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PRESSEMITTEILUNG

Standards für die Überwachung vonEuro-Massenzahlungssystemen

26. Juni 2003

Bei der Wahrnehmung seiner in der Satzung festgelegten Aufgabe, das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern, hat das Eurosystem seine Politik zu Fragen des Massenzahlungsverkehrs genauer definiert. Die heute vom EZB-Rat beschlossenen "Standards für die Überwachung von Euro-Massenzahlungssystemen" gewährleisten eine harmonisierte und systematische Überwachung der Massenzahlungssysteme im Euroraum. Diese Standards stützen sich auf die für Großbetragszahlungssysteme geltenden "Grundprinzipien für Zahlungsverkehrssysteme, die für die Stabilität des Finanzsystems bedeutsam sind" [Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Januar 2001] ("Grundprinzipien"). Die heute beschlossenen Standards enthalten Indikatoren für die Kategorisierung von Massenzahlungssystemen in Zahlungsverkehrssysteme, (i) die für die Stabilität des Finanzsystems bedeutsam sind, (ii) besonders bedeutsame Zahlungsverkehrssysteme und (iii) andere Massenzahlungssysteme. Sämtliche Grundprinzipien werden auf Zahlungsverkehrssysteme angewandt, die für die Stabilität des Finanzsystems bedeutsam sind. Für besonders bedeutsame Zahlungsverkehrssysteme gilt hingegen nur eine Auswahl von sechs Grundprinzipien. Andere Massenzahlungssysteme müssen etwaige andere anwendbare Standards erfüllen (beispielsweise Standards des Eurosystems für E-Geld-Systeme oder nationale Standards). Das Eurosystem wird nun die Massenzahlungssysteme im Euro-Währungsgebiet kategorisieren und alle Systeme auf der Grundlage der maßgeblichen Standards beurteilen. Diese Kategorisierung und Beurteilung wird zu einer erhöhten Stabilität von Massenzahlungssystemen beitragen. Die Standards beziehen sich auf Rechtssicherheit, Management finanzieller Risiken, Sicherheit und Zuverlässigkeit des Betriebs, Effizienz, Teilnahmekriterien sowie Führungs- und Verwaltungsstruktur.

Die Verabschiedung der "Standards für die Überwachung von Euro-Massenzahlungssystemen" schließt an ein öffentliches Konsultationsverfahren an, das am 8. Juli 2002 mit der Veröffentlichung des Entwurfs dieser Überwachungsstandards initiiert wurde.

Die erhaltenen Kommentare beurteilten den Entwurf positiv und begrüßten die Transparenz des Eurosystems bei der Weiterentwicklung seiner Politik zu Fragen des Massenzahlungsverkehrs. In den Kommentaren wurde insbesondere die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen angeregt. Die Marktteilnehmer forderten die Veröffentlichung einer transparenten Methodik, die eine transparente Kategorisierung von Massenzahlungssystemen im Euroraum ermöglicht. Sie forderten, dass das Eurosystem die Kategorisierung der Euro-Massenzahlungssysteme und der auf sie anzuwendenden Überwachungsstandards klarstellen solle. Darüber hinaus gingen Kommentare zum Anwendungsbereich der "Standards für die Überwachung von Euro-Massenzahlungssystemen" ein sowie zum Zeitraum, innerhalb dessen sie umgesetzt werden sollen.

Das Eurosystem bedankt sich für die eingegangenen Kommentare, die in englischer Sprache auf der Website der EZB veröffentlicht werden. Das Eurosystem hat diese Kommentare berücksichtigt. Zwar haben sie zu keiner wesentlichen Änderung des Inhalts dieser Standards geführt, jedoch zu einer detaillierteren Erklärung der Politik des Eurosystems sowie der Methodik, die angewandt wird, um Massenzahlungssysteme, die für die Stabilität des Finanzsystems bedeutsam sind, und besonders bedeutsame Zahlungssysteme als solche zu identifizieren.

Die endgültige englische Version der "Standards für die Überwachung von Euro-Massenzahlungssystemen" des Eurosystems wird zusammen mit dieser Pressemitteilung veröffentlicht (auf Anfrage senden wir Ihnen gerne ein Exemplar zu – Anschrift siehe unten). Sie kann, zusammen mit der englischen Version der Antworten des Eurosystems auf die wichtigsten eingegangenen Kommentare ("Oversight standards for euro retail payment systems – response to the comments received by public consultation"), auch unter der Rubrik "Public consultations" auf der Website der EZB abgerufen werden. Beide Dokumente stehen in Kürze in allen Amtssprachen der Gemeinschaft zur Verfügung.

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