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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Juli 2015

EMBARGO

SPERRFRIST: 17. Juli 2015, 15.00 Uhr MEZ

Externe Kommunikation

Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union zu den geldpolitischen Outright-Geschäften

Am 18. Juni 2015 nahm der EZB-Rat das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zur Kenntnis, wonach die im Jahr 2012 angekündigten geldpolitischen Outright-Geschäfte (Outright Monetary Transactions – OMTs) mit dem EU-Recht vereinbar und durch das Mandat der EZB gedeckt sind. Eine entsprechende Pressemitteilung ist auf der Website der EZB abrufbar.

Marktoperationen

Tenderoperationen und Mindestreserve-Erfüllungsperioden im Jahr 2016

Am 18. Juni 2015 nahm der EZB-Rat die unverbindlichen Kalender für die regulären Tenderoperationen des Eurosystems und für die Mindestreserve-Erfüllungsperioden im Jahr 2016 zur Kenntnis. Einzelheiten hierzu können zwei Pressemitteilungen entnommen werden, die am 22. Juni 2015 in 23 Amtssprachen der EU auf der Website der EZB veröffentlicht wurden.

Spezifikation technischer Aspekte der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte

Am 25. Juni 2015 genehmigte der EZB-Rat technische Aspekte, die für die Durchführung der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (GLRGs) relevant sind – insbesondere solche, die im Zusammenhang mit der Auswirkung von Datenrevisionen auf die Berechnung des anfänglichen und des zusätzlichen Kreditlimits stehen.

Erhöhung der Transparenzanforderungen für Asset-Backed Securities

Am 25. Juni 2015 beschloss der EZB-Rat, die Toleranzschwellen für alte IT-Systeme und Altbestände an Vermögenswerten im Zusammenhang mit den Informationspflichten zu Asset-Backed Securities (ABS) auf Einzelkreditebene nach einem Anpassungszeitraum von einem Jahr herabzusetzen. Weitere Informationen zu diesen Änderungen finden sich auf der Website der EZB.

Grundsätze für vom Eurosystem bevorzugte notenbankfähige ABS im Zusammenhang mit dem Programm zum Ankauf von ABS

Am 1. Juli 2015 beschloss der EZB-Rat die Veröffentlichung von Grundsätzen, um die Präferenzen des Eurosystems im Hinblick auf die ABS, die es für den Ankauf im Zusammenhang mit dem Programm zum Ankauf von ABS in Betracht zieht, zu verdeutlichen. Dies soll mehr Klarheit für die Marktteilnehmer schaffen. Die Grundsätze sind auf der Website der EZB abrufbar.

Bereitstellung von Notfall-Liquiditätshilfe durch die Bank of Greece

Am 6. Juli 2015 gab der EZB-Rat bekannt, die Bereitstellung von Notfall-Liquiditätshilfe (Emergency Liquidity Assistance – ELA) für griechische Banken durch die Bank of Greece auf dem am 26. Juni 2015 festgelegten Niveau beizubehalten und die Abschläge auf Sicherheiten, die von der Bank of Greece für ELA akzeptiert werden, anzupassen. Eine entsprechende Pressemitteilung ist auf der Website der EZB abrufbar.

Zahlungssysteme und Marktinfrastruktur

Vierter Bericht über Kartenbetrug

Am 9. Juli 2015 nahm der EZB-Rat den vierten vom Ausschuss für Zahlungs- und Verrechnungssysteme erstellten Bericht zum Thema Kartenbetrug zur Kenntnis und genehmigte die Veröffentlichung des Dokuments auf der Website der EZB. Der Bericht analysiert Trends und Muster bei Betrugshandlungen mit Karten innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area – SEPA) im Zeitraum von 2009 bis 2013. Er ist auf der Website der EZB abrufbar.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zu einem zentralen Kreditregister in Malta

Am 19. Juni 2015 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2015/20 auf Ersuchen der Bank Ċentrali ta’ Malta/Central Bank of Malta.

Stellungnahme der EZB zum Verbraucherschutz an den Finanzmärkten in der Slowakei

Am 1. Juli 2015 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2015/21 auf Ersuchen des slowakischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zur Sanierung und Abwicklung auf dem Finanzmarkt in der Tschechischen Republik

Am 1. Juli 2015 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2015/22 auf Ersuchen des tschechischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zu einem neuen Rechtsrahmen für Sparkassen in Portugal

Am 7. Juli 2015 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2015/23 auf Ersuchen des portugiesischen Finanzministeriums.

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Europäische Zentralbank

Generaldirektion Kommunikation

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