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Document 52011HB0007

Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 9. Juni 2011 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Oesterreichischen Nationalbank (EZB/2011/7)

OJ C 174, 15.6.2011, p. 6–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.6.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 174/6


EMPFEHLUNG DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 9. Juni 2011

an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Oesterreichischen Nationalbank

(EZB/2011/7)

2011/C 174/04

DER EZB-RAT —

gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken werden von unabhängigen externen Rechnungsprüfern, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union genehmigt werden, geprüft.

(2)

Gemäß § 37 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Oesterreichische Nationalbank wählt die Generalversammlung der Oesterreichischen Nationalbank jährlich zwei externe Rechnungsprüfer und zwei externe Ersatzrechnungsprüfer. Die externen Ersatzrechnungsprüfer werden nur beauftragt, wenn die externen Rechnungsprüfer verhindert sind, die Rechnungsprüfung durchzuführen.

(3)

Das Mandat der externen Rechnungsprüfer und der externen Ersatzrechnungsprüfer der Oesterreichischen Nationalbank endet nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2010. Es ist deshalb erforderlich, externe Rechnungsprüfer ab dem Geschäftsjahr 2011 zu bestellen.

(4)

Die Oesterreichische Nationalbank hat für das Geschäftsjahr 2011 die TPA Wirtschaftsprüfung GmbH und die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. als ihre neuen gemeinsamen externen Rechnungsprüfer sowie die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft und die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH als ihre neuen gemeinsamen externen Ersatzrechnungsprüfer ausgewählt.

(5)

Das Mandat der externen Rechnungsprüfer kann jährlich verlängert werden; es darf jedoch fünf Jahre nicht überschreiten, und das Mandat der externen Ersatzrechnungsprüfer kann nur einmal verlängert werden —

HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ERLASSEN:

(1)

Es wird empfohlen, TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH und die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. gemeinsam als externe Rechnungsprüfer der Oesterreichischen Nationalbank für das Geschäftsjahr 2011 zu bestellen.

(2)

Es wird empfohlen, die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft und die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH als gemeinsame externe Ersatzrechnungsprüfer der Oesterreichischen Nationalbank für das Geschäftsjahr 2011 zu bestellen.

(3)

Dieses Mandat der externen Rechnungsprüfer kann jährlich verlängert werden; es darf jedoch fünf Jahre nicht überschreiten und endet spätestens mit dem Geschäftsjahr 2015. Das Mandat der externen Ersatzrechnungsprüfer kann nur einmal bis zum Ende des Geschäftsjahrs 2012 verlängert werden.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 9. Juni 2011.

Der Präsident der EZB

Jean-Claude TRICHET


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