Devisentermingeschäfte werden gemäß Artikel 14 der Leitlinie EZB/2006/16 verbucht.
Artikel 15
Devisenswaps
Devisenswaps werden gemäß Artikel 15 der Leitlinie EZB/2006/16 verbucht.
Artikel 16
Futures
Futures werden in Übereinstimmung mit Artikel 16 der Leitlinie EZB/2006/16 verbucht.
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Artikel 17
Zinsswaps
Zinsswaps werden gemäß Artikel 17 der Leitlinie EZB/2006/16 verbucht. Nicht realisierte, in der Gewinn- und Verlustrechnung am Jahresende erfasste Verluste werden in den Folgejahren nach der linearen Methode amortisiert. ►M2 Im Fall von Forward-Zinsswaps beginnt die Amortisierung am Tag der Wertstellung der Transaktion. ◄
Artikel 18
Forward Rate Agreements
Forward Rate Agreements werden gemäß Artikel 18 der Leitlinie EZB/2006/16 verbucht.
Artikel 19
Wertpapiertermingeschäfte
Wertpapiertermingeschäfte werden nach der Methode A gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Leitlinie EZB/2006/16 verbucht.
Artikel 20
Optionen
Optionen werden gemäß Artikel 20 der Leitlinie EZB/2006/16 verbucht.
KAPITEL V
VERÖFFENTLICHTE JAHRESBILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Artikel 21
Gliederungen
1. Die Gliederung für die veröffentlichte Jahresbilanz der EZB ist in Anhang II aufgeführt.
2. Die Gliederung für die veröffentlichte Gewinn- und Verlustrechnung der EZB ist in Anhang III aufgeführt.
KAPITEL VI
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 22
Weiterentwicklung, Anwendung und Auslegung der Vorschriften
1. Der Ausschuss für Rechnungswesen und monetäre Einkünfte (AMICO) des ESZB berichtet – über das Direktorium – dem EZB-Rat über die Weiterentwicklung, Anwendung und Umsetzung der Vorschriften über die Rechnungslegung und das Berichtswesen des ESZB.
2. Bei der Auslegung dieses Beschlusses werden die vorbereitenden Arbeiten, die durch Gemeinschaftsrecht vereinheitlichten Rechnungslegungsgrundsätze und die allgemein anerkannten International Accounting Standards berücksichtigt.
3. Ist eine konkrete Rechnungslegungspraxis in diesem Beschluss nicht aufgeführt und liegt kein anderweitiger Beschluss des EZB-Rates vor, wendet die EZB auf ihre Geschäfte und Konten die betreffenden Bewertungsprinzipien gemäß den von der Europäischen Union verabschiedeten International Accounting Standards an.
Artikel 23
Aufhebung
Die Beschlüsse EZB/2002/11, EZB/2005/12 und EZB/2006/3 werden aufgehoben. Verweisungen auf die aufgehobenen Beschlüsse gelten als Verweisungen auf den vorliegenden Beschluss und werden gemäß der Entsprechungstabelle in Anhang IV gelesen.
Artikel 24
Schlussbestimmung
Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.
ANHANG I
GLIEDERUNGS- UND BEWERTUNGSVORSCHRIFTEN FÜR DIE BILANZ
Anmerkung: Die Nummerierung entspricht der Bilanzgliederung in Anhang II.
AKTIVA
Bilanzposition |
Inhalt der Bilanzposition |
Bewertungsprinzip |
1. Gold und Goldforderungen |
Physisches Gold, d. h. Barren, Münzen, Platten, Klumpen, auf Lager oder auf dem Transportweg zwischen Lagern; nicht physisch vorhandenes Gold wie beispielsweise Goldsichtkonten (nicht zugewiesene Konten), Termineinlagen und Goldforderungen aus folgenden Transaktionen: i) Upgrading- oder Downgrading-Transaktionen, und ii) nicht taggleich abgewickelte Goldlagerstellen- und Goldgehaltswaps |
Marktwert |
2. Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets |
Forderungen an Geschäftspartner mit Sitz außerhalb des Euro-Währungsgebiets, einschließlich internationaler und supranationaler Institutionen und nicht zum Euro-Währungsgebiet gehörender Zentralbanken, in Fremdwährung |
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2.1. Forderungen an den Internationalen Währungsfonds (IWF) |
a) Ziehungsrechte in der Reservetranche (netto) Nationale Quote abzüglich des Euro-Guthabens des IWF. Das IWF-Konto Nr. 2 — Euro-Konto für Verwaltungsaufwand — kann in diese Position eingestellt bzw. unter der Position „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ gebucht werden. |
a) Ziehungsrechte in der Reservetranche (netto) Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs |
b) Sonderziehungsrechte Bestände an Sonderziehungsrechten (brutto) |
b) Sonderziehungsrechte Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs |
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c) Sonstige Forderungen Kredite aufgrund der Allgemeinen Kreditvereinbarungen, Kredite im Rahmen von Sonderfazilitäten, Einlagen im Rahmen der Armutsbekämpfungs- und Wachstumsfazilität |
c) Sonstige Forderungen Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs |
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2.2. Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva |
a) Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Guthaben der Aktivposition „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ Girokonten, Termineinlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte |
a) Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs |
b) Wertpapieranlagen außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Wertpapieranlagen der Aktivposition „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere, als Teil der Währungsreserven bewertete Aktieninstrumente (jeweils begeben von Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets) |
b) i) Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren Marktpreis und Umrechnung zum aktuellen Währungskurs Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert. b) ii) Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert. b) iii) Nicht marktgängige Wertpapiere Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert. b) iv) Marktgängige Aktieninstrumente Marktpreis und Umrechnung zum aktuellen Währungskurs |
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c) Auslandskredite (Einlagen) an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Auslandskrediten (Einlagen) der Aktivposition „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ |
c) Auslandskredite Einlagen zum Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs |
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d) Sonstige Auslandsaktiva Banknoten und Münzen von Ländern außerhalb des Euro-Währungsgebiets |
d) Sonstige Auslandsaktiva Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs |
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3. Forderungen in Fremdwährung an Ansässige im Euro-Währungsgebiet |
a) Wertpapieranlagen innerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Wertpapieranlagen der Aktivposition „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere, als Teil der Währungsreserven bewertete Aktieninstrumente (jeweils begeben von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets) |
a) i) Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren Marktpreis und aktueller Währungskurs Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert. |
a) ii) Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert. |
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a) iii) Nicht marktgängige Wertpapiere Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert. |
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a) iv) Marktgängige Aktieninstrumente Marktpreis und aktueller Währungskurs |
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b) Sonstige Forderungen an Ansässige des Euro-Währungsgebiets außer Forderungen der Aktivposition „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ Kredite, Einlagen, Reverse-Repo-Geschäfte, Sonstiges |
b) Sonstige Forderungen Einlagen und sonstige Kredite zum Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs |
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4. Forderungen in Euro an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets |
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4.1. Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen und Kredite |
a) Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Guthaben der Aktivposition „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ Girokonten, Termineinlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte in Verbindung mit der Verwaltung von Wertpapieren in Euro |
a) Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets Nennwert |
b) Wertpapieranlagen außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Wertpapieranlagen der Aktivposition „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ Aktieninstrumente, Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere (jeweils begeben von Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets) |
b) i) Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren Marktpreis Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert. b) ii) Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert. b) iii) Nicht marktgängige Wertpapiere Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert. b) iv) Marktgängige Aktieninstrumente Marktpreis |
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c) Kredite an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Krediten der Aktivposition „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ |
c) Kredite außerhalb des Euro-Währungsgebiets Einlagen zum Nennwert |
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d) Wertpapiere, die von Einrichtungen außerhalb des Euro-Währungsgebiets begeben wurden, außer Wertpapieren der Aktivposition „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ Von supranationalen oder internationalen Organisationen (z. B. der Europäischen Investitionsbank) begebene Wertpapiere, unabhängig von deren Sitz |
d) i) Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren Marktpreis Agio-/Disagiobeträge werden amortisiert. d) ii) Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert. d) iii) Nicht marktgängige Wertpapiere Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert. |
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4.2. Forderungen aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II |
Kreditgewährung zu den Bedingungen des WKM II |
Nennwert |
5. Kreditgewährung in Euro im Zusammenhang mit geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet |
Positionen 5.1 bis 5.5: Transaktionen im Sinne der geldpolitischen Instrumente, die im Anhang I der Leitlinie EZB/2000/7 vom 31. August 2000 über geldpolitische Instrumente und Verfahren des Eurosystems (1) aufgeführt sind. |
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5.1. Hauptrefinanzierungsgeschäfte |
Reguläre befristete Transaktionen zur Bereitstellung von Liquidität mit wöchentlicher Frequenz und einer Regellaufzeit von einer Woche |
Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten |
5.2. Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte |
Reguläre befristete Transaktionen zur Bereitstellung von Liquidität mit monatlicher Frequenz und einer Regellaufzeit von drei Monaten |
Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten |
5.3. Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen |
Befristete Transaktionen, ausgeführt als Ad-hoc-Geschäfte zu Feinsteuerungszwecken |
Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten |
5.4. Strukturelle Operationen in Form von befristeten Transaktionen |
Befristete Transaktionen zur Anpassung der strukturellen Position des Eurosystems gegenüber dem Finanzsektor |
Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten |
5.5. Spitzenrefinanzierungsfazilität |
Bereitstellung von Liquidität über Nacht zu vorgegebenem Zinssatz gegen Beleihung refinanzierungsfähiger Vermögenswerte (ständige Fazilität) |
Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten |
5.6. Forderungen aus Margenausgleich |
Aufstockung von Krediten an Kreditinstitute, die sich aus Wertsteigerungen der Vermögenswerte ergibt, die zur Besicherung sonstiger, diesen Kreditinstituten gewährten Krediten hinterlegt werden. |
Nennwert oder Anschaffungskosten |
6. Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet |
Girokonten, Termineinlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte im Rahmen der Verwaltung der unter der Aktivposition „Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet“ eingestellten Wertpapierportfolios einschließlich Transaktionen, die aus der Konversion alter Währungsreserven des Euro-Währungsgebiets resultieren, und sonstiger Forderungen. Korrespondenzkonten bei Kreditinstituten außerhalb des Euro-Währungsgebiets. Sonstige Forderungen und Geschäfte, die nicht im Zusammenhang mit geldpolitischen Operationen des Eurosystems stehen |
Nennwert oder Anschaffungskosten |
7. Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet |
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7.1. Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere |
Im Euro-Währungsgebiet begebene Wertpapiere, die zu geldpolitischen Zwecken gehalten werden. Für Feinsteuerungsmaßnahmen erworbene Schuldverschreibungen der EZB |
i) Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren Marktpreis Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert. ii) Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert. iii) Nicht marktgängige Wertpapiere Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert. |
7.2. Sonstige Wertpapiere |
Wertpapiere außer Wertpapieren der Aktivpositionen 7.1 „Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere“ und 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“; Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, definitiv erworbene Geldmarktpapiere in Euro (einschließlich vor Beginn der WWU begebener staatlicher Wertpapiere). Aktieninstrumente |
i) Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren Marktpreis Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert. ii) Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert. iii) Nicht marktgängige Wertpapiere Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert. iv) Marktgängige Aktieninstrumente Marktpreis |
8. Forderungen in Euro an öffentliche Haushalte |
Vor Beginn der WWU begründete Forderungen gegen den öffentlichen Sektor (nicht marktgängige Wertpapiere, Kredite) |
Einlagen/Kredite zum Nennwert, nicht marktgängige Wertpapiere zu Anschaffungskosten |
9. Forderungen innerhalb des Eurosystems |
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|
9.1. Forderungen aus Solawechseln zur Deckung der Emission von EZB-Schuldverschreibungen |
Nur EZB-Bilanzposition Von NZBen auf Basis der Back-to-back-Vereinbarung begebene Solawechsel in Zusammenhang mit EZB-Schuldverschreibungen |
Nennwert |
9.2. Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems |
Forderungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Banknoten durch die EZB gemäß dem Beschluss EZB/2001/15 vom 6. Dezember 2001 über die Ausgabe von Euro-Banknoten (2) |
Nennwert |
9.3. Sonstige Forderungen innerhalb des Eurosystems (netto) |
Nettoposition der folgenden Unterpositionen: a) Nettoforderungen aus Guthaben von TARGET2-Konten und Korrespondenzkonten von NZBen, d.h. Saldo aus Forderungen und Verbindlichkeiten — vgl. Passivposition „Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)“ |
a) Nennwert |
b) Sonstige Intra-Eurosystem-Forderungen in Euro, einschließlich Gewinnvorauszahlungen aus EZB-Seigniorage-Einkünften an die NZBen |
b) Nennwert |
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10. Schwebende Verrechnungen |
Forderungen aus Zahlungsvorgängen, die in der Bank in Abwicklung befindlich sind (insbesondere aus Scheckeinzug) |
Nennwert |
11. Sonstige Aktiva |
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11.1. Scheidemünzen des Euro-Währungsgebiets |
Euro-Münzen |
Nennwert |
11.2. Sachanlagen und immaterielles Anlagewerte |
Grundstücke und Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich EDV-Ausstattung, Software |
Anschaffungskosten abzüglich Abschreibung Abschreibung ist die systematische Zuweisung des Abschreibungsvolumens eines Vermögenswerts im Lauf seiner Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer ist der Zeitraum, während dessen ein Anlagewert dem Wirtschaftssubjekt voraussichtlich zur Nutzung zur Verfügung steht. Die Nutzungsdauer einzelner wesentlicher Anlagewerte kann systematisch überprüft werden, falls die Voraussagen von früheren Schätzungen abweichen. Größere Vermögenswerte können Bestandteile mit unterschiedlicher Nutzungsdauer aufweisen. Die Nutzungsdauer dieser Bestandteile sollte einzeln bewertet werden. Die Kosten der immateriellen Anlagewerte beinhalten den Anschaffungspreis des immateriellen Anlagewerts. Sonstige unmittelbare oder mittelbare Kosten sind aufwandswirksam zu erfassen. Aktivierungsuntergrenze (keine Aktivierung von Anlagegütern unter EU-10 000 exklusive Umsatzsteuer) |
11.3. Sonstige Finanzanlagen |
— Anteile und Beteiligungen an Tochtergesellschaften; aus strategischen/politischen Gründen gehaltene Aktien — Wertpapiere, einschließlich Aktien, und sonstige Finanzinstrumente und Guthaben (z. B. Termineinlagen und Girokonten), die in einem zweckgebundenen Portfolio gehalten werden — Reverse-Repo-Geschäfte mit Kreditinstituten im Rahmen der Verwaltung der in dieser Position eingestellten Wertpapierportfolios |
a) Marktgängige Aktieninstrumente Marktpreis b) Beteiligungen und nicht marktgängige Aktien und sonstige als dauerhafte Anlagen gehaltene Aktieninstrumente Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung. c) Beteiligungen an Tochtergesellschaften oder wesentliche Anteile Substanzwert d) Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren Marktpreis Agio-/Disagiobeträge werden amortisiert. e) Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert oder als dauerhafte Anlage gehalten werden Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung. Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert. f) Nicht marktgängige Wertpapiere Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung. g) Bankguthaben und Kredite Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs, soweit die Guthaben oder Einlagen auf Fremdwährungen lauten |
11.4. Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften |
Bewertungsergebnisse aus Devisentermingeschäften, Devisenswaps, Zinsswaps, Terminsatz-Vereinbarungen, Wertpapiertermingeschäften, Devisenkassageschäften vom Abschluss- bis zum Erfüllungstag |
Nettoposition zwischen Termin und Kassa, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs |
11.5. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten |
Noch nicht fällige Einnahmen, die der Berichtsperiode als Ertrag zuzurechnen sind; Vorauszahlungen, gezahlte Stückzinsen (d. h. Anspruch auf aufgelaufene Zinsen, der mit einem Wertpapier erworben wird) |
Nennwert, zum aktuellen Währungskurs umgerechnet |
11.6. Sonstiges |
a) Vorschüsse, Darlehen, andere geringfügige Positionen. Treuhandforderungen. |
a) Nennwert oder Anschaffungskosten |
b) Anlagen aus Goldeinlagen von Kunden |
b) Marktwert |
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c) Nettovermögen von Pensionskassen |
c) Gemäß Artikel 22 Absatz 3 |
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d) Offene Forderungen, die sich aus der Nichterfüllung von Geschäftspartnern des Eurosystems im Zusammenhang mit Kreditgeschäften des Eurosystems ergeben |
d) Nennlwert/erzielbarer Wert (vor/nach Abrechnung der Verluste) |
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e) Vermögenswerte oder Forderungen (gegenüber Dritten), die im Zusammenhang mit der Verwertung von Sicherheiten, die säumige Geschäftspartner des Eurosystems begeben haben, angeeignet und/oder erworben wurden |
e) Kosten (zum aktuellen Währungskurs zur Zeit des Erwerbs, wenn die finanziellen Vermögenswerte auf fremde Währungen lauten) |
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12. Bilanzverlust |
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Nennwert |
(1) ABl. L 310 vom 11.12.2000, S. 1. (2) ABl. L 337 vom 20.12.2001, S. 52. |
PASSIVA
Bilanzposition |
Inhalt der Bilanzposition |
Bewertungsprinzip |
1. Banknotenumlauf |
Von der EZB ausgegebene Euro-Banknoten gemäß dem Beschluss EZB/2001/15 |
Nennwert |
2. Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet |
Positionen 2.1, 2.2, 2.3 und 2.5: Einlagen in Euro gemäß Anhang I der Leitlinie EZB/2000/7 |
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2.1. Girokonten (einschließlich Mindestreserveguthaben) |
Euro-Konten von Kreditinstituten, die im Verzeichnis der Finanzinstitute aufgeführt sind, die gemäß der Satzung den Mindestreservevorschriften unterliegen. Diese Position enthält in erster Linie Konten für Mindestreserveguthaben. |
Nennwert |
2.2. Einlagefazilität |
Hereinnahme von Einlagen über Nacht zu vorgegebenem Zinssatz (ständige Fazilität) |
Nennwert |
2.3. Termineinlagen |
Hereinnahme von Einlagen zum Zweck der Liquiditätsabsorption aufgrund von Feinsteuerungsoperationen |
Nennwert |
2.4. Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen |
Geldpolitische Transaktionen zum Zweck der Liquiditätsabsorption |
Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten |
2.5. Einlagen aus Margenausgleich |
Einlagen von Kreditinstituten zur Abdeckung eines Wertverlusts für Vermögenswerte, die für Kredite an diese Kreditinstitute hinterlegt werden |
Nennwert |
3. Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet |
Repo-Geschäfte in Verbindung mit gleichzeitigen Reverse-Repo-Geschäften im Rahmen der Verwaltung der unter der Aktivposition „Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet“ eingestellten Wertpapier-Portfolios. Sonstige Geschäfte, die keinen Bezug zu den geldpolitischen Operationen des Eurosystems haben. Girokonten von Kreditinstituten sind ausgeschlossen. |
Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten |
4. Begebung von EZB-Schuldverschreibungen |
Nur EZB-Bilanzposition. Schuldverschreibungen gemäß Anhang I der Leitlinie EZB/2000/7. Zum Zweck der Liquiditätsabsorption begebene Diskontpapiere |
Nennwert |
5. Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet |
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5.1. Öffentliche Haushalte |
Girokonten, Termineinlagen, Sichteinlagen |
Nennwert |
5.2. Sonstige Verbindlichkeiten |
Girokonten von Mitarbeitern, Unternehmen und Kunden einschließlich Finanzinstituten, die von der Mindestreservehaltung befreit sind — vgl. Passivposition 2.1 usw.; Termineinlagen, Sichteinlagen |
Nennwert |
6. Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets |
Girokonten, Termineinlagen, Sichteinlagen, einschließlich Konten für Zahlungsverkehrszwecke und zur Reservehaltung: von anderen Banken, Zentralbanken, internationalen/supranationalen Institutionen, einschließlich der Europäischen Kommission; Girokonten anderer Einleger. Repo-Geschäfte in Verbindung mit gleichzeitigen Reverse-Repo-Geschäften im Rahmen der Verwaltung von Wertpapieren in Euro. Guthaben von TARGET2-Konten von Zentralbanken von Mitgliedstaaten, die den Euro nicht eingeführt haben. |
Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten |
7. Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen im Euro-Währungsgebiet |
Girokonten, Verbindlichkeiten aus Repo-Geschäften; in der Regel Anlagegeschäfte mit Währungsreserven oder Gold |
Nennwert, Umrechnung zum Währungskurs per Jahresende |
8. Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets |
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8.1. Einlagen, Guthaben und sonstige Verbindlichkeiten |
Girokonten, Verbindlichkeiten aus Repo-Geschäften; in der Regel Anlagegeschäfte mit Währungsreserven oder Gold |
Nennwert, Umrechnung zum Währungskurs per Jahresende |
8.2. Verbindlichkeiten aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II |
Kreditaufnahmen zu den Bedingungen des WKM II |
Nennwert, Umrechnung zum Währungskurs per Jahresende |
9. Ausgleichsposten für vom IWF zugeteilte Sonderziehungsrechte |
Auf Sonderziehungsrechte lautende Position, die den Betrag der dem jeweiligen Land/der jeweiligen NZB ursprünglich zugeteilten Sonderziehungsrechte enthält. |
Nennwert, Umrechnung zum Währungskurs per Jahresende |
10. Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten |
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10.1. Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven |
EZB-Bilanzposition in Euro |
Nennwert |
10.2. Sonstige Verbindlichkeiten innerhalb des Eurosystems (netto) |
Nettoposition der folgenden Unterpositionen: a) Nettoverbindlichkeiten aus Guthaben von TARGET2-Konten und Korrespondenzkonten von NZBen (Saldo aus Forderungen und Verbindlichkeiten) — vgl. Aktivposition „Sonstige Forderungen innerhalb des Eurosystems (netto)“ |
a) Nennwert |
b) Sonstige Verbindlichkeiten innerhalb des Eurosystems in Euro, einschließlich der vorläufigen Verteilung der Einkünfte der EZB aus Euro-Banknoten an die NZBen |
b) Nennwert |
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11. Schwebende Verrechnungen |
Verbindlichkeiten aus Zahlungsvorgängen, die in der Bank in Abwicklung befindlich sind (inklusive Überweisungen). |
Nennwert |
12. Sonstige Passiva |
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12.1. Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften |
Bewertungsergebnisse aus Devisentermingeschäften, Devisenswaps, Zinsswaps, Terminsatz-Vereinbarungen, Wertpapiertermingeschäften, Devisenkassageschäften vom Abschluss- bis zum Erfüllungstag |
Nettoposition zwischen Termin und Kassa, zum aktuellen Währungskurs umgerechnet |
12.2. Passive Rechnungsabgrenzungsposten |
Noch nicht fällige Ausgaben, die der Berichtsperiode als Aufwand zuzurechnen sind. Einnahmen der Berichtsperiode, die zukünftigen Perioden zuzurechnen sind |
Nennwert, bei Fremdwährungspositionen, zum Marktpreis umgerechnet |
12.3. Sonstiges |
a) Steuerzwischenkonten. Kredit- oder Garantiedeckungskonten in Fremdwährung. Repo-Geschäfte mit Kreditinstituten in Verbindung mit gleichzeitigen Reverse-Repo-Geschäften im Rahmen der Verwaltung der Wertpapierportfolios unter der Aktivposition „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“. Verpflichtende Einlagen neben der Mindestreservehaltung. Andere geringfügige Positionen. Treuhandverbindlichkeiten. |
a) Nennwert oder (Repo-Geschäfte) Anschaffungskosten |
b) Goldeinlagen von Kunden |
b) Marktwert |
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c) Nettoverbindlichkeiten von Pensionskassen |
c) Gemäß Artikel 22 Absatz 3 |
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13. Rückstellungen |
a) Für Wechselkurs-, Zinskurs-, Kredit- und Goldpreisrisiken und für andere Zwecke (z. B. absehbare (künftige) Ausgaben) und Beiträge im Sinne von Artikel 49.2 der Satzung von Zentralbanken von Mitgliedstaaten, deren Ausnahmeregelungen aufgehoben wurden |
a) Anschaffungskosten/Nennwert |
b) Für Adressrisiken aus geldpolitischen Operationen |
b) Nennwert |
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14. Ausgleichsposten aus Neubewertung |
a) Ausgleichsposten aus Neubewertung wegen Preisänderungen für Gold, für jede Wertpapiergattung in Euro, für jede Wertpapiergattung in Fremdwährung, für Optionen; Marktpreisunterschiede bei Zinsderivaten; Ausgleichsposten aus Neubewertung wegen Währungskursbewegungen für jede gehaltene Nettowährungsposition einschließlich Devisenswaps/-termingeschäften und Sonderziehungsrechten. b) Spezielle Ausgleichsposten aus Neubewertung zur Erfassung von Beiträgen im Sinne von Artikel 49.2 der Satzung von Zentralbanken von Mitgliedstaaten, deren Ausnahmeregelungen aufgehoben wurden — siehe Artikel 11 Absatz 2. |
Neubewertungsdifferenz zwischen den durchschnittlichen Anschaffungskosten und dem Marktwert, Fremdwährungspositionen umgerechnet zum Marktpreis |
15. Kapital und Rücklagen |
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15.1. Kapital |
Eingezahltes Kapital |
Nennwert |
15.2. Rücklagen |
Gesetzliche Rücklagen im Sinne von Artikel 33 der Satzung und Beiträge im Sinne von Artikel 49.2 der Satzung von Zentralbanken von Mitgliedstaaten, deren Ausnahmeregelungen aufgehoben wurden |
Nennwert |
16. Bilanzgewinn |
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Nennwert |
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ANHANG II
Jahresbilanz der EZB
Jahresbilanz der EZB
(in Mio. EUR) (1) |
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Aktiva (2) |
Berichtsjahr |
Vorjahr |
Passiva |
Berichtsjahr |
Vorjahr |
1. Gold und Goldforderungen 2. Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets 2.1. Forderungen an den IWF 2.2. Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige ausländische Vermögenswerte 3. Forderungen in Fremdwährung an Ansässige im Euro-Währungsgebiet 4. Forderungen in Euro an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets 4.1. Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen und Kredite 4.2. Forderungen aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II 5. Forderungen in Euro aus geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet 5.1. Hauptrefinanzierungsgeschäfte 5.2. Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte 5.3. Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen 5.4. Strukturelle Operationen in Form von befristeten Transaktionen 5.5. Spitzenrefinanzierungsfazilität 5.6. Forderungen aus Margenausgleich 6. Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet 7. Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet 7.1. Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere 7.2. Sonstige Wertpapiere 8. Forderungen in Euro gegen öffentliche Haushalte 9. Intra-Eurosystem-Forderungen 9.1. Forderungen aus Solawechseln zur Deckung der Emission von EZB-Schuldverschreibungen 9.2. Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung des Euro-Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems 9.3. Sonstige Forderungen innerhalb des Eurosystems (netto) 10. Schwebende Verrechnungen 11. Sonstige Vermögenswerte 11.1. Scheidemünzen des Euro-Währungsgebiets 11.2. Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen 11.3. Sonstige finanzielle Vermögenswerte 11.4. Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften 11.5. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 11.6. Sonstiges 12. Bilanzverlust |
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1. Banknotenumlauf 2. Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet 2.1. Einlagen auf Girokonten (einschließlich Mindestreserveguthaben) 2.2. Einlagefazilität 2.3. Termineinlagen 2.4. Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen 2.5. Verbindlichkeiten aus Margenausgleich 3. Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet 4. Verbindlichkeiten aus der Begebung von EZB-Schuldverschreibungen 5. Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet 5.1. Einlagen von öffentlichen Haushalten 5.2. Sonstige Verbindlichkeiten 6. Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets 7. Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen im Euro-Währungsgebiet 8. Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets 8.1. Einlagen, Guthaben und sonstige Verbindlichkeiten 8.2. Verbindlichkeiten aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II 9. Ausgleichsposten für vom IWF zugeteilte Sonderziehungsrechte 10. Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten 10.1. Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven 10.2. Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto) 11. Schwebende Verrechnungen 12. Sonstige Verbindlichkeiten 12.1. Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften 12.2. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 12.3. Sonstiges 13. Rückstellungen 14. Ausgleichsposten aus Neubewertung 15. Kapital und Rücklagen 15.1. Kapital 15.2. Rücklagen 16. Bilanzgewinn |
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Aktiva insgesamt |
Passiva insgesamt |
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(1) Die EZB kann auch exakte Euro-Beträge oder anders gerundete Beträge veröffentlichen. (2) Die Tabelle der Aktiva kann auch über der Tabelle der Passiva veröffentlicht werden. |
ANHANG III
VERÖFFENTLICHTE GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER EZB
(Mio. EUR) (1) |
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Gewinn- und Verlustrechnung für das am 31. Dezember endende Geschäftsjahr … |
Berichtsjahr |
Vorjahr |
1.1.1. Zinserträge aus Währungsreserven |
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1.1.2. Zinserträge aus der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems |
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1.1.3. Sonstige Zinserträge |
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1.1. Zinserträge |
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1.2.1. Verzinsung der Forderungen der NZBen aus übertragenen Devisenreserven |
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1.2.2. Sonstige Zinsaufwendungen |
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1.2. Zinsaufwendungen |
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1. Nettozinsertrag |
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2.1. Realisierte Gewinne/Verluste aus Finanzoperationen |
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2.2. Abschreibungen auf Finanzanlagen und -positionen |
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2.3. Zuführung zu/Auflösung von Rückstellungen für allgemeine Währungs, Zins-, Kredit- und Goldpreisrisiken |
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2. Nettoertrag aus Finanzoperationen, Abschreibungen und Risikorückstellungen |
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3.1. Erträge aus Gebühren und Provisionen |
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3.2. Aufwendungen aus Gebühren und Provisionen |
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3. Nettoertrag/Aufwendungen aus Gebühren und Provisionen (2) |
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4. Erträge aus Aktien und Beteiligungen |
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5. Sonstige Erträge |
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Nettoerträge insgesamt |
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6. Personalaufwendungen (3) |
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7. Verwaltungsaufwendungen (3) |
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8. Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte |
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9. Aufwendungen für Banknoten (4) |
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10. Sonstige Aufwendungen |
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Jahresüberschuss (-fehlbetrag) |
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(1) Die EZB kann auch exakte Euro-Beträge oder anders gerundete Beträge veröffentlichen. (2) Die Aufschlüsselung von Erträgen und Aufwendungen kann auch in den Erläuterungen zum Jahresabschluss erfolgen. (3) Einschließlich Rückstellungen für Verwaltungsaufwendungen. (4) Sollte die Banknotenproduktion an externe Firmen ausgelagert werden, werden in dieser Position die Kosten für den Ankauf der Banknoten durch die Zentralbanken erfasst. Es wird empfohlen, die im Zusammenhang mit der Ausgabe von nationalen Banknoten sowie Euro-Banknoten verursachten Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen, wenn sie in Rechnung gestellt werden oder anderweitig anfallen, siehe auch Leitlinie EZB/2006/16. |
▼
ANHANG IV
ENTSPRECHUNGSTABELLE
Beschluss EZB/2002/11 |
Dieser Beschluss |
— |
Artikel 7 |
Artikel 7 |
Artikel 8 |
Artikel 8 |
Artikel 9 |
Artikel 9 |
Artikel 10 |
Artikel 10 |
Artikel 11 |
Artikel 11 |
Artikel 12 |
Artikel 12 |
Artikel 13 |
Artikel 13 |
Artikel 14 |
Artikel 14 |
Artikel 15 |
Artikel 15 |
Artikel 16 |
Artikel 16 |
Artikel 17 |
Artikel 17 |
Artikel 18 |
Artikel 18 |
Artikel 19 |
— |
Artikel 20 |
Artikel 19 |
Artikel 21 |
Artikel 20 |
Artikel 22 |
Artikel 21 |
Artikel 23 |
Artikel 22 |
Artikel 24 |
( 1 ) ABl. L 58 vom 3.3.2003, S. 38. Zuletzt geändert durch den Beschluss EZB/2006/3 (ABl. L 89 vom 28.3.2006, S. 56).
( 2 ) Siehe Seite … dieses Amtsblatts.