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Document 52006AB0008

Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 21. Februar 2006 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3181/78 des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 1736/79 des Rates aus dem Bereich der Währungspolitik (CON/2006/8)

OJ C 49, 28.2.2006, p. 35–36 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

28.2.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 49/35


STELLUNGNAHME DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 21. Februar 2006

auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3181/78 des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 1736/79 des Rates aus dem Bereich der Währungspolitik

(CON/2006/8)

(2006/C 49/11)

Am 1. Februar 2006 wurde die Europäische Zentralbank (EZB) vom Rat der Europäischen Union um Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3181/78 des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 1736/79 des Rates aus dem Bereich der Währungspolitik (KOM(2005) 611 endgültig) (nachfolgend der „Verordnungsvorschlag“) ersucht. Die Zuständigkeit der EZB zur Abgabe einer Stellungnahme beruht auf Artikel 105 Absatz 4 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, da der Verordnungsvorschlag Bestimmungen enthält, die das Europäische Währungssystem (EWS) und die Aufgaben des ehemaligen Europäischen Währungsinstituts betreffen, die die EZB gemäß Artikel 44 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank übernommen hat. Diese Stellungnahme wurde gemäß Artikel 17.5 Satz 1 der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank vom EZB-Rat verabschiedet.

1.   Spezifische Anmerkungen

Die EZB möchte zwei spezifische Anmerkungen zum Verordnungsvorschlag machen.

1.1.   Titel des Verordnungsvorschlags

Die EZB schlägt eine Änderung des Titels des Verordnungsvorschlags vor, um den Gegenstand der beiden überholten, aufzuhebenden Verordnungen besser wiederzugeben, da beide Verordnungen nicht den weiteren Bereich der Währungspolitik, sondern vielmehr das Funktionieren des EWS betreffen.

1.2.   Bezugnahme auf die Stellungnahme der EZB

Gemäß Artikel 253 des Vertrags müssen vom Rat verabschiedete Verordnungen auf die Stellungnahmen Bezug nehmen, die nach dem Vertrag eingeholt werden müssen. Die EZB schlägt deshalb vor, dass in den Bezugsvermerken des Verordnungsvorschlags auf die vorliegende Stellungnahme Bezug genommen werden sollte.

2.   Redaktionsvorschläge

Im Anhang sind Redaktionsvorschläge für die Fälle aufgeführt, in denen diese Stellungnahme zu Änderungen des Verordnungsvorschlags führen würde.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 21. Februar 2006.

Der Präsident der EZB

Jean-Claude TRICHET


ANHANG

Redaktionsvorschläge

Kommissionsvorschlag (1)

Änderungsvorschläge der EZB (2)

Änderung 1

Titel des Verordnungsvorschlags

VERORDNUNG DES RATES

zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3181/78 des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 1736/79 des Rates aus dem Bereich der Währungspolitik

VERORDNUNG DES RATES

zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3181/78 und der Verordnung (EWG) Nr. 1736/79 über das Europäische Währungssystem

Begründung — Siehe Nummer 1.1 der Stellungnahme

Änderung 2

Bezugsvermerke des Verordnungsvorschlags

[Gegenwärtig kein Vorschlag]

nach Stellungnahme der Europäischen Zentralbank [3],

[3] ABl. C […] vom […], S. […].

Begründung — Siehe Nummer 1.2 der Stellungnahme


(1)  Der Wortlaut, der nach den Änderungsvorschlägen der EZB gestrichen werden soll, erscheint in Kursivschrift.

(2)  Der neue Wortlaut, der nach den Änderungsvorschlägen der EZB eingefügt werden soll, erscheint in Fettschrift.


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