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Document 32020O0428

Leitlinie (EU) 2020/428 der Europäischen Zentralbank vom 5. März 2020 zur Aufhebung der Leitlinie EZB/2012/16 über den Datenaustausch für Bargelddienstleistungen (EZB/2020/12)

OJ L 87, 23.3.2020, p. 4–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/03/2020

ELI: http://data.europa.eu/eli/guideline/2020/428/oj

23.3.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 87/4


LEITLINIE (EU) 2020/428 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 5. März 2020

zur Aufhebung der Leitlinie EZB/2012/16 über den Datenaustausch für Bargelddienstleistungen (EZB/2020/12)

DER EZB-RAT —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf den Artikel 128 Absätze 1 und 2,

gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf den Artikel 16,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Datenaustausch für Bargelddienstleistungen (Data Exchange for Cash Services — DECS) ist eine durch die Leitlinie EZB/2012/16 (1) eingerichtete Schnittstelle, die eine Maximierung der Effizienz und eine weitere Harmonisierung der Bargeldgeschäfte zwischen den nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (NZBen), und deren Kunden im Euro-Währungsgebiet zum Ziel hat. Da die derzeit von den NZBen angebotenen Bargelddienstleistungen in einem erheblichen Maße voneinander abweichen, sichert DECS die Austauschbarkeit von Daten bei grenzüberschreitenden Bargeldgeschäften und bei Großtransporten von Euro-Banknoten zwischen NZBen, die unterschiedliche Cash-Management-Systeme verwenden.

(2)

DECS wurde von den meisten NZBen im Zeitraum von 2012 bis 2015 eingeführt.

(3)

Seit seiner Einführung wurde DECS im Zusammenhang mit Bargeldgeschäften zwischen den NZBen und deren Kunden im Euro-Währungsgebiet jedoch nicht genutzt. Dennoch ist eine regelmäßige Instandhaltung der Schnittstelle von Seiten der NZBen erforderlich, die aus öffentlichen Geldern finanziert werden muss. Aus diesem Grund sollte DECS für Mitteilungen von Daten zu Bargeldgeschäften zwischen den NZBen und deren Kunden im Euro-Währungsgebiet nicht mehr genutzt werden.

(4)

Mitteilungen über Großtransporte sollten weiterhin zwischen den NZBen ausgetauscht werden, und für diese Zwecke sollten interne Regelungen getroffen werden.

(5)

Die Leitlinie EZB/2012/16 sollte deshalb aufgehoben werden —

HAT FOLGENDE LEITLINIE ERLASSEN:

Artikel 1

Aufhebung der Leitlinie EZB/2012/16

Die Leitlinie EZB/2012/16 wird mit Wirkung vom 1. April 2020 aufgehoben.

Artikel 2

Wirksamwerden

Diese Leitlinie wird am Tag ihrer Bekanntgabe an die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, wirksam.

Artikel 3

Adressaten

Diese Leitlinie richtet sich an die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 5. März 2020.

Für den EZB-Rat

Die Präsidentin der EZB

Christine LAGARDE


(1)  Leitlinie EZB/2012/16 vom 20. Juli 2012 über den Datenaustausch für Bargelddienstleistungen (ABl. L 245 vom 11.9.2012, S. 3).


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