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Document 32010D0021

2011/65/EU: Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 11. November 2010 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (Neufassung) (EZB/2010/21)

OJ L 35, 9.2.2011, p. 1–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
Special edition in Croatian: Chapter 01 Volume 015 P. 211 - 226

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 30/12/2016; Aufgehoben durch 32016D0035(01)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2011/65(1)/oj

9.2.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 35/1


BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 11. November 2010

über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank

(Neufassung)

(EZB/2010/21)

(2011/65/EU)

DER EZB-RAT —

gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (nachfolgend „ESZB-Satzung“), insbesondere auf Artikel 26.2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Beschluss EZB/2006/17 vom 10. November 2006 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (1) wurde mehrfach wesentlich geändert. Da weitere Änderungen vorzunehmen sind, insbesondere im Hinblick auf die Absicherung von Zinsänderungsrisiken, sollte der Beschluss im Interesse der Klarheit neu gefasst werden.

(2)

Die Leitlinie EZB/2006/16 vom 10. November 2006 über die Rechnungslegungsgrundsätze und das Berichtswesen im Europäischen System der Zentralbanken (2), auf die der Beschluss EZB/2006/17 Bezug nimmt, wurde aufgehoben und neu gefasst durch die Leitlinie EZB/2010/20 vom 11. November 2010 über die Rechnungslegungsgrundsätze und das Berichtswesen im Europäischen System der Zentralbanken (3)

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS GEFASST:

KAPITEL I

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1

Begriffsbestimmungen

(1)   Die in Artikel 1 der Leitlinie EZB/2010/20 definierten Begriffe haben in diesem Beschluss die gleiche Bedeutung.

(2)   Weitere in diesem Beschluss verwendete bilanztechnische Begriffe haben die gleiche Bedeutung wie in Anhang II der Leitlinie EZB/2010/20.

Artikel 2

Anwendungsbereich

Die in diesem Beschluss festgelegten Regelungen gelten für den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB), der aus der Bilanz, den außerbilanziell in den Büchern der EZB verbuchten Positionen, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Erläuterungen zum Jahresabschluss der EZB besteht.

Artikel 3

Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze

Die in Artikel 3 der Leitlinie EZB/2010/20 festgelegten allgemeinen Rechnungslegungsgrundsätze gelten auch im Sinne dieses Beschlusses.

Artikel 4

Ausweis von Aktiva und Passiva in der Bilanz

Finanzielle oder sonstige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten werden nur gemäß Artikel 4 der Leitlinie EZB/2010/20 in der Bilanz der EZB ausgewiesen.

Artikel 5

Erfassung von Transaktionen nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise und zum Zahlungszeitpunkt/Erfüllungstag

Die in Artikel 5 der Leitlinie EZB/2010/20 festgelegten Bestimmungen finden auf diesen Beschluss Anwendung.

KAPITEL II

GLIEDERUNGS- UND BEWERTUNGSVORSCHRIFTEN FÜR DIE BILANZ

Artikel 6

Gliederung der Bilanz

Die Bilanz wird nach dem in Anhang I dargestellten Schema gegliedert.

Artikel 7

Rückstellung für Wechselkurs-, Zinskurs-, Kredit- und Goldpreisrisiken

Unter gebührender Berücksichtigung der Art der Tätigkeit der EZB kann der EZB-Rat eine Rückstellung für Wechselkurs-, Zinskurs-, Kredit- und Goldpreisrisiken in die Bilanz der EZB aufnehmen. Über die Höhe und Verwendung der Rückstellung beschließt der EZB-Rat auf der Grundlage einer mit Gründen versehenen Schätzung der Risiken, denen die EZB ausgesetzt ist.

Artikel 8

Bewertungsvorschriften

(1)   Sofern nicht abweichend in Anhang I geregelt, werden aktuelle Marktkurse und -preise zur Bewertung in der Bilanz herangezogen.

(2)   Die Neubewertung von Gold, Fremdwährungsinstrumenten, Wertpapieren — ausgenommen Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden, und nicht marktgängige Wertpapiere, — und von Finanzinstrumenten, jeweils einschließlich außerbilanziell erfasster Positionen, wird zum Jahresende zu Marktmittelkursen und -preisen vorgenommen.

(3)   Beim Gold werden Preis- und Kursbestandteile bei der Neubewertung nicht gesondert behandelt; den sich insgesamt aufgrund von Preis- und Kursänderungen ergebenden Bewertungsdifferenzen beim Gold liegt vielmehr der Preis in Euro per Gewichtseinheit zugrunde, der sich aus dem Euro/US-Dollar-Wechselkurs am vierteljährlichen Neubewertungsstichtag ergibt. Die Neubewertung der Fremdwährungsbestände, einschließlich bilanzieller und außerbilanzieller Geschäfte, erfolgt für jede Währung gesondert. Für die Zwecke dieses Artikels werden SZR-Bestände, einschließlich bestimmter einzelner Fremdwährungsbestände, die im SZR-Währungskorb enthalten sind, als ein Bestand behandelt. Bei Wertpapieren umfasst die Neubewertung die jeweilige Position in einer Wertpapiergattung, d. h. alle Wertpapiere mit derselben internationalen Wertpapierkennnummer. Für geldpolitische Zwecke gehaltene Wertpapiere und die unter den Positionen „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ oder „Sonstiges“ ausgewiesenen Wertpapiere werden als gesonderter Bestand behandelt.

(4)   Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden, werden als gesonderter Bestand behandelt, zu den amortisierten Anschaffungskosten bewertet und unterliegen der Wertminderung. Dieselbe Behandlung gilt für nicht marktgängige Wertpapiere. Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden, können unter folgenden Bedingungen vor ihrer Fälligkeit veräußert werden:

a)

wenn die veräußerte Menge verglichen mit der Gesamtanzahl des Portfolios der bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapiere als nicht erheblich angesehen wird;

b)

wenn die Wertpapiere in dem Monat veräußert werden, in dem der Fälligkeitstag liegt;

c)

unter außergewöhnlichen Umständen, wie etwa einer wesentlichen Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Emittenten, oder als Folge eines ausdrücklichen geldpolitischen Beschlusses des EZB-Rates.

Artikel 9

Befristete Transaktionen

Befristete Transaktionen werden gemäß Artikel 8 der Leitlinie EZB/2010/20 verbucht.

Artikel 10

Marktgängige Aktieninstrumente

Marktgängige Aktieninstrumente werden gemäß Artikel 9 der Leitlinie EZB/2010/20 verbucht.

Artikel 11

Absicherung des Zinsänderungsrisikos bei Wertpapieren durch Derivate

Die Absicherung des Zinsänderungsrisikos wird gemäß Artikel 10 der Leitlinie EZB/2010/20 verbucht.

Artikel 12

Synthetische Instrumente

Synthetische Instrumente werden gemäß Artikel 11 der Leitlinie EZB/2010/20 verbucht.

KAPITEL III

ERGEBNISERMITTLUNG

Artikel 13

Ergebnisermittlung

(1)   Für die Ergebnisermittlung gelten Artikel 13 Absätze 1, 2, 3, 5 und 7 der Leitlinie EZB/2010/20.

(2)   Bestände der speziellen Ausgleichsposten aus Neubewertung, die gemäß Artikel 48.2 der ESZB-Satzung aus Beiträgen von Zentralbanken von Mitgliedstaaten stammen, deren Ausnahmeregelung aufgehoben wurde, werden zum Ausgleich von nicht realisierten Verlusten verwendet, wenn Letztere die im jeweiligen Standardausgleichsposten aus Neubewertung gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c der Leitlinie EZB/2010/20 gebuchten Neubewertungsgewinne aus Vorperioden übersteigen; nur darüber hinausgehende Verluste werden nach Artikel 33.2 der ESZB-Satzung abgedeckt. Falls sich die Gold-, Währungs- und Wertpapierbestände verringern, werden auch die Bestände der speziellen Ausgleichsposten aus Neubewertung für Gold, Währungen und Wertpapiere anteilig reduziert.

Artikel 14

Transaktionskosten

Artikel 14 der Leitlinie EZB/2010/20 findet auf diesen Beschluss Anwendung.

KAPITEL IV

BILANZIERUNGSVORSCHRIFTEN FÜR AUSSERBILANZIELLE GESCHÄFTE

Artikel 15

Allgemeine Vorschriften

Artikel 15 der Leitlinie EZB/2010/20 findet auf diesen Beschluss Anwendung.

Artikel 16

Devisentermingeschäfte

Devisentermingeschäfte werden gemäß Artikel 16 der Leitlinie EZB/2010/20 verbucht.

Artikel 17

Devisenswaps

Devisenswaps werden gemäß Artikel 17 der Leitlinie EZB/2010/20 verbucht.

Artikel 18

Futures

Futures werden gemäß Artikel 18 der Leitlinie EZB/2010/20 verbucht.

Artikel 19

Zinsswaps

Zinsswaps werden gemäß Artikel 19 der Leitlinie EZB/2010/20 verbucht. Nicht realisierte, in der Gewinn- und Verlustrechnung am Jahresende erfasste Verluste werden in den Folgejahren nach der linearen Methode amortisiert. Bei Forward-Zinsswaps beginnt die Amortisierung am Tag der Wertstellung der Transaktion.

Artikel 20

Forward Rate Agreements

Forward Rate Agreements werden gemäß Artikel 20 der Leitlinie EZB/2010/20 verbucht.

Artikel 21

Wertpapiertermingeschäfte

Wertpapiertermingeschäfte werden nach der Methode A gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Leitlinie EZB/2010/20 verbucht.

Artikel 22

Optionen

Optionen werden gemäß Artikel 22 der Leitlinie EZB/2010/20 verbucht.

KAPITEL V

VERÖFFENTLICHTE JAHRESBILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Artikel 23

Gliederungen

(1)   Die Gliederung der veröffentlichten Jahresbilanz der EZB ist in Anhang II aufgeführt.

(2)   Die Gliederung der veröffentlichten Gewinn- und Verlustrechnung der EZB ist in Anhang III aufgeführt.

KAPITEL VI

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 24

Weiterentwicklung, Anwendung und Auslegung der Vorschriften

(1)   Bei der Auslegung dieses Beschlusses werden die vorbereitenden Arbeiten, die durch Unionsrecht vereinheitlichten Rechnungslegungsgrundsätze und die allgemein anerkannten internationalen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (und Bilanzierung) (International Accounting Standards) berücksichtigt.

(2)   Ist eine konkrete Rechnungslegungspraxis in diesem Beschluss nicht aufgeführt und liegt kein anderweitiger Beschluss des EZB-Rates vor, wendet die EZB auf ihre Geschäfte und Konten die betreffenden Bewertungsprinzipien gemäß den von der Europäischen Union verabschiedeten International Accounting Standards an.

Artikel 25

Aufhebung

Der Beschluss EZB/2006/17 wird aufgehoben. Bezugnahmen auf den aufgehobenen Beschluss gelten als Bezugnahmen auf den vorliegenden Beschluss und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang V zu lesen.

Artikel 26

Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am 31. Dezember 2010 in Kraft.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 11. November 2010.

Der Präsident der EZB

Jean-Claude TRICHET


(1)  ABl. L 348 vom 11.12.2006, S. 38.

(2)  ABl. L 348 vom 11.12.2006, S. 1.

(3)  Siehe Seite 31 dieses Amtsblatts.


ANHANG I

GLIEDERUNGS- UND BEWERTUNGSVORSCHRIFTEN FÜR DIE BILANZ

Anmerkung: Die Nummerierung entspricht der in Anhang II dargestellten Bilanzgliederung.

AKTIVA

Bilanzposition

Inhalt der Bilanzposition

Bewertungsprinzip

1.

Gold und Goldforderungen

Physisches Gold, d. h. Barren, Münzen, Platten, Klumpen, auf Lager oder auf dem Transportweg zwischen Lagern; nicht physisch vorhandenes Gold wie beispielsweise Goldsichtkonten (nicht zugewiesene Konten), Termineinlagen und Goldforderungen aus folgenden Transaktionen: a) Upgrading- oder Downgrading-Transaktionen, und b) nicht taggleich abgewickelte Goldlagerstellen- und Goldgehaltswaps

Marktwert

2.

Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Forderungen an Geschäftspartner mit Sitz außerhalb des Euro-Währungsgebiets, einschließlich internationaler und supranationaler Institutionen und nicht zum Euro-Währungsgebiet gehörender Zentralbanken, in Fremdwährung

 

2.1.

Forderungen an den Internationalen Währungsfonds (IWF)

a)

Ziehungsrechte in der Reservetranche (netto)

Nationale Quote abzüglich des Euro-Guthabens des IWF. Das IWF-Konto Nr. 2 — Euro-Konto für Verwaltungsaufwand — kann in diese Position eingestellt bzw. unter der Position „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ gebucht werden.

a)

Ziehungsrechte in der Reservetranche (netto)

Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

b)

SZR

Bestände an SZR (brutto)

b)

SZR

Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

c)

Sonstige Forderungen

Kredite aufgrund der Allgemeinen Kreditvereinbarungen, Kredite im Rahmen von Sonderfazilitäten, Einlagen bei vom IWF verwalteten Treuhandfonds

c)

Sonstige Forderungen

Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

2.2.

Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva

a)

Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Guthaben der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

Girokonten, Termineinlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte

a)

Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

b)

Wertpapieranlagen außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Wertpapieranlagen der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere, als Teil der Währungsreserven bewertete Aktieninstrumente (jeweils begeben von Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets)

b)

i)

Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis und aktueller Währungskurs

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

ii)

Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

iii)

Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

iv)

Marktgängige Aktieninstrumente

Marktpreis und aktueller Währungskurs

c)

Auslandskredite (Einlagen) an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Auslandskrediten (Einlagen) der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

c)

Auslandskredite

Einlagen zum Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

d)

Sonstige Auslandsaktiva

Banknoten und Münzen von Ländern außerhalb des Euro-Währungsgebiets

d)

Sonstige Auslandsaktiva

Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

3.

Forderungen in Fremdwährung an Ansässige im Euro-Währungsgebiet

a)

Wertpapieranlagen innerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Wertpapieranlagen der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere, als Teil der Währungsreserven bewertete Aktieninstrumente (jeweils begeben von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets)

a)

i)

Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis und aktueller Währungskurs

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

ii)

Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

iii)

Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

iv)

Marktgängige Aktieninstrumente

Marktpreis und aktueller Währungskurs

b)

Sonstige Forderungen an Ansässige des Euro-Währungsgebiets außer Forderungen der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

Kredite, Einlagen, Reverse-Repo-Geschäfte, Sonstiges

b)

Sonstige Forderungen

Einlagen und sonstige Kredite zum Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

4.

Forderungen in Euro an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

 

 

4.1.

Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen und Kredite

a)

Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Guthaben der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

Girokonten, Termineinlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte in Verbindung mit der Verwaltung von Wertpapieren in Euro

a)

Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Nennwert

b)

Wertpapieranlagen außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Wertpapieranlagen der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

Aktieninstrumente, Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere (jeweils begeben von Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets)

b)

i)

Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

ii)

Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

iii)

Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

iv)

Marktgängige Aktieninstrumente

Marktpreis

c)

Kredite an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Krediten der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

c)

Kredite außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Einlagen zum Nennwert

d)

Wertpapiere, die von Einrichtungen außerhalb des Euro-Währungsgebiets begeben wurden, außer Wertpapieren der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

Von supranationalen oder internationalen Organisationen (z. B. der Europäischen Investitionsbank) begebene Wertpapiere, unabhängig von deren Sitz

d)

i)

Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

ii)

Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

iii)

Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

4.2.

Forderungen aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II

Kreditgewährung zu den Bedingungen des WKM II

Nennwert

5.

Kreditgewährung in Euro im Zusammenhang mit geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

Positionen 5.1 bis 5.5: Transaktionen im Sinne der geldpolitischen Instrumente, die in Anhang I der Leitlinie EZB/2000/7 vom 31. August 2000 über geldpolitische Instrumente und Verfahren des Eurosystems (1) aufgeführt sind.

 

5.1.

Hauptrefinanzierungsgeschäfte

Reguläre befristete Transaktionen zur Bereitstellung von Liquidität mit wöchentlicher Frequenz und einer Regellaufzeit von einer Woche

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

5.2.

Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte

Reguläre befristete Transaktionen zur Bereitstellung von Liquidität mit monatlicher Frequenz und einer Regellaufzeit von drei Monaten

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

5.3.

Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen

Befristete Transaktionen, ausgeführt als Ad-hoc-Geschäfte zu Feinsteuerungszwecken

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

5.4.

Strukturelle Operationen in Form von befristeten Transaktionen

Befristete Transaktionen zur Anpassung der strukturellen Position des Eurosystems gegenüber dem Finanzsektor

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

5.5.

Spitzenrefinanzierungsfazilität

Bereitstellung von Liquidität über Nacht zu vorgegebenem Zinssatz gegen Beleihung refinanzierungsfähiger Vermögenswerte (ständige Fazilität)

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

5.6.

Forderungen aus Margenausgleich

Aufstockung von Krediten an Kreditinstitute, die sich aus Wertsteigerungen der Vermögenswerte ergibt, die zur Besicherung sonstiger, diesen Kreditinstituten gewährten Krediten hinterlegt werden

Nennwert oder Anschaffungskosten

6.

Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

Girokonten, Termineinlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte im Rahmen der Verwaltung der unter der Aktivposition 7 „Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet“ eingestellten Wertpapierportfolios, einschließlich Transaktionen, die aus der Konversion alter Währungsreserven des Euro-Währungsgebiets resultieren, und sonstiger Forderungen. Korrespondenzkonten bei Kreditinstituten außerhalb des Euro-Währungsgebiets. Sonstige Forderungen und Geschäfte, die nicht im Zusammenhang mit geldpolitischen Operationen des Eurosystems stehen

Nennwert oder Anschaffungskosten

7.

Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

 

 

7.1.

Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere

Im Euro-Währungsgebiet begebene Wertpapiere, die zu geldpolitischen Zwecken gehalten werden. Für Feinsteuerungsmaßnahmen erworbene Schuldverschreibungen der EZB

a)

Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

b)

Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung (Anschaffungskosten, wenn die Wertminderung durch eine in der Passivposition 13 b „Rückstellungen“ ausgewiesene Rückstellung gedeckt wird).

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

c)

Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

7.2.

Sonstige Wertpapiere

Wertpapiere außer Wertpapieren der Aktivpositionen 7.1 „Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere“ und 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“; Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, definitiv erworbene Geldmarktpapiere in Euro (einschließlich vor Beginn der WWU begebener staatlicher Wertpapiere). Aktieninstrumente

a)

Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

b)

Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

c)

Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

d)

Marktgängige Aktieninstrumente

Marktpreis

8.

Forderungen in Euro an öffentliche Haushalte

Vor Beginn der WWU begründete Forderungen gegen den öffentlichen Sektor (nicht marktgängige Wertpapiere, Kredite)

Einlagen/Kredite zum Nennwert, nicht marktgängige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

9.

Intra-Eurosystem-Forderungen

 

 

9.1.

Forderungen im Zusammenhang mit der Emission von EZB-Schuldverschreibungen

Forderungen innerhalb des Eurosystems gegenüber NZBen, die sich aus der Emission von EZB-Schuldverschreibungen ergeben

Anschaffungskosten

9.2.

Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems

Forderungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Banknoten durch die EZB gemäß dem Beschluss EZB/2010/29 vom 13. Dezember 2010 über die Ausgabe von Euro-Banknoten (2)

Nennwert

9.3.

Sonstige Intra-Eurosystem-Forderungen (netto)

Nettoposition der folgenden Unterpositionen:

 

a)

Nettoforderungen aus Guthaben von TARGET2-Konten und Korrespondenzkonten von NZBen, d. h. Saldo aus Forderungen und Verbindlichkeiten; vgl. Passivposition 10.2 „Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)“

a)

Nennwert

c)

Sonstige Forderungen innerhalb des Eurosystems in Euro, einschließlich Gewinnvorauszahlungen aus EZB-Einkünften an die NZBen*

b)

Nennwert

10.

Schwebende Verrechnungen

Forderungen aus Zahlungsvorgängen, die in der Bank in Abwicklung befindlich sind (insbesondere aus Scheckeinzug)

Nennwert

11.

Sonstige Aktiva

 

 

11.1.

Scheidemünzen des Euro-Währungsgebiets

Euro-Münzen

Nennwert

11.2.

Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte

Grundstücke und Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, einschließlich EDV-Ausstattung, Software

Anschaffungskosten abzüglich Abschreibung

Abschreibung ist die systematische Zuweisung des Abschreibungsvolumens eines Vermögenswerts im Lauf seiner Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer ist der Zeitraum, während dessen ein Anlagewert dem Wirtschaftssubjekt voraussichtlich zur Nutzung zur Verfügung steht. Die Nutzungsdauer einzelner wesentlicher Anlagewerte kann systematisch überprüft werden, falls die Voraussagen von früheren Schätzungen abweichen. Größere Vermögenswerte können Bestandteile mit unterschiedlicher Nutzungsdauer aufweisen. Die Nutzungsdauer dieser Bestandteile sollte einzeln bewertet werden.

Die Kosten der immateriellen Anlagewerte beinhalten den Anschaffungspreis des immateriellen Anlagewerts. Sonstige unmittelbare oder mittelbare Kosten sind aufwandswirksam zu erfassen.

Aktivierungsuntergrenze (keine Aktivierung von Anlagegütern unter 10 000 EUR exklusive Umsatzsteuer)

11.3.

Sonstige Finanzanlagen

Anteile und Beteiligungen an Tochtergesellschaften; aus strategischen/politischen Gründen gehaltene Aktien

Wertpapiere, einschließlich Aktien, und sonstige Finanzinstrumente und Guthaben (z. B. Termineinlagen und Girokonten), die in einem zweckgebundenen Portfolio gehalten werden

Reverse-Repo-Geschäfte mit Kreditinstituten im Rahmen der Verwaltung der in dieser Position eingestellten Wertpapierportfolios

a)

Marktgängige Aktieninstrumente

Marktpreis

b)

Beteiligungen und nicht marktgängige Aktien und sonstige als dauerhafte Anlagen gehaltene Aktieninstrumente

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

c)

Beteiligungen an Tochtergesellschaften oder wesentliche Anteile

Substanzwert

d)

Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis

Etwaige Agio/Disagiobeträge werden amortisiert.

e)

Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert oder als dauerhafte Anlage gehalten werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

f)

Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

g)

Bankguthaben und Kredite

Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs, soweit die Guthaben oder Einlagen auf Fremdwährungen lauten

11.4.

Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

Bewertungsergebnisse aus Devisentermingeschäften, Devisenswaps, Zinsswaps, Terminsatz-Vereinbarungen, Wertpapiertermingeschäften, Devisenkassageschäften vom Abschluss- bis zum Erfüllungstag

Nettoposition zwischen Termin und Kassa, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

11.5.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Noch nicht fällige Einnahmen, die der Berichtsperiode als Ertrag zuzurechnen sind; Vorauszahlungen, gezahlte Stückzinsen (d. h. Anspruch auf aufgelaufene Zinsen, der mit einem Wertpapier erworben wird)

Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

11.6.

Sonstiges

a)

Vorschüsse, Darlehen, andere geringfügige Positionen. Treuhandforderungen

a)

Nennwert oder Anschaffungskosten

b)

Anlagen aus Goldeinlagen von Kunden

b)

Marktwert

c)

Nettovermögen von Pensionskassen

c)

Gemäß Artikel 24 Absatz 2

d)

Offene Forderungen, die sich aus der Nichterfüllung von Geschäftspartnern des Eurosystems im Zusammenhang mit Kreditgeschäften des Eurosystems ergeben

d)

Nennwert/erzielbarer Wert (vor/nach Abrechnung der Verluste)

e)

Vermögenswerte oder Forderungen (gegenüber Dritten), die im Zusammenhang mit der Verwertung von Sicherheiten, die säumige Geschäftspartner des Eurosystems begeben haben, angeeignet und/oder erworben wurden

e)

Anschaffungskosten zum aktuellen Währungskurs zur Zeit des Erwerbs, wenn die finanziellen Vermögenswerte auf fremde Währungen lauten)

12.

Bilanzverlust

 

Nennwert


PASSIVA

Bilanzposition

Inhalt der Bilanzposition

Bewertungsprinzip

1.

Banknotenumlauf

Von der EZB ausgegebene Euro-Banknoten gemäß dem Beschluss EZB/2010/29

Nennwert

2.

Verbindlichkeiten aus geldpolitischen Operationen in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

Positionen 2.1, 2.2, 2.3 und 2.5: Einlagen in Euro gemäß Anhang I der Leitlinie EZB/2000/7

 

2.1.

Girokonten (einschließlich Mindestreserveguthaben)

Euro-Konten von Kreditinstituten, die im Verzeichnis der Finanzinstitute aufgeführt sind, die gemäß der ESZB-Satzung den Mindestreservevorschriften des Eurosystems unterliegen. Diese Position enthält in erster Linie Konten für Mindestreserveguthaben.

Nennwert

2.2.

Einlagefazilität

Hereinnahme von Einlagen über Nacht zu vorgegebenem Zinssatz (ständige Fazilität)

Nennwert

2.3.

Termineinlagen

Hereinnahme von Einlagen zum Zweck der Liquiditätsabsorption aufgrund von Feinsteuerungsoperationen

Nennwert

2.4.

Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen

Geldpolitische Transaktionen zum Zweck der Liquiditätsabsorption

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

2.5.

Einlagen aus Margenausgleich

Einlagen von Kreditinstituten zur Abdeckung eines Wertverlusts für Vermögenswerte, die für Kredite an diese Kreditinstitute hinterlegt werden

Nennwert

3.

Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

Repo-Geschäfte in Verbindung mit gleichzeitigen Reverse-Repo-Geschäften im Rahmen der Verwaltung der unter der Aktivposition 7 „Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet“ eingestellten Wertpapier-Portfolios. Sonstige Geschäfte, die keinen Bezug zu den geldpolitischen Operationen des Eurosystems haben. Girokonten von Kreditinstituten sind ausgeschlossen.

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

4.

Begebene EZB-Schuldverschreibungen

Schuldverschreibungen gemäß Anhang I der Leitlinie EZB/2000/7. Zum Zweck der Liquiditätsabsorption begebene Diskontpapiere

Anschaffungskosten

Etwaige Disagiobeträge werden amortisiert.

5.

Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

 

 

5.1.

Öffentliche Haushalte

Girokonten, Termineinlagen, Sichteinlagen

Nennwert

5.2.

Sonstige Verbindlichkeiten

Girokonten von Mitarbeitern, Unternehmen und Kunden einschließlich Finanzinstituten, die von der Mindestreservehaltung befreit sind (vgl. Passivposition 2.1); Termineinlagen, Sichteinlagen

Nennwert

6.

Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Girokonten, Termineinlagen, Sichteinlagen, einschließlich Konten für Zahlungsverkehrszwecke und zur Reservehaltung: von anderen Banken, Zentralbanken, internationalen/supranationalen Institutionen, einschließlich der Europäischen Kommission; Girokonten anderer Einleger. Repo-Geschäfte in Verbindung mit gleichzeitigen Reverse-Repo-Geschäften im Rahmen der Verwaltung von Wertpapieren in Euro. Guthaben von TARGET2-Konten von Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist.

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

7.

Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

Girokonten. Verbindlichkeiten aus Repo-Geschäften; in der Regel Anlagegeschäfte mit Währungsreserven oder Gold

Nennwert, Umrechnung zum Währungskurs per Jahresende

8.

Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

 

 

8.1.

Einlagen, Guthaben und sonstige Verbindlichkeiten

Girokonten. Verbindlichkeiten aus Repo-Geschäften; in der Regel Anlagegeschäfte mit Währungsreserven oder Gold

Nennwert, Umrechnung zum Währungskurs per Jahresende

8.2.

Verbindlichkeiten aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II

Kreditaufnahmen zu den Bedingungen des WKM II

Nennwert, Umrechnung zum Währungskurs per Jahresende

9.

Ausgleichsposten für vom IWF zugeteilte Sonderziehungsrechte

Auf Sonderziehungsrechte lautende Position, die den Betrag der dem jeweiligen Land/der jeweiligen NZB ursprünglich zugeteilten Sonderziehungsrechte enthält

Nennwert, Umrechnung zum Währungskurs per Jahresende

10.

Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten

 

 

10.1.

Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven

EZB-Bilanzposition in Euro

Nennwert

10.2.

Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)

Nettoposition der folgenden Unterpositionen:

 

a)

Nettoverbindlichkeiten aus Guthaben von TARGET2-Konten und Korrespondenzkonten von NZBen, d. h. der Saldo aus Forderungen und Verbindlichkeiten; vgl. Aktivposition 9.3 „Sonstige Intra-Eurosystem-Forderungen (netto)“

a)

Nennwert

b)

Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten in Euro, einschließlich Gewinnvorauszahlungen aus EZB-Einkünften an die NZBen*

b)

Nennwert

11.

Schwebende Verrechnungen

Verbindlichkeiten aus Zahlungsvorgängen, die in der Bank in Abwicklung befindlich sind (inklusive Überweisungen)

Nennwert

12.

Sonstige Passiva

 

 

12.1.

Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

Bewertungsergebnisse aus Devisentermingeschäften, Devisenswaps, Zinsswaps, Terminsatz-Vereinbarungen, Wertpapiertermingeschäften, Devisenkassageschäften vom Abschluss- bis zum Erfüllungstag

Nettoposition zwischen Termin und Kassa, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

12.2.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Noch nicht fällige Ausgaben, die der Berichtsperiode als Aufwand zuzurechnen sind; Einnahmen der Berichtsperiode, die zukünftigen Perioden zuzurechnen sind.

Nennwert, bei Fremdwährungspositionen, zum Marktpreis umgerechnet.

12.3.

Sonstiges

a)

Steuerzwischenkonten. Kredit- oder Garantiedeckungskonten in Fremdwährung. Repo-Geschäfte mit Kreditinstituten in Verbindung mit gleichzeitigen Reverse-Repo-Geschäften im Rahmen der Verwaltung der Wertpapierportfolios unter der Aktivposition 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“. Verpflichtende Einlagen neben der Mindestreservehaltung. Andere geringfügige Positionen. Treuhandverbindlichkeiten.

a)

Nennwert oder (Repo-Geschäfte) Anschaffungskosten

b)

Goldeinlagen von Kunden

b)

Marktwert

c)

Nettoverbindlichkeiten von Pensionskassen

c)

Gemäß Artikel 24 Absatz 2

13.

Rückstellungen

a)

Für Wechselkurs-, Zinskurs-, Kredit- und Goldpreisrisiken und für andere Zwecke (z. B. absehbare (künftige) Ausgaben) und Beiträge im Sinne von Artikel 48.2 der ESZB-Satzung von Zentralbanken von Mitgliedstaaten, deren Ausnahmeregelungen aufgehoben wurden

a)

Anschaffungskosten/Nennwert

b)

Für Adressrisiken aus geldpolitischen Operationen

b)

Nennwert (auf der Grundlage einer Bewertung zum Jahresende durch den EZB-Rat)

14.

Ausgleichsposten aus Neubewertung

a)

Ausgleichsposten aus Neubewertung wegen Preisänderungen für Gold, für jede Wertpapiergattung in Euro, für jede Wertpapiergattung in Fremdwährung, für Optionen; Marktpreisunterschiede bei Zinsderivaten; Ausgleichsposten aus Neubewertung wegen Währungskursbewegungen für jede gehaltene Nettowährungsposition einschließlich Devisenswaps/-termingeschäften und Sonderziehungsrechten.

b)

Spezielle Ausgleichsposten aus Neubewertung zur Erfassung von Beiträgen im Sinne von Artikel 48.2 der ESZB-Satzung von Zentralbanken von Mitgliedstaaten, deren Ausnahmeregelungen aufgehoben wurden — siehe Artikel 13 Absatz 2.

Neubewertungsdifferenz zwischen den durchschnittlichen Anschaffungskosten und dem Marktwert, Fremdwährungspositionen umgerechnet zum Marktpreis

15.

Kapital und Rücklagen

 

 

15.1.

Kapital

Eingezahltes Kapital

Nennwert

15.2.

Rücklagen

Gesetzliche Rücklagen im Sinne von Artikel 33 der ESZB-Satzung und Beiträge im Sinne von Artikel 48.2 der ESZB-Satzung von Zentralbanken von Mitgliedstaaten, deren Ausnahmeregelungen aufgehoben wurden

Nennwert

16.

Bilanzgewinn

 

Nennwert


(1)  ABl. L 310 vom 11.12.2000, S. 1.

(2)  Siehe Seite 26 dieses Amtsblatts. Der Beschluss EZB/2010/29 wurde vor Veröffentlichung des Beschlusses EZB/2010/21 verabschiedet.


ANHANG II

JAHRESBILANZ DER EZB

(in Mio. EUR)

Aktiva (2)

Berichtsjahr

Vorjahr

Passiva

Berichtsjahr

Vorjahr

1.

Gold und Goldforderungen

2.

Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

2.1.

Forderungen an den IWF

2.2.

Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige ausländische Vermögenswerte

3.

Forderungen in Fremdwährung an Ansässige im Euro-Währungsgebiet

4.

Forderungen in Euro an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

4.1.

Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen und Kredite

4.2.

Forderungen aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II

5.

Forderungen in Euro aus geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

5.1.

Hauptrefinanzierungsgeschäfte

5.2.

Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte

5.3.

Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen

5.4.

Strukturelle Operationen in Form von befristeten Transaktionen

5.5.

Spitzenrefinanzierungsfazilität

5.6.

Forderungen aus Margenausgleich

6.

Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

7.

Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

7.1.

Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere

7.2.

Sonstige Wertpapiere

8.

Forderungen in Euro gegen öffentliche Haushalte

9.

Intra-Eurosystem-Forderungen

9.1.

Forderungen im Zusammenhang mit der Emission von EZB-Schuldverschreibungen

9.2.

Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems

9.3.

Sonstige Intra-Eurosystem-Forderungen (netto)

10.

Schwebende Verrechnungen

11.

Sonstige Vermögenswerte

11.1.

Scheidemünzen des Euro-Währungsgebiets

11.2.

Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen

11.3.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

11.4.

Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

11.5.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

11.6.

Sonstiges

12.

Bilanzverlust

 

 

1.

Banknotenumlauf

2.

Verbindlichkeiten aus geldpolitischen Operationen in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

2.1.

Einlagen auf Girokonten (einschließlich Mindestreserveguthaben)

2.2.

Einlagefazilität

2.3.

Termineinlagen

2.4.

Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen

2.5.

Verbindlichkeiten aus Margenausgleich

3.

Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

4.

Verbindlichkeiten aus der Begebung von EZB-Schuldverschreibungen

5.

Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

5.1.

Einlagen von öffentlichen Haushalten

5.2.

Sonstige Verbindlichkeiten

6.

Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

7.

Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

8.

Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

8.1.

Einlagen, Guthaben und sonstige Verbindlichkeiten

8.2.

Verbindlichkeiten aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II

9.

Ausgleichsposten für vom IWF zugeteilte Sonderziehungsrechte

10.

Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten

10.1.

Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven

10.2.

Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)

11.

Schwebende Verrechnungen

12.

Sonstige Verbindlichkeiten

12.1.

Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

12.2.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

12.3.

Sonstiges

13.

Rückstellungen

14.

Ausgleichsposten aus Neubewertung

15.

Kapital und Rücklagen

15.1.

Kapital

15.2.

Rücklagen

16.

Bilanzgewinn

 

 

Aktiva insgesamt

Passiva insgesamt

 

 


(1)  Die EZB kann auch exakte Euro-Beträge oder anders gerundete Beträge veröffentlichen.

(2)  Die Tabelle der Aktiva kann auch über der Tabelle der Passiva veröffentlicht werden.


ANHANG III

VERÖFFENTLICHTE GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER EZB

(in Mio. EUR)

Gewinn- und Verlustrechnung für das am 31. Dezember endende Geschäftsjahr …

Berichtsjahr

Vorjahr

1.1.1.

Zinserträge aus Währungsreserven

 

 

1.1.2.

Zinserträge aus der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems

 

 

1.1.3.

Sonstige Zinserträge

 

 

1.1.

Zinserträge

 

 

1.2.1.

Verzinsung der Forderungen der NZBen aus übertragenen Devisenreserven

 

 

1.2.2.

Sonstige Zinsaufwendungen

 

 

1.2.

Zinsaufwendungen

 

 

1.

Nettozinsertrag

 

 

2.1.

Realisierte Gewinne/Verluste aus Finanzoperationen

 

 

2.2.

Abschreibungen auf Finanzanlagen und -positionen

 

 

2.3.

Zuführung zu/Auflösung von Rückstellungen für allgemeine Währungs-, Zins-, Kredit- und Goldpreisrisiken

 

 

2.

Nettoertrag aus Finanzoperationen, Abschreibungen und Risikorückstellungen

 

 

3.1.

Erträge aus Gebühren und Provisionen

 

 

3.2.

Aufwendungen aus Gebühren und Provisionen

 

 

3.

Nettoertrag/Aufwendungen aus Gebühren und Provisionen (2)

 

 

4.

Erträge aus Aktien und Beteiligungen

 

 

5.

Sonstige Erträge

 

 

Nettoerträge insgesamt

 

 

6.

Personalaufwendungen (3)

 

 

7.

Verwaltungsaufwendungen (3)

 

 

8.

Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte

 

 

9.

Aufwendungen für Banknoten (4)

 

 

10.

Sonstige Aufwendungen

 

 

Jahresüberschuss (-fehlbetrag)

 

 


(1)  Die EZB kann auch exakte Euro-Beträge oder anders gerundete Beträge veröffentlichen.

(2)  Die Aufschlüsselung von Erträgen und Aufwendungen kann auch in den Erläuterungen zum Jahresabschluss erfolgen.

(3)  Einschließlich Rückstellungen für Verwaltungsaufwendungen.

(4)  Sollte die Banknotenproduktion an externe Firmen ausgelagert werden, werden in dieser Position die Kosten für den Ankauf der Banknoten durch die Zentralbanken erfasst. Es wird empfohlen, die im Zusammenhang mit der Ausgabe von nationalen Banknoten sowie Euro-Banknoten verursachten Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen, wenn sie in Rechnung gestellt werden oder anderweitig anfallen, siehe auch Leitlinie EZB/2010/20.


ANHANG IV

AUFGEHOBENER BESCHLUSS UND NACHFOLGENDE ÄNDERUNGEN

Beschluss EZB/2006/17

ABl. L 348 vom 11.12.2006, S. 38.

Beschluss EZB/2007/21

ABl. L 42 vom 16.2.2008, S. 83.

Beschluss EZB/2008/22

ABl. L 36 vom 5.2.2009, S. 22.

Beschluss EZB/2009/19

ABl. L 202 vom 4.8.2009, S. 54.

Beschluss EZB/2009/29

ABl. L 348 vom 29.12.2009, S. 57.


ANHANG V

ENTSPRECHUNGSTABELLE

Beschluss EZB/2006/17

Dieser Beschluss

Artikel 11

Artikel 10a

Artikel 12

Artikel 11

Artikel 13

Artikel 12

Artikel 14

Artikel 13

Artikel 15

Artikel 14

Artikel 16

Artikel 15

Artikel 17

Artikel 16

Artikel 18

Artikel 17

Artikel 19

Artikel 18

Artikel 20

Artikel 19

Artikel 21

Artikel 20

Artikel 22

Artikel 21

Artikel 23

Artikel 22

Artikel 24

Artikel 23

Artikel 25

Artikel 24

Artikel 26


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