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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Dezember 2015

EMBARGO

SPERRFRIST: 18. Dezember 2015, 15.00 Uhr MEZ

Geldpolitik

Geldpolitische Sondermaßnahmen

Am 3. Dezember 2015 beschloss der EZB-Rat eine Reihe von Maßnahmen im Zusammenhang mit seiner Neubewertung der Angemessenheit des geldpolitischen Kurses der EZB. Erstens beschloss der EZB-Rat, das Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme – APP) zu verlängern und die Ankäufe im Umfang von monatlich 60 Mrd € bis Ende März 2017, oder erforderlichenfalls darüber hinaus, fortzusetzen. Zweitens beschloss der EZB-Rat, so lange wie erforderlich die Tilgungsbeträge der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere bei Fälligkeit wieder anzulegen. Drittens beschloss der EZB-Rat, auf Euro lautende marktfähige Schuldtitel, die von regionalen und lokalen Gebietskörperschaften im Euro-Währungsgebiet begeben wurden, in die Liste der Vermögenswerte aufzunehmen, die für reguläre Ankäufe durch die jeweiligen nationalen Zentralbanken im Rahmen des Programms für den Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors zugelassen sind. Viertens beschloss er, die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte mit dreimonatiger Laufzeit so lange wie erforderlich, mindestens jedoch bis zum Ende der letzten Mindestreserve-Erfüllungsperiode des Jahres 2017, als Mengentender mit Vollzuteilung abzuwickeln. Weiterführende Informationen wurden am selben Tag im Rahmen der Einleitenden Bemerkungen und bei der Pressekonferenz bereitgestellt. Der entsprechende Rechtsakt, der Beschluss EZB/2015/48 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/774 über ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmärkten, wurde am 16. Dezember 2015 erlassen.

Marktoperationen

Kalender für die gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte im Jahr 2016

Am 30. November 2015 billigte der EZB-Rat den unverbindlichen Kalender für die gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (GLRGs) im Jahr 2016 zusammen mit den unverbindlichen Terminen für eine vorzeitige freiwillige Rückzahlung dieser Geschäfte. Frühestens 24 Monate nach jedem GLRG haben die Geschäftspartner die Möglichkeit, einen Teil der ihnen im Rahmen dieses GLRG zugeteilten Beträge zurückzuzahlen; die ersten Rückzahlungen könnten im September 2016 erfolgen. Beide Kalender sind auf der Website der EZB abrufbar.

Änderungen bei Euro-Referenzkursen

Am 4. Dezember 2015 genehmigte der EZB-Rat neue Veröffentlichungszeiten für die Euro-Referenzkurse, denen zufolge der Zeitpunkt für die tägliche Veröffentlichung mit Wirkung vom 1. Juli 2016 von ca. 14.30 Uhr MEZ auf ca. 16.00 Uhr MEZ verlegt wird. Eine entsprechende Pressemitteilung zusammen mit detaillierten Hintergrundinformationen zu diesem Thema findet sich auf der Website der EZB.

Zahlungssysteme und Marktinfrastruktur

Ernennung der Mitglieder des T2S-Vorstands

Am 19. November 2015 beschloss der EZB-Rat, Herrn Johannes Luef als nicht einer Zentralbank angehörendes Mitglied des TARGET2-Securities (T2S)-Vorstands und Herrn Karsten Biltoft als einer Zentralbank außerhalb des Euro-Währungsgebiets angehörendes Mitglied des T2S-Vorstands zu ernennen. Sie treten die Nachfolge von Herrn Paul Bodart bzw. Herrn Kristian Kjeldsen an. Die Ernennungen gelten für zwei Jahre und treten mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und für Einlagensicherungs- und Entschädigungssysteme in Luxemburg

Am 20. November 2015 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2015/48 auf Ersuchen des luxemburgischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zur Überwachung des reibungslosen Funktionierens des Zahlungsverkehrs in den Niederlanden

Am 20. November 2015 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2015/49 auf Ersuchen der Nederlandsche Bank.

Stellungnahme der EZB zum Schutz gegen Geldfälschung und Erhalt der Qualität des Bargeldumlaufs in Belgien

Am 20. November 2015 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2015/50, um die ihn der Gouverneur der Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique (NBB) im Auftrag des Finanzministers ersucht hatte.

Stellungnahme der EZB zur Herstellung von Euro-Banknoten in Portugal

Am 23. November 2015 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2015/51 auf Ersuchen des portugiesischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zum Einlagensicherungssystem in den Niederlanden

Am 26. November 2015 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2015/52 auf Ersuchen des niederländischen Finanzministers.

Stellungnahme der EZB zum rechtlichen Rahmen für Bausparkassen in Deutschland

Am 2. Dezember 2015 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2015/53 auf Ersuchen des deutschen Bundesministeriums der Finanzen.

Stellungnahme der EZB zu Verbraucherkrediten in der Tschechischen Republik

Am 9. Dezember 2015 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2015/54 auf Ersuchen des Finanzministers der Tschechischen Republik.

Stellungnahme der EZB zu der Stempelgebühr auf Barabhebungen von Geldautomaten in Irland

Am 10. Dezember 2015 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2015/55 auf eigene Initiative.

Statistik

Leitlinien der EZB über außenwirtschaftliche Statistiken und vierteljährliche Finanzierungsrechnungen

Am 26. November 2015 erließ der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2015/39 zur Änderung der Leitlinie EZB/2011/23 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der außenwirtschaftlichen Statistiken sowie die Leitlinie EZB/2015/40 zur Änderung der Leitlinie EZB/2013/24 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der vierteljährlichen Finanzierungsrechnungen. Durch die Änderungen werden die Zeiträume, in denen die vierteljährlichen Übermittlungen der Daten zu außenwirtschaftlichen Statistiken und Finanzierungsrechnungen zu erfolgen haben, auf den neuen sechswöchigen Turnus der geldpolitischen Sitzungen des EZB-Rats abgestimmt. Beide Leitlinien sind auf der Website der EZB abrufbar.

Leitlinie der EZB über die monetären und die Finanzstatistiken

Am 4. Dezember 2015 erließ der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2015/44 zur Änderung der Leitlinie EZB/2014/15 über die monetären und die Finanzstatistiken. Die Leitlinie in der geänderten Fassung legt das Rahmenwerk für die Erstellung der monetären und der Finanzstatistiken durch die EZB in Bezug auf Versicherungsgesellschaften fest, die mit Beginn des Referenzzeitraums Q1/2016 statistischen Berichtsanforderungen unterliegen. Die Leitlinie ist auf der Website der EZB abrufbar.

Banknoten und Münzen

Rechtsakte im Zusammenhang mit der Ausgabe von Münzen

Am 4. Dezember 2015 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2015/41 zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/53 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2015, den Beschluss EZB/2015/42 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2016 und den Beschluss EZB/2015/43 über einen Verfahrensrahmen für die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen. Alle drei Rechtsakte sind im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB verfügbar.

Corporate Governance

Beschluss der EZB über die Verteilung der monetären Einkünfte

Am 19. November 2015 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2015/37 zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/23 über die Verteilung der monetären Einkünfte der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist. Der Beschluss, der die im Januar und Juli 2015 gefassten Beschlüsse des EZB-Rats über die Verteilung der monetären Einkünfte im Zusammenhang mit dem Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors rechtlich umsetzt, wurde im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Änderung der Beschäftigungsbedingungen für das Personal der EZB

Am 9. Dezember 2015 änderte der EZB-Rat die Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Zentralbank und die Beschäftigungsbedingungen für kurzfristige Arbeitsverhältnisse in Bezug auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit und andere Punkte. Durch die geänderten Beschäftigungsbedingungen für das Personal und die geänderten Beschäftigungsbedingungen für kurzfristige Arbeitsverhältnisse soll das soziale Sicherungssystem der EZB gestärkt werden, indem Mitarbeiter der EZB, die in keinem EU-Mitgliedstaat sozialversichert sind, einen Sozialversicherungsschutz erhalten, der sich an den Praktiken der EU-Mitgliedstaaten orientiert. Die geänderten Beschäftigungsbedingungen für das Personal und die geänderten Beschäftigungsbedingungen für kurzfristige Arbeitsverhältnisse sind auf der Website der EZB abrufbar.

Empfehlung der EZB an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Národná banka Slovenska

Am 10. Dezember 2015 erließ der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2015/45 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Národná banka Slovenska. Die Empfehlung wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist auf der Website der EZB abrufbar.

Bankenaufsicht

Beschluss der EZB zum Verfahren bei Ausnahmen für Mitarbeiter von der Annahme ihres wesentlichen Einflusses auf das Risikoprofil eines beaufsichtigten Kreditinstituts

Am 20. November 2015 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2015/38 zum Verfahren bei Ausnahmen für Mitarbeiter von der Annahme ihres wesentlichen Einflusses auf das Risikoprofil eines beaufsichtigten Kreditinstituts. Der Beschluss, der am 2. Dezember 2015 in Kraft trat, wurde im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht.

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