Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)
Januar 2017
Marktoperationen
Änderung des Verzeichnisses der zur Teilnahme am PSPP zugelassenen Emittenten mit Förderauftrag
Am 21. Dezember 2016 billigte der EZB-Rat Änderungen des Verzeichnisses der im Euro-Währungsgebiet ansässigen Emittenten mit Förderauftrag, die für das Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (Public Sector Purchase Programme – PSPP) zugelassen sind. Das aktualisierte Verzeichnis ist auf der Website der EZB abrufbar.
Rechtliche Umsetzung der vom EZB-Rat am 8. Dezember 2016 bezüglich des APP erlassenen Beschlüsse
Am 11. Januar 2017 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2017/1 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/774 über ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmärkten, Beschluss EZB/2017/2 zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/40 über die Umsetzung des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen, Beschluss EZB/2017/3 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/5 über die Umsetzung des Ankaufprogramms für Asset-Backed Securities und Beschluss EZB/2017/4 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/948 zur Umsetzung des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors. Die vier Rechtsakte setzen die Beschlüsse des EZB-Rats vom 8. Dezember 2016 bezüglich des EZB-Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme – APP) um. Sie sind auf der Website der EZB abrufbar und werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Zahlungsverkehrssysteme
Einleitung eines öffentlichen Konsultationsverfahrens zur Änderung der SIPS-Verordnung
Am 16. Dezember 2016 billigte der EZB-Rat die Einleitung eines öffentlichen Konsultationsverfahrens. Dieses betrifft den Entwurf einer EZB-Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 zu den Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme (SIPS-Verordnung) und den Entwurf eines Beschlusses zur Methodik für die Berechnung von Sanktionen für Verstöße gegen die SIPS-Verordnung. Der Änderungsentwurf zur Verordnung sieht unter anderem eine Reihe von Änderungen hinsichtlich der Verringerung des Liquiditätsrisikos sowie hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyber-Angriffen vor und überträgt den zuständigen Behörden zusätzliche Befugnisse (z. B. das Recht, Vor-Ort-Prüfungen durchzuführen und eine Untersuchung oder unabhängige Überprüfung eines SIPS unter bestimmten Gesichtspunkten zu verlangen). Die zur Konsultation stehende Dokumentation ist auf der Website der EZB abrufbar.
Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften
Stellungnahme der EZB zu den Befugnissen der Česká národní banka zur Durchführung von Finanzmarkttransaktionen
Am 15. Dezember 2016 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2016/60 auf Ersuchen des Finanzministers der Tschechischen Republik.
Stellungnahme der EZB zu einem belgischen Gesetzentwurf für die Überwachung von Verarbeitungseinrichtungen des Zahlungsverkehrs
Am 28. Dezember 2016 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2016/61, um die ihn der Gouverneur der Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique im Auftrag des Finanzministers ersucht hatte.
Statistik
Leitlinie zur Änderung der Leitlinie EZB/2014/15 über die monetären und die Finanzstatistiken
Am 16. Dezember 2016 erließ der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2016/45 zur Änderung der Leitlinie EZB/2014/15 über die monetären und die Finanzstatistiken. Die Änderung zielt darauf ab, die Anforderungen für die Meldung konsolidierter Bankdaten an die von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) entwickelten technischen Durchführungsstandards anzupassen und die Meldeanforderungen für die Statistiken über die einzelnen Bilanzpositionen und Zinssätze monetärer Finanzinstitute aufzunehmen. Die Leitlinie ist auf der Website der EZB abrufbar und wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Corporate Governance
Empfehlung der EZB an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der griechischen Notenbank
Am 22. Dezember 2016 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2016/46 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Bank of Greece. Die Empfehlung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist auf der Website der EZB abrufbar.
Bankenaufsicht
Einhaltung der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) für die Kommunikation mit Abschlussprüfern
Am 5. Januar 2017 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die EBA über die Absicht der EZB zu informieren, zum 31. Dezember 2017 die EBA-Leitlinien für die Kommunikation zwischen den für die Beaufsichtigung von Kreditinstituten zuständigen Behörden und ihren Abschlussprüfern (EBA/GL/2016/05) in Bezug auf direkt von der EZB beaufsichtigte bedeutende Kreditinstitute einzuhalten.
Europäische Zentralbank
Generaldirektion Kommunikation
- Sonnemannstraße 20
- 60314 Frankfurt am Main, Deutschland
- +49 69 1344 7455
- media@ecb.europa.eu
Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.
Ansprechpartner für Medienvertreter