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Document 52011AB0018

Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 4. März 2011 zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Stückelungen und technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (kodifizierter Text) (CON/2011/18)

OJ C 114, 12.4.2011, p. 1–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.4.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 114/1


STELLUNGNAHME DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 4. März 2011

zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Stückelungen und technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (kodifizierter Text)

(CON/2011/18)

2011/C 114/01

Einleitung und Rechtsgrundlage

Am 26. Januar 2011 wurde die Europäische Zentralbank (EZB) vom Rat der Europäischen Union um Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Stückelungen und technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (kodifizierter Text) (1) (nachfolgend als „Verordnungsvorschlag“ bezeichnet) ersucht.

Die Zuständigkeit der EZB zur Abgabe einer Stellungnahme beruht auf Artikel 127 Absatz 4 erster Gedankenstrich und Artikel 128 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, da sich der Verordnungsvorschlag auf die Stückelungen und die technischen Spezifikationen von Euro-Münzen bezieht. Diese Stellungnahme wurde gemäß Artikel 17.5 Satz 1 der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank vom EZB-Rat verabschiedet.

Allgemeine Anmerkungen

Der Verordnungsvorschlag ist eine Kodifizierung der Verordnung (EG) Nr. 975/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Stückelungen und technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (2). Es wurde keine wesentliche Änderung der bereits bestehenden Regelungen zu den Stückelungen und technischen Merkmalen der Euro-Münzen vorgenommen.

Obwohl die EZB die Kodifizierung grundsätzlich begrüßt, stellt sie fest, dass der Kodifizierungsansatz keinen Raum für etwaige wesentliche Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 975/98 lässt. Dennoch ist die EZB der Ansicht, dass die in Anhang I des Verordnungsvorschlags aufgeführten technischen Merkmale wie im nachfolgenden Anhang erläutert geändert werden sollten.

Soweit die EZB empfiehlt, den Verordnungsvorschlag zu ändern, ist ein spezieller Redaktionsvorschlag mit Begründung im Anhang aufgeführt.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 4. März 2011.

Der Präsident der EZB

Jean-Claude TRICHET


(1)  KOM(2010) 691 endg.

(2)  ABl. L 139 vom 11.5.1998, S. 6.


ANHANG

Redaktionsvorschläge

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag der EZB (1)

Änderung 1

Erwägungsgrund 13 des Verordnungsvorschlags

„(13)

Unter den Vorgaben für die technischen Merkmale der Euro-Münzen stellt nur die Angabe für die Dicke einen Richtwert dar, da die tatsächliche Dicke einer Münze von dem vorgegebenen Durchmesser und dem vorgegebenen Gewicht abhängt –“

–“

Begründung

Während im Jahre 1998, als erstmals die technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen eingeführt wurden, Richtwerte in Bezug auf die Dicke von Münzen möglicherweise die einzigen Angaben waren, die festgelegt werden konnten, empfiehlt die EZB, dass diese Richtwerte jetzt durch die tatsächlichen Angaben für die Dicke der Euro-Münzen ersetzt werden, die hinlänglich bekannt sind und von den Münzprägeanstalten als Referenzwert für die Herstellung der Münzen verwendet werden.

Änderung 2

Anhang I des Verordnungsvorschlags

„In Artikel 1 genannte technische Merkmale

Nennwert (Euro)

(…)

Dicke in mm (2)

(…)

2

(…)

1,95

(…)

1

(…)

2,125

(…)

0,50

(…)

1,88

(…)

0,20

(…)

1,63

(…)

0,10

(…)

1,51

(…)

0,05

(…)

1,36

(…)

0,02

(…)

1,36

(…)

0,01

(…)

1,36

(…)

„In Artikel 1 genannte technische Merkmale

Nennwert (Euro)

(…)

Dicke in mm (3)

(…)

2

(…)

2,20

(…)

1

(…)

2,33

(…)

0,50

(…)

2,38

(…)

0,20

(…)

2,14

(…)

0,10

(…)

1,93

(…)

0,05

(…)

1,67

(…)

0,02

(…)

1,67

(…)

0,01

(…)

1,67

(…)

Begründung

Anhang I des Verordnungsvorschlags entspricht der in Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 975/98 enthaltenen Tabelle. In dieser Tabelle wird die Dicke der Münzen in der dritten Spalte mit einer Fußnote angegeben, die erwähnt, dass es sich bei den Angaben für die Dicke um Richtwerte handelt. Während diese Richtwerte im Jahre 1998, als erstmals die technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen eingeführt wurden, möglicherweise die einzigen Angaben waren, die festgelegt werden konnten, empfiehlt die EZB, dass diese Richtwerte jetzt durch die tatsächlichen Angaben für die Dicke der Euro-Münzen ersetzt werden, die hinlänglich bekannt sind und von den Münzprägeanstalten als Referenzwert für die Herstellung der Münzen verwendet werden.


(1)  Der neue Wortlaut, der nach dem Änderungsvorschlag der EZB eingefügt werden soll, erscheint in Fettschrift. Der Wortlaut, der nach dem Änderungsvorschlag der EZB gestrichen werden soll, erscheint in durchgestrichener Schrift.

(2)  Bei den Angaben für die Dicke handelt es sich um Richtwerte“

(3)  


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