EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52019AB0028

Stellungnahme des EZB-Rates vom 25. Juli 2019 zur Empfehlung des Rates zur Ernennung des Präsidenten der Europäischen Zentralbank (CON/2019/28)

OJ C 258, 1.8.2019, p. 2–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

1.8.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 258/2


STELLUNGNAHME DES EZB-RATES

vom 25. Juli 2019

zur Empfehlung des Rates zur Ernennung des Präsidenten der Europäischen Zentralbank

(CON/2019/28)

(2019/C 258/02)

Einleitung und Rechtsgrundlage

Am 16. Juli 2019 wurde die Europäische Zentralbank (EZB) vom Präsidenten des Europäischen Rates um Stellungnahme zur Empfehlung des Rates vom 9. Juli 2019 zur Ernennung des Präsidenten der Europäischen Zentralbank (1) ersucht.

Die Zuständigkeit des EZB-Rates zur Abgabe einer Stellungnahme beruht auf Artikel 283 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Allgemeine Anmerkungen

1.

Die Empfehlung des Rates, die dem Europäischen Rat übermittelt wurde und zu der das Europäische Parlament und der EZB-Rat angehört werden, sieht die Ernennung von Frau Christine LAGARDE zur Präsidentin der EZB für eine Amtszeit von acht Jahren mit Wirkung vom 1. November 2019 vor.

2.

Der EZB-Rat ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Kandidatin eine in Währungs- oder Bankfragen anerkannte und erfahrene Persönlichkeit im Sinne von Artikel 283 Absatz 2 des Vertrags ist.

3.

Der EZB-Rat hat keine Einwände gegen die Empfehlung des Rates zur Ernennung von Frau Christine LAGARDE zur Präsidentin der EZB.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 25. Juli 2019.

Der Präsident der EZB

Mario DRAGHI


(1)  ABl. C 235 vom 12.7.2019, S. 1.


Top