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Document 52004AB0004

Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 4. Februar 2004 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erstellung von vierteljährlichen nichtfinanziellen Sektorkonten (KOM(2003) 789 endg.) (CON/2004/4)

OJ C 42, 18.2.2004, p. 23–23 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52004AB0004

Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 4. Februar 2004 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erstellung von vierteljährlichen nichtfinanziellen Sektorkonten (KOM(2003) 789 endg.) (CON/2004/4)

Amtsblatt Nr. C 042 vom 18/02/2004 S. 0023 - 0023


Stellungnahme der Europäischen Zentralbank

vom 4. Februar 2004

auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erstellung von vierteljährlichen nichtfinanziellen Sektorkonten (KOM(2003) 789 endg.)

(CON/2004/4)

(2004/C 42/16)

1. Am 13. Januar 2004 wurde die Europäische Zentralbank (EZB) vom Rat der Europäischen Union um Stellungnahme zu einem Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erstellung von vierteljährlichen nichtfinanziellen Sektorkonten (nachfolgend als "Verordnungsentwurf" bezeichnet) ersucht.

2. Die Zuständigkeit der EZB zur Abgabe einer Stellungnahme beruht auf Artikel 105 Absatz 4 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. Diese Stellungnahme wurde gemäß Artikel 17.5 Satz 1 der Geschäftsordnung der EZB vom EZB-Rat verabschiedet.

3. Ziel des Verordnungsentwurfs ist es, einen gemeinsamen Rahmen für die Beiträge der Mitgliedstaaten zur Erstellung von vierteljährlichen europäischen nichtfinanziellen Sektorkonten zu schaffen.

4. In dem am 10. März 2003 verabschiedeten Memorandum of Understanding über Wirtschafts- und Finanzstatistiken zwischen der Generaldirektion Statistik der EZB und dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) wird festgelegt, dass die Generaldirektion Statistik der EZB und Eurostat gemeinsam den Bereich der nichtfinanziellen Sektorkonten im Rahmen der Statistik über die volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen entwickeln. Die Entwicklung und Veröffentlichung vierteljährlicher und jährlicher nichtfinanzieller Sektorkonten für das Euro-Währungsgebiet ist die gemeinsame Aufgabe von Eurostat und der Generaldirektion Statistik der EZB.

5. Die EZB begrüßt den von einer gemeinsamen Task Force der Generaldirektion Statistik der EZB und von Eurostat erarbeiteten Verordnungsentwurf. Der Verordnungsentwurf ist Bestandteil des Aktionsplans zum Statistikbedarf der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) (nachfolgend als "WWU-Aktionsplan" bezeichnet), der auf Ersuchen des Ecofin-Rates von Eurostat in enger Zusammenarbeit mit der EZB erstellt wurde. Der WWU Aktionsplan wurde als Antwort auf den am 18. Januar 1999 vom Ecofin-Rat verabschiedeten Bericht des Währungsausschusses über den Informationsbedarf in der WWU und den am 5. Juni 2000 vom Ecofin-Rat verabschiedeten zweiten Fortschrittsbericht über den Informationsbedarf in der WWU erstellt. Dem fünften Fortschrittsbericht, der am 18. Februar 2003 vom Ecofin-Rat verabschiedet wurde, ist zu entnehmen, dass die Erstellung eines Satzes vierteljährlicher Sektorkonten einen wesentlichen noch ausstehenden Punkt des WWU Aktionsplans bildet.

6. Die EZB stellt fest, dass im vom Ecofin-Rat am 18. Februar 2003 verabschiedeten gemeinsamen Bericht des Ecofin-Rates und der Kommission an den Europäischen Rat über Statistiken und Indikatoren für das Euro-Währungsgebiet hervorgehoben wird, dass bislang noch nicht vorgenommene Maßnahmen mit hoher Priorität, zu denen auch die vierteljährlichen Sektorkonten gehören, zügig umgesetzt werden sollten. Die vierteljährlichen Sektorkonten als Teil der Wichtigsten Europäischen Wirtschaftsindikatoren sollten bis 2005 vollständig eingeführt sein.

7. Die Verordnung ist Teil des übergeordneten Ziels, ein einheitliches System jährlicher und vierteljährlicher Gesamtrechnungen für die Europäische Union und das Euro-Währungsgebiet zu erstellen. Das System umfasst insbesondere die wichtigsten makroökonomischen Aggregate für die privaten Haushalte und die Kapitalgesellschaften in den finanziellen und nichtfinanziellen Sektorkonten. Das System erfordert Konsistenz zwischen der Zahlungsbilanzstatistik und den Konten der übrigen Welt. Um das System der europäischen Gesamtrechnungen zu vervollständigen, sind zusätzlich zu den Sektorkonten der Mitgliedstaaten die Konten der Organe und Einrichtungen der EU erforderlich.

8. Die EZB befürwortet den Zeitplan für die Übermittlung von Daten an Eurostat innerhalb von spätestens 90 Kalendertagen nach Ende des Quartals, auf das sich die Daten beziehen, sowie die Lieferung zurückliegender Daten ab dem ersten Quartal 1999.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 4. Februar 2004.

Der Präsident der EZB

Jean-Claude Trichet

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