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Document 52013AB0035

Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 23. Mai 2013 zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Stückelungen und technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (CON/2013/35)

OJ C 176, 21.6.2013, p. 11–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.6.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 176/11


STELLUNGNAHME DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 23. Mai 2013

zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Stückelungen und technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen

(CON/2013/35)

2013/C 176/03

Einleitung und Rechtsgrundlage

Am 16. Mai 2013 wurde die Europäische Zentralbank (EZB) vom Rat der Europäischen Union um Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Stückelungen und technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (1) (nachfolgend der „Verordnungsvorschlag“) ersucht.

Die Zuständigkeit der EZB zur Abgabe einer Stellungnahme beruht auf Artikel 127 Absatz 4 und 128 Absatz 2, Artikel 133 und Artikel 282 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, da der Verordnungsvorschlag sich auf Stückelungen und technische Merkmale von Euro-Münzen bezieht. Diese Stellungnahme wurde gemäß Artikel 17.5 Satz 1 der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank vom EZB-Rat verabschiedet.

Ziel und Inhalt

Der Verordnungsvorschlag gibt weitgehend den Inhalt der Verordnung (EG) Nr. 975/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Stückelungen und technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (2) wieder und übernimmt die Empfehlungen der Stellungnahme der EZB CON/2011/18 (3), Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 975/98 des Rates und ihren Anhang I zu ändern sowie Erwägungsgrund 13 zu streichen.

Insbesondere ersetzen die Änderungen alle bestehenden Werte hinsichtlich der Dicke der Münzen in der Tabelle in Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 975/98 durch die tatsächlichen Angaben für die Dicke der Euro-Münzen. Diese Werte sind hinlänglich bekannt und werden von den Münzprägeanstalten als Referenzwert für die Herstellung der Münzen verwendet.

Allgemeine Anmerkungen

Die EZB begrüßt diese Initiative der Kommission, Verordnung (EG) Nr. 975/98 des Rates neuzufassen, da der Verordnungsvorschlag die vorherigen Empfehlungen der EZB hinsichtlich der technischen Merkmale der Euro-Münzen berücksichtigt und übernimmt.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 23. Mai 2013.

Der Präsident der EZB

Mario DRAGHI


(1)  KOM(2013) 184 endg.

(2)  ABl. L 139 vom 11.5.1998, S. 6.

(3)  Stellungnahme CON/2011/18 vom 4. März 2011 zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Stückelungen und technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen, (ABl. C 114 vom 12.4.2011, S. 1). Alle Stellungnahmen der EZB sind auf der Website der EZB unter http://www.ecb.europa.eu veröffentlicht.


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